E1 Schnelle Hilfe für die Menschen in Afghanistan

Status:
Mit Änderungen angenommen

In den letzten Tagen und Wochen gab es ein vorherrschendes politisches Thema: die dramatische Situation in Afghanistan. Nach dem raschen und – wie sich nun zeigt – falsch geplanten Abzug der US-amerikanischen und NATO-Truppen (darunter auch die Soldat*innen der deutschen Bundeswehr) seit Mai diesen Jahres hat die menschenfeindliche Terrorgruppe Taliban innerhalb kürzester Zeit fast ganz Afghanistan unter ihre Kontrolle gebracht. Aufgrund einer massiven Fehleinschätzung der Regierungen und Geheimdienste des sog. “Westens” kam es zu einer Situation, auf die auch die Bundesregierung wohl nicht vorbereitet war.

So sagte Außenminister Heiko Maas noch im Juni, dass er nicht davon ausgehe, dass die Taliban in ein paar Monaten das Zepter in der Hand hätten. Ähnlich meinte auch der US-amerikanische Präsident Joe Biden, dass es keinen zweiten Saigon-Moment (am Ende des Vietnam-Kriegs mussten US-amerikanische Botschaftsmitarbeiter*innen mit Militärhubschraubern evakuiert werden) geben werde. Dies hat sich als massive Fehleinschätzung erwiesen. Man kann es nicht anders als eines der größten diplomatischen und geopolitischen Niederlagen des “Westens” im 21. Jahrhundert beschreiben.

Sicherheit der Ortskräfte

Die aktuelle Situation ist vor allem eine reale Bedrohung für Leib und Leben für die Menschen vor Ort – insbesondere für viele Menschen, die für die Bundeswehr und deutsche Hilfsorganisationen gearbeitet haben (sog. Ortskräfte). Schon jetzt mehren sich Medienberichte, dass Mitglieder der Taliban durch Häuser auf der Suche nach ehemaligen Ortskräften streifen. Sie befinden sich in der ausweglosen Situation zunächst in die vermeintlich auf Monate hin sicher geglaubte Hauptstadt Kabul geflüchtet zu sein, nur um dann festzustellen, dass Kabul innerhalb kürzester Zeit auch von den Taliban erobert wurde. Nun werden sie von der Bundesregierung und den anderen vor Ort stationierten Staaten im Stich gelassen.

Erschreckend ist, dass es bis dato erst wenige Visaverfahren für Ortskräfte gegeben hat. Daran wird deutlich, dass die Vergabe von Visaverfahren deutlich zu langsam abläuft. Der eigentliche Plan der Bundesregierung und des Auswärtigen Amts lautete eine Außendienststelle der deutschen Botschaft in Masar-e Sharif einzurichten, die die Visaverfahren koordinieren sollte. Dieser Plan sowie die generelle Möglichkeit eine Botschaft in Afghanistan aufrechtzuerhalten, wurden jedoch durch das schnelle Vorrücken durch die Taliban zunichte gemacht.

Für viele Ortskräfte kam es so zu einer nun lebensbedrohlichen Situation, weil die deutschen Behörden es ablehnten, Ortskräfte großzügig nach Deutschland auszufliegen – wohl aus Angst, dass man auch nicht berechtigte Menschen somit nach Deutschland bringen würde. Daher saßen Mitte August noch 7000-8000 Ortskräfte und ihre Familien in Afghanistan fest. Neben der Fehleinschätzung der Lage vor Ort war der Grund hierfür vor allem  die Visa-Problematik, da das Innenministerium nicht bereit war frühzeitige Änderungen vorzunehmen und Visaanträge auch in Deutschland stellen zu lassen. Gleichzeitig konnten die Ortskräfte, denen die sichere Ausreise von den Staaten für die sie während des Einsatzes gearbeitet hatten, versprochen wurde, das Land nicht verlassen, da ihre Visa-Ansprüche außerhalb von Afghanistan nicht anerkannt werden würden. Explizit das bisherige deutsche Verfahren bringt die Ortskräfte in zusätzliche Gefahr: Um nachweisen zu können, für den Westen gearbeitet zu haben, müssen sie ihren Arbeitsvertrag bei sich tragen. Alleine dies bedeutet eine lebensbedrohliche Gefahr für sie, wenn die Taliban sie mit einem solchen Arbeitsvertrag entdecken.

Nun besteht Medienberichten zufolge ein Ring der Taliban um den Flughafen Kabul herum, durch den die Ortskräfte den Flughafen (der einzige Ort in Kabul, der noch nicht unter der Kontrolle der Taliban ist) also nicht mehr erreichen könnten. Die, die den Flughafen in Kabul noch rechtzeitig erreicht haben, und auch viele weitere Menschen, die aus purer Angst zum Flughafen geflüchtet sind, können sich jedoch auch noch nicht in Sicherheit wähnen. Bilder von verzweifelten Menschen, die sich an ein startendes Flugzeug klammern sprechen Bände und rechtfertigen von einer humanitären Katastrophe zu sprechen.  Des Weiteren gefährden die bisherigen Terroranschläge, die vermeintlich dem IS zuzuschreiben sind, als auch mögliche weitere Terroranschläge, die Lage vor Ort erheblich und machen den Aufenthalt am Kabuler Flughafen für alle, sowohl Zivilist*innen als auch Soldat*innen, zu einer lebensbedrohlichen Situation.

Es muss jetzt darum gehen, dass alle Ortskräfte noch ausgeflogen werden; die Taliban haben derweil ein Enddatum dafür festgesetzt, der 31.08. Eins ist also klar: Es müssen auch Wege gefunden werden Menschen aus Afghanistan nach diesem Datum zu evakuieren. Dies könnte zum Beispiel durch Wege über Drittstaaten erreicht werden.

Zukunft der Ortskräfte und Geflüchteten

Für die Ortskräfte muss die Möglichkeit geschaffen werden eine unbedingte und unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu erhalten- egal wie lange man schon für deutsche Organisationen oder die Bundeswehr arbeitet. Hierfür muss sich die SPD in der Bundesregierung einsetzen – auch muss dies eine Bedingung für den möglichen Eintritt in eine künftige Bundesregierung sein. Die aktuelle Regelung, dass nach jedem Jahr überprüft wird, ob die dann ehemaligen Ortskräfte ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland behalten dürfen, muss abgeschafft werden. Es zeugt von einer unhumanen Geflüchtetenpolitik gegenüber den Menschen, die teilweise unter lebensbedrohlichen Bedingungen deutschen Organisationen und der Bundeswehr halfen. Diese Einstellung, die wohl dem rechts-konservativen CDU-Mantra “2015 darf sich nicht wiederholen” (an Verachtung gegenüber menschlichen Leben ist diese Aussage nicht zu überbieten) entstammt, kann und darf nie die Position der SPD sein!

Des Weiteren müssen weiterführende Sprachkurse zur Qualifizierung für den deutschen Arbeitsmarkt sowie die Eingliederung in selbigen aktiv unterstützt werden. Das soll natürlich auch für alle Geflüchteten aus Afghanistan gelten, die zwar keine Ortskräfte waren, jedoch auf Grund der Machtergreifung durch die Taliban das Land verlassen mussten. Die Geflüchteten aus Afghanistan dürfen unter keinen Umständen abgeschoben werden. Daher lehnen wir ebenfalls eine Abschiebung in weitere EU Länder, bei denen unklar ist, ob sie den Geflüchteten eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilen, ab. So sollen jegliche Abschiebungen der Schutzbedürftigen verhindert werden und ihnen eine langfristige Perspektive ermöglicht werden. Zugleich muss auch festgestellt werden, dass nicht nur die Ortskräfte, sondern auch viele weitere Menschen unter dem Regime der Taliban leiden werden, insbesondere Frauen, LGBTQIA*,  Aktivist*innen, Anwält*innen, Journalist*innen und viele weiter mehr. Diese Menschen, die lange Zeit auf die Hilfe des politischen Westens vertraut haben, müssen jetzt um ihr Leben fürchten. Dies ist eine humanitäre Katastrophe! Daher fordern wir, dass nicht nur den Ortskräften und ihren Familien Schutz gewährt wird, sondern auch allen weiteren Flüchtlingen aus Afghanistan, die zu besonders gefährdeten Gruppen gehören und/oder dem Regime der Taliban entfliehen.

Die Luftbrücke nicht aufgeben!

Aufgrund dieser Gefährdung verschiedenster Gruppen muss klar sein, dass alle möglichen Bemühungen unternommen werden, um den Schutzbedürftigen zu helfen! So muss es eine Luftbrücke geben, die es allen ermöglicht, das Land – so gut wie es nach den katastrophalen Umständen der letzten Tage noch geht – sicher zu verlassen. Und auch nach einer möglichen Beendigung einer Luftbrücke müssen sichere Fluchtwege geschaffen werden! Dies kann durch Verhandlungen mit Drittstaaten vor Ort gelingen oder in Zusammenarbeit mit anderen Staaten, die noch Teile der Luftbrücke aufrecht erhalten.

Auch diesen Menschen und weiteren die nach der Beendigung der Luftbrücke nach Deutschland fliehen, muss eine dauerhafte Bleibeperspektive ermöglicht werden; nicht nur eine Duldung. Es gilt auch hier, dass unsere humanitäre Verantwortung keine Grenzen kennen darf. Es darf keine Obergrenze geben!

Bemühungen von NGOs und privaten Initiativen, die zur Zeit Flugzeuge chartern und mit diesen Kabul anfliegen (wollen) zeigen wieder einmal deutlich, dass von staatlicher Seite nicht genügend getan wird. Doch es sind die Regierungen von Deutschland, den USA und weiteren Staaten, die den Einsatz in Afghanistan zu verantworten haben. Sie müssen nun auch in der Pflicht stehen alles dafür zu tun die notwendige Evakuierung bestmöglich voran zu treiben. Notfalls auch gegen den Widerstand der Taliban.

Umgang mit den Taliban

Die Bundesregierung darf unter keinen Umständen das Regime der Taliban als die legitime Regierung Afghanistans anerkennen. Zwar ist es nicht anders möglich, um möglichst vielen Menschen Hilfe zu leisten, dass man mit den Taliban jetzt darüber verhandelt, dass schutzbedürftige Menschen Afghanistan sicher verlassen können. Dies darf jedoch keine Anerkennung bedeuten. Es ist fester Bestandteil jungsozialistischer Außenpolitik, dass ein terroristisches, frauenfeindliches, homofeindliches, transfeindliches, undemokratisches, radikalreligiöses, gewaltbereites Regime niemals anerkannt werden darf.

Dies beinhaltet auch, dass wir Maßnahmen, die die Taliban durch die Hintertür unterstützen ablehnen. Eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten (wie etwa dem Iran), die die Taliban finanzieren und/oder als legitime Regierungsmacht anerkennen und somit unterstützen, lehnen wir ab.

Umgang mit Budeswehrsoldat*innen

Untersuchungen zeigen, dass bei ehemaligen Bundeswehrsoldat*innen, die in Afghanistan im Einsatz waren, aktuell eine überdurchschnittlich hohen Radikalisierung hin zum rechten Rand erkennbar ist. Dieser Radikalisierung müssen wir etwas entgegensetzten. Um dieser Problematik entgegenzuwirken fordern wir ausreichende psychologische Beratung für die Bundeswehrsoldat*innen, damit sie mit möglichen Traumata nicht alleine gelassen und den politisch Rechten überlassen werden. Die Soldat*innen müssen die Möglichkeit erhalten über ihre Erlebnisse zu sprechen und diese mit fachspezifischer Hilfe zu überwinden. Diese psychologischen Beratungsangebote müssen für die Soldat*innen leicht erreichbar sein und dürfen unter keinen Umständen mit berufliche Konsequenzen verbunden sein.

Für eine feministische Außenpolitik

​Studien zeigen, dass sich sexualisierte Gewalt, Armut und etwa ungewollte Schwangerschaften dezimieren, wenn alle Geschlechter gleichgestellt sind. Auch bei der Entscheidungsfindung über politische Lösungen. Auch konnte belegt werden, dass (bewaffnete) Konflikte in einem Zusammenhang mit Ungleichheiten innerhalb einer Gesellschaft stehen. Nach der Machtergreifung der Taliban ist vor allem für Frauen und Queere Menschen Afghanistan kein Schutzraum mehr.

Bereits vor über 20 Jahren, beschloss der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325, die sicherstellen sollte, dass Frauen an allen „internationalen, nationalen und regionalen Entscheidungsgremien und Mechanismen zur Vermeidung, Behandlung und Lösung von Konflikten stärker repräsentiert sein müssen.“ Eine Reihe von Nachfolgeresolutionen wurden erfolgreich in den Sicherheitsrat eingebracht und beschlossen; das Thema feministische Außenpolitik ist also kein neues. Doch was passierte? Leider herzlich wenig. Die zuletzt von Deutschland zum 20-jährigen Jubiläum der Resolution 1325, initiierte Resolution 2467, wies auf die noch immer gigantischen Leerstellen hin, die sich gerade auch wieder in Afghanistan auftun. So ist die Verbindung zwischen (bewaffneten) Konflikten und der Gefahr von sexualisierter Gewalt für Frauen und Mädchen evident, genauso wie sich nachweisen lässt, dass der ökonomische Status von Frauen und nicht-männlichen Personen diese in besonders prekäre Lagen versetzt in denen sie sich Gewalt und Unterdrückung gegenüber gestellt sehen.

Unsere feministische Außenpolitik versteht Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und nicht-männliche Personen, sowie gegen queere Menschen nicht als zufällig, sondern als Symptom des Patriarchats. Deshalb stehen wir auch im Zusammenhang mit der aktuellen Lage in Afghanistan für eine feministische Außenpolitik ein, die bei all ihren Maßnahmen die Zerschlagung patriarchaler Machtverhältnisse berücksichtigt. Grundlage dieser feministischen Außenpolitik ist die Annahme struktureller Ungleichheit (vor allem aber nicht nur) in Bezug auf das Geschlecht. Auch intersektionale Diskriminierungen wie Rassismus oder Ableismus müssen dabei berücksichtigt werden.

Des Weiteren versteht unsere feministische Außenpolitik das Individuum als Fokus ihrer Arbeit und nicht den einzelnen Staat. Denn, wie das Centre for feminist foreign policy zusammenfasst, muss feministische Außenpolitik sich „gegen die im realpolitischen Diskurs vorherrschende Annahme [stellen], dass sichere Staaten automatisch zu Sicherheit der Menschen führen und [anerkennen], dass auch – und vor allem – Staaten und staatliche Strukturen Unsicherheiten für Menschen schaffen.“ Denn selbst wenn es den Taliban gelingen sollte eine Regierung zu formieren und einen vermeintlich autarken Staat zu führen, heißt dass noch lange keine Sicherheit für Frauen und Queers. Schließlich zeigt sich gerade deutlich: Nicht nur jene Frauen und queeren Menschen, die sich in den vergangenen 20 Jahren für eine gleichgestellte Gesellschaft vor Ort eingesetzt haben, sind nun in Gefahr. Die Taliban verachten auf Grundlage ihrer islamistisch-extremistischen Gesinnung generell Frauen und queere Menschen. Sie alle können nicht auf ein emanzipiertes Leben in Unversehrtheit hoffen und ihnen allen muss unsere Solidarität gelten. Darüber hinaus müssen schnell Rettungsmöglichkeiten für diese besonders vulnerablen Gruppen gefunden werden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä2 zum E1 1 UB Ennepe-Ruhr, UB Bochum, UB Münster, UB Bonn, UB Essen, UB Gelsenkirchen Ersetze in Z. 1 „In den letzten Tagen und Wochen“ durch „Im August diesen Jahres“
Angenommen Ä3 zum E1 9 UB Ennepe-Ruhr, UB Bochum, UB Münster, UB Bonn, UB Essen, UB Gelsenkirchen Ersetze Z. 9 „hätten“ durch „hielten“
Angenommen Ä4 zum E1 11 UB Ennepe-Ruhr, UB Bochum, UB Münster, UB Bonn, UB Essen, UB Gelsenkirchen Ersetze Z. 11 „Dies hat“ durch „Beide Aussagen haben“
Angenommen Ä5 zum E1 23 UB Ennepe-Ruhr, UB Bochum, UB Münster, UB Bonn, UB Essen, UB Gelsenkirchen
Ersetze in Z. 23 „eigentliche“ durch „ursprüngliche“
Angenommen Ä6 zum E1 29 UB Münster Ersetze in Z.29-30 „nicht berechtigte Menschen“ durch „von der deutschen Bürokratie ausgeschlossene Menschen“
Angenommen Ä7 zum E1 39 UB Münster Ergänze in Z. 39: „Mittlerweile berichten Medien von möglichen Tribunalen, mit denen die Taliban ehemalige Ortskräfte verfolgen und bestrafen wollen. Es beginnt also genau der Zustand einzutreten, der unter allen Umständen verhindert werden sollte, und bei einer guten präventiven Politik verhinderbar gewesen wäre.“
Angenommen Ä8 zum E1 40 UB Münster Ersetzte Z. 40-42 „Nun besteht Medienberichten zufolge ein Ring der Taliban um den Flughafen Kabul herum, durch den die Ortskräfte den Flughafen (der einzige Ort in Kabul, der noch nicht unter der Kontrolle der Taliban ist) also nicht mehr erreichen könnten.“  durch  „Während die Evakuierungsflüge vom Kabuler Flughafen bis Ende August durchgeführt wurden, hatten die Taliban einen Ring um den Kabuler Flughafen - der nach der Übernahme Kabuls der einzige Ort in Kabul war, der nicht unter der Kontrolle der Taliban stand – gebildet. Damit sollte verhindert werden, dass weitere schutzbedürftige den Flughafen erreichen.“
Angenommen Ä9 zum E1 43 UB Münster Ersetze in Z. 43 „können sich jedoch auch noch nicht in Sicherheit wähnen“ durch „befanden sich nur scheinbar in Sicherheit, da die Sicherheitslage am Flughafen, wie ihre weiteren Lebensumstände unklar waren. 
Angenommen Ä10 zum E1 49 UB Münster Ersetzte Z. 49-51 „Es muss jetzt darum gehen, dass alle Ortskräfte noch ausgeflogen werden; die Taliban haben derweil ein Enddatum dafür festgesetzt, der 31.08. Eins ist also klar: Es müssen auch Wege gefunden werden Menschen aus Afghanistan nach diesem Datum zu evakuieren.“  durch „Nachdem am 31.08 das Ultimatum der Taliban abgelaufen war und die letzten Truppen des Westens sich per Flugzeug aus Afghanistan retteten, übernahmen die Taliban den Flughafen und für die Schutzbedürftigen und alle weiteren nach Hilfe suchenden Personen erlosch die Hoffnung auf eine sichere Flucht in den Westen. Viele Menschen blieben in Kabul und in ganz Afghanistan zurück, die so dringend auf die Hilfe des Westens angewiesen waren. Für uns ist daher klar: Es müssen jetzt weiter Wege gefunden werden um den Menschen in Afghanistan zu helfen und eine sicherer Flucht zu ermöglichen.“
Angenommen Ä11 zum E1 52 UB Münster Ergänze nach Z. 52 „werden“:  Nachdem die Fluchtmöglichkeit über den Luftweg nicht mehr möglich war, machten sich viele Menschen auf den Weg in Nachbarländer, wie z.B. den Iran. Dort sitzen die Hilfe suchenden Menschen mittlerweile seit knapp einem Monat fest. Die Schlangen vor der deutschen Botschaft im Iran sind lang, da die deutsche Botschaft für viele Geflüchtete der einzige Weg in eine sicherer Zukunft scheint. Der Iran und weitere Nachbarländer, in denen Geflüchtete aus Afghanistan Schutz suchen drohen mit der Abschiebung der Geflüchteten nach Afghanistan und somit zurück in das terroristische, frauenfeindliche, homofeindliche, transfeindliche, undemokratische, radikalreligiöses, gewaltbereites Regime, vor dem die vielen Menschen geflohen sind. Daher fordern wir, dass Deutschland die nach Hilfe suchenden Personen aus den Drittstaaten aufnimmt. 
Angenommen Ä12 zum E1 66 UB Münster Ersetze Z. 66 “Machtergreifung” durch „Machtübernahme“ 
Angenommen Ä1 zum E1 77 UB Gelsenkirchen "Ergänze nach Z.77. : Gesundheitliche Lage in Afghanistan und für Geflüchtete in Deutschland Wir müssen für Geflüchtete/ fliehenden Menschen eine gute gesundheitliche Versorgung in Deutschland gewährleisten. Gerade die psychische Gesundheit bei Kindern ist durch schwere Übergriffe und durch Fluchterfahrung in besonders hohem Maße gefährdet. Die traumatischen Erlebnisse müssen durch niedrigschwellige Zugänge zu therapeutischen Angeboten gesichert werden. Trauma-therapeutische Angebote müssen ausgebaut werden und transparent sein. Dazu sollen Anlaufstellen und Beratungsstellen konkret Hilfsangebote vermitteln. Zu beachten ist dabei, dass sprachliche Barrieren auftreten können und überwunden werden müssen. Anlass zur Sorge bereitet aber auch die Gesundheitsversorgung in Afghanistan. Die WHO warnt vor dem Zusammenbruch des Gesundheitssystems. Der Vorrat an Medikamenten und medizinischem Gerät ist so gering, dass er nur noch für kurze Zeit reicht. Frauen und Kinder als Patient*innen und weibliches Personal bleiben (vermutlich aus Angst und Sorge vor Übergriffen) den Krankenhäusern fern. Zudem drohten bereits zu Beginn des Jahres 2021 etwa eine Million Kinder zu verhungern, die Zahl wird sich deutlich erhöht haben. Die Impfskepsis der Taliban trägt darüber hinaus einen wesentlichen Teil dazu bei, dass Masern und Polio (Kinderlähmung) zu einem großen gesundheitlichen Risiko in Afghanistan werden können. Die Vereinten Nationen müssen auch weiterhin die humanitären Partner vor Ort unterstützen, um gesundheitliche Katastrophen abzuwenden. Zudem muss die Ausstattung mit Medikamenten und medizinischen Geräten sichergestellt werden. \"
Angenommen Ä13 zum E1 78 UB Münster Ersetze Z. 78 „Die Luftbrücke nicht aufgeben“ durch „Sichere Fluchtwege schaffen“
Angenommen Ä14 zum E1 80 UB Münster Streiche Z. 80-82 „So muss es eine Luftbrücke geben, die es allen ermöglicht, das Land - so gut wie es nach den katastrophalen Umständen der letzten Tage noch geht - sicher zu verlassen.“
Angenommen Ä15 zum E1 82 UB Münster Ersetze in Z. 82-83 „Und auch nach einer möglichen Beendigung einer Luftbrücke müssen sichere Fluchtwege geschaffen werden!“ durch „Nachdem die Luftbrücke – die nur einen Teil der Schutzbedürftigen retten konnte und somit einen großen Teil an Schutzbedürftigen Personen zurück gelassen wurden - nach dem Ultimatum der Taliban aufgegeben wurde, müssen nun sichere Fluchtwege geschaffen werden.“
Angenommen Ä16 zum E1 89 UB Münster Ersetzte Z. 89 „wollen“ durch „wollten und auch zum Teil angeflogen sind“
Angenommen Ä17 zum E1 96 UB Münster Streiche in Z. 96 „jetzt“
Angenommen Ä18 zum E1 99 UB Münster Ergänze in Z. 99 nach „darf“:  Weitergehend erkennen wir die von den Taliban vorgestellte Regierung ab und erkennen diese nicht an. Des Weiteren hinterfragen wir kritisch, ob die Taliban tatsächlich eine Mäßigung ihrer Politik und ihres Handels vornehmen wollen. Denn schon jetzt werden die Grundrechte wie die Pressefreiheit maßgeblich eingeschränkt oder sogar abgeschafft. Zusätzlich betrachten wir die zunehmend verschärfte Situation von Frauen mit Sorge, da ihn bereits jetzt ihr Recht auf Arbeit und ihr Zugang zu Bildung großteils genommen wurde. Unter anderem deshalb lehnen wir eine Zusammenarbeit mit den Taliban konsequent ab, wenn es um Fragen geht, die Afghanistan betreffen.“
Mit Änderungen angenommen Ä25 zum E1 101 UB Düsseldorf Streiche in Z. 101: "(wie etwa dem Iran)" 
Angenommen Ä19 zum E1 103 UB Münster Ersetze Z. 103 „Budeswehrsoldat*innen“ durch „Bundeswehrsoldat*innen“
Angenommen Ä20 zum E1 104 UB Münster Ersetze Z. 104-106 „Untersuchungen zeigen, dass bei ehemaligen Bundeswehrsoldat*innen, die in Afghanistan im Einsatz waren, aktuell eine überdurchschnittlich hohen Radikalisierung hin zum rechten Rand erkennbar ist. Dieser Radikalisierung müssen wir etwas entgegensetzten.“ durch  „Viele Bundeswehrsoldat*innen, die in Afghanistan oder in weiteren Kriegsgebieten eingesetzt waren, leiden teilweise unter großen psychischen Problemen wie Traumata.“ 
Angenommen Ä21 zum E1 107 UB Münster Ersetzte in Z. 107 „ausreichende“ durch „institutionelle“
Angenommen Ä22 zum E1 111 UB Münster Ergänze in Z. 111 nach „sein“:  „Weitergehend verurteilen wir die ansteigende Radikalisierung zum rechten Rand von Bundeswehrsoldat*innen zutiefst und erkennen Rechtsextremismus als strukturelles Problem in der Bundeswehr an.“
Angenommen Ä27 zum E1 135 UB Köln Ergänze in Z. 135 nach "Rassismus" ", Antisemitismus"
Angenommen Ä23 zum E1 141 UB Münster Ersetzte in Z. 141 „eine Regierung zu formieren“ durch „ihre vorgestellte Regierung langfristig zu halten oder gar zu etablieren“
Angenommen Ä24 zum E1 144 UB Münster Ersetzte Z. 144 „Die Taliban verachten auf Grundlage ihrer islamistisch-extremistischen Gesinnung generell Frauen und queere Menschen.“ durch „Die Taliban versuchen auf Grundlage ihrer politisch-extremistischen Auffassung des Islams einen Staat zu errichten, der vor allem Frauen und queere Menschen und jene, die eine andere Vorstellung des Islam haben, diskriminiert, ausschließt und verfolgt."
Abgelehnt Ä26 zum E1 149 UB Düsseldorf Ergänze in Z. 149 „Eine deutsche Beteiligung an westlichen angeblichen Demokratisierungsprojekten ist abzulehnen.“
Text des Beschlusses:

Im August diesen Jahres gab es ein vorherrschendes politisches Thema: die dramatische Situation in Afghanistan. Nach dem raschen und – wie sich nun zeigt – falsch geplanten Abzug der US-amerikanischen und NATO-Truppen (darunter auch die Soldat*innen der deutschen Bundeswehr) seit Mai diesen Jahres hat die menschenfeindliche Terrorgruppe Taliban innerhalb kürzester Zeit fast ganz Afghanistan unter ihre Kontrolle gebracht. Aufgrund einer massiven Fehleinschätzung der Regierungen und Geheimdienste des sog. “Westens” kam es zu einer Situation, auf die auch die Bundesregierung wohl nicht vorbereitet war.

So sagte Außenminister Heiko Maas noch im Juni, dass er nicht davon ausgehe, dass die Taliban in ein paar Monaten das Zepter in der Hand hielten. Ähnlich meinte auch der US-amerikanische Präsident Joe Biden, dass es keinen zweiten Saigon-Moment (am Ende des Vietnam-Kriegs mussten US-amerikanische Botschaftsmitarbeiter*innen mit Militärhubschraubern evakuiert werden) geben werde. Beide Aussagen haben sich als massive Fehleinschätzung erwiesen. Man kann es nicht anders als eines der größten diplomatischen und geopolitischen Niederlagen des “Westens” im 21. Jahrhundert beschreiben.

Sicherheit der Ortskräfte

Die aktuelle Situation ist vor allem eine reale Bedrohung für Leib und Leben für die Menschen vor Ort – insbesondere für viele Menschen, die für die Bundeswehr und deutsche Hilfsorganisationen gearbeitet haben (sog. Ortskräfte). Schon jetzt mehren sich Medienberichte, dass Mitglieder der Taliban durch Häuser auf der Suche nach ehemaligen Ortskräften streifen. Sie befinden sich in der ausweglosen Situation zunächst in die vermeintlich auf Monate hin sicher geglaubte Hauptstadt Kabul geflüchtet zu sein, nur um dann festzustellen, dass Kabul innerhalb kürzester Zeit auch von den Taliban erobert wurde. Nun werden sie von der Bundesregierung und den anderen vor Ort stationierten Staaten im Stich gelassen.

Erschreckend ist, dass es bis dato erst wenige Visaverfahren für Ortskräfte gegeben hat. Daran wird deutlich, dass die Vergabe von Visaverfahren deutlich zu langsam abläuft. Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung und des Auswärtigen Amts lautete eine Außendienststelle der deutschen Botschaft in Masar-e Sharif einzurichten, die die Visaverfahren koordinieren sollte. Dieser Plan sowie die generelle Möglichkeit eine Botschaft in Afghanistan aufrechtzuerhalten, wurden jedoch durch das schnelle Vorrücken durch die Taliban zunichte gemacht.

Für viele Ortskräfte kam es so zu einer nun lebensbedrohlichen Situation, weil die deutschen Behörden es ablehnten, Ortskräfte großzügig nach Deutschland auszufliegen – wohl aus Angst, dass man auch von der deutschen Bürokratie ausgeschlossene Menschen somit nach Deutschland bringen würde. Daher saßen Mitte August noch 7000-8000 Ortskräfte und ihre Familien in Afghanistan fest. Neben der Fehleinschätzung der Lage vor Ort war der Grund hierfür vor allem  die Visa-Problematik, da das Innenministerium nicht bereit war frühzeitige Änderungen vorzunehmen und Visaanträge auch in Deutschland stellen zu lassen. Gleichzeitig konnten die Ortskräfte, denen die sichere Ausreise von den Staaten für die sie während des Einsatzes gearbeitet hatten, versprochen wurde, das Land nicht verlassen, da ihre Visa-Ansprüche außerhalb von Afghanistan nicht anerkannt werden würden. Explizit das bisherige deutsche Verfahren bringt die Ortskräfte in zusätzliche Gefahr: Um nachweisen zu können, für den Westen gearbeitet zu haben, müssen sie ihren Arbeitsvertrag bei sich tragen. Alleine dies bedeutet eine lebensbedrohliche Gefahr für sie, wenn die Taliban sie mit einem solchen Arbeitsvertrag entdecken. Mittlerweile berichten Medien von möglichen Tribunalen, mit denen die Taliban ehemalige Ortskräfte verfolgen und bestrafen wollen. Es beginnt also genau der Zustand einzutreten, der unter allen Umständen verhindert werden sollte, und bei einer guten präventiven Politik verhinderbar gewesen wäre.

Während die Evakuierungsflüge vom Kabuler Flughafen bis Ende August durchgeführt wurden, hatten die Taliban einen Ring um den Kabuler Flughafen – der nach der Übernahme Kabuls der einzige Ort in Kabul war, der nicht unter der Kontrolle der Taliban stand – gebildet. Damit sollte verhindert werden, dass weitere schutzbedürftige den Flughafen erreichen. Die, die den Flughafen in Kabul noch rechtzeitig erreicht haben, und auch viele weitere Menschen, die aus purer Angst zum Flughafen geflüchtet sind, befanden sich nur scheinbar in Sicherheit, da die Sicherheitslage am Flughafen, wie ihre weiteren Lebensumstände unklar waren. Bilder von verzweifelten Menschen, die sich an ein startendes Flugzeug klammern sprechen Bände und rechtfertigen von einer humanitären Katastrophe zu sprechen.  Des Weiteren gefährden die bisherigen Terroranschläge, die vermeintlich dem IS zuzuschreiben sind, als auch mögliche weitere Terroranschläge, die Lage vor Ort erheblich und machen den Aufenthalt am Kabuler Flughafen für alle, sowohl Zivilist*innen als auch Soldat*innen, zu einer lebensbedrohlichen Situation.

Nachdem am 31.08 das Ultimatum der Taliban abgelaufen war und die letzten Truppen des Westens sich per Flugzeug aus Afghanistan retteten, übernahmen die Taliban den Flughafen und für die Schutzbedürftigen und alle weiteren nach Hilfe suchenden Personen erlosch die Hoffnung auf eine sichere Flucht in den Westen. Viele Menschen blieben in Kabul und in ganz Afghanistan zurück, die so dringend auf die Hilfe des Westens angewiesen waren. Für uns ist daher klar: Es müssen jetzt weiter Wege gefunden werden um den Menschen in Afghanistan zu helfen und eine sicherer Flucht zu ermöglichen. Dies könnte zum Beispiel durch Wege über Drittstaaten erreicht werden. Nachdem die Fluchtmöglichkeit über den Luftweg nicht mehr möglich war, machten sich viele Menschen auf den Weg in Nachbarländer, wie z.B. den Iran. Dort sitzen die Hilfe suchenden Menschen mittlerweile seit knapp einem Monat fest. Die Schlangen vor der deutschen Botschaft im Iran sind lang, da die deutsche Botschaft für viele Geflüchtete der einzige Weg in eine sicherer Zukunft scheint. Der Iran und weitere Nachbarländer, in denen Geflüchtete aus Afghanistan Schutz suchen drohen mit der Abschiebung der Geflüchteten nach Afghanistan und somit zurück in das terroristische, frauenfeindliche, homofeindliche, transfeindliche, undemokratische, radikalreligiöses, gewaltbereites Regime, vor dem die vielen Menschen geflohen sind. Daher fordern wir, dass Deutschland die nach Hilfe suchenden Personen aus den Drittstaaten aufnimmt.

Zukunft der Ortskräfte und Geflüchteten

Für die Ortskräfte muss die Möglichkeit geschaffen werden eine unbedingte und unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu erhalten- egal wie lange man schon für deutsche Organisationen oder die Bundeswehr arbeitet. Hierfür muss sich die SPD in der Bundesregierung einsetzen – auch muss dies eine Bedingung für den möglichen Eintritt in eine künftige Bundesregierung sein. Die aktuelle Regelung, dass nach jedem Jahr überprüft wird, ob die dann ehemaligen Ortskräfte ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland behalten dürfen, muss abgeschafft werden. Es zeugt von einer unhumanen Geflüchtetenpolitik gegenüber den Menschen, die teilweise unter lebensbedrohlichen Bedingungen deutschen Organisationen und der Bundeswehr halfen. Diese Einstellung, die wohl dem rechts-konservativen CDU-Mantra “2015 darf sich nicht wiederholen” (an Verachtung gegenüber menschlichen Leben ist diese Aussage nicht zu überbieten) entstammt, kann und darf nie die Position der SPD sein!

Des Weiteren müssen weiterführende Sprachkurse zur Qualifizierung für den deutschen Arbeitsmarkt sowie die Eingliederung in selbigen aktiv unterstützt werden. Das soll natürlich auch für alle Geflüchteten aus Afghanistan gelten, die zwar keine Ortskräfte waren, jedoch auf Grund der Machtübernahme durch die Taliban das Land verlassen mussten. Die Geflüchteten aus Afghanistan dürfen unter keinen Umständen abgeschoben werden. Daher lehnen wir ebenfalls eine Abschiebung in weitere EU Länder, bei denen unklar ist, ob sie den Geflüchteten eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilen, ab. So sollen jegliche Abschiebungen der Schutzbedürftigen verhindert werden und ihnen eine langfristige Perspektive ermöglicht werden. Zugleich muss auch festgestellt werden, dass nicht nur die Ortskräfte, sondern auch viele weitere Menschen unter dem Regime der Taliban leiden werden, insbesondere Frauen, LGBTQIA*,  Aktivist*innen, Anwält*innen, Journalist*innen und viele weiter mehr. Diese Menschen, die lange Zeit auf die Hilfe des politischen Westens vertraut haben, müssen jetzt um ihr Leben fürchten. Dies ist eine humanitäre Katastrophe! Daher fordern wir, dass nicht nur den Ortskräften und ihren Familien Schutz gewährt wird, sondern auch allen weiteren Flüchtlingen aus Afghanistan, die zu besonders gefährdeten Gruppen gehören und/oder dem Regime der Taliban entfliehen.

Gesundheitliche Lage in Afghanistan und für Geflüchtete in Deutschland

Wir müssen für Geflüchtete/ fliehenden Menschen eine gute gesundheitliche Versorgung in Deutschland gewährleisten. Gerade die psychische Gesundheit bei Kindern ist durch schwere Übergriffe und durch Fluchterfahrung in besonders hohem Maße gefährdet. Die traumatischen Erlebnisse müssen durch niedrigschwellige Zugänge zu therapeutischen Angeboten gesichert werden. Trauma-therapeutische Angebote müssen ausgebaut werden und transparent sein. Dazu sollen Anlaufstellen und Beratungsstellen konkret Hilfsangebote vermitteln. Zu beachten ist dabei, dass sprachliche Barrieren auftreten können und überwunden werden müssen.

Anlass zur Sorge bereitet aber auch die Gesundheitsversorgung in Afghanistan. Die WHO warnt vor dem Zusammenbruch des Gesundheitssystems. Der Vorrat an Medikamenten und medizinischem Gerät ist so gering, dass er nur noch für kurze Zeit reicht. Frauen und Kinder als Patient*innen und weibliches Personal bleiben (vermutlich aus Angst und Sorge vor Übergriffen) den Krankenhäusern fern. Zudem drohten bereits zu Beginn des Jahres 2021 etwa eine Million Kinder zu verhungern, die Zahl wird sich deutlich erhöht haben. Die Impfskepsis der Taliban trägt darüber hinaus einen wesentlichen Teil dazu bei, dass Masern und Polio (Kinderlähmung) zu einem großen gesundheitlichen Risiko in Afghanistan werden können. Die Vereinten Nationen müssen auch weiterhin die humanitären Partner vor Ort unterstützen, um gesundheitliche Katastrophen abzuwenden. Zudem muss die Ausstattung mit Medikamenten und medizinischen Geräten sichergestellt werden.

Aufgrund dieser Gefährdung verschiedenster Gruppen muss klar sein, dass alle möglichen Bemühungen unternommen werden, um den Schutzbedürftigen zu helfen! Nachdem die Luftbrücke – die nur einen Teil der Schutzbedürftigen retten konnte und somit einen großen Teil an Schutzbedürftigen Personen zurück gelassen wurden – nach dem Ultimatum der Taliban aufgegeben wurde, müssen nun sichere Fluchtwege geschaffen werden. Dies kann durch Verhandlungen mit Drittstaaten vor Ort gelingen oder in Zusammenarbeit mit anderen Staaten, die noch Teile der Luftbrücke aufrecht erhalten.

Auch diesen Menschen und weiteren die nach der Beendigung der Luftbrücke nach Deutschland fliehen, muss eine dauerhafte Bleibeperspektive ermöglicht werden; nicht nur eine Duldung. Es gilt auch hier, dass unsere humanitäre Verantwortung keine Grenzen kennen darf. Es darf keine Obergrenze geben!

Bemühungen von NGOs und privaten Initiativen, die zur Zeit Flugzeuge chartern und mit diesen Kabul anfliegen wollten und auch zum Teil angeflogen sind, zeigen wieder einmal deutlich, dass von staatlicher Seite nicht genügend getan wird. Doch es sind die Regierungen von Deutschland, den USA und weiteren Staaten, die den Einsatz in Afghanistan zu verantworten haben. Sie müssen nun auch in der Pflicht stehen alles dafür zu tun die notwendige Evakuierung bestmöglich voran zu treiben. Notfalls auch gegen den Widerstand der Taliban.

Umgang mit den Taliban

Die Bundesregierung darf unter keinen Umständen das Regime der Taliban als die legitime Regierung Afghanistans anerkennen. Zwar ist es nicht anders möglich, um möglichst vielen Menschen Hilfe zu leisten, dass man mit den Taliban darüber verhandelt, dass schutzbedürftige Menschen Afghanistan sicher verlassen können. Dies darf jedoch keine Anerkennung bedeuten. Es ist fester Bestandteil jungsozialistischer Außenpolitik, dass ein terroristisches, frauenfeindliches, homofeindliches, transfeindliches, undemokratisches, radikalreligiöses, gewaltbereites Regime niemals anerkannt werden darf. Weitergehend erkennen wir die von den Taliban vorgestellte Regierung ab und erkennen diese nicht an. Des Weiteren hinterfragen wir kritisch, ob die Taliban tatsächlich eine Mäßigung ihrer Politik und ihres Handels vornehmen wollen. Denn schon jetzt werden die Grundrechte wie die Pressefreiheit maßgeblich eingeschränkt oder sogar abgeschafft. Zusätzlich betrachten wir die zunehmend verschärfte Situation von Frauen mit Sorge, da ihn bereits jetzt ihr Recht auf Arbeit und ihr Zugang zu Bildung großteils genommen wurde. Unter anderem deshalb lehnen wir eine Zusammenarbeit mit den Taliban konsequent ab, wenn es um Fragen geht, die Afghanistan betreffen

Dies beinhaltet auch, dass wir Maßnahmen, die die Taliban durch die Hintertür unterstützen ablehnen. Eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Pakistan), die die Taliban finanzieren und/oder als legitime Regierungsmacht anerkennen und somit unterstützen, lehnen wir ab.

Umgang mit Budeswehrsoldat*innen

Viele Bundeswehrsoldat*innen, die in Afghanistan oder in weiteren Kriegsgebieten eingesetzt waren, leiden teilweise unter großen psychischen Problemen wie Traumata. Um dieser Problematik entgegenzuwirken fordern wir institutionelle psychologische Beratung für die Bundeswehrsoldat*innen, damit sie mit möglichen Traumata nicht alleine gelassen und den politisch Rechten überlassen werden. Die Soldat*innen müssen die Möglichkeit erhalten über ihre Erlebnisse zu sprechen und diese mit fachspezifischer Hilfe zu überwinden. Diese psychologischen Beratungsangebote müssen für die Soldat*innen leicht erreichbar sein und dürfen unter keinen Umständen mit berufliche Konsequenzen verbunden sein. Weitergehend verurteilen wir die ansteigende Radikalisierung zum rechten Rand von Bundeswehrsoldat*innen zutiefst und erkennen Rechtsextremismus als strukturelles Problem in der Bundeswehr an.

Für eine feministische Außenpolitik

​Studien zeigen, dass sich sexualisierte Gewalt, Armut und etwa ungewollte Schwangerschaften dezimieren, wenn alle Geschlechter gleichgestellt sind. Auch bei der Entscheidungsfindung über politische Lösungen. Auch konnte belegt werden, dass (bewaffnete) Konflikte in einem Zusammenhang mit Ungleichheiten innerhalb einer Gesellschaft stehen. Nach der Machtergreifung der Taliban ist vor allem für Frauen und Queere Menschen Afghanistan kein Schutzraum mehr.

Bereits vor über 20 Jahren, beschloss der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325, die sicherstellen sollte, dass Frauen an allen „internationalen, nationalen und regionalen Entscheidungsgremien und Mechanismen zur Vermeidung, Behandlung und Lösung von Konflikten stärker repräsentiert sein müssen.“ Eine Reihe von Nachfolgeresolutionen wurden erfolgreich in den Sicherheitsrat eingebracht und beschlossen; das Thema feministische Außenpolitik ist also kein neues. Doch was passierte? Leider herzlich wenig. Die zuletzt von Deutschland zum 20-jährigen Jubiläum der Resolution 1325, initiierte Resolution 2467, wies auf die noch immer gigantischen Leerstellen hin, die sich gerade auch wieder in Afghanistan auftun. So ist die Verbindung zwischen (bewaffneten) Konflikten und der Gefahr von sexualisierter Gewalt für Frauen und Mädchen evident, genauso wie sich nachweisen lässt, dass der ökonomische Status von Frauen und nicht-männlichen Personen diese in besonders prekäre Lagen versetzt in denen sie sich Gewalt und Unterdrückung gegenüber gestellt sehen.

Unsere feministische Außenpolitik versteht Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und nicht-männliche Personen, sowie gegen queere Menschen nicht als zufällig, sondern als Symptom des Patriarchats. Deshalb stehen wir auch im Zusammenhang mit der aktuellen Lage in Afghanistan für eine feministische Außenpolitik ein, die bei all ihren Maßnahmen die Zerschlagung patriarchaler Machtverhältnisse berücksichtigt. Grundlage dieser feministischen Außenpolitik ist die Annahme struktureller Ungleichheit (vor allem aber nicht nur) in Bezug auf das Geschlecht. Auch intersektionale Diskriminierungen wie Rassismus, Antisemitismus oder Ableismus müssen dabei berücksichtigt werden.

Des Weiteren versteht unsere feministische Außenpolitik das Individuum als Fokus ihrer Arbeit und nicht den einzelnen Staat. Denn, wie das Centre for feminist foreign policy zusammenfasst, muss feministische Außenpolitik sich „gegen die im realpolitischen Diskurs vorherrschende Annahme [stellen], dass sichere Staaten automatisch zu Sicherheit der Menschen führen und [anerkennen], dass auch – und vor allem – Staaten und staatliche Strukturen Unsicherheiten für Menschen schaffen.“ Denn selbst wenn es den Taliban gelingen sollte, ihre vorgestellte Regierung langfristig zu halten oder gar zu etablieren und einen vermeintlich autarken Staat zu führen, heißt dass noch lange keine Sicherheit für Frauen und Queers. Schließlich zeigt sich gerade deutlich: Nicht nur jene Frauen und queeren Menschen, die sich in den vergangenen 20 Jahren für eine gleichgestellte Gesellschaft vor Ort eingesetzt haben, sind nun in Gefahr. Die Taliban versuchen auf Grundlage ihrer politisch-extremistischen Auffassung des Islams einen Staat zu errichten, der vor allem Frauen und queere Menschen und jene, die eine andere Vorstellung des Islam haben, diskriminiert, ausschließt und verfolgt. Sie alle können nicht auf ein emanzipiertes Leben in Unversehrtheit hoffen und ihnen allen muss unsere Solidarität gelten. Darüber hinaus müssen schnell Rettungsmöglichkeiten für diese besonders vulnerablen Gruppen gefunden werden.

Beschluss-PDF: