D5 Mehr Jugend wagen. Passives Wahlrecht für Bürgermeisterkandidierende

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Status:
Mit Änderungen angenommen

Die Jusos in der SPD fordern, dass das passive Wahlrecht für die Wahl der Bürgermeister*innen in NRW vom vollendeten 23 Lebensjahr auf das vollendete 18 Lebensjahr herabgesenkt wird. In zahlreichen Ländern und auch auf der kommunalen Ebene ist es bereits möglich, schon ab 16 Jahren zu wählen. Als Jugendorganisation sollte es unser Ziel sein, dass auch junge Menschen auf der kommunalen Ebene vertreten sind. Bei den Kommunalwahlen zeigen wir bereits, dass wir Jusos unser Recht in Anspruch nehmen, sich politisch zu beteiligen. Es kann nicht sein, dass im Jahr 2021 noch immer eine willkürliche Altersgrenze festgesetzt wird. Besonders im Amt der Bürgermeister*innen sind junge Menschen unterrepräsentiert und sollten auch ab dem 18 Lebensjahr, wo man voll geschäftsfähig ist, sich demokratisch engagieren dürfen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä3 zum D5 2 UB Köln Streiche Z.2/3: "In zahlreichen Ländern und auch auf der kommunalen Ebene ist es bereits möglich, schon ab 16 Jahren zu wählen."
Abgelehnt Ä4 zum D5 2 UB Coesfeld Z.2: Ersetze \"vollendete 18.Lebensjahr\" durch \"vollendetes 20. Lebensjahr\"  
Angenommen Ä2 zum D5 8 UB Münster Z. 8 Ersetze „18 Lebensjahr“ durch „vollendeten 18. Lebensjahr“ 
Angenommen Ä1 zum D5 80 UB Münster Z. 8 Ersetze „18 Lebensjahr“ durch „vollendeten 18. Lebensjahr“ 
Text des Beschlusses:

Die Jusos in der SPD fordern, dass das passive Wahlrecht für die Wahl der Bürgermeister*innen in NRW vom vollendeten 23. Lebensjahr auf das vollendete 18. Lebensjahr herabgesenkt wird. Als Jugendorganisation sollte es unser Ziel sein, dass auch junge Menschen auf der kommunalen Ebene vertreten sind. Bei den Kommunalwahlen zeigen wir bereits, dass wir Jusos unser Recht in Anspruch nehmen, sich politisch zu beteiligen. Es kann nicht sein, dass im Jahr 2021 noch immer eine willkürliche Altersgrenze festgesetzt wird. Besonders im Amt der Bürgermeister*innen sind junge Menschen unterrepräsentiert und sollten auch ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, wo man voll geschäftsfähig ist, sich demokratisch engagieren dürfen.

Beschluss-PDF:

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