B10 [zurückgezogen] Rassismus ist keine Meinung! Lehrer*innen und Schüler*innen im Umgang mit Rassismus stärken

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Status:
Zurückgezogen

Nicht erst seit den Anschlägen von Hanau und Halle ist struktureller Rassismus in Deutschland deutlich, denn der tagtägliche Rassismus ist ständig auf der
Straße und nun leider auch in allen Parlamenten durch die AfD vertreten. Noch im Jahr 2021 wird in der Sendung „Die letzte Instanz“ im WDR Rassismus verharmlost und interkulturellen Vereinen die Kompetenz abgesprochen, ohne die eigene zu reflektieren. Doch Reflektion ist keine angeborene Fähigkeit, sie wird erlernt.

In der öffentlichen Debatte wird stets von latentem Rassismus gesprochen, die Frage aber nicht erörtert für wen die Latenz gilt. Denn was für die
Mehrheitsgesellschaft latent erscheint, ist für marginalisierte Teile der Gesellschaft als klarer Rassismus wahrnehmbar und spürbar. Sprache ist eines der
prägendsten Mittel, um Denken und Handeln zu steuern, doch sind die wenigsten Menschen bereit ihre Sprache zu reflektieren, oder sie wissen es nicht besser.

Für Betroffene wird durch Sprache Rassismus normalisiert, erst recht, wenn sie bereits im Kindesalter damit konfrontiert werden. So sind Lehrer*innen in einer
besonderen Rolle, sensibel und kompetent mit rassistischen Missständen und ihrer eigenen Macht umzugehen. Fehlverhalten von Wenigen können in einem derart prägenden Berufsbild zu einer Schädigung von vielen Betroffenen führen.

Aber der Fokus darf nicht nur auf diesen Fehlverhalten liegen, die meist durch latente Rassismen bestärkt werden. Gleichzeitig muss an alle Lehrer*innen gedacht werden, die im Umgang mit rassistischen und diskriminierenden Situationen nicht alleine gelassen werden dürfen. Das Elternhaus, der soziokulturelle Hintergrund und viele weitere Gründe führen zu Rassismus seitens der Schüler*innen. Um diesen Umständen eine adäquate Prävention bieten zu können, beschließen die Jusos Köln, dass

  1. Lehrer*innen und jegliches pädagogisches Schulpersonal verpflichtet werden sollen, in einem Abstand von 5 Jahren wiederholend Antirassismus- und
    Antidiskriminierungsschulungen besuchen zu müssen.
  2. Jede*r Schüler*in im Laufe des Schullebens mindestens 2 Projektwochen zu Antirassismus und Antidiskriminierung erhalten soll.
  3. Beide Maßnahmen sollen durch externe Stellen durchgeführt werden. Die externen Stellen sollen mehrheitlich von Personen besetzt sein, die selbst
    von Rassismus oder Diskriminierung betroffen sind. Beispielhaft zu nennen sind hier die unabhängigen Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen
    des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (ADVD).

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