LA11 [Neufassung D5] Wahlrecht ab Geburt

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Abgelehnt

Um den zu erwartenden Auswirkungen des demografischen Wandels im Kontext der Wahlen entgegenzuwirken, setzen wir uns für eine grundlegende Reform des bestehenden Wahlrechts und für die Einführung des folgenden dreigliedrigen Systems ein.

Punkt A: Aktives Wahlrecht ab 14 Jahren bei allen Wahlen.

Punkt B: Zwischen 0 und 14 Jahren erhalten die Eltern bei allen Wahlen die Möglichkeit, für ihr Kind abzustimmen. Da die Eltern jedoch unterschiedlicher Meinung sein können, wird diese neue Form der „Kinderstimme“ halbiert. So erhalten beide Elternteile zusätzlich zu ihrer eigenen Stimme, eine weitere Kinderstimme pro Kind, die als halbe Stimme gezählt wird. Also ein Familienwahlrecht. Alleinerziehende Mütter und Väter bekommen nicht etwa eine weitere ganze Stimme, so dass man im Nachhinein leicht zurückverfolgen könnte, wen sie gewählt haben, sondern sie bekommen dann zwei von diesen Kinderstimmen. Sollten in einem Wahllokal weniger als 4 Kinderstimmen eingehen, müssen vor einer Auszählung die ungeöffneten Wahlzettel zentral im Rathaus gesammelt und von dortigen Wahlhelfer*innen ausgezählt werden. Es ist also sichergestellt, dass die Wahl weiterhin geheim bleibt.

Punkt C: Falls eine Person bereits vor Erreichen des 14. Lebensjahres Interesse an Politik hat, darf sich dieser junge Mensch durch Eintragen in das Wahlregister ebenfalls persönlich am Abstimmungsprozess beteiligen. Gleichzeitig verlieren dadurch die Eltern ihr Recht, das Wahlrecht für ihr Kind auszuüben.

Begründung:

Wer 14 Jahre alt ist, kann die eigene Religion frei wählen, ist strafmündig und kann Mitglied bei uns Jusos werden. Warum kann diese Person nicht auch direkt an der Demokratie mitwirken? „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt“. Gehören Kinder und Jugendliche nicht dazu?

Der demografische Wandel wird bald deutlich spürbar werden. Dann ist zu befürchten, dass die Politik, um die Gunst der älteren Wählerinnen und Wähler zu gewinnen, vermehrt renten- und seniorenpolitische Anliegen vorantreibt. Die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien laufen Gefahr auf der Strecke zu bleiben und der Gedanke der Generationengerechtigkeit gerät dabei ins Hintertreffen. Bereits jetzt hat eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern lediglich eine Stimme, obwohl sie eigentlich für vier Menschen wählt. Ein Wahlrecht ab Geburt würde sie und alle Eltern stärken und ihnen größeres politisches Gewicht verleihen.

Gerade Jugend- und Schulpolitik sollte noch nicht von Erwachsenen gestaltet werden, die von dieser überhaupt nicht betroffen sind. Kinder und Jugendliche hingegen werden aktuell nur selten gehört und die wenigsten können aktiv mitmischen. Das Wahlrecht ab Geburt würde ihnen längst überfällige Einflussmöglichkeiten einräumen.

Auch stellen wir uns den Kritikerinnen und Kritikern entgegen, die einen zu großen Einfluss von Kindern und Jugendlichen auf die Wirtschaft befürchten. Zum einen würde unsere Jugend mit der Einführung des Wahlrechts ab Geburt nur einen Teil der Wählerschaft darstellen, sie würde nicht die bestehende Wählerschaft ersetzen. Zumal in den ersten Jahren dieses Wahlrecht von den Eltern wahrgenommen wird.

Schon bei der Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre für Landtags- und Bundestagswahlen wird oftmals argumentiert, dass den jungen Menschen das nötige Verständnis für politische Prozesse fehlt. Bedeutet dies auch im Umkehrschluss, dass alle Erwachsenen alles Relevante immer verstehen und Blick haben? Wir wehren uns gegen derlei Pauschalisierungen und die Reduzierung der politischen Mündigkeit aufs Alter. Es gibt ja schließlich auch kein Höchstwahlalter.

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen