F2 My Body is not your Porn!

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Status:
Angenommen

Sexuelle Übergriffe gegen Frauen sind ein großes Problem und werden traurigerweise nicht weniger problematisch. Das Patriarchat in dem wir leben nutzt jede Situation, jeden Umstand und jeden Blickwinkel um diese Machtverhältnisse zu demonstrieren. Frauen werden sexuell belästigt, bedrängt, ihre Körper werden kommentiert, es werden ohne Einverständnis Aufnahmen von ihnen gemacht und leider heißt Nein immer noch viel zu oft nicht Nein. Der Kampf um die sexuelle Selbstbestimmung ist ein immerwährender und kräfteraubender, auch dann, wenn Frau denkt, sie sei alleine. Am Anfang diesen Jahres deckte eine Reportage sexuelle Übergriffe auf linken Festivals auf. Während den

Festivals – Monis Rache und dem Fusion Festival – wurden geheime voyeuristische Aufnahmen auf Dixiklos von weiblich gelesenen Personen gemacht und diese Aufnahmen wurden ohne das Einverständnis jener auf pornografischen Seiten veröffentlicht, getauscht und sogar verkauft. Dass diese zwei Fälle auf gedeckt wurden, ist jahrelanger Arbeit von Reporter*innen zu verdanken. Die Realität ist aber, dass solche voyeuristischen Aufnahmen tagtäglich gemacht werden – in Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunabädern, sogar im engsten Umfeld bei Bekannten auf der Toilette. Viele der Fälle bleiben im Verborgenen und die Täter stets ungestraft. Diese Aufnahmen entstehen jeweils in größter Missachtung der Persönlichkeitsrechte und der sexuellen Selbstbestimmung der aufgenommenen Frauen. In einem so privaten Raum, wo kaum ein Mensch aufgenommen werden will, werden täglich viele Frauen aufgenommen. Viele wissen von diesen Aufnahmen oft nichts und diejenigen, die diesen Umstand kennen, haben, egal wo sie sind, ein mulmiges Gefühl. Der Aufschrei nach der Reportage war passend – in vielen Städten gingen Frauen auf die Straße und brachten ihre Wut, ihren Hass gegenüber dem Patriarchat und den Tätern zum Ausdruck, die sogar Profite an den Aufnahmen erwirtschafteten. Gleichzeitig brachten sie aber auch ihr Schamgefühl und ihre Hilflosigkeit zum Ausdruck. Wenn selbst in Safer Spaces, wie auf jenen linken Festivals oder im Umfeld von Bekannten, sexuelle Übergriffe in dieser Form stattfinden, kann sich jede Frau sicher sein, dass man anscheinend nirgends mehr sicher ist. Nicht auf öffentlichen Toiletten, nicht in Schwimmbädern, Fitnessstudios oder in Safer Spaces. Der Kampf gegen patriarchale Gewalt und sexuelle Übergriffe ist ein sehr ermüdender und trotz kleiner Errungenschaften sind diese Aufnahmen Ausdruck dessen, dass sich Männer viel zu oft das Recht nehmen über den Körper von Frauen zu bestimmen und Frauenkörper zu sexualisieren. Diese sexuellen Übergriffe nehmen unterschiedliche Gestalten an. Sie geschehen wie beschrieben in sehr privaten Räumen aber auch im öffentlichen Raum: Upskirting, also unbefugte Aufnahmen unter dem Rock, oder Downblousing, unbefugte Aufnahmen vom Brustbereich, sind einige Varianten, die seit diesem Jahr endlich strafbar sind. Dies ist unter anderem auch der SPD Fraktion zu verdanken und ein wichtiger Meilenstein im Sinne der sexuellen Selbstbestimmung wurde gelegt. Damit einhergehend müssen aber noch weitere Maßnahmen ergriffen werden und es muss ein Umdenken stattfinden!

Wir Jusos begrüßen daher die Gesetzesänderung unbefugte Bildaufnahmen der Genitalien, des Gesäß- und weiblichen Brustbereiches nach § 201 a StGB unter Strafe zu stellen aber sehen auch, dass es das strukturelle Problem nicht annähernd abbildet. Wer dieses Problem lediglich als Problem der Persönlichkeitsrechte an Bildaufnahmen sieht, verkennt, dass es sexuelle Übergriffe sind.

Unbefugte Bildaufnahmen als sexuelle Übergriffe verstehen!

Das unbefugte Herstellen oder Übertragen von Bildaufnahmen der „Genitalien, des Gesäß- und weiblichen Brustbereiches“ muss als sexueller Übergriff verstanden werden und nicht nur als Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht. Dass dieses Phänomen in der Debatte rund um die Gesetzesänderung immer im gleichen Atemzug genannt wurde wie das Fotografieren von Unfallorten, zeigt, dass es nicht ausreichend als Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Frau angesehen wird. Bei diesem Phänomen handelt es sich um eine Erscheinungsform geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Unter geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen versteht man nach seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltenden Istanbul-Konvention alle Handlungen geschlechtsspezifischer Natur, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oderwirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben. Geschlechtsspezifischer Natur sind sie dann, wenn sie sich gegen eine Frau richten, weil sie eine Frau ist oder Frauen unverhältnismäßig stark betreffen. Das Aufnehmen und das Verbreiten der Bilder fällt unter die Konvention, insbesondere weil sie Frauen unverhältnismäßig häufig betrifft. Die Aufnahmen werden ausschließlich von Frauen gemacht und auf Pornoseiten veröffentlicht und dies ist eine typische Form von Gewalt gegenüber Frauen. Frauen haben oft das Gefühl der Hilflosigkeit, der Scham und noch öfter ändern sie ihr eigenes Verhalten – all dies kann Auswirkungen auf den seelischen Zustand von betroffenen Frauen haben. Diese Aufnahmen stellen klar sexuelle Übergriffe dar, da sie die sexuelle Selbstbestimmung der Frau in jeglicher Form negiert und sind nicht nur irgendwelche Bildaufnahmen. Daher fordern wir, dass in der Strafrechtsanwendung, dass §201 a StGB nicht nur dem allgemeinen Persönlichkeitsschutz dient, sondern auch der sexuellen Selbstbestimmung!

Die abgebildeten Frauen müssen nicht identifizierbar sein!

Damit die Gesetzesänderung greift und die betroffene Person eine Anzeige stellen kann, muss sie identifizierbar sein. Dies deckt aber nicht in annähernder Weise das Unrecht ab. In vielen Fällen werden nur Frauenkörper aufgenommen. Dennoch lässt es sich nicht abstreiten, dass auch diese Art der Aufnahme sexualisierte Gewalt darstellt. Wenn Männer sich das Recht nehmen Frauenkörper zu sexualisieren und über diese bestimmen, ist es nicht nötig, dass die betroffene Frau identifizierbar ist. Sexueller Übergriff bleibt sexueller Übergriff!

Die Länge des Rockes und die Tiefe des Ausschnittes ist keine Einladung!

An der Neufassung ist zu kritisieren, dass eine Strafbarkeit nur dann gegeben ist, „soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Dies kann aber dem Narrativ, dass der Rock zu kurz war oder der Ausschnitt zu tief, entgegenkommen. Für uns Jusos ist es aber klar, dass weder ein zu kurzer Rock, noch ein tief geschnittener Ausschnitt eine Einladung dafür ist, Aufnahmen zu machen. Es ist eine strukturelle Gewalt gegenüber Frauen, die überall stattfindet. Dass solche Aufnahmen auch in sehr privaten Räumen, wie auf der Toilette oder unter Dusche, gemacht werden, ist ein Ausdruck dessen, dass diese patriarchale Gewalt sich durch alle Lebensbereiche zieht. Daher müssen diese Übergriffe auch als ein solch strukturelles Problem verstanden werden und der § 201 a StGB einen umfassenden Schutz darstellen.

Betroffene Frauen sind nicht in der Verantwortung!

Aufgrund der heimlichen Natur des Deliktes ist es nötig, dass neben einem Antrag die Strafverfolgung auch von Amts wegen passiert und nicht wie in der aktuellen Fassung nur auf Antrag geschieht. Oftmals wissen Frauen nicht, dass von ihnen Aufnahmen gemacht wurden und diese auf Pornoseiten verbreitet werden und Täter damit sogar Geld verdienen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass auch die Strafverfolgung bei einem öffentlichen Interesse von Amts wegen eingeleitet wird. Ein solches öffentliches Interesse muss gegeben sein, wenn eine Vielzahl von Bildern aufgefunden werden, Bilder auf Plattformen verbreitet werden, Gewinnerzielungsabsichten gegeben sind, Minderjährige abgebildet werden und wenn der Täter aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gehandelt hat.

Feministischer Opferschutz!

Eine Ausgestaltung als Privatklagedelikt wird in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt den Interessen und Rechten der Opfer nicht gerecht. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt die Verweisung auf den Privatklageweg unangemessen ist, da so der betroffenen Person „eine exzessive Bürde“ auferlegt wird. Eine Privatklage würde daher dem Opferschutz widersprechen. Zudem muss das Delikt in den Katalog des § 395 I StPO aufgenommen werden, um eine Nebenklage zu ermöglichen. Eine Nebenklage in den Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein wichtiges Instrument, um eine Sekundärviktimisierung im Strafprozess zu vermeiden und dem Täter-Opfer-Ausgleich zu gewährleisten.

Plattformen zur Verantwortung ziehen!

Jene Plattformen, auf denen diese voyeuristischen Aufnahmen veröffentlicht werden, verstecken sich da hinter, dass deren Sitze nicht in der europäischen Union sind und verweisen zudem auf ihre allgemeinen Bedingungen. Alle User*innen dürfen nur Material von Menschen veröffentlichen, wenn diese mit der Veröffentlichung und der Aufnahme einverstanden sind. Die Plattformen argumentieren, dass in den Aufnahmen ein impliziter Konsens gelesen werden kann und auch ein Ausschluss des Einverständnisses durch die Aufnahmen nicht ausgeschlossen werden kann. Dass auf jeglichen Ebenen immer noch nicht verstanden wird, was genau Konsens ist, macht uns wütend. Wir verlangen die Ausgestaltung eines Prüfsystems für solche Plattformen. Wenn das Einverständnis nicht explizit nachgewiesen werden kann, sind die Aufnahmen zu löschen und gegebenenfalls die Plattform zu sperren.

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft sichtbar machen und bekämpfen!

Für uns Jusos ist klar, dass wir immer kritisch gegenüber Strafrechtsverschärfungen sein müssen. In den Fällen der sexuellen Selbstbestimmung der Frau müssen wir aber auch einsehen, dass auch das Strafgesetzbuch die Geschlechterungerechtigkeit darstellt, ein Abbild von gesellschaftlichen Machtverhältnissen ist und es einen gesellschaftlichen Grund gibt, warum die Selbstbestimmung der Frau wenig geschützt ist. Das Strafrecht allein löst keine gesellschaftlichen Probleme und aus diesem Grund muss neben der Rechtsausgestaltung auch die Rechtsanwendung, durch eine Fortbildungspflicht von Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen zur geschlechtsspezifischen Gewalt, verbessert werden. Zudem ist es dringend nötig auch einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft herbeizuführen, indem man das Wissen hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt sichtbarer macht und im Diskurs verankert. Dies kann durch Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsarbeit und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung geschaffen werden. Durch die Kampagne „Nein heißt Nein“ wurde das strukturelle Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen im gesamtgesellschaftlichen Diskurs verankert. Dies muss auch in den Fällen gelten, wo Aufnahmen unbefugt von Frauen gemacht und veröffentlicht werden und damit ein hergehend Frauenkörper sexualisiert werden.

Für uns Jusos ist klar: My Body is not your Porn!

Text des Beschlusses:

Sexuelle Übergriffe gegen Frauen sind ein großes Problem und werden traurigerweise nicht weniger problematisch. Das Patriarchat in dem wir leben nutzt jede Situation, jeden Umstand und jeden Blickwinkel um diese Machtverhältnisse zu demonstrieren. Frauen werden sexuell belästigt, bedrängt, ihre Körper werden kommentiert, es werden ohne Einverständnis Aufnahmen von ihnen gemacht und leider heißt Nein immer noch viel zu oft nicht Nein. Der Kampf um die sexuelle Selbstbestimmung ist ein immerwährender und kräfteraubender, auch dann, wenn Frau denkt, sie sei alleine. Am Anfang diesen Jahres deckte eine Reportage sexuelle Übergriffe auf linken Festivals auf. Während den

Festivals – Monis Rache und dem Fusion Festival – wurden geheime voyeuristische Aufnahmen auf Dixiklos von weiblich gelesenen Personen gemacht und diese Aufnahmen wurden ohne das Einverständnis jener auf pornografischen Seiten veröffentlicht, getauscht und sogar verkauft. Dass diese zwei Fälle auf gedeckt wurden, ist jahrelanger Arbeit von Reporter*innen zu verdanken. Die Realität ist aber, dass solche voyeuristischen Aufnahmen tagtäglich gemacht werden – in Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunabädern, sogar im engsten Umfeld bei Bekannten auf der Toilette. Viele der Fälle bleiben im Verborgenen und die Täter stets ungestraft. Diese Aufnahmen entstehen jeweils in größter Missachtung der Persönlichkeitsrechte und der sexuellen Selbstbestimmung der aufgenommenen Frauen. In einem so privaten Raum, wo kaum ein Mensch aufgenommen werden will, werden täglich viele Frauen aufgenommen. Viele wissen von diesen Aufnahmen oft nichts und diejenigen, die diesen Umstand kennen, haben, egal wo sie sind, ein mulmiges Gefühl. Der Aufschrei nach der Reportage war passend – in vielen Städten gingen Frauen auf die Straße und brachten ihre Wut, ihren Hass gegenüber dem Patriarchat und den Tätern zum Ausdruck, die sogar Profite an den Aufnahmen erwirtschafteten. Gleichzeitig brachten sie aber auch ihr Schamgefühl und ihre Hilflosigkeit zum Ausdruck. Wenn selbst in Safer Spaces, wie auf jenen linken Festivals oder im Umfeld von Bekannten, sexuelle Übergriffe in dieser Form stattfinden, kann sich jede Frau sicher sein, dass man anscheinend nirgends mehr sicher ist. Nicht auf öffentlichen Toiletten, nicht in Schwimmbädern, Fitnessstudios oder in Safer Spaces. Der Kampf gegen patriarchale Gewalt und sexuelle Übergriffe ist ein sehr ermüdender und trotz kleiner Errungenschaften sind diese Aufnahmen Ausdruck dessen, dass sich Männer viel zu oft das Recht nehmen über den Körper von Frauen zu bestimmen und Frauenkörper zu sexualisieren. Diese sexuellen Übergriffe nehmen unterschiedliche Gestalten an. Sie geschehen wie beschrieben in sehr privaten Räumen aber auch im öffentlichen Raum: Upskirting, also unbefugte Aufnahmen unter dem Rock, oder Downblousing, unbefugte Aufnahmen vom Brustbereich, sind einige Varianten, die seit diesem Jahr endlich strafbar sind. Dies ist unter anderem auch der SPD Fraktion zu verdanken und ein wichtiger Meilenstein im Sinne der sexuellen Selbstbestimmung wurde gelegt. Damit einhergehend müssen aber noch weitere Maßnahmen ergriffen werden und es muss ein Umdenken stattfinden!

Wir Jusos begrüßen daher die Gesetzesänderung unbefugte Bildaufnahmen der Genitalien, des Gesäß- und weiblichen Brustbereiches nach § 201 a StGB unter Strafe zu stellen aber sehen auch, dass es das strukturelle Problem nicht annähernd abbildet. Wer dieses Problem lediglich als Problem der Persönlichkeitsrechte an Bildaufnahmen sieht, verkennt, dass es sexuelle Übergriffe sind.

Unbefugte Bildaufnahmen als sexuelle Übergriffe verstehen!

Das unbefugte Herstellen oder Übertragen von Bildaufnahmen der „Genitalien, des Gesäß- und weiblichen Brustbereiches“ muss als sexueller Übergriff verstanden werden und nicht nur als Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht. Dass dieses Phänomen in der Debatte rund um die Gesetzesänderung immer im gleichen Atemzug genannt wurde wie das Fotografieren von Unfallorten, zeigt, dass es nicht ausreichend als Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Frau angesehen wird. Bei diesem Phänomen handelt es sich um eine Erscheinungsform geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Unter geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen versteht man nach seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltenden Istanbul-Konvention alle Handlungen geschlechtsspezifischer Natur, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oderwirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben. Geschlechtsspezifischer Natur sind sie dann, wenn sie sich gegen eine Frau richten, weil sie eine Frau ist oder Frauen unverhältnismäßig stark betreffen. Das Aufnehmen und das Verbreiten der Bilder fällt unter die Konvention, insbesondere weil sie Frauen unverhältnismäßig häufig betrifft. Die Aufnahmen werden ausschließlich von Frauen gemacht und auf Pornoseiten veröffentlicht und dies ist eine typische Form von Gewalt gegenüber Frauen. Frauen haben oft das Gefühl der Hilflosigkeit, der Scham und noch öfter ändern sie ihr eigenes Verhalten – all dies kann Auswirkungen auf den seelischen Zustand von betroffenen Frauen haben. Diese Aufnahmen stellen klar sexuelle Übergriffe dar, da sie die sexuelle Selbstbestimmung der Frau in jeglicher Form negiert und sind nicht nur irgendwelche Bildaufnahmen. Daher fordern wir, dass in der Strafrechtsanwendung, dass §201 a StGB nicht nur dem allgemeinen Persönlichkeitsschutz dient, sondern auch der sexuellen Selbstbestimmung!

Die abgebildeten Frauen müssen nicht identifizierbar sein!

Damit die Gesetzesänderung greift und die betroffene Person eine Anzeige stellen kann, muss sie identifizierbar sein. Dies deckt aber nicht in annähernder Weise das Unrecht ab. In vielen Fällen werden nur Frauenkörper aufgenommen. Dennoch lässt es sich nicht abstreiten, dass auch diese Art der Aufnahme sexualisierte Gewalt darstellt. Wenn Männer sich das Recht nehmen Frauenkörper zu sexualisieren und über diese bestimmen, ist es nicht nötig, dass die betroffene Frau identifizierbar ist. Sexueller Übergriff bleibt sexueller Übergriff!

Die Länge des Rockes und die Tiefe des Ausschnittes ist keine Einladung!

An der Neufassung ist zu kritisieren, dass eine Strafbarkeit nur dann gegeben ist, „soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Dies kann aber dem Narrativ, dass der Rock zu kurz war oder der Ausschnitt zu tief, entgegenkommen. Für uns Jusos ist es aber klar, dass weder ein zu kurzer Rock, noch ein tief geschnittener Ausschnitt eine Einladung dafür ist, Aufnahmen zu machen. Es ist eine strukturelle Gewalt gegenüber Frauen, die überall stattfindet. Dass solche Aufnahmen auch in sehr privaten Räumen, wie auf der Toilette oder unter Dusche, gemacht werden, ist ein Ausdruck dessen, dass diese patriarchale Gewalt sich durch alle Lebensbereiche zieht. Daher müssen diese Übergriffe auch als ein solch strukturelles Problem verstanden werden und der § 201 a StGB einen umfassenden Schutz darstellen.

Betroffene Frauen sind nicht in der Verantwortung!

Aufgrund der heimlichen Natur des Deliktes ist es nötig, dass neben einem Antrag die Strafverfolgung auch von Amts wegen passiert und nicht wie in der aktuellen Fassung nur auf Antrag geschieht. Oftmals wissen Frauen nicht, dass von ihnen Aufnahmen gemacht wurden und diese auf Pornoseiten verbreitet werden und Täter damit sogar Geld verdienen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass auch die Strafverfolgung bei einem öffentlichen Interesse von Amts wegen eingeleitet wird. Ein solches öffentliches Interesse muss gegeben sein, wenn eine Vielzahl von Bildern aufgefunden werden, Bilder auf Plattformen verbreitet werden, Gewinnerzielungsabsichten gegeben sind, Minderjährige abgebildet werden und wenn der Täter aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gehandelt hat.

Feministischer Opferschutz!

Eine Ausgestaltung als Privatklagedelikt wird in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt den Interessen und Rechten der Opfer nicht gerecht. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt die Verweisung auf den Privatklageweg unangemessen ist, da so der betroffenen Person „eine exzessive Bürde“ auferlegt wird. Eine Privatklage würde daher dem Opferschutz widersprechen. Zudem muss das Delikt in den Katalog des § 395 I StPO aufgenommen werden, um eine Nebenklage zu ermöglichen. Eine Nebenklage in den Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein wichtiges Instrument, um eine Sekundärviktimisierung im Strafprozess zu vermeiden und dem Täter-Opfer-Ausgleich zu gewährleisten.

Plattformen zur Verantwortung ziehen!

Jene Plattformen, auf denen diese voyeuristischen Aufnahmen veröffentlicht werden, verstecken sich da hinter, dass deren Sitze nicht in der europäischen Union sind und verweisen zudem auf ihre allgemeinen Bedingungen. Alle User*innen dürfen nur Material von Menschen veröffentlichen, wenn diese mit der Veröffentlichung und der Aufnahme einverstanden sind. Die Plattformen argumentieren, dass in den Aufnahmen ein impliziter Konsens gelesen werden kann und auch ein Ausschluss des Einverständnisses durch die Aufnahmen nicht ausgeschlossen werden kann. Dass auf jeglichen Ebenen immer noch nicht verstanden wird, was genau Konsens ist, macht uns wütend. Wir verlangen die Ausgestaltung eines Prüfsystems für solche Plattformen. Wenn das Einverständnis nicht explizit nachgewiesen werden kann, sind die Aufnahmen zu löschen und gegebenenfalls die Plattform zu sperren.

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft sichtbar machen und bekämpfen!

Für uns Jusos ist klar, dass wir immer kritisch gegenüber Strafrechtsverschärfungen sein müssen. In den Fällen der sexuellen Selbstbestimmung der Frau müssen wir aber auch einsehen, dass auch das Strafgesetzbuch die Geschlechterungerechtigkeit darstellt, ein Abbild von gesellschaftlichen Machtverhältnissen ist und es einen gesellschaftlichen Grund gibt, warum die Selbstbestimmung der Frau wenig geschützt ist. Das Strafrecht allein löst keine gesellschaftlichen Probleme und aus diesem Grund muss neben der Rechtsausgestaltung auch die Rechtsanwendung, durch eine Fortbildungspflicht von Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen zur geschlechtsspezifischen Gewalt, verbessert werden. Zudem ist es dringend nötig auch einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft herbeizuführen, indem man das Wissen hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt sichtbarer macht und im Diskurs verankert. Dies kann durch Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsarbeit und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung geschaffen werden. Durch die Kampagne „Nein heißt Nein“ wurde das strukturelle Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen im gesamtgesellschaftlichen Diskurs verankert. Dies muss auch in den Fällen gelten, wo Aufnahmen unbefugt von Frauen gemacht und veröffentlicht werden und damit ein hergehend Frauenkörper sexualisiert werden.

Für uns Jusos ist klar: My Body is not your Porn!

Beschluss-PDF:

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