C6 Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen!

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Status:
Abgelehnt

Um Inklusion umzusetzen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen, fordern wir die Verkleinerung des paternalistischen Werkstattsystems. Werkstätten sollten lediglich als Fallback-Option aufrecht erhalten werden. Wir fordern anstelle einer Zementierung des Werkststattsystems echte Inklusion ohne “Sondersysteme” und somit eine Stärkung der Übergangswege von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten auf den 1. Arbeitsmarkt. Statt in Werkstätten muss mehr Geld in Assistenzen, individuelles Job-Coaching, barrierefreie Arbeitsplätze sowie eine bessere Schulung von Angestellten, die an der Arbeitsmarkteingliederung von Menschen mit Behinderungen beteiligt sind (z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit oder in Integrationsämtern). Zudem muss es auch in den Werkstätten selbst zu einer höheren Wertschätzung sowie einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Situation der Menschen mit Behinderung kommen. Deswegen benötigen wir schon heute eine Ausweitung des Mindestlohns für Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten!

Wir fordern ein einheitliches Konzept für die Umsetzung der möglichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, auf den ersten Arbeitsmarkt. Es ist zudem sicherzustellen, dass die Werkstätten zur Finanzierung des Mindestlohns staatliche Zuschüsse bekommen, damit diese keine finanziellen Nachteile dadurch erfahren. Der Mindestlohn soll gelten sofern diese Regelung nicht nachteilig gegenüber der aktuellen Regelung ist.

Begründung:

Das Mindestlohngesetz gilt seit dem 16.08.2014 und sichert, dass volljährige Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf die Zahlung mindestens in Höhe des Mindestlohns durch die*den Arbeitgeber*in haben. Die Höhe wird an Vorschlägen der Mindestlohnkommission ausgerichtet. Menschen mit Behinderung werden zurzeit von der Zahlung des Mindestlohns ausgeschlossen, da sie nicht als Arbeitnehmer*innen definiert, sondern der Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zugeordnet werden.

Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention, die von Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnet wurde, ist es die Aufgabe des Bundes, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Menschen zu schaffen. Dies gilt für alle Lebensbereiche, also auch für die Bereiche Arbeit und Freizeit. Menschen, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden, dürfen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten (§219 Abs 1, SGB IX). Die Bezahlung in den Werkstätten setzt sich aus einem Grundbetrag, der derzeit bei 80€/Monat, einem Steigerungsbetrag, bei dem die Arbeitsergebnisse der Werkstatt angepasst an die individuellen Arbeitsleistungen verteilt werden und aus dem Arbeitsförderungsgeld, welches aktuell bei 52€/ Monat liegt. Dieses wird nur dann ausgezahlt, wenn das Arbeitsentgeld zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351€/Monat nicht überschreitet. Der durchschnittliche Verdienst von Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, betrug im Jahr 2016 180€ (Quelle: https://www.bagwfbm.de/page/101). Das entspricht bei einer vollen Arbeitsstelle nicht den in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten gleichwertigen Lebensverhältnissen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä1 zum C6 1 Region Ostwestfalen-Lippe Ersetze Z. 1-8 bis Integrationsämter durch: "Um Inklusion umzusetzen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen, fordern wir den Umbau des Werkstattsystems für Menschen mit Behinderungen. Wir wollen eine stärkere Inklusion in den 1. Arbeitsmarkt und dafür Überganswege aus den Werkstätten fördern. Neben Werkstätten müssen auch Assistenzen, individuelle Job-Coachings, barrierefreie Arbeitsplätze sowie eine bessere Schuldung von Angestellten die an der Arbeitsmarkteingliederung von Menschen mit Behinderungen beteiligt sind (z. B. bei der Bundesagentur für Arbeit oder in Integrationsämtern) besser finanziert werden."
Angenommen Ä2 zum C6 1 UB Bochum Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge beschließen, den vorliegenden Antrag C6 in „Weder Menschen zweiter Klasse, noch für den zweiten Arbeitsmarkt“ umzubenennen.
Überweisungs-PDF:

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