W5 Unternehmensstrafrecht jetzt! Damit kriminelle Handlungen von Unternehmen auch geahndet werden können.

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Status:
Angenommen

Die Jusos Köln setzen sich dafür ein, dass ein für Unternehmen als juristische Personen wirksames Strafrecht eingeführt wird. Als Minimum sehen wir hierbei den Entwurf der rot-grünen NRW-Landesregierung von 2014 für ein Verbandsstrafgesetzbuch (VerbStrG-E NRW) an.

Text des Beschlusses:

Die NRW Jusos setzen sich dafür ein, dass ein für Unternehmen als juristische Personen wirksames Strafrecht eingeführt wird. Bisher gibt es kein Unternehmensstrafrecht in Deutschland und nach der aktuellen Rechtsordnung werden Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Das grundsätzliche Problem liegt darin, dass eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch eine individuelle Strafbarkeit von einer natürlichen Person voraussetzt und Unternehmen, welche eben juristische Personen sind, sich hinter der Unternehmensstruktur verstecken können. Dennoch kann das bedeuten, dass ein*e Vertreter*in eines Unternehmens bis zu 10 Millionen Euro bei einem Verstoß zahlen muss, doch das schreckt bekannterweise größere Konzerne nicht wirklich ab. Auch wenn mit dem Bußgeld ein nützliches Werkzeug geschaffen wurde, scheitert es leider auf jeglichen Ebenen und eine Neuregelung mit einer klaren Bestimmung einer Strafbarkeit ist zwingend notwendig. Als Minimum sehen wir hierbei den Entwurf der rot-grünen NRW-Landesregierung von 2014 für ein Verbandsstrafgesetzbuch (VerbStrG-E NRW) an.

Beschluss-PDF:

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