K4 Reaktions- und Sehtests für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

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Status:
Zurückgezogen

Wir fordern verpflichtende Sehtests für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Diese müssen nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung alle 5 Jahre wiederholt werden. Ein fehlender Nachweis wird mit einem Bußgeld belegt. Ziel ist die Reduzierung von Unfällen, welche sich aufgrund von Sehschwierigkeiten zutragen.

Des Weiteren fordern wir verpflichtende Reaktionstests für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer, deren Nichtbestehen einen automatischen Führerscheinentzug zur Folge haben. Ab dem Alter von 60 Jahren wird dieser Test zum verpflichtenden Bestandteil unserer Sicherheitskampagne im Straßenverkehr und muss gemeinsam mit den oben angeführten Sehtests alle 3 Jahre wiederholt werden. Ab dem Alter von 80 Jahren müssen beide Tests einmal pro Jahr absolviert werden.

Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge diesen Antrag bitte beschließen und unterstützen.

Begründung:

Schätzungsweise 300.000 Verkehrsunfälle, was in etwa 11 Prozent aller Fälle in Deutschland entspricht, hängen mit einer mangelnden Sehleistung zusammen. Oftmals gibt es große Differenzen zwischen der Selbsteinschätzung und der Realität. Viele Menschen wissen nicht, dass sie eine Brille benötigen oder wollen es nicht wahrhaben.

Gleichzeitig lässt mit steigendem Alter die Reaktionsgeschwindigkeit nach. Da es sich hierbei um einen schleichenden Prozess handelt, den die Betroffenen selbst oftmals nicht bemerken, liegt es in unserer Verantwortung, sie und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu schützen. Da die Reaktionsfähigkeit aller Menschen zudem individuell unterschiedlich stark im Alter abnimmt, wollen wir über Reaktionstests feststellen, wann eine Person nicht mehr fahrtüchtig ist, statt ihr mit dem Erreichen eines bestimmten Alters pauschal den Führerschein abzunehmen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
(noch) nicht behandelt Ä1 zum K4 8 KV Oberbergischer Kreis Ergänzung nach letztem Satz: "Wer seine Fahrerlaubnis medizinisch bedingt abgeben muss, bekommt 50%; Wer ab Eintritt in den Ruhestand freiwillig die Fahrerlaubnis abgibt 75% Ermäßigung auf Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel."

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