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W2 Einhaltung des Pariser Klimaabkommens

6.09.2021

Wir fordern, dass das Land NRW das 1,5-Grad-Ziel einhält und sich dafür zu einem CO2- Budget von 0,9 GT CO2 verpflichtet. In NRW ist Klimaneutralität bis spätestens zu einem Zeitraum von 2035-2040 zu erreichen, Leitprinzip hat dabei zu sein: Je früher, desto besser.

Wir fordern, dass in NRW für die Erreichung dieses Zieles die Klimagerechtigkeit als Leitlinie verankert wird. Das Leben der jüngsten Generationen hat den gleichen Stellenwert einzunehmen wie das der ältesten. Wer das Klima am stärksten schädigt muss zum Klimaschutz am meisten beitragen. Das Land NRW muss sich dafür einsetzen, den Klimaschutz sozial gerecht zu machen.

Wir fordern, dass das Land NRW sofort auf allen Ebenen Landesausgaben und Regulierungen dahingehend prüft, ob sie mit dem Erreichen des 1,5-Grad-Ziels vereinbar sind. Ist dies nicht der Fall, hat das Land NRW diese Ausgaben einzustellen und durch Programme zu ersetzen, die einen sozial gerechten Klimaschutz ermöglichen.

W1 Antrag zur Schaffung einer sozialen Kreislaufwirtschaft

6.09.2021

Die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert Maßnahmen gegen die Umweltschädigung unter anderem durch die Modeindustrie zu unternehmen.

Dazu fordern wir folgende Maßnahmen:

Die soziale Kreislaufwirtschaft

Die soziale Kreislaufwirtschaft wird für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und muss durch folgenden Kreislauf bestimmt sein:

  • Es werden ausschließlich wiederverwertbare Ressourcen gefördert
  • Herstellung/Wiederaufarbeitung der Rohstoffe
  • Vertrieb der Produkte und Leistungen
  • (Wieder-)Verwendung, Reparatur
  • Sammlung wiederverwendbarer Rohstoffe zum Recyclen
  • Recycling der Rohstoffe
  • Wiederverwertung der Rohstoffe (der Kreislauf beginnt von neuem)

Des Weiteren besitzen die Mitarbeitenden ein hohes Maß an Mitbestimmung bei Einführung und Fortführung der sozialen Kreislaufwirtschaft. Mitarbeitende sind bei ihrer Entwicklung hin zur Nachhaltigkeit aktiv zu fördern und einzubeziehen.

Um eine soziale Kreislaufwirtschaft konsequent umsetzen zu können, müssen Voraussetzungen geschaffen werden, von denen einige im Folgenden aufgelistet werden.

Abschaffung umweltschädlicher Subventionen

  • Kommunikation der Vorteile des Abbaus umweltschädlicher Subventionen mit Darstellung der geschaffenen Vorteile und wo die finanziellen Mittel stattdessen eingesetzt werden. Damit werden die oft irrationalen Argumentationen maßgeblich entkräftigt, in denen bei diesem Subventionsabbau unberechtigterweise eine wirtschaftliche Rezession befürchtet wird.
  • Abschaffung der Dienstwagensubvention und der Steuervergünstigung auf Dieselkraftstoffe
  • Abschaffung des Ausgleichs des Spitzensteuersatzes für energieintensive Unternehmen nach Erhebung der Ökosteuer und somit einer verstärkten Finanzierung der Rentenkasse
  • Biokraftstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie aus Abfällen gewonnen werden, sodass Ackerbau und Landwirtschaft mit Flächenverbrauch nicht zur Nutzung von Biokraftstoffen verwendet wird. Gegenteiliges Verhalten ist zu sanktionieren.
  • Beendigung der direkten und indirekten Subventionierung des Braun- und Steinkohleabbaus, sowie die Einführung der Förderabgabe für Bodenschätze beim Kohleabbau, sowie die Einführung des Wasserentnahmegeldes.
  • Beendigung der Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke
  • Abschaffung der Energiesteuerbefreiung auf eingesetzte fossile Rohstoffe wie Mineralöle, Raffinerieprodukte und Gase (auch bei nicht- energetischem Einsatz, d.h. nicht als Kraftstoffe oder Heizmittel)
  • Abschaffung der Mehrwertsteuerbegünstigung auf Fleischprodukte, jedoch zum Ausgleich Mehrwertsteuerbegünstigungen für pflanzliche Ernährung (7 versus 19% MwSt)
  • Einführung einer effektiven CO2-Steuer mit einem Beginn von mindestens 50 Euro/t CO2 (entsprechend der Forderungen der MCC-PIK-Expertise) und mit einer jährlichen Steigerung der Treibhausgas-Steuer. Die Einnahmen müssen zu 2/3 der Steuereinnahmen analog des Schweizer-Modells den einkommensschwächeren Haushalten zugeführt werden (gerichtet am CO2-Austoß pro Kopf). Dies entspricht dem Wesen der Klimaprämie, das die SPD lange Zeit gefordert hatte. Maßnahmen wie etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale helfen eher den Hochverdienern statt den Geringverdienern und dürfen hier keine Anwendung finden. Das andere Drittel der Einnahmen muss den Kommunen zum Ausbau des ÖPNV ausgezahlt werden und dem Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden.
  • In den ehemaligen Kohleabbauregionen müssen entsprechende Umbildungsmaßnahmen angeboten werden und die Region durch Projekte mit neuen regionalen Arbeitsplätzen gefördert werden.

Sozial-ökologische Unternehmen bzw. Organisationen

  • Unternehmen bzw. Organisationen (d.h. Privatwirtschaft als auch der öffentliche Bereich) werden gesetzlich zur Initiierung von Projekten zur schnellen Umsetzung einer sozial verträglichen Kreislaufwirtschaft verpflichtet, bei Bedarf auch gleichermaßen gefördert. Die Förderung soll vor allem Klein- und Mittelunternehmen sowie Selbstständige unterstützen.
  • Unternehmen bzw. Organisationen werden verpflichtet, ihr eigenes Management und auch ihre Mitarbeitende in Bezug auf Nachhaltigkeit zu schulen und dafür entsprechend zu investieren. Die Finanzierung darf nicht zu Lasten der Mitarbeitenden oder der Verbraucher*innen erfolgen. Des Weiteren muss der Arbeitserfolg des Managements und der Mitarbeitenden auch am ökologischen Erfolg gemessen werden.
  • Ein hohes Maß an Mitbestimmung für Mitarbeitende innerhalb der sozialen Kreislaufwirtschaft. Unternehmen bzw. Organisationen müssen die soziale Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung aller Mitarbeitenden entwickeln, damit diese sie auch entsprechend mittragen und die Umsetzung die Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigt.
  • Die Unternehmen bzw. Organisationen müssen autonome, geschlechterparitätisch zusammengesetzte Kontroll-Gremien einsetzen, in denen gleichgestellte Vertreter*innen aller Hierarchieebenen vertreten sind. Diese Gremien überwachen Projekte, die eine soziale Kreislaufwirtschaft initiieren und erhalten sollen. So ist es im klassischen Projektmanagement laut führender Wirtschaftswissenschaftler üblich und erforderlich, wird aber zu selten umgesetzt.
  • Einführung einer sozial-ökologischen Buchhaltung, die den Unternehmenserfolg neben dem ökonomischen Erfolg auch maßgeblich am sozialen Erfolg (z.B. positive Folgen eines guten betrieblichen Gesundheitsmanagement, die sich ökonomisch als auch anhand selbst festgelegter Scorepoints messen lassen) und des ökologischen Erfolgs misst (wie z.B. erreichte CO2-Einsparungen).

Recyclingkreislauf

  • Verbot des Einsatzes von neu hergestelltem Plastik oder Kunststoffen außer bei Medizinprodukten
  • Verpflichtung des Einsatzes von recyceltem Verpackungsmaterial
  • Verbot der Verwendung von Mikroplastik und Palmöl in Kosmetika, Hygieneprodukten und Lebensmitteln
  • Verbot des Exports von defekten und funktionsfähigen Altelektrogeräten außerhalb der EU, wenn nach einem zukünftigen Defekt des Elektrogeräts eine fachgerechte Entsorgung und Materialrückgewinnung nicht mit Sicherheit möglich ist
  • Erfassung eines Saldos an neu eingesetzten Rohstoffen und wiederverwendeten Bestandteilen in der produktherstellenden Industrie, die innerhalb der EU-produziert werden als auch von Importprodukten
  • Steuervergünstigung bei Spenden von Lebensmitteln durch Supermärkte an Tafeln und falls für den menschlichen Verzehr nicht geeignet an Tierheime. Die Steuervergünstigung soll den organisatorischen Aufwand und ggf. die Transportkosten decken. Eben diese Kosten treiben Supermärkte oft dazu, Lebensmitteln aus Kostengründen vorzugsweise zu entsorgen, statt zu spenden. Die Entsorgung von verzehrbaren Lebensmitteln wird verboten.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss abgeschafft und durch das Verfallsdatum ersetzt werden, wie es auch bereits bei rohem Hackfleisch und rohem Fisch verwendet wird.
  • Verbot der Aussortierung von Lebensmitteln in Supermärkten anhand rein optischer Kriterien und Kennzeichnung von regionalen Produkten, sowie einer Nahrungsmittelampel
  • Die Subventionierung von Unternehmen müssen entsprechend des verwendeten Anteils von recycelten Materialien in ihren Produkten (Substitutionsquote UBA). Sie dient zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft.
  • Recycling von Baumaterialien aus alten Gebäuden zur Wiederverwendung in Neubauten
  • Ausbau der synthetischen Kraftstoffe für den Verkehr und zur Wärmegewinnung nach dem power-to-X-Konzept als Energiespeichermöglichkeit und alternative zur Lithium-Batterie
  • Die EZB und die EEB müssen ausreichend in ökologisch sinnvolle Maßnahmen investieren (green bonds).

Modeindustrie

  • Verpflichtung zur Nutzung von recycelten Kleidungsfasern und Stoffen aus alten Kleidungsstücken oder Recyclingmaterialien
  • Aufbau eines Recycling-Systems für Kleidung
  • Verpflichtung der Modeindustrie beim Kleidungsdesign und Kleiderproduktion keine Materialmixe zu verwenden, die ein Recycling der Kleidung erschweren oder unmöglich machen
  • Anbau von Baumwolle nur aus sozial verantwortlichem und ökologischem Anbau, falls kein Recycling möglich ist

O4 [zurückgezogen] NoGroKo

6.09.2021

Die Landeskonferenz der NRW Jusos stellt sich entschieden gegen eine Zusammenarbeit der SPD mit den Unionsparteien CDU und CSU nach der Bundestagswahl 2021 sowie nach der Landtagswahl 2022.

O3 “Why we matter” - Für mehr Repräsentation und Teilhabe für BPoC in unserem Verband

6.09.2021

Anfang 2021 veröffentlichte Emilia Roig ihr Buch “Why we matter. Das Ende der Unterdrückung”, in dem sie die Bewusstwerdung von Privilegien dominanter gesellschaftlicher Gruppen wirbt und Perspektivwechsel einfordert. Auch wir haben uns schon mit den im Verband dominierenden weißen Strukturen auseinandergesetzt. „Raus aus Happyland“ – unter diesem Titel wurde im November 2020 auf dem Juso-Bundeskongress ein Antrag zur antirassistischen Arbeit beschlossen. Es ging vor allem um einen Anstoß der Debatte um Rassismus und seine Bekämpfung innerhalb des Verbands, „denn in unserer Gesellschaft sowie unserem Verband stehen wir gerade am Anfang einer aktiven Diskursverschiebung, in der BPoC nicht mehr hinnehmen werden, dass nur über sie und nicht mit ihnen gesprochen wird“. Daraufhin hat sich schon etwas getan: Online-Interviews, öffentliche Gesprächsrunden und Vernetzungstreffen. Um auf dem Weg „raus aus Happyland“ weiterzukommen, braucht es aber auch institutionelle Veränderung. BPoC müssen überall vertreten sein: auch (und erst recht) in Vorständen und Gremien. Es geht dabei um Repräsentation, aber vor allem um Teilhabe an Entscheidungen und den Einbezug verschiedener Perspektiven auf allen Ebenen. Was im November 2020 beschlossen wurde, möchten wir erneut unterstreichen und bekräftigen: Es reicht nicht, „BPoC sichtbarer zu machen. Sie müssen auch hinter den Kulissen mitarbeiten können. Nur so trägt man zu einer strukturellen Veränderung bei, die BPoC tatsächlich fördert“.

Immer wieder wird deutlich wie wichtig Repräsentation ist. In NRW hat fast jede dritte Person einen interkulturellen Hintergrund bzw. hat fast jede dritte Person Migrationsgeschichte. Dieses Bild geben aber nicht nur unsere Stadträte und unser Landtag dürftig wieder, sondern auch die Vorstände in unserem Verband. Da besteht bei uns auf jeden Fall noch Entwicklungsbedarf. Es kann nicht sein, dass es bei uns immer noch rein weiße Vorstände gibt. Wir sehen, dass es in ländlichen Regionen wirklich schwer sein kann, BPoC für die Vorstände zu gewinnen aber in Großstädten müssen rein weiße Vorstände der Vergangenheit angehören.

Weiter wollen wir in unserem Verband zukünftig eine Debatte über Quoten für BPoC führen.

Aber nicht nur innerhalb der Jusos muss dieses Vorhaben bestrebt werden, wir tragen als Jusos auch eine Verantwortung, innerhalb der SPD für mehr Repräsentation von BIPoC zu sorgen.

Wir müssen uns unserer Verantwortung noch stärker bewusst werden und lernen wie wir dieser besser gerecht werden. Dafür muss Antirassismus eine weiterer Grundpfeiler unseres Verbands werden und wir müssen mehr antirassistische Bildungsarbeit in unserem Verband leisten.

O2 Weil Sprache Wirklichkeit schafft – ein Konzept für diskriminierungsfreie Sprache

6.09.2021

Diskriminierungsfreie Sprache

Sprache hat in unserer Gesellschaft eine wichtige Funktion. Mit ihrer Hilfe verständigen wir uns und bringen Positionen zum Ausdruck. Sprache schafft Wirklichkeit, sie kann gesellschaftliche Zustände manifestieren und dazu beitragen, dass bestimmte Menschen unsichtbar gemacht oder abgewertet werden. Diskriminierungen, die bestimmte Gruppen seit Jahrhunderten erfahren, werden oft auch sprachlich aufgegriffen und reproduziert.

Bei vielen privilegierten Personen löst die Forderung nach diskriminierungsfreier Sprache eine reflexartige Abwehr aus, weil es darum geht, Diskurshoheit abzugeben und sich vermeintlichen „Sprechverboten“ hinzugeben. Abgesehen davon, dass diese Abwehr die beste Begründung dafür ist, sich für diskriminierungsfreie Sprache einzusetzen, zeigen zahlreiche Studien, dass beispielsweise die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache beeinflusst, wie Menschen Geschlechternormen und Gleichstellungsthemen beurteilen. Bei Kindern hat gegenderte Sprache Einfluss darauf, dass sie sich von gesellschaftlich normierten „Frauen“ oder „Männerberufen“ lösen und unterschiedlichste beruflichen Ziele für sich in Betracht ziehen.

Strukturelle Diskriminierungen finden auch und oft viel intensiver außerhalb von Sprache statt, die es an anderer Stelle zu bekämpfen gilt. Mit der umfassenden Verwendung diskriminierungsfreier Sprache können wir NRW Jusos aber Voraussetzungen dafür schaffen, durch Sichtbarkeit und Sensibilisierung Abwertungsmechanismen aufzuzeigen und effektiv zu bekämpfen.

Gendergerechte Sprache

Geschlecht ist eine soziale Konstruktion und wird insbesondere durch das in vielen Bereichen präsente binäre Geschlechtersystem als binäres Konstrukt aufrechterhalten. Wir wollen durch Sprache Sichtbarkeit und Repräsentanz schaffen und deshalb konsequent unsere Sprache gendern.

Die Benutzung gendergerechter Sprache praktizieren wir Jusos schon lange und auch außerhalb unseres Verbandes etwa in bestimmten Medien wird Gendern (teilweise) zur Selbstverständlichkeit. Die Arten und Weisen gendergerecht zu schreiben sind vielfältig und wir sind uns bewusst, dass es keine perfekte, alle Bedürfnisse inkludierende, Form gibt. Als NRW Jusos wollen wir aber einheitlich gendern und uns auf die Formen festlegen, die wir als Landesverband bei allen Schriftstücken, die veröffentlicht werden, verwenden:

  • Wo es sich anbietet, benennen wir die Personenkreise, die wir meinen, direkt
  • Wir gendern mit * wenn es um Substantive geht (Busfahrer*innen): hier ist das * dazu da, nicht-binäre Personen zu inkludieren. Diese Form des Genderns, die aus LGBTIQA+-Communities kommt und hier benutzt wird, halten wir am geeignetsten.
  • Wir verwenden kein Sternchen hinter einer Personenbezeichnung (Frauen*), um mit dem * Geschlecht als Konstrukt zu markieren oder Transpersonen miteinzuschließen, weil Transfrauen Frauen und Transmänner Männer sind.
  • Wenn wir alle vom Patriarchat unterdrückten Gruppen meinen, beispielsweise um sichtbar zu machen, für welche Personen die safer spaces auf Veranstaltungen gedacht sind, sprechen wir von FINTA-Personen (Frauen-, Inter-, Non-Binär-, Trans- und Agender- Personen).
  • Für politische Debatten kann es hilfreich sein, auf die zusammenfassende Form FINT zu verzichten und auch hier klar zu benennen, wen wir meinen. „Das politische Subjekt Frau“ ist innerhalb feministischer Kämpfe ein wichtiger Bezugspunkt, der sichtbar bleiben muss. Wenn es beispielsweise um das Thema Reproduktion geht und Diskriminierungen, die mit diesem Thema einhergehen, ist es wichtig, von Frauen bzw. „Frauen und Gebärende“ zu sprechen, um sichtbar zu machen, dass Diskriminierung beim Thema Reproduktion auf der Grundlage des Frau-Seins entsteht und nicht auf Grund der Gebärfähigkeit. Dennoch sind gebärfähige Menschen, die keine Frauen sind, von diesen Diskriminierungen betroffen, sie gilt es ebenfalls sichtbar zu machen. Genauso muss anerkannt und sichtbar gemacht werden, dass es auch Frauen gibt, die nicht gebärfähig sind.
  • Das gendern mit : ist den letzten Jahren immer beliebter geworden. Als NRW Jusos halten wir diese Form für weniger geeignet, da sie nicht barriereärmer als andere Gender-Formen, bei denen Sonderzeichen genutzt werden, ist. Die Screenreaderfreundlichkeit, also der barrierearme Zugang zu Texten ist damit aber ebenfalls nicht unbedingt gegeben. Sie wird außerdem auch häufig im Textfluss übersehen und überlesen. Immer häufiger wird diese Form benutzt, weil sie als eleganteste gilt, was aber auch darauf zurückzuführen ist, dass sie nicht so auffällig ist. Für uns steht aber fest, dass Gendern ruhig auffällig sein darf, damit es zur Sichtbarkeit von lange unterdrückten Personengruppen kommt. Letztendlich muss es aber darum gehen, technische Möglichkeiten weiterzuentwickeln, um alle Formen der gendergerechten Sprache für alle lesbar zu machen.
  • Auch queere Menschen werden von unserer Gesellschaft noch oft diskriminiert, da sie nicht zu der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft gehören. Für uns ist klar, dass es mehr als Heterosexualität und Homosexualität gibt. Um auch eine einheitliche Bezeichnung für queere Menschen zu finden, wollen wir eine Form festlegen, wie wir die queere Szene ansprechen. Auch hier gibt es unterschiedliche Formen, wobei keine von diesen Vollständigkeit beanspruchen kann. Wir wollen uns dennoch auf die Bezeichnung LBGTIQA+ (Lesbian, Bi, Gay, Trans, Inter, Queer, Asexual) einigen, da wir bei dieser Form die meisten Sexualitäten und sexuellen Identitäten wiedergefunden sehen.

    Rassismusfreie Sprache

    Zu Rassismus gehört auch, dass nicht-weiße Menschen durch Weiße seit Jahrhunderten durch Sprache und Begriffe abgewertet werden. Nicht-Weiße werden mit Fremdbezeichnungen beschrieben und herabgewürdigt. Für uns ist klar, dass Fremdbezeichnungen rassistisch und abzulehnen sind. Nicht-Weiße Menschen nennen sich BIPoC, also Black, Indigenous and People of Color. „Schwarze Menschen“ ist auch eine Selbstbezeichnung. „Schwarz“ wird aber immer großgeschrieben, um deutlich zu machen, dass es nicht um die Farbe, sondern um ein soziales Konstrukt geht. Das Wort „Rasse“ ist im Deutschen sehr belastet. Es kann nicht losgelöst von der rassistischen Ideologie, dass es unterschiedliche biologische Rassen gibt, benutzt werden. Anders ist es mit dem englischen Wort Race. Hier ist klar, dass es sich um ein soziales Konstrukt handelt und wird auch von antirassistischen Autor*innen benutzt.

    „Menschen mit Migrationshintergrund“ ist keine Selbstbezeichnung, aber in Deutschland gibt es kaum Daten zur BIPoC, nur zu „Menschen mit Migrationshintergrund“, das heißt, wenn wir in Zahlen über Diskriminierung/Rassismus sprechen wollen, können wir in Deutschland schwer über BIPoC reden. Außerdem gibt es auch weiße Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund, die von Diskriminierung betroffen sind, z.B. Ost- und Südeuropäer*innen oder Russ*innen, die weiß markiert sind. Wir vermeiden trotzdem die Fremdbezeichnung „Menschen mit Migrationshintergrund“ und bevorzugen dann „Menschen mit Migrationsgeschichte“.

    Auch wenn in Medien leider immer noch viel diskutiert wird, ob es in Ordnung ist, die Fremdbezeichnung für Sinti*zze und Rom*nja zu benutzen, ist für uns NRW Jusos klar: diese Fremdbezeichnung ist rassistisch und mit langer Verfolgung gegen Sinti*zze und Rom*nja, die im Genozid (Porajmos) durch die Nationalsozialisten gipfelte, verbunden. Vermehrt wird deswegen auch unter Sinti*zze und Romn*ja über den Begriff „Antiziganismus“ kontrovers diskutiert. Für einige macht der Begriff die Verfolgung der Sinti*zze und Rom*nja sichtbar, für andere ist der Begriff aber eine Reproduzierung der Fremdbezeichnung und sie wollen lieber von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja sprechen. Hier ist es wichtig, weiter mit der Community im Austausch zu bleiben und ggf. zukünftig die Reproduzierung der Fremdbezeichnung zu vermeiden.

    Jüdinnen*Juden ist eine Selbstbezeichnung. Offener Antisemitismus ist in weiten Teilen der Gesellschaft nicht akzeptiert.  Das heißt aber natürlich nicht, dass es keine antisemitische Sprache mehr gibt. Deswegen ist es wichtig hinsichtlich antisemitischer Narrative, Wörter, Redewendungen und versteckter Codes zu sensibilisieren.

    Ableismusfreie Sprache

    Menschen mit Behinderung ist eine Selbstbezeichnung. Es soll deutlich gemacht werden, dass die Behinderung Teil der Person ist, aber nicht das Einzige ist, was sie ausmacht. Ableistische Sprache ist sehr verbreitet. Es gibt viele Schimpfwörter, die benutzt werden, um Menschen mit Behinderung abzuwerten. Auch psychisch kranke Menschen werden immer wieder in der Sprache stigmatisiert. Besonders bei Anschlägen oder Amokläufen wird das deutlich.

    Klassismusfreie Sprache

    Menschen mit einem niedrigen Bildungsabschluss und/oder wenig finanziellem Einkommen werden mit Begriffen wie „Prolet*in“ oder „Asi“ abgewertet. Wir lehnen diese Begriffe ab. Auch die Abwertung von Umgangssprache und Dialekten ist klassistisch und oft auch rassistisch.

    Wir benutzen Sprache, die dafür sorgt, dass alle Menschen einen Zugang zu uns haben können. Fremdwörter sind oft wichtig, um Probleme und Lösungen präzise zu benennen und Diskriminierung zu bekämpfen, aber Begriffe müssen erklärt werden und unnötige Benutzung von Fremdwörtern vermieden werden.

    Unsere Sprache muss inklusiv und diskriminierungsfrei sein, damit unser Verband inklusiv und diskriminierungsfrei wird.

    O1 Awareness-Konzept

    6.09.2021

    1. Einleitung

    Lange galt das Mantra „Politik“ und vor allem Partei-Politik ist eben „hart“ und man(n) müsse das eben aushalten können. Man könne für Politik nicht zu sensibel und emotional sein. Diese Einstellung verkennt, ob bewusst oder unbewusst, dass Kultur des Politikmachens vor allem für privilegierte Weiße cis Männer funktioniert, die nur einen Teil unseres Verbands ausmachen. Denn „es“ aushalten müssen, betrifft meist diskriminierte Gruppen. Es wird verkannt, dass Menschen mit unterschiedlichen Ressourcen und Mitteln sich in diesen Räumen bewegen. Eine politische Kultur, die dominantes, aggressives Verhalten privilegierter Gruppen toleriert, führt zu einem Raum, in dem sexuelle und emotionale Gewalt begünstigt wird.

    Aufgrund unserer besonderen Strukturen als Teil einer Partei in Deutschland, muss uns bewusst sein, dass wir anders agieren müssen als andere Vereine oder Verbände. Das Awareness-Konzept hat somit nicht nur das Ziel, konkrete Fälle zu klären, sondern auch einen Prozess in Gang zu setzen, der das Bewusstsein für diskriminierende Strukturen erhöht, dass wir diese verändern und dass alle Herrschaftsverhältnisse kritisch in den Blick nehmen. Unser Ziel ist es, dass die Ansprechpersonen nicht mehr tätig werden müssen. Das geht nur, wenn wir eine Verbandskultur etablieren, die von allen gelebt wird und Diskriminierungen dadurch Einhalt gebietet. Wir alle müssen einen Blick dafür entwickeln, ob eine Person sich unwohl fühlt, ob man sich selbst gerade diskriminierend verhält und alle müssen wissen, wie man sich verhalten sollte, wenn man Diskriminierung mitbekommt. Unsere Sensibilität soll sich dabei nicht nur auf Veranstaltungen beziehen, sondern auch sensibel dafür sein, was außerhalb von unseren offiziellen Veranstaltungen passiert. Nur, wenn wir alle diese Kultur des safer spaces leben, können wir unsere Strukturen nachhaltig verändern und einen Raum schaffen, in dem alle gerne Politik machen und nicht abgeschreckt werden, weil sie sich durch Verhalten von anderen nicht bei uns nicht wohlfühlen.

    Dabei beziehen wir uns nicht nur auf physische Gewalt und übergriffiges Verhalten. Vor allem marginalisierte Gruppen erleben auch immer wieder emotionale Gewalt und begegnen unangemessenem Verhalten: Ismen wie Rassismus, Sexismus, Trans- und Homofeindlichkeit oder Ableismus werden reproduziert. Auch sexuelle Gewalt ist für uns nicht nur physisch möglich. Emotionale Gewalt ist für die Betroffenen retraumatisierend. Wir wollen deutlich machen, dass wir jegliche Form von Diskriminierung ablehnen und es bei Awareness nicht nur um sexuelle Gewalt gegen Frauen geht. Insbesondere homosexuelle Männer und BPoC müssen das Gefühl vermittelt bekommen, dass ihre Sorgen, Ängste und Probleme genauso berücksichtigt werden.

    Unserem Awareness-Konzept sind dabei Grenzen gesetzt. Es kann keine strafrechtliche Verfolgung aufgenommen werden oder Menschen einfach aus der Partei ausgeschlossen werden. Das Parteiengesetz beschneidet uns dort als Verband nochmal in besonderer Weise. Zentral ist deswegen, Betroffene so zu begleiten, in welcher Form es gewünscht ist und ansprechbar zu sein.

    2. Ansprechpersonen und Zusammensetzung

    Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es Verantwortliche für die Awarenessarbeit braucht, die klar nach außen kommuniziert werden und für alle im Verband eindeutig sind. Damit wollen wir deutlich machen, dass wir das Thema Awareness, Anti-Diskriminierung und Anti-Rassismus ernst nehmen und Verhalten, das dem zuwider ist, bei uns im Verband keineswegs tolerieren. Unsere artikulierten Standpunkte sollen sich auch in unserem Verbandsleben widerspiegeln. Daher braucht es einen sensiblen Umgang mit solchen Fällen der übergriffigen Handlungen. Daher sind klare Verantwortliche, die geschult sind und Erfahrungen haben, von großer Bedeutung.

    Als ein politischer Verband stehen wir vor einer besonderen Herausforderung. Bei uns gibt es klare Hierarchien und Machtverhältnisse, die bei der Benennung von Verantwortlichen berücksichtigt werden müssen. Daher wollen wir sowohl zwei Verantwortliche innerhalb des Vorstands benennen als auch eine Person, die nicht Teil des Landesvorstandes ist, nominieren lassen.  Alle drei Personen werden auf der Wahl-Landeskonferenz, nachdem sich der Landesvorstand konstituiert hat, für zwei Jahre nominiert. Benannt wird die Awarenesskommission formell vom Landesvorstand, wobei die Nominierungen dafür als Grundlage dienen. Bei der Notwendigkeit durch einen Rücktritt kann ein*e neue*r Beauftragte*r auch von einem Landesausschuss neu nominiert werden. Diese drei Personen bilden die Awareness-Kommission.

    Dabei sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden. Zum einen sollten es sich bei  der Person außerhalb des Vorstands der Awareness-Kommission, um jemanden handeln, die*der möglichst wenig in andere Hierarchien eingebunden ist. Landesvorstandsmitglieder als auch Vorsitzende von Unterbezirken, Kreisverbänden oder Regionen halten sollten nicht diese Funktion übernehmen. Diese Abwesenheit aus formalen Hierarchien soll garantieren, dass Betroffene keine Sorge vor Konsequenzen oder Loyalitäten haben müssen, wenn sie sich mit ihrem Problem an die Person wenden.

    Dennoch sehen wir, dass Awarenessarbeit mit viel Sensibilität behandelt werden muss, da sowohl die Informationen sensibel sind, als auch die Maßnahmen Konsequenzen für einzelne Mitglieder haben können und daher eine Kommission mit einer besonderen und machtvollen Stellung sind. Daher sollen weiterhin zwei Landesvorstandsmitglieder Teil der Kommission sein.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass es sich um ein diverses Team handeln soll. Dabei müssen die Aspekte von Diskriminierung gegen Frauen als auch gegen Männer beachtet werden. Daher sind zwei FINT-Personen sowie ein Mann als Verantwortliche zu benennen. Außerdem sollte auch eine Person Rassismuserfahrungen teilen. Dies muss vor allem der Vorstand bei der Benennung der Verantwortlichen aus den eigenen Reihen berücksichtigen. Im Falle einer nicht zu verhindernden Abweichung der Diversität, wird der Landesvorstand eine Erklärung festhalten.

    Weiterhin ist es verpflichtend, dass alle drei Verantwortlichen an einer Schulung teilzunehmen. Dafür eignen sich Schulungen beispielsweise vom Weißen Ring. In dieser Schulung sollten folgende Aspekte inbegriffen sein: der sensible Umgang mit Betroffenen, rechtliche Konsequenzen, Konfliktmanagement und Gesprächsführung. Die Kosten der Schulung übernimmt der Landesverband. Außerdem soll auch klar sein, welche Verfahren innerhalb der Partei möglich sind und für welche Fälle bspw. die Schiedskommission herangezogen werden kann.

    Allerdings soll deutlich gemacht werden, dass Betroffene sich weiterhin an jede Person aus dem Verband und darüber hinaus wenden können, der sie vertrauen. Das Team aus Verantwortlichen stellt ein Angebot dar, keine Pflicht sich nur an diese wenden zu können.

    Die Awareness-Kommission bildet dabei eine erste Anlaufstelle. Die Awareness-Kommission soll dann eigenständig entscheiden, ob ein Vorfall in ihre Zuständigkeit fällt. Sollte ein Fall vorliegen, der dem Sinn und Zweck dieses Awarenesskonzepts nicht folgt und die Kommission taktisch genutzt werden sollte, kann die Kommission einer weiteren Bearbeitung widersprechen.

    3. Umgang mit Betroffenen

    Für uns ist der Umgang mit der betroffenen Person einer der relevantesten Aspekte. Dabei respektieren wir die Definitionsmacht der betroffenen Person. Das bedeutet ganz konkret, dass wir nicht in Frage stellen, ob die Wahrnehmung einer erlebten Situation die eigene Grenze überschritten hat. Gleichzeitig ist für uns aber auch klar, dass die Wahrnehmung über das Erleben der betroffenen Personen nicht von allen geteilt werden muss. Es gibt nicht immer ein*e Täter*in, aber immer eine betroffene Person. Unterm Strich sind diese Fälle immer noch ernstzunehmende Übergriffe, die dafür sorgen können, dass man sich in bestimmten Räumen nicht mehr aufhalten oder engagieren will. 

    Aus dem Grund ist für uns von großer Bedeutung, dass die Benennung einer grenzüberschreitenden Handlung an höchster Stelle ist. Daraus resultiert, dass wir prinzipiell auf der Seite der betroffenen Person stehen und in ihrem Interesse handeln. Wir glauben fest daran, dass eine betroffene Person am besten weiß, was sie braucht oder will und welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen will. Wir wollen sie dabei unterstützen Hilfsangebote wahrzunehmen oder innerverbandlich bei den NRW Jusos ein Verfahren einzuleiten. Dazu kann gehören, die Schiedskommission der SPD heranzuziehen. Grundsätzlich wollen wir aber nichts machen, ohne es mit der betroffenen Person abzuklären. Gleichzeitig wollen wir der beschuldigten Person die Möglichkeit überlassen, eine Stellungnahme abzugeben, damit die eigenen Rechte ausgeübt werden können und beiden Parteien die Möglichkeit gegeben ist, den Vorfall aus der eigenen Perspektive zu schildern.

    Zuletzt muss auch bedacht werden, dass es betroffene Personen geben kann, aber nicht immer auch ein*e Täter*in, da eine betroffene Person auch durch Musik, sensible Themen oder Lieder an schlechte Erfahrungen erinnert werden kann. Daher definieren wir für uns Awarenessarbeit als eine Arbeit, die der betroffenen Person mit einer Hilfestellung durch das Einrichten einer ansprechbaren Stelle eine Möglichkeit der Verarbeitung der erlebten Situation bietet und mit Sensibilität den Bedürfnissen und den Perspektiven der betroffenen Person entgegnet und diese Gefühle auch ernst nimmt.

    4. Genereller Ablauf des Umgangs eines Awarenessfalls

    Für den Fall, dass die betroffene Person eine Klärung der Situation anstrebt, möchten wir als Institution ein vertrauliches Verfahren etablieren und verpflichten uns dem nachzugehen. Durch ein solches institutionalisiertes Verfahren, wollen wir nicht nur eine Möglichkeit der Verarbeitung bieten, sondern schon allein durch das Bestehen eines Awareness-Teams unsere Verbandskultur aktiv verändern. Das bedeutet für uns, dass wir es innerverbandlich ermöglichen wollen eine verhältnismäßige Konsequenz zu ziehen.

    Das vereinbarte Verfahren soll bei Fällen übergriffiger Handlungen oder unangemessenem Verhalten folgendermaßen ablaufen: Wenn sich die betroffene Person an eine vermittelnde Person wendet und den Wunsch ausspricht, dass dieser Fall behandelt werden soll, so wird der Fall entweder durch die betroffene Person selbst oder durch eine vermittelnde Person an die Awareness-Kommission herangetragen. Die Awareness-Kommission allein wird über konkrete Details informiert, soweit die betroffene Person das will. Hierbei ist dringend der Umstand der Retraumatisierung durch ein erneutes Erzählen zu beachten und dem ist vehement entgegenzuwirken. Im Rahmen des Schutzes aller Parteien wird der Landesvorsitz über den Stand des Verfahrens unterrichtet.

    Wenn der erste Kontakt stattgefunden hat und über den Vorfall berichtet wurde, soll der betroffenen Person sowohl innerverbandliche Möglichkeiten der Klärung als auch außerverbandliche Möglichkeiten, wie Beratungsstellen, an die Hand gegeben werden. Wenn die betroffene Person den Wunsch ausspricht ein innerverbandliches Verfahren einzuleiten, dann wird das hier beschriebene transparente Verfahren eingeleitet. Dieses transparente Verfahren ist nötig, um die Rechte der Parteien zu wahren und gleichzeitig durch die vorangegangene verbandsweite Vereinbarung über die Geltung des Verfahrens für eine effektive Handhabe bei übergriffigen Handlungen zu sorgen.

    Das Verfahren beginnt mit der formellen Bekanntgabe gegenüber der beschuldigten Person über die Einleitung des Verfahrens. Im Anschluss wird die beschuldigte Person dazu aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Wenn die betroffene Person zustimmt und der Vorfall es zulässt, ist der erste Schritt ein Mediationsverfahren einzuleiten, um den Vorfall zwischen den beiden Parteien beizulegen und aufzuarbeiten. Sollte ein Mediationsverfahren nicht möglich sein, sucht die Awareness-Kommission mit der beschuldigten Person das Gespräch, um den Vorfall, wenn möglich, aufzuarbeiten.

    Im Falle einer festgestellten Gewalt oder (wiederholten) unangemessenen Verhaltens, das weiterer Konsequenzen bedarf, wird im Anschluss darauf in Absprache mit der betroffenen Person, eine verhältnismäßige Konsequenz gezogen. Diese Konsequenz wird sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit an den Wunsch der betroffenen Personen ausgerichtet, damit für diese Person eine möglichst unbeschwerte und geschützte Teilnahme an Juso-Veranstaltungen gesichert wird. Mögliche Konsequenzen werden von dem Fall abhängig gemacht und sind Alkoholverzicht, zu unterlassenende Kontaktaufnahmen und (vorübergehenden) Veranstaltungsverboten. Ziel ist es dabei, erst mal unterschiedliche Eskalationsstufen schrittweise zu gehen. Sollten sich andere Konsequenzen in einem spezifischen Vorfall ergeben, kann die die Awareness-Kommission diese ergreifen. Die Konsequenzen müssen in Absprache mit dem Landesbüro und dem Landesvorsitz gezogen werden. Sollte es sich um einen strafrechtlichen Vorfall handeln, wird die betroffene Person von der Awareness-Kommission darüber informiert, dass sie sich professionelle juristische Hilfe holen kann. Ist es letztendlich zu einer Verurteilung der beschuldigten Person gekommen, kann die Awareness-Kommission die betroffene Person darüber unterrichten, dass diese auch innerparteiliche Schritte einleiten kann und es werden die relevanten Informationen über die Schiedskommission mitgegeben.

    Je nach Ausmaß der Situation muss bei der Ziehung der Konsequenz jedoch auch beachtet werden, wie ein Raum geschaffen wird, wo übergriffige Menschen trotz ihrer zu verurteilenden Handlung die Möglichkeit haben, durch einen Reflektionsprozess keinen sozialen Ausschluss zu unterliegen. Es ist aber klar, dass dieser Aspekt nur in den Fällen greift, wo die Härte des Falls nicht dagegenspricht. Besonders strafrechtlich relevante Tatsachen sprechen für uns schon per se gegen diese Möglichkeit aber auch schwerwiegende Umstände, die nicht von rechtlicher Relevanz sind, aber gegen unsere Grundverständnis verstoßen.

    5. Awareness auf Veranstaltungen

    Gerade auf Veranstaltungen bedarf es einer besonderen Awareness. Wir wollen bei unserer Sensibilität für dieses Thema, nicht vernachlässigen, dass wir ein Jugendverband sind, der zusammen feiert und auch enge Freundschaften, körperliche Nähe und partnerschaftliche Beziehungen bei uns Normalität sind. Wir wollen, dass Awareness und zwischenmenschliche Beziehungen jeglicher Art für uns Hand in Hand gehen und sich nicht ausschließen.

    Damit dies möglich ist, wollen wir gerade bei Veranstaltungen einen Raum schaffen, der für alle einen Wohlfühlraum bedeutet. Dies beinhaltet für uns, dass bei jeder Veranstaltung auf unsere Verbandskultur sowie auf Sensibilität für Diskriminierung aufmerksam gemacht wird, sowohl mündlich als auch schriftlich durch Aushänge. Außerdem sollen bei jeder Veranstaltung ein Awareness-Team benannt werden, welche in Vorbereitung einer Veranstaltung vom Landesvorstand kontaktiert werden. Die Verantwortlichen werden am Anfang jeder Veranstaltung sichtbar für alle vorgestellt werden. Außerdem wird eine Telefonnummer bereitgestellt, die einen direkten Kontakt zum Awareness-Team ermöglicht. Das Team umfasst vier Personen, wovon mindestens zwei nicht im Landesvorstand sind und mindestens zwei FINT-Personen, ebenfalls sollte eine diverse Aufstellung angestrebt werden. Die Personen sind von den Kosten für die Veranstaltung befreit. Die Verantwortlichen erhalten vorher einen Leitfaden, der erläutert, wie in konkreten Situationen reagiert und wie mit Betroffenen umgangen werden sollte. Dieser Leitfaden wird von der Awareness-Kommission erstellt. Ebenfalls soll dafür sensibilisiert werden, ab welchen Punkt Personen von Veranstaltungen ausgeschlossen werden und ab wann Grenzen derartig überschritten sind, dass die Polizei einbezogen werden muss. Dies muss stets in Rücksprache mit dem Landesbüro und dem Landesvorsitz geschehen. Die endgültige Entscheidung eines Ausschlusses von einer Veranstaltung liegt dabei beim Landesbüro, welcher bereits jetzt durch unsere AGBs möglich ist. Das Awareness-Team ist nur für Veranstaltungen zuständig, sollte eine weitere Betreuung einer Person beziehungsweise eines Falls notwendig und gewünscht sein, übernimmt dies die Awareness-Kommission nachgelagert.

    N6 [zurückgezogen] Kill Switch Jusos Version

    6.09.2021

    Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen, dass:

    Bundesweit ein digitaler „Kill Switch“ eingeführt wird, um das Internet vor Cyberangriffe zu schützen.

    N5 Solidarische Finanzierung des Rundfunkbeitrags

    6.09.2021

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist ein elementarer und wichtiger Bestandteil der deutschen Medienlandschaft und dient insbesondere der Förderung des demokratischen Diskurses. Dafür wird der ÖRR unabhängig durch die Bürger*innen der Bundesrepublik in Form eines pauschalen Rundfunkbeitrags pro Wohnsitz finanziert. Dieser Beitrag stieg zuletzt, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotz des Willens der Landesregierung von Sachsen- Anhalt, auf 18,36 Euro.

    Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hob damit nochmal die besondere Bedeutung des ÖRR hervor, mit der Begründung, dass durch: “[…] vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.”, der ÖRR mit “[…] authentische[n], sorgfältig recherchierte[n] Informationen […]” die Bürger*innen unabhängig und ohne Verzerrung über politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Themen informieren muss.

    Diesen Grundsatz eines ÖRR mit einem demokratischen Bildungsauftrags und einer unabhängigen Finanzierung unterstützen wir. Zeitgleich nehmen wir eine zunehmende Polarisierung und Unzufriedenheit mit der Pauschalisierung des Rundfunkbeitrags wahr und wollen dies durch eine einkommensabhängige Staffelung des Rundfunkbeitrags lösen. Anders als in anderen Ländern wie beispielsweise Norwegen oder Frankreich wollen wir es hier bei einem Beitrag, dessen Höhe weiterhin von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt wird, belassen und sehen im Gegensatz dazu von der Erhebung einer Steuer ab. So lässt sich die Unabhängigkeit des Rundfunks, beziehungsweise dessen Finanzierung, von den politischen Mehrheiten im Parlament garantieren. Allerdings soll dieser Beitrag zukünftig haushaltseinkommensabhängig und weiterhin geräteunabhängig sein. Dadurch wollen wir die Kosten des Angebots des ÖRRs zu einkommensstärkeren Haushalten umlagern und unser Idealbild einer solidarischen Gesellschaft auf die Finanzierung des Rundfunks ausweiten.

    Dass ein Beitrag nach bestimmten Maßstäben gestaffelt werden kann, zeigt sich bereits bei der aktuellen Erhebung des Rundfunkbeitrags bei Unternehmen, welcher nach Stärke und Mitarbeiterzahl der Unternehmen erhoben wird. Zudem fordern wir, dass Studierende als ganzes vom Rundfunkbeitrag befreit werden, egal ob sie BAföG beziehen oder nicht, genauso wie Auszubildende sowie Ableistende eines Bundesfreiwilligendienstes und eines freiwilligen sozialen, politischen oder ökologischen Jahres, da besonders für junge Menschen, die gerade erst ihre erste eigene Wohnung beziehen, gerade erst ihr eigenes Geld verdienen und zum ersten Mal auf eigenen Füßen stehen der Rundfunkbeitrag eine schwere finanzielle Belastung sein kann.

    Für Menschen mit Behinderungen, die es ihnen nicht erlaubt, das volle Angebot des ÖRR zu empfangen, wie taube oder blinde Menschen, soll ebenfalls eine Befreiung erfolgen. Aktuell findet lediglich eine Absenkung des Rundfunkbeitrags für Besitzer*innen eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung RF (für Rundfunk) auf 5,83 Euro statt. Gruppen, die bereits vom Rundfunkbeitrag befreit sind, sollen dies auch weiterhin bleiben.

    N4 Der Realität folgen - Markierung von Schönheitsverzerrungen in Social Media

    6.09.2021

    Es ist nicht neu, dass es in unserer Gesellschaft unrealistische Schönheitsideale gibt. Verstärkt wird dies allerdings vermehrt durch Social Media, wie zum Beispiel Instagram. Influencer:innen verzerren durch das Verwenden von Face- und Bodytuning das Körperbild und beeinflussen so auch die Wahrnehmung von Schönheit und das Wohlbefinden bei vor allem  jungen Menschen. Junge Menschen werden so angehalten einem Ideal nachzueifern, das nicht realistisch ist, welches die Influencer:innen selbst in der Realität auch nicht darstellen können.
    Der Körperdruck, der dadurch bei jungen Menschen zunimmt, erhöht die Gefahr von psychischen Problemen oder führt eben zu diesen.
    Die Studie von “Kinder und Medien 2020”, die von der norwegischen Medienbehörde in Auftrag gegeben wurde, zeigt ein klares Bild von Körperdruck auf Jugendliche durch Werbung in Social Media. Im Zuge dessen, stimmt das norwegische Parlament über einen Gesetzentwurf ab, der die Markierung von Werbe-Posts, -Videos und -Reels vorsieht, die durch Face und Bodytuning verändert wurden. Diese Transparenz soll jungen Menschen ermöglichen,  unrealistische Darstellungen wahrzunehmen und Werbetreibenden und Influencer:innen anhalten realistisch zu werben.

    Wir fordern deshalb

    die Einführung von Markierungen bei monetarisierten Videos, Reels und Posts auf Social-Media-Plattformen, die durch Face- und Bodytuning verändern wurden.

    N3 [zurückgezogen] Auf dass morgen alle profitieren – Besteuerung nichtmenschlicher Arbeit

    6.09.2021

    Die Automatisierung unserer weltweiten Gesellschaft ist in vollem Gange – und das nicht erst seit kurzer Zeit, aber mit immer höherem Tempo und schafft somit neue Probleme.

    Schon 1784 wurde der erste maschinelle Webstuhl entwickelt und ersetzte fortan menschliche Arbeitskräfte in den Webereien. Seitdem wurden immer mehr Automaten und Maschinen – heute sind es Roboter – erfunden, die den Menschen die Arbeit abnehmen. Daran ist gar nichts verwerflich. Die Automatisierung ermöglicht es, dass Menschen in Teilen gefährliche Arbeiten nicht mehr ausführen müssen. Dank der Automatisierung schaffen wir es unsere Gesellschaft zu ernähren oder können bequem vom Sofa aus Banking betreiben.

    In Zukunft könnten voraussichtlich Maschinen Menschen in vielen Berufen ersetzen. In manchen Branchen, wie der Automobilindustrie, sind sie bereits dabei. Schon heute gelten die Berufe des*der Busfahrer*in oder Taxifahrer*in, des*der Journalist*in, der Servicekraft, von Verkäufer*innen und Börsenhändler*innen als „bedroht“.

    Maschinen ersetzen Menschen; die scheinbar normale Logik des neoliberalen Marktes. Die Folgen dieser Logik sind bei weitem jedoch nicht nur positiv!

    Wirtschaftswissenschaftler warnen in der Folge der Automatisierung der Arbeitsplätze vor einer Massenarbeitslosigkeit bis 2040. Liberale Ökonomen befürchten, dass nur noch 10 – 15 Prozent der Erwerbstätigen alle globalen Produktionsprozesse leiten und die entsprechenden Maschinen dafür (weiter)entwickeln werden. Die Folge davon sind weniger Einnahmen für den Staat, was die Bürger*innen in einem neuen Sparfetisch zu spüren bekommen werden.

    Eine Antwort auf dieses Symptom ist die Maschinensteuer. Wenn Maschinen und Algorithmen Menschen auf dem Arbeitsmarkt ersetzen, dann sollten sie auch den Platz der Bürger*innen als Steuerzahler*innen einnehmen. Maschinen haben bereits Millionen von Arbeitsplätzen eingenommen, die vormals von Menschen besetzt waren und werden in Zukunft noch Millionen Arbeitsplätze von Menschen besetzen. Sie arbeiten dann, ohne dafür auch nur einen Cent Steuern zu zahlen. Sie betreiben „Schwarzarbeit“. Die Arbeitgeber*innen, die diese Maschinen besitzen, brauchen den von den Maschinen erwirtschafteten Gewinn nicht als Lohn an ihre Arbeiter*innen abgeben. Lediglich etwas Strom und regelmäßige Wartungen – mehr fordern die modernen Arbeitskräfte nicht. Kein Lohn. Keine Urlaubstage. Keine lästige Gewerkschaft mehr. Ein neoliberaler Traum.

    Um immerhin dem neuen Sparfetisch etwas entgegenzusetzen und die oft beschriebene Schere zwischen Arm und Reich nicht einfach so weiter zu öffnen, setzen sich die NRW Jusos für eine Maschinensteuer ein. Künftig sollen 10ct oder mehr von jedem Euro, den eine Maschine erwirtschaftet, an die Allgemeinheit fließen. Unternehmen, die eine bestimmte Mitarbeiter*innenzahl unterschreiten, haben diese Abgabe nicht oder nur in geringerem Ausmaße zu tätigen. So füllen wir das Steuerloch, das die Maschinen durch ihre Arbeit reißen. Es ist richtig, dass jede und jeder von uns solidarisch seinen und ihren Teil zur Finanzierung der Infrastruktur, von Bildung und Sozialleistungen beisteuert, aber die Maschinen dürfen an dieser Stelle nicht ausgelassen werden, wenn sie an die Stelle des Menschen treten. Heute fließen die Gewinne aus nichtmenschlicher Arbeit noch zu 100 Prozent an die Arbeitgeber*innen und Aktionär*innen, morgen schon sollen alle durch den Fortschritt profitieren können.