M4 [zurückgezogen] Mehr kommunale und landeseigene Grundstücke für sozialen Wohnungsbau

Status:
Zurückgezogen

Der Mangel an preisgünstigem Wohnraum in Ballungsräumen wird immer akuter. Durch den Fokus der Mitte-Rechts Parteien auf der Eigenheimförderung wird sich die Nachfrage nach Baugrund Zusehens weiter verschärfen. Um dem entgegenzuwirken und um eine aktive Wohnraumgestaltung zu erhalten, die Lebensraum mit vielfältigem Nutzen für alle schafft, ist eine aktive Wohnungsbaupolitik und das Beschreiten neuer (alter) Wege unausweichlich.

Aus diesem Grunde fordern wir, dass bei der Überlassung von kommunalen und landeseigenen Grundstücken, wie zum Beispiel stillgelegten Straßenbahndepots, eine Vergabequote von mindestens 50% zu Gunsten des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus festgeschrieben wird. Die damit einhergehende Sozialbindung muss darüber hinaus auf bis zu 30 Jahre verlängert werden.

Darüber hinaus muss bei der Vergabe der Schwerpunkt auf mehrgeschossiges Familienwohnen und alternative Wohnkonzepte wie dem Mehrgenerationenhausmodell gelegt werden.

Um diese Schwerpunktlegung besser durchsetzen zu können und über einen langen Zeitraum zu erhalten, sollten bei gefördertem Wohnungsbau auf Grundstücken der öffentlichen Hand alternative Überlassungsmöglichkeiten wie eine symbolische Erbpacht in Erwägung gezogen werden. Dies würde die unverhältnismäßig hohen Grunderwerbsanteile beim sozialen Wohnungsbau reduzieren und es damit Trägern wie Wohnungsbaugenossenschaften erleichtern sich stärker im sozialen Wohnungsbau zu engagieren, da seit den 60-er Jahren der Anteil des Grunderwerbs an den Baukosten von 20% auf teilweise über 70 % gestiegen ist. Zugleich erleichtert dieses Modell es der Kommune ein Vorkaufsrecht bei einer nicht Verlängerung der Pacht wahrzunehmen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
(noch) nicht behandelt Ä1 zum M4 19 KV Mettmann Füge nach Zeile 19 folgende Sätze hinzu: „Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, dass Land und Bund neuen und bestehenden kommunalen Wohnungsbaugesellschaften finanziell unter die Arme greifen. Für viele Kommunen ist das eine Notwendigkeit, um bei den überschuldeten Haushalten überhaupt aktiv auf den Wohnungsmarkt eingreifen zu können.“