S3 Recht auf gute Beratung bei der Patient*innenverfügung sichern

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Status:
Angenommen

Wir fordern eine Aufnahme der Patient*innenverfügungs-Beratung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Patient*innen sollen diese Leistung mindestens alle 5 Jahre in Anspruch nehmen können. Die Beratung könnte in diesem Fall von geschulten Mitarbeiter*innen in Hospizen, Krankenhäusern, kommunalen Gesundheitsämtern sowie von ärztlichem Fachpersonal durchgeführt werden.

Des Weiteren sollen Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände oder auch Schulen und Volkhochschulen über diese Möglichkeit und ihre Relevanz informieren.

Begründung:

Patient*innenverfügungen sind für Menschen jeglichen Alters ein wichtiges Thema. Denn nicht nur für Patient*innen mit chronischen Erkrankungen ist eine Festlegung des Willens am Lebensende wichtig, sondern auch für junge Menschen. Im Falle eines Unfalls z.B. kann es wichtig werden, die Einstellung und den Willen eines Menschen festgehalten zu haben.

Dabei ist eine Patient*innenverfügung vor allem dann wertvoll, wenn sie besonders detailliert in der medizinischen Information ist und außerdem die Einstellungen der Patient*in zu Leben und Tod beinhaltet. Daher bedarf es einer umfassenden Beratung durch Fach- oder Hausärzt*in, um die fachlichen Details genau zu erklären und den Willen des*der Patient*innen adäquat festzuhalten. Patient*innenverfügungen die keine konkreten Maßnahmen enthalten, sind häufig im konkreten Fall nicht verbindlich. Nur durch eine umfassende Beratung kann sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse des*der Patient*in genau dargestellt sind und auch eingehalten werden.

Momentan müssen Patient*innen der GKV, wenn sie eine solche Beratung wünschen, diese selbst bezahlen. Das schafft große Hürden, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen.

Wir finden, alle Menschen sollten das Recht auf gute Beratung in allen Lebensabschnitten haben.

Die Einhaltung der individuellen Wünsche von Menschen am Lebensende sollten keine Frage des Geldbeutels sein!

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Abgelehnt Ä1 zum S3 6 UB Münster

Streiche Z. 6-7

Text des Beschlusses:

Wir fordern eine Aufnahme der Patient*innenverfügungs-Beratung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Patient*innen sollen diese Leistung mindestens alle 5 Jahre in Anspruch nehmen können. Die Beratung könnte in diesem Fall von geschulten Mitarbeiter*innen in Hospizen, Krankenhäusern, kommunalen Gesundheitsämtern sowie von ärztlichem Fachpersonal durchgeführt werden.

Des Weiteren sollen Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände oder auch Schulen und Volkhochschulen über diese Möglichkeit und ihre Relevanz informieren.

Beschluss-PDF:

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