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Zuständige Kammern sollen in die Pflicht genommen werden, verdachtsunabhängige und unangekündigte Kontrollen bei Ausbildungsbetrieben durchzuführen. Dabei soll die Einhaltung der betrieblichen Anforderungen, welche im Berufsbildungsgesetz geregelt sind, überprüft werden.
Bei mehrfachen Verstößen müssen die Betriebe mit Sanktionen bis dem Entzug der Ausbildungslizenz rechnen.
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