K2 Stärkung des ÖPNV im ländlichen Raum

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Status:
Abgelehnt

Die Landeskonferenz der Jusos NRW beschließt, dass die SPD-Landtagsfraktion NRW aufgefordert wird, folgende Änderungen am Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen in den Landtag einzubringen:

a) 11 Abs. 2 S. 1 ÖPNVG NRW wird wie folgt geändert:

“Das Land gewährt den Aufgabenträgern gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 aus den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes eine jährliche Pauschale in Höhe von 500 Millionen Euro.”

b) 11 Abs. 2 S. 5 Nr. 2 ÖPNVG NRW wird wie folgt geändert:

“8 Prozent, ab dem Jahr 2022 6 Prozent im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an der Einwohnerzahl 2014 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 947) und”

c) 11 Abs. 2 S. 5 Nr. 3 ÖPNVG NRW wird wie folgt geändert:

„2 Prozent, ab dem Jahr 2022 4 Prozent im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an der Fläche des Landes im Jahr 2014“

Begründung:

Ein funktionierender öffentlicher Nahverkehr ist ein zentrales Element für das Gelingen einer ökologischen und sozialen Mobilitätswende. Leider ist es insbesondere in ländlichen Gebieten noch immer eine Herausforderung, diesen für die Bewältigung des Alltags zu nutzen. Die Menschen haben neben den im Vergleich zu der Nutzung eines PKW teilweise nicht unerheblich höheren Kosten vor allem unter dem schlechten Ausbau der Netze und geringer Frequentierung derselben zu leiden. Bei der Suche nach Problemlösungen stehen ländliche Regionen vor anderen Herausforderungen als größere Städte, in welchen die Bevölkerungsdichte deutlich höher ist. [1] Hier müssen alternative Konzepte wie z.B. Anrufbusse parallel zu den klassischen Linienfahrzeugen eingesetzt werden, um ein Überangebot zu vermeiden, aber gleichzeitig die Bedarfe der Bürger*innen bedienen zu können. Aufgrund der aktuellen Situation des ÖPNV sind hierfür jedoch zusätzliche Investitionen von Seiten des Landes NRW notwendig. Daher soll die jährliche Pauschale i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 1 ÖPNVG NRW von aktuell 130 Millionen auf 500 Millionen Euro erhöht werden. Des Weiteren soll der Verteilschlüssel gem. § 11 Abs. 2 S. 5 ÖPNVG NRW angepasst werden, um den besonderen Herausforderungen innerhalb von Flächenkreisen Rechnung zu tragen. Daher sollen ab dem Jahr 2022 „90 Prozent im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an den landesweit im Jahr 2014 fahrplanmäßig erbrachten, kapazitäts- und qualitätsbezogen gewichteten Betriebsleistungen im Straßenbahn- und O-Busverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz sowie im bedarfsorientierten Verkehr“ (unverändert), 6 Prozent im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an der Einwohnerzahl 2014 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 vom 17. Dezember 2015“ (zuvor 8 Prozent) und „4 Prozent im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an der Fläche des Landes im Jahr 2014“ (zuvor 2 Prozent) verteilt werden. Diese finanziellen Mittel können für Verbesserungen der Qualität und Verfügbarkeit des ÖPNV eingesetzt werden. Bevölkerungsreiche Städte werden aufgrund der Erhöhung der jährlichen ÖPNV-Pauschale auf 500 Millionen Euro sowie ihres verhältnismäßig hohen Anteils an den Betriebsleistungen i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 5 Nr. 1 ÖPNVG NRW keine negativen finanziellen Auswirkungen der Änderung des § 11 Abs. 2 S. 5 Nr. 3 ÖPNVG NRW zu spüren bekommen. Das verbesserte Angebot in den ländlichen Räumen würde die Attraktivität des ÖPNV als ökologische Alternative zum PKW stärken und Menschen, welche beispielsweise aufgrund ihres Alters auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, mehr Flexibilität ermöglichen. Zudem erhöhen die Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr auch die Attraktivität der Kommunen als Wohn- und Wirtschaftsstandort und könnten somit z.B. der Abwanderung junger Menschen entgegenwirken.

[1] So betrug die Bevölkerungsdichte im Kreis Höxter im Jahr 2018 lediglich 117 Einwohnern/km², während Herne mit 3041 Einwohnern/km² die höchste Bevölkerungsdichte in Nordrhein-Westfalen aufwies, gefolgt von Düsseldorf mit 2848 Einwohnern/km² (Quelle: Statistisches Bundesamt)

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