A1 Jobcenter in Fort- und Umbildungscenter umwandeln! Bund und Arbeitgeber/innen in die Pflicht nehmen!

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Status:
Abgelehnt

Die Landeskonferenz NRW beschließt, dass die Jobcenter umfunktioniert werden und in Fort- und Umbildungscentern umgewandelt werden. Darüber hinaus sollen die Jobcenter Arbeitnehmer/innen bevor sie Arbeitslos werden, die Möglichkeit der Um- und Fortbildung anbieten. Diese Maßnahmen sollen sowohl für Arbeitslose vom Bund und für Arbeitnehmer/innen  vom Bund und Arbeitgeber/innen gefördert werden. Arbeitnehmer/innen erhalten im Drei-Jahres-Zyklus die Möglichkeit ein bis drei Monate Um- und Fortbildungsangebote in Vollzeit anzunehmen. Während der Annahme dieser Angebote besteht kein Verlust ihrer Leistung, ihres Lohns und ihres Gehalts. Diese Maßnahmen werden jeweils zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von den Arbeitgeber/innen getragen. Bei Arbeitslosen sind Arbeitgebervertreter/innen, Arbeitnehmervertreter/innen und Experten in der Pflicht gemeinsam Um- und Fortbildungsmaßnahmen zu entwickeln und sie bereitzustellen. Arbeitgeber/innen werden verpflichtet ihren Beitrag zu leisten. Darunter fällt die Mitentwicklung der Um- und Fortbildungskonzepte und die finanzielle Beteiligung der Um- und Fortbildungsseminare. Der Bund hat sich an der finanziellen Gesamtumgestaltung zu beteiligen.

Begründung:

Es ist kein Geheimnis, dass die Jobcenter nur noch zu einem Amt zur Arbeitslosenerfassung verkommen sind und Arbeitslose als eine Zahl zu viel in der Statistik betrachtet werden. Mittlerweile haben die Zeitarbeitsdienstleister die Ursprungsaufgabe der Jobcenter übernommen. Der Begriff Jobcenter ist in diesem Zusammenhang irreführend.

Wenn die der Jobcenter zur Verfügung stehenden Maßnahmen mit dem Arbeitslosen nicht übereinstimmen, spielen die Lebensläufe der Arbeitslosen meist keine Rolle und die Maßnahme wird gebucht.

Darüber hinaus verändert sich der Arbeitsmarkt mit einem rasanten Tempo und die Zyklen der Innovationen werden immer kürzer. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer/innen einem ständigen Fort- und Umbildungsdruck ausgesetzt sind. Unteranderem haben Arbeitnehmer/innen, die die Befürchtung haben in wenigen Jahren arbeitslos zu werden, nicht die Möglichkeit, sich beim Jobcenter zu melden, um präventive Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und somit eine potentielle Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Außerdem fehlen Arbeitnehmer/innen schlichtweg Zeit und Geld, um die für sie geeignete Fort- und Umbildungsmaßnahme wahrzunehmen und sie zu bezahlen.

In einer globalisierten Welt ist es wichtig, dass Arbeitnehmervertreter/innen, Arbeitgebervertreter/innen und Experten zusammenarbeiten und entsprechende Seminare zur Fort- und Umbildungsmöglichkeit den Arbeitnehmer/innen und Arbeitslosen anbieten. Die Arbeitgeber/innen sind in die Pflicht zu nehmen. Im letzten Jahrzehnt wurde durch die Unternehmensreform viele gesetzliche Maßnahmen beschlossen, die zur Minderung der steuerlichen Last von Unternehmen geführt hat. Darunter gehört der Körperschaftssteuersatz von 25% auf 15% und die Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5%. Diese Senkungen führen zu steuerlichen Mindereinnahmen. Auch die Ausbildungsquote ist 2006 von 6,5% auf 4,9% im Jahr 2016 gesunken.[1]

Da auch der Fachkräftemangel zu bewältigen ist, ist es unablässig die Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen. Die Niedrigzinsphase bietet der Bundesregierung hohe Mehreinnahmen, die sich im Haushaltsüberschuss seit Jahren bemerkbar machen. Es ist daher im Interesse der Bundesregierung Investitionen bereitzustellen, um den Arbeitsmarkt und die Menschen auf die Zukunft vorzubereiten.

[1] Quelle: https://www.bibb.de/de/12339.php

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