B6 [zurückgezogen] Schulgesundheitspfleger:innen an den Schulen in NRW etablieren!

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Status:
Zurückgezogen

Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen:

Die NRW Jusos fordern die Etablierung von Schulgesundheitspfleger:innen an den Schulen in NRW zu etablieren und fordern daher:

  • Dass sich die SPD-Landtagsfraktion aktiv mit der Thematik befasst und entsprechende Forderungen in den parlamentarischen Beratungsprozess einbringt.
  • Die Aufnahme der Forderung nach der Etablierung von Schulgesundheitspfleger:innen in das Landtagswahlprogramm der NRWSPD.
  • Weitere Auseinandersetzung mit nationalen Standards und Handlungsrahmen für eine länderübergreifende Lösung
  • Eine tarifliche Eingruppierung der Schulgesundheitspfleger:innen in die Endgeldgruppe 9 bis 12 des TVöD (je nach Tätigkeitsprofil an der Schule).
  • Spezialisierte (Aus-, Fort-, und Weiter-) Bildungskonzepte für Pflegefachkräfte

Begründung:

In NRW lernen 2.487.700 junge Menschen im Schuljahr 2020/2021 an Schulen. Das Setting Schule prägt die Kindheit und Jugend wie kaum ein anderes. Jedoch nicht nur im positiven Sinne: Studien belegen, dass fast jede:r zweite Schüler:in unter Schulstress leidet, was schnell zu gesundheitlichen Problemen wie Kopf- und Bauchschmerzen, Schlafstörungen oder Schwindel führen kann[1].  Durch Corona ist der Anteil der jungen Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden, nochmals stark angestiegen[2]. Aber nicht nur Lernende sind von den gesundheitlichen Folgen im Setting Schule betroffen, auch Lehrkräfte sind im besonders hohen Maß gefährdet psychische Krankheiten, wie das Burn-Out-Syndrom zu entwickeln. Nicht zuletzt wegen der hohen Anforderungen, die der Beruf im Alltag ohnehin mitbringt. Aber was passiert, wenn Verletzungen, wie Stürze oder Unfälle, in der Schulzeit entstehen? Ist es eine bedrohliche Situation, die medizinischer Abklärung/Intervention bedarf oder reicht eine Wundversorgung aus? Müssen berufstätige Erziehungsberechtigte die Arbeit unterbrechen und ihr Kind abholen, wenn es Bauchschmerzen hat oder lindert ein intensives professionelles (Beratungs-)Gespräch bereits Symptome des ggf. bestehenden Leistungsdrucks? Was für weitere Schritte müssen daraufhin folgen, um chronische psychische Krankheit zu verhindern? Wie können Kinder, mit und ohne chronische Erkrankung oder Behinderung gemeinsam an Schulen lernen, ohne dass Lehrkräfte mit der Gesundheitsversorgung überfordert werden? Und wie kann die Gesundheit bei Schüler:innen, aber auch bei Lehrkräften, z.B. durch eine gesunde Umgebung gefördert und Krankheiten (sowohl psychisch als auch physisch) verhindert werden?
Mit all diese Fragen sollen sich Lehrkräfte nicht noch zusätzlich beschäftigen müssen. Sie sind Expert:innen für Lehr- und Lernprozesse, für Bildung und Erziehung. Mit gesundheitsbezogenen Themen sollten sich Schulgesundheitspfleger:innen an Schulen in NRW auseinandersetzen, die professionelles Wissen zu Gesundheit und Krankheit in einem Bachelorstudium erworben haben und eng mit dem Schulpersonal zusammenarbeiten.
Was in vielen Ländern als die typische „School-Nurse“ bekannt ist, hat auch in NRW Zukunft. Mit der Etablierung von akademisierten Schulgesundheitspfleger:innen an den Schulen in NRW könnte eine geregelte Gesundheitsversorgung und -förderung für Kinder, Jugendliche und Schulpersonal genau dort stattfinden, wo sie ohnehin sehr viel Zeit verbringen: an der Schule. Dass Schulen dafür geeignete Orte sind, ist hinreichend belegt. Ein großes Modellprojekt der Länder Brandenburg und Hessen und der AWO haben den positiven Nutzen von Pflegefachkräften an 27 Schulen für Erziehungsberechtigte, Lehrende, Allgemeinmediziner:innen und Kinder belegt[3]. Auch die Landesregierung von Hamburg hat den positiven Nutzen erkannt und will Schulgesundheitspfleger:innen an Schulen (vorerst mit niedrigem Sozialindex[4]) einsetzen.
Schulgesundheitspfleger:innen entlasten berufstätige Erziehungsberechtigte, den Notfall- und allgemeinmedizinischen Dienst[5] und Lehrkräfte. In Notfällen wissen Sie was zu tun ist, sie sind in der Lage Verletzungen einzuschätzen und (erst) zu versorgen. Sie können die Inklusion von chronisch kranken Kindern und Kindern mit Behinderung an Regelschulen durch eine gesicherte Gesundheitsversorgung (z.B. Medikamentengabe, pflegerische Grundversorgung) vorantreiben, gesundheitliche Ungerechtigkeiten bei Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Milieus ausgleichen. Auch die Einführung und Durchführung geeigneter Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention (wie Impfkampagnen, Sexualaufklärung, Bewegungs- und Ernährungslehre, psychische Gesundheitsförderung und Suchtberatung) stehen in dem Aufgabenprofil. Sie haben die (psychische) Gesundheit der Schüler:innen im Blick und können gefährdete Kinder und Jugendliche frühzeitig erkennen und ggf. weitere Schritte im Gesundheits- und Sozialsystem einleiten.

Zudem würde dieses Tätigkeitsfeld akademisierten Pflegekräften eine attraktive Alternative zur ‚Pflege am Bett‘ und Schichtdienst geben.

All dies sind sehr wichtige Faktoren, die für die Etablierung von Schulgesundheitspfleger:innen sprechen.  Aber auch aus einer ökonomischen Perspektive überwiegt der Nutzen den Investitionskosten. Ergebnisse unterschiedlichster Analysen zeigen, dass Schulgesundheitsfachkräfte positive Effekte auf die Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherer und der Krankenkassen haben.

Aus all diesen Gründen sind Investitionen hier gut angelegt, denn eine Investition in die Gesundheit unserer Kinder heißt, in die Zukunft zu investieren. Gesundheitsförderung und Prävention sind wichtige Stellschrauben, um einen Kollaps des Gesundheitssystem zu verhindern und gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Und genau dafür sollte eine sozial gerechte Schul- und Gesundheitspolitik stehen.

[1] https://de.statista.com/infografik/12245/schulstress-fuehrt-zu-gesundheitsproblemen/

[2] Vgl. Brakemeier et al., 2020, S.1ff.

[3] Vgl. https://schulgesundheitsfachkraft.de/

[4] „Der Sozialindex beschreibt die sozio-ökonomische Zusammensetzung der Schülerschaft an Schulen auf einer Skala von 1 bis 6. Dabei steht eine 1 für Schulen, die eher Kinder aus schwierigen sozio-ökonomischen Verhältnissen beschulen und eine 6 für Schulen, die Schülerinnen und Schüler aus eher privilegierten sozio-ökonomischen Verhältnissen beschulen“ (https://www.hamburg.de/bsb/hamburger-sozialindex/ )

[5] Studien zeigen, dass an Schulen mit Schulgesundheitspfleger:innen der Einsatz von RTWs bis zu 64% und die der Heilbehandlungskosten bis zu 20% verringert werden konnte (file:///C:/Users/ANWEND~1/AppData/Local/Temp/gutachten-rahmenbedingungen-und-oekonomische-aspekte.pdf )

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