LA2 Neugründungen von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften fördern

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Mit Änderungen angenommen

Die Bundesregierung muss den Kommunen bei der Gründung und finanziellen Ausstattung von Wohnungsbaugesellschaften Starthilfe geben. Dazu sollen deutlich mehr Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Der Betrag für die sogenannte Wohnraumförderung, 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2018, soll mindestens verdoppelt und auch für die Neugründung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften nutzbar gemacht werden. Neugründungen von Wohnungsbaugesellschaften sind in den letzten Jahren unter anderem in Kiel und Dresden erfolgt. Wir fordern Anreize für andere Städte, diesem Beispiel zu folgen. Eine ausreichende Finanzierung kann dies bieten und die Gesellschaften außerdem direkt handlungsfähig machen. Kommunaler Wohnungsbau muss in der Zukunft wieder eine größere Rolle spielen, nur so können Gegenspieler zu privaten Investoren aufgebaut werden.

Begründung:

Der massenhafte Verkauf kommunaler Wohnungsbestände in den 90er und 2000er Jahren wird heute gemeinhin als großer Fehler in der Wohnraumpolitik betrachtet. Auch in Köln wurden die schwarz-gelben Privatisierungspläne für die GAG nur durch einen Abweichler bei der Abstimmung verhindert.

Dieser Schwenk vieler Kommunen nach dem starken Ausbau in den 70er und 80er Jahren ist einer der Hauptgründe für den massiven Mietenanstieg der letzten Jahre, der insbesondere in den Großstädten zu einer Verdrängung mittlerer und einkommensschwacher Bevölkerungsschichten aus ihren angestammten Wohnbezirken führt. Mittlerweile befinden sich lediglich 6 Prozent der Wohnungen in Deutschland in der Hand der Kommunen.

Auch beim Bau von Sozialwohnungen bietet kommunale Anbieter einen entscheidenden Vorteil: Wenn ihre Sozialwohnungen irgendwann aus der Preisbindung fallen, bleibt die staatliche Kontrolle über diese Immobilien und deren preisliche Gestaltung auch darüber hinaus erhalten. Bei einer Abnahme der Sozialwohnungen von 2,87 Millionen im Jahr 1998 auf nur noch knapp über eine Million in 2020 ist es geboten, bezahlbare Wohnungen für Menschen aller Schichten auch langfristig sicherzustellen.

Text des Beschlusses:

Die Bundesregierung muss den Kommunen bei der Gründung und finanziellen Ausstattung von Wohnungsbaugesellschaften Starthilfe geben. Dazu sollen deutlich mehr Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Der Betrag für die sogenannte Wohnraumförderung, 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2018, soll mindestens verdoppelt und auch für die Neugründung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften nutzbar gemacht werden. Neugründungen von Wohnungsbaugesellschaften sind in den letzten Jahren unter anderem in Kiel und Dresden erfolgt. Wir fordern Anreize für andere Städte, diesem Beispiel zu folgen. Eine ausreichende Finanzierung kann dies bieten und die Gesellschaften außerdem direkt handlungsfähig machen. Kommunaler Wohnungsbau muss in der Zukunft wieder eine größere Rolle spielen, nur so können Gegenspieler zu privaten Investoren aufgebaut werden.

Beschluss-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen