LA3 Reduzierung von weggeworfenen Lebensmitteln von Supermärkten

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Status:
Abgelehnt

Wir fordern ein Gesetz, ähnlich dem Beispiel Frankreichs, welches die Supermärkte verpflichtet, abgelaufene, aber noch essbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen weiterzugeben. Dabei müssen selbstverständlich hygienische Bedingungen gewährleistet und die Gemeinnützigkeit der Organisation stetig geprüft werden.

Supermärkte, mit einer Ladefläche von mehr als 400 m², sollen verpflichtet werden, unverkaufte Ware zu spenden, als Tiernahrung zu nutzen oder zu kompostieren. Großhändler sollen verpflichtet werden, mit einer karitativen Organisation ein Abkommen für Lebensmittelspenden zu schließen. Außerdem soll langfristig der richtige Umgang mit Lebensmitteln in den Schulunterricht eingebunden werden.

Begründung:

Jedes Jahr landen ca. 11 Millionen Tonnen Lebensmitteln im Wert von 25 Milliarden Euro auf dem Müll, Tendenz steigend. Pro Person sind das ungefähr 82 Kg pro Jahr, wobei der Großteil der Lebensmittel auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum noch verzehrbar ist bzw. zur Weiterverarbeitung nutzbar. In Frankreich wurde ein solches Gesetz 2016 eingeführt und hat bis heute sehr gute Erfolge erzielt, einige Länder folgten diesem Beispiel bzw. haben schon längere ähnliche Gesetze.

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