A5 Rückzahlung von Studienkosten im dualen Studium

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Status:
Abgelehnt

Die Landeskonferenz der NRW-Jusos möge beschließen, dass Firmen von dual Studierenden keine Rückzahlung der durch das Studium entstandenen Kosten verlangen dürfen.

Begründung:

Das Einstellen von dual Studierenden birgt ein unternehmerisches Risiko, dass nicht einfach auf Menschen abgewälzt werden darf. Genau wie andere Auszubildende müssen dual Studierende sich darauf verlassen können, dass sie mit dem Studium ein gutes Fundament für ihre Berufslaufbahn legen und nicht etwa fürchten müssen, bei nicht bestehen mit Schulden belastet werden.

Der Verlust durch etwaige entstandene Kosten im Studium kann Firmen weiterhin als Anreiz dienen, die Studierenden bei ihrem Studium (etwa in Form von Zeit zum Lernen oder durch Hilfe von bereits Ausgelernten) zu unterstützen.

Dual Studierende sind ohnehin durch einen hohen Leistungsdruck belastet, der durch das Zusammenspiel von Studium, Arbeit und Ausbildung entsteht. Zusätzliche Strapaze durch die Furcht vor der Rückzahlung einer hohen Geldsumme kann daher schnell zu psychischen Erkrankungen führen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ä1 zum A5 1 UB Münster

S. 16 in Z. 1 Streiche “Die Landeskonferenz möge beschließen, dass”

S. 16 in Z. 1 Füge ein nach „von dual Studierenden“: „dürfen“

S. 16 in Z. 2 Streiche „dürfen“

Ä2 zum A5 3 UB Münster

S. 16 in Z. 3 füge ein „Dies gilt auch, wenn die Studierenden während des dualen Studiums oder nach dem erreichten Abschluss die Firma verlassen.“

Ä3 zum A5 4 UB Münster

S. 16 in Z. 4 Streiche „Begründung“

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