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Die Juso Landeskonferenz beschließt, dass die Bereitstellung eines leistungsfähigen ÖPNV Angebots in die „verpflichtenden Daseinsvorsorge“, der von Kommunen zu erfüllenden Leistungen aufgenommen wird.
Wenn eine Kommune in den „Nothaushalt“ gerät ist der Stadtrat bzw. die Verwaltung dazu angehalten bei allen Leistungen, die nicht zur „verpflichtenden Daseinsvorsorge“ gehören zu prüfen, wo dort eingespart werden kann.
Wir sehen einen funktionierenden ÖPNV jedoch als wichtige kommunale Aufgabe und wollen mit dieser Maßnahme dafür sorgen, dass dieses Angebot bei finanzschwachen Kommunen nicht zur Diskussion steht.
Wenn eine Kommune in den „Nothaushalt“ gerät ist der Stadtrat bzw. die Verwaltung dazu angehalten bei allen Leistungen, die nicht zur „verpflichtenden Daseinsvorsorge“ gehören zu prüfen, wo dort eingespart werden kann.
Wir sehen einen funktionierenden ÖPNV jedoch als wichtige kommunale Aufgabe und wollen mit dieser Maßnahme dafür sorgen, dass dieses Angebot bei finanzschwachen Kommunen nicht zur Diskussion steht. Daher soll die Bereitstellung eines leistungsfähigen ÖPNV Angebots in die „verpflichtende Daseinsvorsorge“, der von Kommunen zu erfüllenden Leistungen aufgenommen werden.