A4 Honorarverträge und Scheinselbstständigkeit

Status:
Mit Änderungen angenommen

Wir fordern, dass staatliche Institutionen wie z.B. Universitäten, Bildungseinrichtungen wie Musikschulen nicht mehr Arbeitskräfte unter Honorarverträge beschäftigen!

Derzeit ist eine gängige Vertragsform in Musikschulen, in der Journalistik in der Veranstaltungs- und Kulturbranche sowie zum Teil in der Hochschulbildung die Arbeit unter Honorarverträgen. In all diesen Branchen sichern die Honorarkräfte einen großen Teil der Qualität. Dabei müssen Honorarkräfte sich selbst versichern, werden im Fall von Krankheit und Urlaub nicht von ihrem Arbeitgebenden weiterbezahlt. Das kann schnell existentiell werden und schafft eine strukturelle Unterfinanzierung und Benachteiligung von diesen Arbeitskräften.

Wir fordern, dass staatliche Institutionen als Vorbildfunktion für private Unternehmen sich an Tarifstrukturen halten, um gesicherte Arbeitsplätze zu schaffen!

Gute Arbeitsverhältnisse beinhalten nach den DGB Forderungen eine existenzsichernde, entgeldgleiche, tarifgebundene, mitbestimmende, sozialversicherte, unbefristete und diskriminierungsfreie Beschäftigung. Diese ist für Honorarkräfte allein schon deswegen nicht gegeben, da sie nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen besitzen und wie bereits oben beschrieben nicht in Fällen der Krankheit und Urlaub bezahlt werden.

So werden zum Beispiel einige Lehrkräfte für Instrumentalunterricht an Universitäten und Musikhochschulen als Honorarkräfte beschäftigt. Allerdings sind diese in feste Infrastrukturen der Hochschulbildung eingebunden. Sie unterrichten zu festen Zeiten, in festgelegten Räumen in den Institutionen, einige von ihnen sind jahrelang für entsprechende Musikinstitutionen tätig, bekommen dennoch fortlaufend befristete Verträge und werden zeitabhängig vergütet. Durch Modulpläne werden konkrete Vorgaben zur Leistungserbringung auch an die Instrumentallehrenden gestellt. Dies legt den Verdacht nahe, dass in diesen staatlichen Institutionen strukturelle Scheinselbstständigkeiten vorliegen. Weitere Fälle von Scheinselbstständigkeiten im Journalismus sowie in der Weiterbildung sind unten in den Quellen aufgeführt.

Wir fordern, dass staatliche Institutionen als Arbeitgebende auf Scheinselbstständigkeiten überprüft werden!

 

Quellen:

URL: https://selbststaendige.verdi.de/was-tun_1/soziale-sicherung/++co++536abc84-12d3-11e7-94c3-525400afa9cc Stand: 21.08.2021

URL: https://taz.de/Scheinselbststaendigkeit-im-Journalismus/!5267087/ Stand: 21.08.2021

URL: https://taz.de/Freie-bei-Oeffentlich-Rechtlichen/!5633775/ Stand: 21.08.2021

URL: https://taz.de/Honorarkraefte-bei-Weiterbildungstraegern/!5524653/ Stand: 21.08.2021

URL: https://koeln-bonn.dgb.de/themen/++co++2993b04a-9497-11e8-832c-52540088cada Stand: 21.08.2021

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä1 zum A4 1 UB Münster Ersetze Z.1-2 in „Wir fordern, dass staatliche Institutionen die Arbeit unter Honorarverträgen einschränken um so mehr Arbeitskräfte in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse zu bringen. Das oberste Ziel ist die Aufdeckung und Verhinderung von Scheinselbstständigkeiten an statt. Institutionen.“
Angenommen Ä2 zum A4 8 UB Münster Ergänze nach Z.8 „Wenngleich dieser Nachteile bieten Honorarverträge auch Vorteile, die hier zu nennen sind: So ermöglichen sie etwa das Projektbezogene Arbeiten für kürzere Zeiträume auf flexible Art und gewährleisten etwa beim Journalismus wechselnde Perspektiven abzubilden. Deshalb setzen wir uns ausdrücklich nicht für die gänzliche Abschaffung von Honorarverträgen ein, sondern wollen darauf hinwirken, dass sie eben nur in solchen Fällen eingesetzt werden, wo sie nicht zum Nachteil der Beschäftigten prekäre Arbeitsverhältnisse darstellen.“
Angenommen Ä3 zum A4 13 UB Münster Streiche Z.13-15 Ab „diese ist…“
Angenommen Ä4 zum A4 16 UB Münster Ergänze vor Z.16 „In bestimmten Fällen überwiegen die zuvor aufgezählten Nachteile bei Honorarverträgen die möglichen Vorteile. Dann wird vor allem die fehlende Sozialversicherungspflicht zum Problem.“
Angenommen Ä5 zum A4 22 UB Münster Streiche Z.22-23 ab „Weitere Fälle..“
Angenommen Ä6 zum A4 24 UB Münster Ergänze als neuen Absatz vor Z.24: „Wir Jusos führen unseren Arbeitskampf immer solidarisch mit den DGB Gewerkschaften. Ihre Stärkung heißt die Stärkung der Arbeitnehmer*innen. Insofern bleibt für uns der DGB die notwendige treibende Kraft hin zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.“
Angenommen Ä7 zum A4 24 UB Düsseldorf Ergänze in Z. 24-25 nach Arbeitgebende “kritischer als bisher”
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass staatliche Institutionen die Arbeit unter Honorarverträgen einschränken um so mehr Arbeitskräfte in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse zu bringen. Das oberste Ziel ist die Aufdeckung und Verhinderung von Scheinselbstständigkeiten an staatl. Institutionen.

Derzeit ist eine gängige Vertragsform in Musikschulen, in der Journalistik in der Veranstaltungs- und Kulturbranche sowie zum Teil in der Hochschulbildung die Arbeit unter Honorarverträgen. In all diesen Branchen sichern die Honorarkräfte einen großen Teil der Qualität. Dabei müssen Honorarkräfte sich selbst versichern, werden im Fall von Krankheit und Urlaub nicht von ihrem Arbeitgebenden weiterbezahlt. Das kann schnell existentiell werden und schafft eine strukturelle Unterfinanzierung und Benachteiligung von diesen Arbeitskräften. Wenngleich dieser Nachteile bieten Honorarverträge auch Vorteile, die hier zu nennen sind: So ermöglichen sie etwa das Projektbezogene Arbeiten für kürzere Zeiträume auf flexible Art und gewährleisten etwa beim Journalismus wechselnde Perspektiven abzubilden. Deshalb setzen wir uns ausdrücklich nicht für die gänzliche Abschaffung von Honorarverträgen ein, sondern wollen darauf hinwirken, dass sie eben nur in solchen Fällen eingesetzt werden, wo sie nicht zum Nachteil der Beschäftigten prekäre Arbeitsverhältnisse darstellen.

Wir fordern, dass staatliche Institutionen als Vorbildfunktion für private Unternehmen sich an Tarifstrukturen halten, um gesicherte Arbeitsplätze zu schaffen!

Gute Arbeitsverhältnisse beinhalten nach den DGB Forderungen eine existenzsichernde, entgeldgleiche, tarifgebundene, mitbestimmende, sozialversicherte, unbefristete und diskriminierungsfreie Beschäftigung.

In bestimmten Fällen überwiegen die zuvor aufgezählten Nachteile bei Honorarverträgen die möglichen Vorteile. Dann wird vor allem die fehlende Sozialversicherungspflicht zum Problem. So werden zum Beispiel einige Lehrkräfte für Instrumentalunterricht an Universitäten und Musikhochschulen als Honorarkräfte beschäftigt. Allerdings sind diese in feste Infrastrukturen der Hochschulbildung eingebunden. Sie unterrichten zu festen Zeiten, in festgelegten Räumen in den Institutionen, einige von ihnen sind jahrelang für entsprechende Musikinstitutionen tätig, bekommen dennoch fortlaufend befristete Verträge und werden zeitabhängig vergütet. Durch Modulpläne werden konkrete Vorgaben zur Leistungserbringung auch an die Instrumentallehrenden gestellt. Dies legt den Verdacht nahe, dass in diesen staatlichen Institutionen strukturelle Scheinselbstständigkeiten vorliegen. Wir Jusos führen unseren Arbeitskampf immer solidarisch mit den DGB Gewerkschaften. Ihre Stärkung heißt die Stärkung der Arbeitnehmer*innen. Insofern bleibt für uns der DGB die notwendige treibende Kraft hin zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. 

Wir fordern, dass staatliche Institutionen als Arbeitgebende kritischer als bisher auf Scheinselbstständigkeiten überprüft werden!

Quellen:

URL: https://selbststaendige.verdi.de/was-tun_1/soziale-sicherung/++co++536abc84-12d3-11e7-94c3-525400afa9cc Stand: 21.08.2021

URL: https://taz.de/Scheinselbststaendigkeit-im-Journalismus/!5267087/ Stand: 21.08.2021

URL: https://taz.de/Freie-bei-Oeffentlich-Rechtlichen/!5633775/ Stand: 21.08.2021

URL: https://taz.de/Honorarkraefte-bei-Weiterbildungstraegern/!5524653/ Stand: 21.08.2021

URL: https://koeln-bonn.dgb.de/themen/++co++2993b04a-9497-11e8-832c-52540088cada Stand: 21.08.2021

Beschluss-PDF: