M1 Photovoltaik-Pflicht bei privaten Neubauten und kommunalen Gebäuden

Status:
Mit Änderungen angenommen

Angesichts der Klimakrise setzen wir uns für einen massiven Ausbau von erneuerbaren Energien ein. Dabei gibt es vor allem bei der Nutzung von Solarenergie noch viel ungenutztes Potenzial, denn mit den Hausdächern und -wänden unserer Städte und Gemeinden stehen genügend Freiflächen zur Verfügung. Wir fordern daher:

  • Gebäude der öffentlichen Hand sollen flächendeckend mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Wir Jusos suchen den Kontakt zu den SPD-Ratsfraktionen und den kommunalen Verwaltungen, um diese Position überall in Ostwestfalen-Lippe durchzusetzen.
  • Bei der Planung von Neubaugebieten soll die Ausstattung mit Photovoltaik verpflichtend berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, die Ausrichtung der Gebäude sowie die Neigung der Dächer dazu passend zu gestalten.
  • Für bestehende Gebäude in Privatbesitz sollen möglichst weitreichende, finanzielle Förderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Installation und Nutzung von Photovoltaik ins Leben gerufen oder – sofern bereits existent – ausgebaut werden.

Deutschland wird 2022 aus der Kernenergie aussteigen. Die anderen Energiequellen, insbesondere die Erneuerbaren Energien, werden voraussichtlich die Kernenergie kompensieren können[1]. Nie war es essentieller, den Anteil der Erneuerbaren Energien drastisch zu erhöhen, um schneller als 2038 aus der Kohleenergie aussteigen zu können. Die Kommunen müssen als Vorbild vorangehen und alle geeigneten kommunalen Gebäude ausrüsten. Dabei müssen Neubauten in der Zukunft verpflichtend mit Photovoltaikanlagen gebaut werden. Mit einem Kohleausstieg im Jahr 2038 wird Deutschland sein CO2-Budget zum Erreichen des 1,5-Grads nicht gewährleisten können[2]. Daher ist es zwingend notwendig, schneller eine Energieversorgung ohne Kohlestrom zu schaffen.

Das Gutachten „Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen“ von Oktober 2020 vom Umweltbundesamt kommt zu dem Ergebnis:

„Eine PV-Pflicht für Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen kann unter Beachtung der dargestellten verfassungsrechtlichen Maßstäbe als vereinbar mit der Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit ausgestaltet werden.“ [3]

[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/fragen-und-antworten/kernkraft#:~:text=Deutschland%20hat%202011%20den%20schrittweisen,dass%20es%20unabsehbare%20Restrisiken%20gibt.

[2] https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.725608.de/diwkompakt_2020-148.pdf

[3] https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/photovoltaik-pflicht-verpachtungskataster-optionen

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2020_10_26_climate_change_34_2020_pv-pflicht_mit_verpachtungskataster.pdf S. 55

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä8 zum M1 5 KV Mettmann Streiche in Zeile 5 den ersten Satz und ersetze ihn durch: „Gebäude der öffentlichen Hans sollen flächendeckend mit Photovoltaikanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung ausgestattet werden.\"
Angenommen Ä2 zum M1 6 UB Ennepe-Ruhr Streiche in Z. 6 „zu“ und ergänze „zur SPD-Landtagsfraktion“
Angenommen Ä3 zum M1 7 UB Ennepe-Ruhr Streiche in Z. 7 „Ostwestfalen-Lippe“ und ersetze durch „Nordrhein-Westfalen“
Angenommen Ä4 zum M1 8 UB Ennepe-Ruhr Streiche in Z. 8 „Neubaugebieten“ und ersetze durch „Neubauten“  
Angenommen Ä5 zum M1 8 UB Ennepe-Ruhr Ergänze in Z. 8 nach „Photovoltaik“ „unter Berücksichtigung von Machbarkeit und weitergehender sozialer Städtebauziele verpflichtend“
Angenommen Ä9 zum M1 8 KV Mettmann Streiche in Zeile 8 den ersten Satz und ersetze ihn  durch: „Bei der Planung von Neubaugebieten soll die Ausstattung von Photovoltaik und Dach- und Fassadenbegrünung verpflichtend berücksichtigt werden.“
Angenommen Ä10 zum M1 12 KV Mettmann Füge in Zeile 12, nach "Installation und Nutzung von Photovoltaik", die Passage: "und Dach- und Fassadenbegrünung", ein.
Angenommen Ä7 zum M1 13 UB Ennepe-Ruhr Ergänze nach Z. 13
  • „Um den Solarstrom auch in Zukunft attraktiv für Privatpersonen zu gestalten, muss die Einspeisevergütung unbegrenzt gelten, anstatt wie heute nach 20 Jahren auszulaufen. Andernfalls werden immer mehr Menschen ihre Photovoltaikanlagen abregeln, um weder den bürokratischen Aufwand, noch die Mehrkosten des Fortbetriebs zu tragen.
 
  • Um die Photovoltaik-Pflicht sozial gerecht zu gestalten muss eine Umlage etwaiger Mehrkosten auf die Mieter*innen gesetzlich ausgeschlossen werden.
 
  • Die SPD-Landtagsfraktion fordern wir auf das Bauordnungsrecht entsprechend anzupassen.“
Text des Beschlusses:

Angesichts der Klimakrise setzen wir uns für einen massiven Ausbau von erneuerbaren Energien ein. Dabei gibt es vor allem bei der Nutzung von Solarenergie noch viel ungenutztes Potenzial, denn mit den Hausdächern und -wänden unserer Städte und Gemeinden stehen genügend Freiflächen zur Verfügung. Wir fordern daher:

  • Gebäude der öffentlichen Hand sollen flächendeckend mit Photovoltaikanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung ausgestattet werden. Wir Jusos suchen den Kontakt zur SPD-Landtagsfraktion, den SPD-Ratsfraktionen und den kommunalen Verwaltungen, um diese Position überall in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen.
  • Bei der Planung von Neubauten soll die Ausstattung von Photovoltaik unter Berücksichtigung von Machbarkeit und weitergehender sozialer Städtebauziele sowie Dach- und Fassadenbegrünung verpflichtend berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, die Ausrichtung der Gebäude sowie die Neigung der Dächer dazu passend zu gestalten.
  • Für bestehende und neu geplante Gebäude in Privatbesitz sollen möglichst weitreichende, finanzielle Förderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Installation und Nutzung von Photovoltaik und Dach- und Fassadenbegrünung ins Leben gerufen oder – sofern bereits existent – ausgebaut werden. Ferner sollen auch entsprechende Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bei neuen Wohngebäuden zur Eigennutzung geschaffen werden. Um den Solarstrom auch in Zukunft attraktiv für Privatpersonen zu gestalten, muss die Einspeisevergütung unbegrenzt gelten, anstatt wie heute nach 20 Jahren auszulaufen. Andernfalls werden immer mehr Menschen ihre Photovoltaikanlagen abregeln, um weder den bürokratischen Aufwand, noch die Mehrkosten des Fortbetriebs zu tragen. 

Deutschland wird 2022 aus der Kernenergie aussteigen. Die anderen Energiequellen, insbesondere die Erneuerbaren Energien, werden voraussichtlich die Kernenergie kompensieren können[1]. Nie war es essentieller, den Anteil der Erneuerbaren Energien drastisch zu erhöhen, um schneller als 2038 aus der Kohleenergie aussteigen zu können. Die Kommunen müssen als Vorbild vorangehen und alle geeigneten kommunalen Gebäude ausrüsten. Dabei müssen Neubauten in der Zukunft verpflichtend mit Photovoltaikanlagen gebaut werden. Mit einem Kohleausstieg im Jahr 2038 wird Deutschland sein CO2-Budget zum Erreichen des 1,5-Grads nicht gewährleisten können[2]. Daher ist es zwingend notwendig, schneller eine Energieversorgung ohne Kohlestrom zu schaffen.

Das Gutachten „Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen“ von Oktober 2020 vom Umweltbundesamt kommt zu dem Ergebnis:

„Eine PV-Pflicht für Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen kann unter Beachtung der dargestellten verfassungsrechtlichen Maßstäbe als vereinbar mit der Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit ausgestaltet werden.“ [3]

[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/fragen-und-antworten/kernkraft#:~:text=Deutschland%20hat%202011%20den%20schrittweisen,dass%20es%20unabsehbare%20Restrisiken%20gibt.

[2] https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.725608.de/diwkompakt_2020-148.pdf

[3] https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/photovoltaik-pflicht-verpachtungskataster-optionen

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2020_10_26_climate_change_34_2020_pv-pflicht_mit_verpachtungskataster.pdf S. 55

Beschluss-PDF: