C7 Psychotherapeutischem Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen eine Stimme geben!

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Status:
Angenommen

Die Psychotherapeutenkammern der Länder sind das höchste Gremium der psychotherapeutischen Selbstverwaltung in Deutschland. Die Aufgaben der Psychotherapeutenkammer NRW sind dabei durch das HeilBergG §6 Absatz 1 definiert.

Insbesondere die Fragen der Berufsgerichtsbarkeit, die Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, sowie die Fragen der berufspolitischen Positionierung und Außenvertretung betreffen alle Mitglieder des Berufsstandes. Sie betreffen aber auch die Interessen des psychotherapeutischen Nachwuchses, der auf Grund seiner prekären Arbeits- und Ausbildungsbedingungen dringenden Vertretungsbedarf durch den eigenen Berufsstand benötigt. Hierbei zeigt sich jedoch eine deutliche Diskrepanz zwischen den unterschiedlichen Kammern der Bundesrepublik. Die Mehrheit der Kammern ermöglicht bereits die Vollmitgliedschaft der PiA (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Zwei Kammern ermöglichen zumindest die freiwillige Mitgliedschaft, jedoch ohne Wahlrecht (Berlin und Saarland). Nur drei Kammern erlauben keine Mitgliedschaft (Bayern, Ostdeutschland und NRW).

Durch das „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ (PsychThGAusbRefG) wurde der neue Beruf des/der Psychotherapeut*in geschaffen. Dieser löst die beiden bisherigen Berufsgruppen des/der psychologischen Psychotherapeut*in und des/der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in ab. Gleichzeitig wurde die bisherige Ausbildung zum/zur psychologischen Psychotherapeut*in und zum/zur Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in durch die Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut*in abgelöst. Die dadurch neu entstehenden Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) sollen dann bis spätestens 2035 die bisherige PiA ablösen. Bedingt dadurch, dass die PiW ihre Approbation, in Folge des PsychThGAusbRefG  bereits im Anschluss an ihr Studium erhalten werden und dadurch bereits Mitglieder der Kammern sein werden, ergibt sich die merkwürdige Situation, das der psychotherapeutische Nachwuchs künftig teilweise im Rahmen der beruflichen Selbstverwaltung vertreten sein wird und teilweise ohne jegliche stimmberechtigte Vertretung ist.

Es ist daher notwendig, dass auch in NRW den PiA die Möglichkeit einer Vollmitgliedschaft ermöglicht wird.

Bezüglich der Art der Mitgliedschaft sprechen wir uns für die kostenfreie Pflichtmitgliedschaft wie in Hessen und Niedersachsen aus. Zum einen kostenlose Mitgliedschaft, da es die prekäre finanzielle Situation der PiA nicht anders zulässt. Zum anderen eine Pflichtmitgliedschaft, da nur so die Repräsentation der Gesamtheit der PiA möglich ist.

Wir fordern daher, dass sich die SPD in Nordrhein-Westfalen dafür einsetzt, dass bei der Reform des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) in Nordrhein-Westfalen die Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) als kostenfreie Pflichtmitglieder in die zukünftige Psychotherapeutenkammer NRW aufzunehmen sind.

Text des Beschlusses:

Die Psychotherapeutenkammern der Länder sind das höchste Gremium der psychotherapeutischen Selbstverwaltung in Deutschland. Die Aufgaben der Psychotherapeutenkammer NRW sind dabei durch das HeilBergG §6 Absatz 1 definiert.

Insbesondere die Fragen der Berufsgerichtsbarkeit, die Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, sowie die Fragen der berufspolitischen Positionierung und Außenvertretung betreffen alle Mitglieder des Berufsstandes. Sie betreffen aber auch die Interessen des psychotherapeutischen Nachwuchses, der auf Grund seiner prekären Arbeits- und Ausbildungsbedingungen dringenden Vertretungsbedarf durch den eigenen Berufsstand benötigt. Hierbei zeigt sich jedoch eine deutliche Diskrepanz zwischen den unterschiedlichen Kammern der Bundesrepublik. Die Mehrheit der Kammern ermöglicht bereits die Vollmitgliedschaft der PiA (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Zwei Kammern ermöglichen zumindest die freiwillige Mitgliedschaft, jedoch ohne Wahlrecht (Berlin und Saarland). Nur drei Kammern erlauben keine Mitgliedschaft (Bayern, Ostdeutschland und NRW).

Durch das „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ (PsychThGAusbRefG) wurde der neue Beruf des/der Psychotherapeut*in geschaffen. Dieser löst die beiden bisherigen Berufsgruppen des/der psychologischen Psychotherapeut*in und des/der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in ab. Gleichzeitig wurde die bisherige Ausbildung zum/zur psychologischen Psychotherapeut*in und zum/zur Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in durch die Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut*in abgelöst. Die dadurch neu entstehenden Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) sollen dann bis spätestens 2035 die bisherige PiA ablösen. Bedingt dadurch, dass die PiW ihre Approbation, in Folge des PsychThGAusbRefG  bereits im Anschluss an ihr Studium erhalten werden und dadurch bereits Mitglieder der Kammern sein werden, ergibt sich die merkwürdige Situation, das der psychotherapeutische Nachwuchs künftig teilweise im Rahmen der beruflichen Selbstverwaltung vertreten sein wird und teilweise ohne jegliche stimmberechtigte Vertretung ist.

Es ist daher notwendig, dass auch in NRW den PiA die Möglichkeit einer Vollmitgliedschaft ermöglicht wird.

Bezüglich der Art der Mitgliedschaft sprechen wir uns für die kostenfreie Pflichtmitgliedschaft wie in Hessen und Niedersachsen aus. Zum einen kostenlose Mitgliedschaft, da es die prekäre finanzielle Situation der PiA nicht anders zulässt. Zum anderen eine Pflichtmitgliedschaft, da nur so die Repräsentation der Gesamtheit der PiA möglich ist.

Wir fordern daher, dass sich die SPD in Nordrhein-Westfalen dafür einsetzt, dass bei der Reform des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) in Nordrhein-Westfalen die Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) als kostenfreie Pflichtmitglieder in die zukünftige Psychotherapeutenkammer NRW aufzunehmen sind.

Beschluss-PDF:

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