M9 Sozialen Wohnungsbau fördern

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Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag beschließt, dass sozialer Wohnungsbau eine vordringliche Aufgabe vom Land ist und muss stärker als bisher gefördert werden. Dazu wird

  • Die Mietpreisbindung auf 20 Jahre festgeschrieben
  • Beim Neubau von Gebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten mindestens 20 % der Fläche für sozialen Wohnungsbau genutzt
  • Der Lückenschluss von unbebauten oder unbewohnten Immobilien zur kommunalen Pflichtaufgabe gemacht
Begründung:

Wir müssen dafür sorgen, dass sich auch finanzschwache Bürger*innen einen angemessenen Wohnraum leisten können. Dazu ist es erforderlich, dass es konkrete Bindungen für den Wohnungsmarkt gibt die ein ausreichendes Angebot an sozialem Wohnraum sicherstellen. Nur so können wir allen Teilen der Gesellschaft die Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Wohnraum ermöglichen. Die Mindesthöhe von 20% sozialem Wohnraum in größeren Wohnhäusern wird aktuell beispielsweise im Bocholter Kubaii Gebiet als Maßgabe der Stadt an Investoren gesetzt.

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