B7 [zurückgezogen] Kinderdurchseuchung stoppen – für einen wahren Pandemiebetrieb in Kindertagesstätten, Schulen und offenen Ganztagen

Status:
Zurückgezogen

Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge beschließen:

Die Lebensräume von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsen müssen der sich rapide entwickelnden Ansteckungsgefahr des SARS-CoV-2 entsprechend gerecht angepasst werden. Es darf keine Durchseuchung der jungen Generation stattfinden.

In NRW gilt seit dem 20. August 2021 die aktualisierte Version der Corona-Schutzverordnung. Damit tritt die 3G Regel ab einer Inzidenz von 35 in Kraft; dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität.

Außerdem hat die STIKO am 16.8.2021 erstmals eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgesprochen, dementsprechend haben Sorgeberechtigte die Möglichkeit, ihre Kinder effektiv vor dem Virus zu schützen.

Diese Faktoren haben beide einen positiven Einfluss auf die Lebensrealität von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und es scheint, als würden auch Familien in NRW wieder normaler leben können.

Jedoch haben die verantwortlichen Ministerien in NRW die Lage (wie bereits im Sommer 2020) unterschätzt und keine Vorbereitungen getroffen. Insbesondere wurde leider erneut nicht rechtzeitig an Luftfilter gedacht.

Nun ist der Sommer vorbei und viele Familien kommen aus dem Urlaub zurück.

Seit dem 1.8. hat in NRW das Kindergartenjahr bereits wieder begonnen, auch Schulen haben seit dem 18.8. wieder geöffnet.

Obwohl weiterhin gesundheitsspezifische Maßnahmen existieren, sind diese minimal. Das Schulministerium hat mit der neuen Coronaschutzordnung die Möglichkeit ins Spiel gebracht, dass der „Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden“.

Ein ähnliches Dilemma zeigt sich in den Kindertagesstätten: auch hier gilt das 3G-Prinzip für Erwachsene, Kinder können sich jedoch frei bewegen.
Diese mageren Regulationen wirken sich besorgniserregend auf die Inzidenzstufen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus: in NRW ist dieses die Gruppe mit den höchsten Inzidenzzahlen, oder wie es der User @BunterLotentony auf Twitter am 25.8.2021 zusammenfasste:

„7-Jährige in Solingen: 898 8-Jährige in Leverkusen: 1.001 9-Jährige in Wuppertal: 728 10-Jährige in Bielefeld: 606 11-Jährige in MönchenGB: 628 12-Jährige in Köln: 534 13-Jährige in Hagen: 851 14-Jährige in Remscheid: 661 15-Jährige im Märkischen Kreis: 831“. Unter https://semohr.github.io/risikogebiete_deutschland/ kann diese Entwicklung weiter nachvollzogen werden.

Dies widerspricht auch der UN-Kinderrechtskonvention, welche auch in Deutschland gilt.

Artikel 3 Absatz 1 lautet:

“Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.”

Hieraus haben Kinder auch ein Recht auf Berücksichtigung ihres körperlichen Wohls durch den Staat (in diesem Fall das Land NRW). Ein Blick auf die Inzidenzzahlen in NRW bezogen auf den Altersgruppen zeigt jedoch, dass das Land NRW dieser Pflicht nicht nachkommt und in der Altersgruppe 5-14 Jahren ein viel höheres Infektionsrisiko herrscht. Verweisend auf ein angeblich geringeres Krankheitsrisiko, werden Long-Covid-Folgen bei der jungen Generation einfach unter den Teppich gekehrt.

Das Land NRW spielt mit der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien und lässt die Rechte der Kinder nicht hinreichend einfließen.

Darüber hinaus haben Kolleg*innen, welche sich nicht impfen lassen können, auf der Arbeit ein enorm hohes Infektionsrisiko.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
(noch) nicht behandelt Ä1 zum B7 14 KV Mettmann Füge nach Zeile 14 hinzu: „Für zukünftige Pandemien und den allgemeinen Gesundheitsschutz sowie die Co2- und Feinstaubbelastung ist es unerlässlich, dass alle Klassenräume soweit noch nicht erfolgt mit Raumlufttechnischen Anlagen, finanziert durch das Land, nachgerüstet werden. Für den optimalen Infektionsschutz muss das Land für die Kommunen bei Bedarf mobile Luftfilteranlagen bereitstellen.“