N1 [zurückgezogen] Staatliche Digitalkompetenz: Der Weg zu ‚Public Money, Public Code‘

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Status:
Zurückgezogen

Heutzutage gibt es für (fast) alles eine App. Wir als Jusos begrüßen, dass die zunehmende digitale Entwicklung es begünstigt, dass öffentliche Verwaltungen, Schulen und Anstalten öffentlichen Rechts immer mehr Software verwenden und digitale Dienste und Services anbieten. Das Neuland Internet soll schließlich erobert werden und für uns alle dazu beitragen, dass Verwaltungsakte einfacher, schneller und barrierefreier werden, dass in Schulen digitale Medien richtig beigebracht und genutzt werden können und dass  die staatlichen Medien auch für junge Menschen interessant und modern präsentiert werden. Ebenso selbstverständlich ist für uns der Grundsatz, dass diese Softwareanwendungen unter eine freie- und open-source-Lizenz gestellt werden; Public Money, Public Code eben.

Die Entwicklung der Corona-Warn-App hat allerdings gezeigt, dass die Bundesregierung mit der Umsetzung dieser Standards überfordert war. Dass der von kommerziellen Unternehmen neu entwickelte Teil der App unter die open-source-Lizenz gestellt wurde, haben digitale Aktivist:innen unter anderem von der SPD erwirkt. Dass die App vollständig und ohne proprietäre Komponenten von großen Digitalkonzernen zur Verfügung gestellt werden kann, hat dann aber erst ein Entwickler:innenteam um den Informatiker Marvin Wißfeld in ihrer Freizeit realisiert.

Dieses Beispiel zeigt vor allem, dass es bei der Softwareentwicklung für öffentliche Zwecke weniger daran hapert, dass die zu lösenden Probleme so kompliziert sind, sondern viel mehr, dass den Entscheider:innen das Wissen über Softwareentwicklung fehlt und sie so auch nicht dazu in der Lage sind, unter Umständen sogar sozialdemokratische Werte auf Software zu übertragen.

Deswegen fordern wir die Gründung einer Institution des Bundes, die Kompetenzen in der Informatik und Softwareentwicklung vereinigt und so staatliche Institutionen bei der Umsetzung der ‚Public Money, Public Code‘-Maxime unterstützen kann. Das hat den Vorteil, dass so grundlegende Software nicht doppelt und dreifach entwickelt werden muss. Zudem kann diese Institution Behörden bei der Umsetzung und Erstellung von Software beratend zur Seite stehen. Essentiell für eine solche Institution ist, dass sie in ihrem Aufbau und ihrer Infrastruktur zu dem Arbeitsumfeld von modernen Softwareentwickler:innen passen muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass es auch möglich ist, Kompetenzen in Bereich der Programmierung anzusiedeln.

Als eine konsequente Umsetzung der ‚Public Money, Public Code‘-Maxime fordern wir außerdem, dass eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden soll, dass der Quellcode staatlich finanzierter Apps unter die freie und open-source Lizenz gestellt wird. Darüber hinaus sollen diese Apps auch in einem von großen Digitalkonzernen unabhängigen App Store, wie zum Beispiel F-Droid, zur Verfügung gestellt werden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
(noch) nicht behandelt Ä2 zum N1 18 UB Bielefeld Füge ein nach Z. 18: "Das Problem an nicht vollständig open-source entwickelten Apps ist, dass die Bereitstellung der Apps in einem kommerziellen Store erfolgen. Das entspricht zwar der Gewohnheit der Mehrheit der Nutzer:innen, erzeugt aber eine fast schon ironisch anmutende Abhängigkeit von großen Digitalkonzernen. Der Staat ist also gar nicht in der Lage, seinen Bürger:innen die Dienstleistung einer so wichtigen App wie der Corona-Warn-App zu bieten, ohne auf die Mithilfe von großen Digitalkonzernen zu hoffen. Damit übernehmen große multinationale Konzerne teilweise die Bereitstellung einer Infrastruktur, die zur Daseinsvorsorge und deshalb in staatliche Hand gehört. Um unabhängig zu sein, ist es im öffentlichen Interesse, auf nicht kapitalistisch getriebene Alternativen zurückgreifen zu können."
(noch) nicht behandelt Ä3 zum N1 23 UB Bielefeld Füge ein in Z. 23 nach "stehen": „und eng mit den kommunalen Rechenzentren zusammenarbeiten“
(noch) nicht behandelt Ä4 zum N1 25 UB Bielefeld Füge ein in Z. 25 nach "muss": ", welches sich stark vom klassischen Arbeitsumfeld in staatlichen Behörden unterscheidet. Das ist insbesondere notwendig, um mit der hohen Nachfrage nach Informatiker:innen in der Privatwirtschaft konkurrieren zu können. Neben den festangestellten Entwickler:innen sollte außerdem eine Einbindung bestehender Zusammenschlüsse in der Open-Source-Community angestrebt werden, um den Ideen der Community Raum zu geben und diese zu fördern. Diese Einbindung könnte vom Verfahren ähnlich ablaufen, wie es bei freien Künstler:innen und Journalist:innen im Content-Netzwerk „funk“ geschieht – staatliche Kontrolle sollte einen Rahmen bieten, die Kreativität der Entwickler:innen aber nicht zu sehr einschränken. Darüber hinaus befürworten wir eine enge Anbindung der Institution an Universitäten, um Informatik-Studierende frühzeitig mit ihr in Kontakt zu bringen."
(noch) nicht behandelt Ä1 zum N1 27 UB Köln Streiche: Z. 27 (Als eine konsequente...) bis Z. 29 (...gestellt wird).

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