D3 Lobbygesetz für NRW

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Status:
Mit Änderungen angenommen

Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und allgemeiner Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter unterschiedlichster Art sind in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Die Partizipation von Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Organisationen und weiteren Akteuren der Interessenvertretung ist unbestreitbar ein wichtiger Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Bei der Formulierung von Gesetzen ist es wichtig, Einwände von betroffenen Gruppen anzuhören und denkbare Umsetzungsschwierigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Genauso wie Parlamentssitzungen und Gesetzesentwürfe öffentlich einsehbar sind, muss es den Wähler*innen möglich sein, Einblick in diesen Prozess zu nehmen. Sie haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wer außer den von ihnen dazu gewählten Abgeordneten am Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist. Um das zu ermöglichen, müssen Abgeordnete offenlegen welche Nebenverdienste sie neben ihrer Abgeordnetentätigkeiten erwerben und mit welchen Interessensvertreter*innen sie in welcher Form in Kontakt stehen. Die Grenze zwischen notwendigem Lobbyismus und unzulässiger Einflussnahme müssen klar gezogen und deren Einhaltung durch öffentlichen Druck und angemessene Sanktionsandrohungen sichergestellt werden. Wir fordern deswegen ein umfassendes Gesetz zur Regelung von Lobbyarbeit bezogen auf den Landtag NRW, mit folgendem Inhalt:

  • In Gesetzesentwürfen ist aufzuführen, wer in welcher Form an dessen Erstellung mitgewirkt hat.
  • Spenden an Abgeordnete mit einem Wert über 100 Euro, unabhängig von welcher Organisation sind öffentlich zu machen.
  • Treffen von Abgeordneten mit Interessensvertretern sind innerhalb eines Monats nach dem Treffen zu veröffentlichen.
  • Um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern ist eine unabhängige Kontrollstelle einzurichten und Sanktionen in entsprechender Höhe festzulegen.

Innerparteilich fordern wir zudem die Landesabgeordneten der SPD NRW auf ihre Nebeneinkünfte zu spenden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä2 zum D3 18 UB Bonn Ersetze Z. 18 f. „Spenden an Abgeordnete […] sind öffentlich zu machen.“ durch „Spenden an Abgeordnete von natürlichen Personen, die einen Wert von 50 Euro im Monat überschreiten, sind öffentlich zu machen. Spenden, die durch juristische Personen oder sonstige Organisationen erfolgen, sind im vollen Umfang zu veröffentlichen.
Erledigt Ä6 zum D3 18 UB Köln Ändere 100€ in 1.000€
Angenommen Ä3 zum D3 19 UB Bonn Ergänze nach Z. 19 „Zuwendungen an Abgeordnete, die einen Wert von 50 Euro überschreiten, sind öffentlich zu machen."
Angenommen Ä4 zum D3 20 UB Bonn Streiche Z. 20 f.
Angenommen Ä1 zum D3 25 KV Warendorf ergänze nach Zeile 25: "Die NRWSPD und das Land NRW sollten auf Bundesebene zudem stärker auf die Umsetzung eines entsprechenden Lobbygesetzes drängen, sowie eine konsequentere Umsetzung und Verschärfung des bundesweiten Lobbyregisters einfordern."
Text des Beschlusses:

Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und allgemeiner Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter unterschiedlichster Art sind in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Die Partizipation von Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Organisationen und weiteren Akteuren der Interessenvertretung ist unbestreitbar ein wichtiger Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Bei der Formulierung von Gesetzen ist es wichtig, Einwände von betroffenen Gruppen anzuhören und denkbare Umsetzungsschwierigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Genauso wie Parlamentssitzungen und Gesetzesentwürfe öffentlich einsehbar sind, muss es den Wähler*innen möglich sein, Einblick in diesen Prozess zu nehmen. Sie haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wer außer den von ihnen dazu gewählten Abgeordneten am Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist. Um das zu ermöglichen, müssen Abgeordnete offenlegen welche Nebenverdienste sie neben ihrer Abgeordnetentätigkeiten erwerben und mit welchen Interessensvertreter*innen sie in welcher Form in Kontakt stehen. Die Grenze zwischen notwendigem Lobbyismus und unzulässiger Einflussnahme müssen klar gezogen und deren Einhaltung durch öffentlichen Druck und angemessene Sanktionsandrohungen sichergestellt werden. Wir fordern deswegen ein umfassendes Gesetz zur Regelung von Lobbyarbeit bezogen auf den Landtag NRW, mit folgendem Inhalt:

  • In Gesetzesentwürfen ist aufzuführen, wer in welcher Form an dessen Erstellung mitgewirkt hat.
  • Spenden an Abgeordnete von natürlichen Personen, die einen Wert von 50 Euro im Monat überschreiten, sind öffentlich zu machen. Spenden, die durch juristische Personen oder sonstige Organisationen erfolgen, sind im vollen Umfang zu veröffentlichen. Zuwendungen an Abgeordnete, die einen Wert von 50 Euro überschreiten, sind öffentlich zu machen.
  • Um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern, ist eine unabhängige Kontrollstelle einzurichten und Sanktionen in entsprechender Höhe festzulegen.

Innerparteilich fordern wir zudem die Landesabgeordneten der SPD NRW auf, ihre Nebeneinkünfte zu spenden. Die NRWSPD und das Land NRW sollten auf Bundesebene zudem stärker auf die Umsetzung eines entsprechenden Lobbygesetzes drängen, sowie eine konsequentere Umsetzung und Verschärfung des bundesweiten Lobbyregisters einfordern.

Beschluss-PDF:

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