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D5 Wahlrecht ab Geburt

9.09.2020

Um den zu erwartenden Auswirkungen des demografischen Wandels im Kontext der Wahlen entgegenzuwirken, möge die Landeskonferenz der NRW Jusos bitte beschließen, sich für eine grundlegende Reform des bestehenden Wahlrechts und für die Einführung des folgenden dreigliedrigen Systems einzusetzen.

Punkt A: Aktives Wahlrecht ab 14 Jahren bei allen Wahlen.

Punkt B: Zwischen 0 und 14 Jahren erhalten die Eltern bei allen Wahlen die Möglichkeit, für ihr Kind abzustimmen. Da die Eltern jedoch unterschiedlicher Meinung sein können bei der Wahl der Parteien, wird diese neue Form der „Kinderstimme“ halbiert. So erhalten beide Elternteile eine halbe Stimme, also ein Elternwahlrecht.

Punkt C: Falls eine Person bereits vor Erreichen des 14. Lebensjahres Interesse an Politik hat, darf sich dieser junge Mensch durch Eintragen in das Wahlregister ebenfalls persönlich am Abstimmungsprozess beteiligen. Gleichzeitig verlieren dadurch die Eltern ihr Recht, das Wahlrecht für ihr Kind auszuüben.

D6 Amtszeitbegrenzung für Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler

9.09.2020

Wir fordern, dass Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern in Zukunft nur noch für 2 Amtszeiten antreten dürfen. Damit wollen wir dem Risiko vorbeugen, dass nach einer zu langen Zeitspanne die Möglichkeiten neuer Ideen durch festgefahrene Strukturen verhindert werden. Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge bitte diesen Antrag beschließen und unterstützen.

D7 Feiertage der Demokratie

9.09.2020

Wir setzen uns für die Etablierung eines variablen Feiertags für unsere Demokratie ein, welcher jährlich wechselnd an einem von drei Daten stattfindet. Am 9. Mai findet der Europatag statt. Am 23. Mai wurde das Grundgesetz verkündet. Am 15. September findet seit 2007 der Tag der Demokratie statt, ausgerufen durch die UNO. Wir wollen diese 3 Termine miteinander verknüpfen. Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge dieses Anliegen bitte unterstützen und die Einführung eines solchen „Wechsel-Feiertages“ beschließen.

Diese 3 Termine sollen als Gedenktage für Veranstaltungen im Sinne der Demokratie und Völkerverständigung genutzt werden. Jedoch soll jedes Jahr im Wechsel einer der Tage auch tatsächlich ein Feiertag sein, an welchem man nicht arbeiten muss. Durch diese Abwechslung kann jedes Jahr ein anderer Schwerpunkt gesetzt werden. Beim Grundgesetz geht es eher um die innerdeutsche Demokratie, beim Europatag um die EU und beim Tag der Demokratie um die Entwicklung der Demokratie von der Antike bis heute und die Bedrohungen, welchen sie ausgesetzt war und ist.

Diese 3 Tage sollen stets von Veranstaltungen an Schulen und in Rathäusern und Parlamenten flankiert werden.

E3 Schaffung einer EU-Armee

9.09.2020

Wir fordern die Landeskonferenz der NRW Jusos dazu auf, die Schaffung einer gemeinsamen EU-Armee zu beschließen und dieses Anliegen voranzutreiben.

Wir erhoffen uns hierdurch eine effizientere Nutzung der monetären Mittel, Synergien und damit verbundenes Einsparpotenzial. Auch bei der Anschaffung von militärischem Gerät sollen die Mitglieder dieser neuen Streitkraft gemeinsam agieren. So ließen sich bessere Kaufverträge abschließen und erneut Gelder einsparen. Eine Angleichung der Waffensysteme würde den Unterhalt dieser ebenfalls reduzieren.

Durch die Angleichung der Waffensysteme und eine gemeinsame rote Linie bei der Beschaffung von Rüstungsgütern lässt sich auch die Effektivität dieser neuen Armee steigern, da es keinen Flickenteppich mehr an unterschiedlichen Systemen aus den verschiedensten Waffenschmieden der Welt zuließe. Eine bessere Schlagkraft kann so ebenfalls zu Einsparungen führen, welche dann zum Beispiel ins Sozialwesen und in Entwicklungspolitik gesteckt werden können.

Die „European Defence Agency“ soll zentral die Beschaffung der Ausrüstung übernehmen und hierfür ein neu zu schaffendes Militär-Budget der EU nutzen dürfen. Dieses Budget, über welches die EU verfügen soll, wird von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt. Am Ende steht eine Armee, die wie aus einem Guss ist. Pooling und Sharing sollen die maximale Effizienz fördern und unnötige Redundanzen abschaffen.

Die so geschaffene EU-Streitkraft soll ausschließlich aus EU-Mitgliedern bestehen. Der Beitritt ist freiwillig, jedoch ist die Auflösung der nationalen Armeen das langfristige Ziel. Zugleich müssen auch Mitglieder die neue Armee mitfinanzieren, die ihr selbst nicht beitreten wollen, da auch sie im Ergebnis vom Schutz der EU-Armee profitieren werden. Ein Beispiel ist die rund 6000 Personen umfassende Deutsch-Französische Brigade. Nach diesem Vorbild können wir eine gemeinsame EU-Armee errichten. Für das Vereinigte Königreich wird es als Ausnahme eine privilegierte Partnerschaft geben, da die Verteidigungspolitik nicht ohne unsere Freunde von der Insel gemeistert werden kann.

Das EU-Parlament befehligt diese neue vergrößerte Parlamentsarmee. Oberste Aufgabe ist die Landesverteidigung. Gleichzeitig müssen jedoch auch Einsätze im Ausland möglich sein, sofern das Parlament diesen zustimmt. Diese Einsätze müssen jedoch stets mit der UNO abgesprochen werden und dürfen sich nur gegen die Bekämpfung von Terrorismus richten und zur Stabilität von anderen Regionen dienen. Die Menschenrechte müssen immer im Blick sein und Angriffskriege auf andere Länder sind untersagt.

Die rund 300 französischen Nuklearraketen sollen, mit dem Einverständnis Frankreichs, dem EU-Parlament unterstellt werden. Darüber wird die Sicherheit der gesamten EU gestärkt.

Die Schaffung einer EU-Armee darf jedoch nicht bloß als europainterne finanz- oder sicherheitspolitische Maßnahme verstanden werden. Vielmehr ist sie auch ein Zeichen an die Vereinigten Staaten und die NATO. Diese ist zuletzt stark unter Beschuss geraten und der Präsident des größten NATO-Landes hat angedeutet, dass das Bündnis seine Sinnhaftigkeit verloren hätte. Drastischere Worte bezeichneten sie bereits als „hirntot“. Mit einer schlagkräftigen Europaarmee versetzen wir uns selbst in die Lage, im äußersten Notfall auch eine gemeinsame Verteidigung ohne die „America-first“-Streitkräfte der USA zu ermöglichen. Wobei wir es vorziehen, als Mitglied der NATO einen größeren Teil der Last zu schultern und uns gemeinsam mit den USA zu engagieren.

Ein militärisches Vorgehen darf jedoch immer nur das letzte Mittel sein. Vorher müssen stets alle diplomatischen Lösungen ausgereizt werden.

K4 Reaktions- und Sehtests für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

9.09.2020

Wir fordern verpflichtende Sehtests für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Diese müssen nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung alle 5 Jahre wiederholt werden. Ein fehlender Nachweis wird mit einem Bußgeld belegt. Ziel ist die Reduzierung von Unfällen, welche sich aufgrund von Sehschwierigkeiten zutragen.

Des Weiteren fordern wir verpflichtende Reaktionstests für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer, deren Nichtbestehen einen automatischen Führerscheinentzug zur Folge haben. Ab dem Alter von 60 Jahren wird dieser Test zum verpflichtenden Bestandteil unserer Sicherheitskampagne im Straßenverkehr und muss gemeinsam mit den oben angeführten Sehtests alle 3 Jahre wiederholt werden. Ab dem Alter von 80 Jahren müssen beide Tests einmal pro Jahr absolviert werden.

Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge diesen Antrag bitte beschließen und unterstützen.

K5 Kostenloser Transport für U18-Jährige

9.09.2020

Alle Menschen unter 18 Jahren sollen kostenlos mit Bus und Bahn fahren dürfen. Dies umfasst uneingeschränkt das gesamte Bundesgebiet und jedwede Strecke. Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge bitte diesen Antrag beschließen und auf allen Ebenen unterstützen.

U6 Tötungsverbot für Tiere bis zum Jahr 2100

9.09.2020

Bis zum Jahr 2100 wollen wir das Töten von Tieren für den reinen Fleischkonsum in Deutschland verbieten. Damit einher geht ein Verkaufsverbot von Fleisch im ganzen Land und ein Verbot aller tierischen Importe und Exporte. Die Landeskonferenz der NRW Jusos soll dieses Ziel bitte beschließen und innerhalb der SPD einbringen.

U7 Förderung von Biokunststoff

9.09.2020

Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge bitte die Einrichtung eines Fonds zur Förderung der Erforschung von Biokunststoffen beschließen. Der Fonds soll jedes Jahr solch zukunftsorientierte Forschungsprojekte mit einer Summe von insgesamt 1 Mrd. Euro unterstützen.

U4 Marktversagen beim Klimaschutz nicht länger dulden!

9.09.2020

Wir schreiben das Jahr 2020, was den diesjährigen 15. Geburtstag des europäischen Emissionhandels EU- ETS zur Folge hat. Jedoch gibt es dafür wenig Anlass zu feiern, denn mit dem Ablauf der dritten Phase des Emissionhandels (2013-2020) zeichnet sich noch keine Beendigung der marktbasierten Fehlanreize dieses Instruments ab. Noch immer wird ein eklatanter Teil der Emissionszertifikate den betreffenden circa 11.000 Beteiligten kostenlos zur Verfügung gestellt. Lediglich die zusätzlichen Emissionszertifikate kosten die Unternehmen Geld, wobei die Treibhauswirkung von Emissionen nicht erst bei der Kontingenzüberschreitung beginnt. Eine bedeutende Anzahl von Unternehmen macht sich die Unterschreitung ihrer Kontingente zum Auftrag um sich Gewinn aus dem Emissionshandel zu ziehen ohne jegliche Zahlung. Häufig geschieht dies mittels des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, anhand dessen sich Unternehmen in Industriestaaten eine Emissionsreduktion beispielsweise in Ländern des globalen Südens anrechnen lassen können, da dort CO2 Reduktionen kostengünstiger zu erzielen sind als im globalen Norden. Das steht im kompletten Widerspruch zu jeglichen Ansätzen der globalen Klimagerechtigkeit, die dem globalen Norden eine historische Verantwortung für die Anreicherung des CO2 in unserer Atmosphäre zu schreibt. Diese Verantwortung nötigt uns, eine führende Rolle beim Klimaschutz einzunehmen. Dementsprechend sollte es für uns Jungsozialist*innen vollkommen inakzeptabel sein, sich dieser Verantwortung durch Externalisierung von Emissionsreduktionen zu entziehen.

Des Weiteren findet der Emissionshandel lediglich in einigen Industriebranchen Anwendung, wie zum Beispiel in der Zement- und Kalkherstellung oder der chemischen Industrie.

Die vom Emissionshandel abgedeckten Branchen decken in etwa die Hälfte der CO2-Emissionen der 31 Teilnahmestaaten und schätzungsweise 40% der gesamten Treibhausgasemissionen ab. Somit fallen emissionsintensive Sektoren wie zum Beispiel der Verkehr, die Landwirtschaft, aber auch der Technologiesektor nicht mit ins System. Zusätzlich wird das 28-mal schädlichere Treibhausgas Methan nicht in den Handel mit einbezogen.

Die Folgerung erscheint logisch, dass ein solches Handelssystem wohl kaum das Mittel der Wahl sein kann, wenn dieser Markt die Preise unkontrolliertbilden kann. Der jetzige Stand von mageren 25 € pro Tonne gilt dabei schon vergleichsweise hoch, wobei dieser noch weit entfernt ist von den Preisen, die wissenschaftlich als angemessen und Folgekosten-deckend gelten. Die derzeitigen Cap-Grenzen sind so angelegt, dass die EU ihr Klimaziele einer Emissionsreduktion von 40% für 2030 verfehlen wird, wobei selbst dieses Ziel noch nicht mit dem Pariser Klimaabkommen konform ist.

Daher sollte es unser Anstreben als Jusos sein, der politischen Dimension des Klimaschutzes auf dem Weg zur klimaneutralen EU 2050 gerecht zu werden. Die zahlreichen nationalen Modelle wie unter anderem das schwedische, haben uns demonstriert als wie effektiv sich diesbezüglich eine CO2-Steuer herausstellt. Um die politische Dimension zu erfüllen fordern wir eine europäische CO2-Steuer, die:

  • anfangs einen Mindestpreis von 50€ pro Tonne CO2 garantiert
  • den Emissionshandel ersetzt
  • auf alle Treibhausgase bezogen wird
  • auf alle produzierenden Industrie- und Dienstleistungssektoren angewandt wird
  • keine Externalisierung von Emissionsreduktionen anrechnet
  • im Fall der Weitergabe von Preiserhöhungen transparenten Konsum für Verbraucher*innen ermöglicht, indem die Produkte preislich die Klimaauswirkungen abbilden und somit nachhaltige Konsumentscheidungen vereinfacht werden
  • sozialen Ausgleich fördert, indem den Bürger*innen eine Klimaprämie zurück gezahlt wird, von der insbesondere niedrige Einkommen mindestens in Höhe der Mehrausgaben entlastet werden
  • Einkommen oberhalb des Medianeinkommens keine zusätzliche Vermögensanhäufung durch die Rückzahlung eröffnet
  • jegliche Einnahmen, die nicht zurückgezahlt werden in den Ausbau einer CO2-neutralen Verkehrs- und Energieinfrastruktur fließen, die Mehrbelastungen niedriger Einkommen abwenden
  • durch eine gleichwertige Carbon Border Tax, die eingeführten Emissionen anrechnet und bepreist, deren Einnahmen in einen Fonds für Adaptionsmaßnahmen im globalen Süden einfließen

Eine Ansiedlung auf europäischer Ebene scheint sinnvoll, da ein Großteil der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Tätigkeiten schon weit über nationale Grenzen hinaus geht und der europäische Wirtschaftsraum die erste Anlaufstelle für die hiesigen Unternehmen ist. Letztlich ist die CO2 Steuer dem Emissionshandel in ihrer Wirksamkeit, aufgrund ihrer geringeren Mussbrauchsanfälligkeit und der schnelleren Auswirkungen überlegen. Der häufige Einwand, dass die Emissionverringung durch eine CO2 Steuer zu ungewiss sei und der Emissionshandel mit den Emissionscaps zu bevorzugen gilt, lässt sich ebenfalls anhand empirischer Fakten zur Wirkung einer solchen Steuer widerlegen. Durch eine Abkehr vom Emissionshandel zur Gunsten einer solchen CO2-Steuer wird einerseits Transparenz geschaffen, sowie die Vermeidung von klimaschädlichen Verhalten finanziell reizvoll.

C4 Anstellung von Lehrer*innen gerecht gestalten

9.09.2020

Nicht erst seit der Corona-Pandemie wissen wir: Lehrer*innen leisten sehr viel für die Ausbildung der nächsten Generation. Trotzdem ist uns bewusst, dass nicht alle Lehrer*Innen gleich angestellt sind. So gibt es neben verbeamteten Lehrer*innen auch Angestellte. Unter angestellten Lehrer*innen existiert jedoch eine Gruppe befristet angestellter Lehrer*innen. Manche davon werden jedoch nur für ein Schuljahr angestellt, d.h. sie erhalten keinen Vertrag bis Anfang des neuen Schuljahres, sondern nur bis Anfang der Sommerferien. Danach müssen sie meist sechs Wochen zum Arbeitsamt gehen, obwohl schon absehbar ist, dass sie nach den Sommerferien wieder (befristet) angestellt werden. Durch diese sechs Wochen entsteht bei den Betroffenen nicht nur eine Lücke im Lebenslauf sowie Einkommensverluste in dieser Zeit, am Ende ihrer Erwerbstätigkeit könnten dadurch auch Verluste in der Rente hingenommen werden müssen. Dies können wir als Partei der Gerechtigkeit nicht hinnehmen.

Daher fordern wir:

  • Alle betreffenden Lehrer*innen müssen ab sofort lückenlose Arbeitsverträge erhalten, d.h. es darf keine Lücken von Sommerferien o.Ä. geben, wenn absehbar ist, dass die betreffenden Lehrer*Innen auch im nächsten Schuljahr einen Arbeitsvertrag erhalten.
  • Alle ehemalig und aktuell betroffenen Lehrer*innen bekommen die Zeit zwischen zwei Arbeitsverträgen, die die oben angegebenen Kriterien erfüllen, auf ihre Rente zu den Konditionen angerechnet, als ob sie die ganze Zeit angestellt worden wären.

Das Ziel muss aber bleiben, dass Anstellungen vermieden werden und Lehrer*innen verbeamtet werden.