W7 Schottergärten sind tot – es lebe die Blumenwiese!

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Mit Änderungen angenommen

Die Jusos setzen sich für ein Verbot von Schottergärten ein.

Die Lage ist dramatisch. Das aktuelle Artensterben übertrifft das Massensterben am Ende der Kreidezeit.  Jede*r Einzelne muss in die Pflicht genommen werden, etwas für die Artenvielfalt zu tun.  Hierbei können Gärten einen Beitrag leisten, während Schottergärten das Gegenteil bewirken. Sie bieten keinen Lebensraum für Tiere und Insekten, speichern kein Wasser und kühlen die Umgebung nicht ab. Zudem wird der Schotter oft aus nicht-regionalen Quellen bezogen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä2 zum W7 1 UB Essen Ersetze Titel durch: "Schottergärten sind tot - es lebe die Blumenwiese!"
Angenommen Ä3 zum W7 1 UB Essen Ersetze Z. 1-6 durch: „Wer kennt sie nicht, die Gärten des Grauens? Der Schottergarten ist noch immer im Trend. Schätzungen gehen davon aus, dass bundesweit etwa 15 Prozent der Vorgärten in sogenannte Schotterfläche umgewandelt. Jeder kennt Beispiele aus der eigenen Nachbarschaft. Nicht nur Vorgärten, auch Hauptgärten fallen dieser Flächenversiegelung zum Opfer.   Und während sich über Geschmack wahrlich streiten lässt, kann eines nicht geleugnet werden: Diese Form des Gartenbaus wirkt sich negativ auf Umwelt und Mikroklima aus. Insekten und andere, im Boden lebende Organismen finden hier wenig bis überhaupt keine Nahrung, weil es an Blühpflanzen, Sträuchern und Bäumen fehlt. Schottergärten begünstigen damit immer schneller voranschreitende Artensterben. Und während ein entsiegelter und bepflanzter Garten gerade im Hochsommer für Abkühlung sorgen kann, heizen sich Kies und Schotter im Sommer unnötig auf, bringen die Städte zum Glühen und verhindern bei Starkregen, dass das Wasser versickern kann. Auch die vielbemühte Marketingbotschaft von pflegeleichten Schottergärten ist irreführend. Naturnahe Gärten, in denen die richtigen Pflanzen angebaut sind, brauchen genauso wenig Pflege wie eine Steinwüste.   Mittlerweile ist zumindest kommunalpolitisch Bewegung in das Thema gekommen. Immer mehr Städte und Gemeinden in NRW schreiben sich das Thema Stadtbegrünung auf die Fahne und starten Entsiegelungsoffensiven. Nicht weiter genutzte Brachflächen werden renaturiert. Für Neubaugebiete werden mitunter verbindliche Grünflächenanteile vorgeschrieben, Dortmund, Herford, Paderborn und Xanten beispielsweise verbieten die Verwendung von Schotter, Split und Kies dort sogar ganz. Die Kommunen gehen also mit gutem Beispiel voran. Für eine Trendwende wird das aber wohl nicht reichen.   Denn die Vorschriften der Landesbauordnung klingen zwar eindeutig, so heißt es in §8 Absatz 1: „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen […].“ Umweltverbände beklagen jedoch, dass diese Vorschriften in der Praxis nicht konsequent umgesetzt werden, aus dem zuständigen Landesministerium hört man oft nur Lippenbekenntnisse. Dass schwarz-gelb nach der Regierungsübernahme die Obergrenze für den Verbrauch neuer Flächen gleich ganz abschaffte, unterstreicht, welche Relevanz dieses Thema in der Landesregierung hat. Und ein Verbot der Neuanlage von Schottergärten wird die bereits bestehenden Steinwüsten kaum zurückdrängen.   Wir fordern deshalb, neben der konsequenten Ahndung von Verstößen gegen die entsprechenden Regelungen der Landesbauordnung, ein Landesprogramm zur Flächenentsiegelung und -begrünung aufzulegen. Damit sollen niedrigschwellige Beratungsangebote geschaffen werden, die Bürger*innen über die Vorteile und Möglichkeiten der Renaturierung ihrer Gartenflächen aufklären und bei der Rückumwandlung versiegelter Flächen beraten. Darüber hinaus sollen aus dem Landesprogramm kommunale Initiativen zur Stadtbegrünung finanziell unterstützt werden, um auch den öffentlichen Raum sukzessive überall dort zu entsiegeln, wo eine Versiegelung nicht zwingend notwendig ist, und, wo Begrünung baulich nicht möglich ist, durch mobile Grünelemente einen positiven Beitrag zum Mikroklima zu leisten.“
Erledigt Ä4 zum W7 1 KV Mettmann Ergänze Zeile 1 durch: „ Die Jusos setzen sich für ein Verbot bei Neuanlegungen von Stein- und Schottergärten ein.“
Abgelehnt Ä1 zum W7 6 KV Warendorf ergänze nach Zeile 6: Nichtsdestotrotz ist eine differenzierte Betrachtung von Stein- und Schottergärten nötig, da als Gegenbeispiel auch Rollrasenflächen nicht besonders nachhaltig sind, da bringt ein Steingarten mit Moosanteilen teilweise mehr im Hinblick auf die ökologische Vielfalt. Insbesondere das Thema "Vorgartensatzungen" ist ein Kommunales. Die NRW Jusos mögen auf der Landeskonferenz daher beschließen, dass die Unterbezirke und Kreisverbände angehalten sind, mit ihren Kommunen diesbezüglich in Verbindung zu treten und die Auseinandersetzung mit diesen Themen dort zum Beispiel durch Antragsstellung anzuregen. So kann eine flächendeckende Auseinandersetzung der Kommunen mit diesem wichtigen Thema gewährleistet werden.
Text des Beschlusses:

Wer kennt sie nicht, die Gärten des Grauens? Der Schottergarten ist noch immer im Trend. Schätzungen gehen davon aus, dass bundesweit etwa 15 Prozent der Vorgärten in sogenannte Schotterfläche umgewandelt. Jeder kennt Beispiele aus der eigenen Nachbarschaft. Nicht nur Vorgärten, auch Hauptgärten fallen dieser Flächenversiegelung zum Opfer.

Und während sich über Geschmack wahrlich streiten lässt, kann eines nicht geleugnet werden: Diese Form des Gartenbaus wirkt sich negativ auf Umwelt und Mikroklima aus. Insekten und andere, im Boden lebende Organismen finden hier wenig bis überhaupt keine Nahrung, weil es an Blühpflanzen, Sträuchern und Bäumen fehlt. Schottergärten begünstigen damit immer schneller voranschreitende Artensterben. Und während ein entsiegelter und bepflanzter Garten gerade im Hochsommer für Abkühlung sorgen kann, heizen sich Kies und Schotter im Sommer unnötig auf, bringen die Städte zum Glühen und verhindern bei Starkregen, dass das Wasser versickern kann. Auch die vielbemühte Marketingbotschaft von pflegeleichten Schottergärten ist irreführend. Naturnahe Gärten, in denen die richtigen Pflanzen angebaut sind, brauchen genauso wenig Pflege wie eine Steinwüste.

Mittlerweile ist zumindest kommunalpolitisch Bewegung in das Thema gekommen. Immer mehr Städte und Gemeinden in NRW schreiben sich das Thema Stadtbegrünung auf die Fahne und starten Entsiegelungsoffensiven. Nicht weiter genutzte Brachflächen werden renaturiert. Für Neubaugebiete werden mitunter verbindliche Grünflächenanteile vorgeschrieben, Dortmund, Herford, Paderborn und Xanten beispielsweise verbieten die Verwendung von Schotter, Split und Kies dort sogar ganz. Die Kommunen gehen also mit gutem Beispiel voran. Für eine Trendwende wird das aber wohl nicht reichen.

Denn die Vorschriften der Landesbauordnung klingen zwar eindeutig, so heißt es in §8 Absatz 1: „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen […].“ Umweltverbände beklagen jedoch, dass diese Vorschriften in der Praxis nicht konsequent umgesetzt werden, aus dem zuständigen Landesministerium hört man oft nur Lippenbekenntnisse. Dass schwarz-gelb nach der Regierungsübernahme die Obergrenze für den Verbrauch neuer Flächen gleich ganz abschaffte, unterstreicht, welche Relevanz dieses Thema in der Landesregierung hat. Und ein Verbot der Neuanlage von Schottergärten wird die bereits bestehenden Steinwüsten kaum zurückdrängen.

Wir fordern deshalb, neben der konsequenten Ahndung von Verstößen gegen die entsprechenden Regelungen der Landesbauordnung, ein Landesprogramm zur Flächenentsiegelung und -begrünung aufzulegen. Damit sollen niedrigschwellige Beratungsangebote geschaffen werden, die Bürger*innen über die Vorteile und Möglichkeiten der Renaturierung ihrer Gartenflächen aufklären und bei der Rückumwandlung versiegelter Flächen beraten. Darüber hinaus sollen aus dem Landesprogramm kommunale Initiativen zur Stadtbegrünung finanziell unterstützt werden, um auch den öffentlichen Raum sukzessive überall dort zu entsiegeln, wo eine Versiegelung nicht zwingend notwendig ist, und, wo Begrünung baulich nicht möglich ist, durch mobile Grünelemente einen positiven Beitrag zum Mikroklima zu leisten.

Beschluss-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen