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W6 Moore renaturieren, Torfabbau sowie Torfprodukte verbieten.

6.09.2021

Die Jusos setzen sich dafür ein, dass alle Moore in Deutschland schnellstmöglich renaturiert und der Abbau von Torf sowie allen nicht zwingend notwendigen Torfprodukten verboten werden.

Moore sind nasse Landschaften mit einem Torfboden, der weitgehend aus Kohlenstoff besteht. Nasse Moore beeinflussen die Bilanz der Treibhausgase auf zwei Weisen: Sie binden Kohlenstoffe und stoßen Methan aus. Langfristig ist der klimatische Effekt der Kohlenstoffaufnahme wichtiger als der des Methan-Ausstoßes. Denn Methan wird mit einer Verweildauer von zwölf Jahren in der Atmosphäre vergleichsweise schnell abgebaut. Wird ein Moor entwässert, dringt Sauerstoff in den Torf ein. Dadurch wird der Ausstoß von Methan gestoppt und stattdessen Kohlenstoff und Lachgas in die Atmosphäre abgegeben. Die Auswirkung auf das Klima ist hierbei 298 mal höher als bei CO2 und 12 mal höher als bei Methan. Die heimischen Moorlandschaften bedeckten ursprünglich mit 1,5 Millionen Hektar 4,2 Prozent der Landfläche Deutschlands. Heute sind sie zu 95 Prozent entwässert, abgetorft, bebaut oder landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. Diese Moore gelten als „tot“. Dabei erfüllen sie bedeutende Funktionen für unsere Umwelt: Sie stellen mit ihren einzigartigen Ökosystemen Lebens- und Rückzugsräume für viele bedrohte Arten dar, speichern riesige Mengen Kohlenstoff und wirken im Landschaftswasserhaushalt als Filter- und Rückhalteflächen. [1]

Moore machen nur etwa drei Prozent der weltweiten Landfläche aus. Dabei speichern sie doppelt so viel Kohlenstoffdioxid wie alle Wälder der Erde zusammen. Alleine in Deutschland werden jährlich etwa acht Millionen Kubikmeter Torf abgebaut.

Torf kommt in der Kosmetik, Medizin und Gartenerde zum Einsatz. Etwa ein Drittel wird von Hobby-Gärtnern verbraucht. Laut Bundesregierung entweichen alleine aus entwässerten deutschen Mooren jährlich rund 45 Millionen Tonnen CO2. Mit insgesamt 84 Prozent tragen Land- und Forstwirtschaft den größten Anteil an den Emissionen, die durch die Zerstörung von Mooren frei werden. [2]

„Das sind rund fünf Prozent der jährlichen Gesamtemissionen in Deutschland und fast 40 Prozent der Emissionen der deutschen Landwirtschaft“, so Jochen Flasbart, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. [3]

Der Bericht „Naturkapital und Klimapolitik – Synergien und Konflikte.“ hat die gesellschaftlichen Kosten und die öffentlichen Fördergelder für verschiedene Landnutzungen auf Moorböden untersucht. Demnach sind die volkswirtschaftlichen Kosten des Ackerbaus auf entwässerten Moorböden um ein Vielfaches höher als die privaten Gewinne.

„Wenn wir zum Beispiel 300.000 Hektar Moorböden in Deutschland wieder vernässen würden, ließen sich die volkswirtschaftlichen Schäden von 217 Millionen Euro pro Jahr vermeiden.“ – Der Leiter der Studie, Prof. Bernd Hansjürgens vom Helmholz-Zentrum für Umweltforschung. [4]

Insgesamt lässt sich festhalten, dass Moore eine unglaubliche Biodiversität aufweisen und eine exzellente Arbeit im Kampf gegen den Klimawandel leisten. Wir müssen sie schützen, denn sie schützen uns.

[1] https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/moore/weltweit/index.html

[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/moore-mindern-co2-435992#:~:text=CO2%20%2DAussto%C3%9F%20senken&text=Mit%20insgesamt%2084%20Prozent%20tragen,der%20weitgehend%20aus%20Kohlenstoff%20besteht

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/moore-die-natuerlichen-filter-399710#:~:text=Torfabbau%20stoppen,Teil%20wird%20im%20Gartenbau%20verwendet.

[3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/moore-mindern-co2-435992

[4] https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Moore-Die-vergessenen-CO2-Speicher,moore170.html

https://www.ardmediathek.de/swr/video/planet-wissen/das-moor-kulturlandschaft-und-klimafaktor/swr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWE0M2Y0YjM2LWFhZGMtNDhlNi1hMTExLThkNmVhNDliZjUzZQ/

When bogs burn, the environment takes a hit

https://www.moorschutz-deutschland.de/klima/oekosystemleistung/

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/oekonomie/Dokumente/teeb_de_klimabericht_langfassung.pdf
https://www.nature.com/articles/s41561-019-0454-z
https://www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/klimaneutralesw-europa-aber-wie-100.html

http://eprints.glos.ac.uk/7161/
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/climate_change_14_2016_peatlands_forests_and_the_climate_architecture.pdf
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/climate_change_05_2013_gather_renaturierung_von_mooren_barrierefrei.pdf

W3 Lebensmittelverschwendung

6.09.2021

Jedes Jahr landen alleine in Deutschland mehr als 12 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll.[1] Global entstehen jährlich ca. 4 Gigatonnen CO2-Äquivalent an Emissionen durch Lebensmittelverschwendung.[2]

Dieses schadet unserem Klima und stellt eine massive Ressourcenverschwendung dar. Besonders in den reichen Ländern wird überproportional viel verschwendet. Das Gesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 gegen Lebensmittelverschwendung ist wenig mehr als eine Interessenbekundung, dass man dieses Thema ernst nehmen wolle. [3] Es fehlen konkrete Maßnahmen und das Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Dies soll erreicht werden durch Gremien in den verschiedenen Sektoren (Landwirtschaft, Einzelhandel, Gastronomie und Verbraucher). Allerdings ist das Zeitfenster viel zu groß und schließt bizarrerweise Vereine und andere Organisationen, die sich mit Lebensmittelverschwendung auseinandersetzen, nicht mit ein.   Dies zeugt von einem absoluten Unverständnis der Realität dieses Themas. Verbände, wie die Tafeln, Foodsharing etc. setzen sich aktiv gegen die Lebensmittelverschwendung ein und werden in diesem Gesetz ignoriert.

Wir fordern daher, dass alle Großküchen, Mensen, Buffets und sonstige Anbieter von verarbeiteten Lebensmittel, ab einer zu definierende Größe dazu verpflichtet werden müssen, ihre Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Sie werden angehalten, übrig gebliebene Lebensmittel wieder zu verwerten, im Preis reduziert anzubieten oder zu spenden. Zudem sollen sie dazu angewiesen werden, wo möglich, ihre Waren lokal zu beziehen und zu produzieren. So wird der CO2-Fußabdruck der angebotenen Lebensmittel drastisch reduziert. Um eine Überproduktion von vornherein zu vermeiden, sollen Angebot und Menge möglichst effizient gestaltet werden.

Im Lebensmitteleinzelhandel müssen Anreize dafür geschaffen werden, dass es nicht mehr günstiger ist, Lebensmittel weg zuwerfen. Ein Wegwerfen von noch verzehrbaren Lebensmitteln, muss mit einer Strafzahlung einhergehen, um so das Spenden attraktiver zu machen. Dazu müssen Hürden geschafft werden, die das Wegwerfen von Lebensmittel teurer als das Spenden machen. Strafzahlungen oder eine Steuer für das Entsorgen noch Verzehrbarer Lebensmittel muss her. Die Lebensmittel, die entsorgt werden müssen, etwa aufgrund eines Rückrufs, einer Verunreinigung oder einer deutlichen Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums, müssen dokumentiert und entsprechend entsorgt werden. Dies ist ein erhöhter Bürokratieaufwand, dies steht außer Frage. Dieser soll Anreiz für den Lebensmitteleinzelhandel etc. sein nicht bis zum Landeschluss Regale  voll zu stopfen um ein Bild von Überfluss zu schaffen. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden zum Spenden von Lebensmittel abgebaut werden.

Konzepte wie Foodsharing und Toogoodtogo zeigen, welche Möglichkeiten der Einzelhandel hat, ohne große Mehrkosten noch verzehrbare Lebensmittel abzugeben. In der Realität ziehen viele dennoch diese Konzepte nicht in Erwägung. Das passiert oft, weil das Durchlaufen bürokratischer Prozesse nötig ist und undurchsichtige Regelungen in Bezug auf die Haftung existieren. Die jeder Logik widersprechenden Urteile zum Containern, dem Entwenden bereits weggeworfener Lebensmittel aus dem Müll, zeigen dies deutlich. Es darf nicht länger billiger sein Lebensmittel weg zuwerfen, als sie zu spenden!

[1] https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html [Zuletzt aufgerufen am 15.08.21]

[2] WRI’S Climate Date Explorer (4)

[3] https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/Nationale_Strategie_Lebensmittelverschwendung_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [Zuletzt aufgerufen am 15.08.21]

W1 Antrag zur Schaffung einer sozialen Kreislaufwirtschaft

6.09.2021

Die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert Maßnahmen gegen die Umweltschädigung unter anderem durch die Modeindustrie zu unternehmen.

Dazu fordern wir folgende Maßnahmen:

Die soziale Kreislaufwirtschaft

Die soziale Kreislaufwirtschaft wird für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und muss durch folgenden Kreislauf bestimmt sein:

  • Es werden ausschließlich wiederverwertbare Ressourcen gefördert
  • Herstellung/Wiederaufarbeitung der Rohstoffe
  • Vertrieb der Produkte und Leistungen
  • (Wieder-)Verwendung, Reparatur
  • Sammlung wiederverwendbarer Rohstoffe zum Recyclen
  • Recycling der Rohstoffe
  • Wiederverwertung der Rohstoffe (der Kreislauf beginnt von neuem)

Des Weiteren besitzen die Mitarbeitenden ein hohes Maß an Mitbestimmung bei Einführung und Fortführung der sozialen Kreislaufwirtschaft. Mitarbeitende sind bei ihrer Entwicklung hin zur Nachhaltigkeit aktiv zu fördern und einzubeziehen.

Um eine soziale Kreislaufwirtschaft konsequent umsetzen zu können, müssen Voraussetzungen geschaffen werden, von denen einige im Folgenden aufgelistet werden.

Abschaffung umweltschädlicher Subventionen

  • Kommunikation der Vorteile des Abbaus umweltschädlicher Subventionen mit Darstellung der geschaffenen Vorteile und wo die finanziellen Mittel stattdessen eingesetzt werden. Damit werden die oft irrationalen Argumentationen maßgeblich entkräftigt, in denen bei diesem Subventionsabbau unberechtigterweise eine wirtschaftliche Rezession befürchtet wird.
  • Abschaffung der Dienstwagensubvention und der Steuervergünstigung auf Dieselkraftstoffe
  • Abschaffung des Ausgleichs des Spitzensteuersatzes für energieintensive Unternehmen nach Erhebung der Ökosteuer und somit einer verstärkten Finanzierung der Rentenkasse
  • Biokraftstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie aus Abfällen gewonnen werden, sodass Ackerbau und Landwirtschaft mit Flächenverbrauch nicht zur Nutzung von Biokraftstoffen verwendet wird. Gegenteiliges Verhalten ist zu sanktionieren.
  • Beendigung der direkten und indirekten Subventionierung des Braun- und Steinkohleabbaus, sowie die Einführung der Förderabgabe für Bodenschätze beim Kohleabbau, sowie die Einführung des Wasserentnahmegeldes.
  • Beendigung der Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke
  • Abschaffung der Energiesteuerbefreiung auf eingesetzte fossile Rohstoffe wie Mineralöle, Raffinerieprodukte und Gase (auch bei nicht- energetischem Einsatz, d.h. nicht als Kraftstoffe oder Heizmittel)
  • Abschaffung der Mehrwertsteuerbegünstigung auf Fleischprodukte, jedoch zum Ausgleich Mehrwertsteuerbegünstigungen für pflanzliche Ernährung (7 versus 19% MwSt)
  • Einführung einer effektiven CO2-Steuer mit einem Beginn von mindestens 50 Euro/t CO2 (entsprechend der Forderungen der MCC-PIK-Expertise) und mit einer jährlichen Steigerung der Treibhausgas-Steuer. Die Einnahmen müssen zu 2/3 der Steuereinnahmen analog des Schweizer-Modells den einkommensschwächeren Haushalten zugeführt werden (gerichtet am CO2-Austoß pro Kopf). Dies entspricht dem Wesen der Klimaprämie, das die SPD lange Zeit gefordert hatte. Maßnahmen wie etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale helfen eher den Hochverdienern statt den Geringverdienern und dürfen hier keine Anwendung finden. Das andere Drittel der Einnahmen muss den Kommunen zum Ausbau des ÖPNV ausgezahlt werden und dem Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden.
  • In den ehemaligen Kohleabbauregionen müssen entsprechende Umbildungsmaßnahmen angeboten werden und die Region durch Projekte mit neuen regionalen Arbeitsplätzen gefördert werden.

Sozial-ökologische Unternehmen bzw. Organisationen

  • Unternehmen bzw. Organisationen (d.h. Privatwirtschaft als auch der öffentliche Bereich) werden gesetzlich zur Initiierung von Projekten zur schnellen Umsetzung einer sozial verträglichen Kreislaufwirtschaft verpflichtet, bei Bedarf auch gleichermaßen gefördert. Die Förderung soll vor allem Klein- und Mittelunternehmen sowie Selbstständige unterstützen.
  • Unternehmen bzw. Organisationen werden verpflichtet, ihr eigenes Management und auch ihre Mitarbeitende in Bezug auf Nachhaltigkeit zu schulen und dafür entsprechend zu investieren. Die Finanzierung darf nicht zu Lasten der Mitarbeitenden oder der Verbraucher*innen erfolgen. Des Weiteren muss der Arbeitserfolg des Managements und der Mitarbeitenden auch am ökologischen Erfolg gemessen werden.
  • Ein hohes Maß an Mitbestimmung für Mitarbeitende innerhalb der sozialen Kreislaufwirtschaft. Unternehmen bzw. Organisationen müssen die soziale Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung aller Mitarbeitenden entwickeln, damit diese sie auch entsprechend mittragen und die Umsetzung die Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigt.
  • Die Unternehmen bzw. Organisationen müssen autonome, geschlechterparitätisch zusammengesetzte Kontroll-Gremien einsetzen, in denen gleichgestellte Vertreter*innen aller Hierarchieebenen vertreten sind. Diese Gremien überwachen Projekte, die eine soziale Kreislaufwirtschaft initiieren und erhalten sollen. So ist es im klassischen Projektmanagement laut führender Wirtschaftswissenschaftler üblich und erforderlich, wird aber zu selten umgesetzt.
  • Einführung einer sozial-ökologischen Buchhaltung, die den Unternehmenserfolg neben dem ökonomischen Erfolg auch maßgeblich am sozialen Erfolg (z.B. positive Folgen eines guten betrieblichen Gesundheitsmanagement, die sich ökonomisch als auch anhand selbst festgelegter Scorepoints messen lassen) und des ökologischen Erfolgs misst (wie z.B. erreichte CO2-Einsparungen).

Recyclingkreislauf

  • Verbot des Einsatzes von neu hergestelltem Plastik oder Kunststoffen außer bei Medizinprodukten
  • Verpflichtung des Einsatzes von recyceltem Verpackungsmaterial
  • Verbot der Verwendung von Mikroplastik und Palmöl in Kosmetika, Hygieneprodukten und Lebensmitteln
  • Verbot des Exports von defekten und funktionsfähigen Altelektrogeräten außerhalb der EU, wenn nach einem zukünftigen Defekt des Elektrogeräts eine fachgerechte Entsorgung und Materialrückgewinnung nicht mit Sicherheit möglich ist
  • Erfassung eines Saldos an neu eingesetzten Rohstoffen und wiederverwendeten Bestandteilen in der produktherstellenden Industrie, die innerhalb der EU-produziert werden als auch von Importprodukten
  • Steuervergünstigung bei Spenden von Lebensmitteln durch Supermärkte an Tafeln und falls für den menschlichen Verzehr nicht geeignet an Tierheime. Die Steuervergünstigung soll den organisatorischen Aufwand und ggf. die Transportkosten decken. Eben diese Kosten treiben Supermärkte oft dazu, Lebensmitteln aus Kostengründen vorzugsweise zu entsorgen, statt zu spenden. Die Entsorgung von verzehrbaren Lebensmitteln wird verboten.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss abgeschafft und durch das Verfallsdatum ersetzt werden, wie es auch bereits bei rohem Hackfleisch und rohem Fisch verwendet wird.
  • Verbot der Aussortierung von Lebensmitteln in Supermärkten anhand rein optischer Kriterien und Kennzeichnung von regionalen Produkten, sowie einer Nahrungsmittelampel
  • Die Subventionierung von Unternehmen müssen entsprechend des verwendeten Anteils von recycelten Materialien in ihren Produkten (Substitutionsquote UBA). Sie dient zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft.
  • Recycling von Baumaterialien aus alten Gebäuden zur Wiederverwendung in Neubauten
  • Ausbau der synthetischen Kraftstoffe für den Verkehr und zur Wärmegewinnung nach dem power-to-X-Konzept als Energiespeichermöglichkeit und alternative zur Lithium-Batterie
  • Die EZB und die EEB müssen ausreichend in ökologisch sinnvolle Maßnahmen investieren (green bonds).

Modeindustrie

  • Verpflichtung zur Nutzung von recycelten Kleidungsfasern und Stoffen aus alten Kleidungsstücken oder Recyclingmaterialien
  • Aufbau eines Recycling-Systems für Kleidung
  • Verpflichtung der Modeindustrie beim Kleidungsdesign und Kleiderproduktion keine Materialmixe zu verwenden, die ein Recycling der Kleidung erschweren oder unmöglich machen
  • Anbau von Baumwolle nur aus sozial verantwortlichem und ökologischem Anbau, falls kein Recycling möglich ist

O4 [zurückgezogen] NoGroKo

6.09.2021

Die Landeskonferenz der NRW Jusos stellt sich entschieden gegen eine Zusammenarbeit der SPD mit den Unionsparteien CDU und CSU nach der Bundestagswahl 2021 sowie nach der Landtagswahl 2022.

N5 Solidarische Finanzierung des Rundfunkbeitrags

6.09.2021

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist ein elementarer und wichtiger Bestandteil der deutschen Medienlandschaft und dient insbesondere der Förderung des demokratischen Diskurses. Dafür wird der ÖRR unabhängig durch die Bürger*innen der Bundesrepublik in Form eines pauschalen Rundfunkbeitrags pro Wohnsitz finanziert. Dieser Beitrag stieg zuletzt, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotz des Willens der Landesregierung von Sachsen- Anhalt, auf 18,36 Euro.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hob damit nochmal die besondere Bedeutung des ÖRR hervor, mit der Begründung, dass durch: “[…] vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.”, der ÖRR mit “[…] authentische[n], sorgfältig recherchierte[n] Informationen […]” die Bürger*innen unabhängig und ohne Verzerrung über politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Themen informieren muss.

Diesen Grundsatz eines ÖRR mit einem demokratischen Bildungsauftrags und einer unabhängigen Finanzierung unterstützen wir. Zeitgleich nehmen wir eine zunehmende Polarisierung und Unzufriedenheit mit der Pauschalisierung des Rundfunkbeitrags wahr und wollen dies durch eine einkommensabhängige Staffelung des Rundfunkbeitrags lösen. Anders als in anderen Ländern wie beispielsweise Norwegen oder Frankreich wollen wir es hier bei einem Beitrag, dessen Höhe weiterhin von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt wird, belassen und sehen im Gegensatz dazu von der Erhebung einer Steuer ab. So lässt sich die Unabhängigkeit des Rundfunks, beziehungsweise dessen Finanzierung, von den politischen Mehrheiten im Parlament garantieren. Allerdings soll dieser Beitrag zukünftig haushaltseinkommensabhängig und weiterhin geräteunabhängig sein. Dadurch wollen wir die Kosten des Angebots des ÖRRs zu einkommensstärkeren Haushalten umlagern und unser Idealbild einer solidarischen Gesellschaft auf die Finanzierung des Rundfunks ausweiten.

Dass ein Beitrag nach bestimmten Maßstäben gestaffelt werden kann, zeigt sich bereits bei der aktuellen Erhebung des Rundfunkbeitrags bei Unternehmen, welcher nach Stärke und Mitarbeiterzahl der Unternehmen erhoben wird. Zudem fordern wir, dass Studierende als ganzes vom Rundfunkbeitrag befreit werden, egal ob sie BAföG beziehen oder nicht, genauso wie Auszubildende sowie Ableistende eines Bundesfreiwilligendienstes und eines freiwilligen sozialen, politischen oder ökologischen Jahres, da besonders für junge Menschen, die gerade erst ihre erste eigene Wohnung beziehen, gerade erst ihr eigenes Geld verdienen und zum ersten Mal auf eigenen Füßen stehen der Rundfunkbeitrag eine schwere finanzielle Belastung sein kann.

Für Menschen mit Behinderungen, die es ihnen nicht erlaubt, das volle Angebot des ÖRR zu empfangen, wie taube oder blinde Menschen, soll ebenfalls eine Befreiung erfolgen. Aktuell findet lediglich eine Absenkung des Rundfunkbeitrags für Besitzer*innen eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung RF (für Rundfunk) auf 5,83 Euro statt. Gruppen, die bereits vom Rundfunkbeitrag befreit sind, sollen dies auch weiterhin bleiben.

N4 Der Realität folgen - Markierung von Schönheitsverzerrungen in Social Media

6.09.2021

Es ist nicht neu, dass es in unserer Gesellschaft unrealistische Schönheitsideale gibt. Verstärkt wird dies allerdings vermehrt durch Social Media, wie zum Beispiel Instagram. Influencer:innen verzerren durch das Verwenden von Face- und Bodytuning das Körperbild und beeinflussen so auch die Wahrnehmung von Schönheit und das Wohlbefinden bei vor allem  jungen Menschen. Junge Menschen werden so angehalten einem Ideal nachzueifern, das nicht realistisch ist, welches die Influencer:innen selbst in der Realität auch nicht darstellen können.
Der Körperdruck, der dadurch bei jungen Menschen zunimmt, erhöht die Gefahr von psychischen Problemen oder führt eben zu diesen.
Die Studie von “Kinder und Medien 2020”, die von der norwegischen Medienbehörde in Auftrag gegeben wurde, zeigt ein klares Bild von Körperdruck auf Jugendliche durch Werbung in Social Media. Im Zuge dessen, stimmt das norwegische Parlament über einen Gesetzentwurf ab, der die Markierung von Werbe-Posts, -Videos und -Reels vorsieht, die durch Face und Bodytuning verändert wurden. Diese Transparenz soll jungen Menschen ermöglichen,  unrealistische Darstellungen wahrzunehmen und Werbetreibenden und Influencer:innen anhalten realistisch zu werben.

Wir fordern deshalb

die Einführung von Markierungen bei monetarisierten Videos, Reels und Posts auf Social-Media-Plattformen, die durch Face- und Bodytuning verändern wurden.

N2 Kinderrechte in sozialen Netzwerken durchsetzen!

3.09.2021

Können Eltern frei entscheiden, wie sie mit der Privatsphäre ihrer Kinder im Zeitalter der sozialen Medien umgehen? Dürfen bereits Kinder als Influencer tätig sein? Handelt es sich hierbei noch um ein Hobby oder schon um (regulierte bzw. zu regulierende) Arbeit?

Im Zusammenhang mit dem Auftauchen von Minderjährigen auf sog. Influencer-Kanälen verschmelzen mit dem Recht am eigenen Bild und dem Kinder- und Jugendarbeitsschutz zwei hochgradig grundrechtsrelevante, für eine gesunde kindliche Entwicklung bedeutsame Problemkomplexe. Trotz des Schlaglichts, welches die bereits länger geführte Diskussion um eine Verfassungsergänzung auf das Thema der Kinderrechte wirft, wird das Kind als Darsteller auf einem eigenen oder elterlichen Account in Recht und Politik bisher kaum adressiert, maximal ab und an z.B. durch Warnungen der Polizei. Jedoch: Mantra-artige Empfehlungen reichen nicht; professionelle, ausführliche Beratungsangebote, insb. in Schulen, Kitas etc. sind notwendig.

Kindliche Entwicklung schützen, Eltern aufklären
[Triggerwarnung: Sexuelle Gewalt gegen Kinder]

Prominente Beispiele, wie der YouTube-Kanal „Mileys Welt“ oder „Team Harrison“ zeigen, dass es im Zusammenhang mit Sharenting, Kinder-Influencing und Social Media massiven Aufklärungsbedarf gibt.
Insbesondere verschwimmen oft die Grenzen zwischen dem Kinderzimmer als Rückzugsort und dem Kinderzimmer als Arbeitsplatz. Das Kinderzimmer bzw. der kindliche Rückzugsort ist von besonderer Bedeutung für die kindliche Entwicklung, ein Eingriff in diesen Rückzugsort ist ein Eingriff in die Privatsphäre des Kindes, es gilt diesen Raum zu schützen und angemessen zu präsentieren, ein Eingriff ist sorgfältig abzuwägen.
Die Gefahr durch Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen durch Dritte ist zwar etwas bekannter, allerdings sind sich viele Eltern nicht über die technische Funktionsweise von Social Media-Plattformen bewusst. Algorithmen, die vermeintlich „freizügige Inhalte“ belohnen und anderen Nutzer*innen somit häufiger anzeigen, sind häufig unbekannt, die daraus resultierende Gefahr, dass Bilder auf kinderpornografischen Plattformen gepostet werden, steigt in den vergangenen Jahren, das kann zur Traumatisierung und einer gestörten sexuellen Entwicklung des Kindes führen.
Ein dritter Aspekt umschreibt die Nutzung von Social Media für Kinder, hier ist wichtig zu betonen, dass die Nutzung von Social Media nicht den Status eines Hobbies oder einer Freizeitbeschäftigung überschreiten sollte, das bedeutet, dass es eine klare Reglementierung und Integration in den Alltag geben muss. Die Eltern sind angehalten, ihr Kind und sich zu überprüfen, ob es sich bei der Nutzung noch um eine Freizeitbeschäftigung handelt oder schon mit Arbeit zu vergleichen ist.
Außerdem gilt es für die Eltern sorgfältig abzuwägen, wie sie ihr Kind zeigen bzw. wie sich das Kind zeigt. Eltern sollten sich, insbesondere bei Kleinkindern, die Fragen stellen, ob sie die Privatsphäre des Kindes ausreichend schützen und die Gefahren abwägen können. Zeigen Sie das Kind eventuell in einer Situation die es als unangenehm empfindet oder die Schamgrenzen überschreitet? Diese Fragen sind besonders im Kontext der Beziehung zwischen Eltern und Kind in der fortschreitenden Entwicklung des Kindes von herausragender Bedeutung.

Damit Eltern in der Lage sind, eine angemessene kindliche Entwicklung zu gewährleisten und die Herausforderungen und Gefahren von Sharenting, Influencing und genereller Nutzung von Social Media einschätzen zu können, bedarf es die Unterstützung seitens der Politik, insbesondere der Institutionen, die der Staat als Begleiter*in kindlicher Entwicklung beauftragt hat, wie Kindertagesstätten, Schulen etc.

Deshalb fordern wir Aufklärungs- und Informationsangebote, die der Staat in Zusammenarbeit mit den Institutionen entwickeln soll. Diese sollen folgende Punkte umfassen:

  1. Herausstellen des Kinderzimmers als Rückzugsort von zentraler Bedeutung für die kindliche Entwicklung und des Bedarfs nach angemessener Abwägung bei Eingriffen in diesen, durch besondere Privatsphäre definierten Raum
  2. Aufklärung von Gefahren durch die Sexualisierung der Inhalte durch Dritte
  3. Die Notwendigkeit, die Rolle von Social Media im Alltag klar zu definieren, zu reglementieren und regelmäßig zu überprüfen
  4. Die regelmäßige (Selbst-)Überprüfung auf die Frage der angemessenen Darstellung, die die Privatsphäre und Schamgrenzen des Kindes achtet

Problemfelder erkennen und in Gesetzgebung und Verwaltung tätig werden

Wir fordern die Durchsetzung des Schutzes der Kinderrechte auch in sozialen Netzwerken, insbesondere im Zusammenhang mit dem Auftauchen von Minderjährigen auf sog. Influencer-Kanälen, sei es auf eigenen oder auf von den Eltern betriebenen. Dies ist die ganz praktische Umsetzung des Gedanken, der auch hinter der Kinderrechte-in-die-Verfassung-Debatte steckt: Kinder sind als Subjekte zu sehen, ihnen ist Beteiligung ermöglichen und ihr Recht auf eine offene Zukunft ist zu sichern.

Das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“) enthält zweierlei: Das Recht der Eltern, ihre Erstverantwortung für das Kindeswohl auszuüben, dementsprechend alle Entscheidungen für das Kind zu treffen; aber auch das sog. Wächteramt des Staates, welcher (nur) im (Not-)Fall einer Kindeswohlgefährdung einschreitet. Das erwähnte Recht der Eltern ist jedoch, wie auch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mehrfach festgestellt hat, ein „dienendes“ Grundrecht, es wird durch seine Fremdnützigkeit für das Kind bestimmt. Eltern haben also bei ihren Entscheidungen die Rechte ihrer Kinder miteinzubeziehen, um ihr Bestes zumindest anzustreben.

Kinder sind Grundrechtsträger*innen, sie haben ein Recht auf (digitale) Entwicklung (Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 13, 17, 31 der UN-Kinderrechtskonvention) und auf Privatleben (Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 16 der UN-Kinderrechtskonvention; Art. 7 EU-Grundrechtskonvention). Diese sind notwendigerweise zu schützen – um eine offene Zukunft zu gewährleisten und dem Kind zu ermöglichen, auch im digitalen Raum einen eigenen, sicheren Umgang mit der eigenen Privatsphäre und der anderer zu entwickeln.

Sie sind auch Träger*innen des Rechts am eigenen Bild als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Problem ist, dass nirgendwo explizit geschrieben steht, wer denn zuständig dafür ist, die Einwilligung in eine Bildveröffentlichung zu erteilen. Wegen der weiten Elternverantwortung liegt der Gedanke an die Eltern natürlich nahe; die Reife des Kindes (zur Selbstentscheidung) ist jedoch ebenso einzubeziehen wie das Spannungsfeld, welches sich im Kontext der Veröffentlichung auf elterlichen Accounts darstellt: Die Eltern erteilen die Erlaubnis sich selbst. In anderen (insb. finanziellen) Kontexten spricht man hier von einem sog. Insichgeschäft; Konsequenz ist, dass nicht die Eltern entscheidungzuständig sind, sondern vom Familiengericht ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist, der die Entscheidung trifft (z.B. ein vom Kind geerbtes Haus an die Eltern zu übertragen). In Fällen wie diesen, die für das Persönlichkeitsrecht relevant sind, wird dies jedoch leider oft übersehen. Dabei ist auch hier der Interessenkonflikt offensichtlich: Die Eltern sich zugleich Beschützer*innen als auch Manager*innen bzw. Unternehmer*innen gleichzeitig. Sie haben starke Eigeninteressen, die die Fremdnützigkeit ihrer Entscheidungen vielleicht in den Hintergrund treten lassen.

Zudem gilt das Verbot von Kinderarbeit und dem Kindeswohl abträglicher Ausbeutung (u.a. Art. 32 und 36 UN-Kinderrechtskonvention, Art. 32 EU-Grundrechtskonvention, Jugendarbeitsschutzgesetz). Kinder sind, schon wegen ihrer andauernden Entwicklung, auch in diesem Bereich besonders  zu schützen. Eine Ausbeutung in Form des „Mitverdienens“ des Familienunterhalts kann schädliche Rollenerwartungen und einen daraus resultierenden Druck auf das Kind ausüben; zudem besteht die Gefahr, dass entwicklungs- und zukunftsrelevante Tätigkeiten, wie der Schulbesuch, der Kontakt zu Peer-Groups, Hobbies etc. vernachlässigt werden. Das Problem ist jedoch im Kontext von Kindern im Influencer-Marketing das Folgende: Liegt hier eine „Arbeit“ vor bzw. eine „Beschäftigung“, die für die Anwendbarkeit des Jugendarbeitsschutzgesetzes vonnöten ist? Es handelt sich um eine komplizierte juristische Prüfung des Einzelfalls mit hinzutretenden praktischen Ermittlungsproblemen. Jedenfalls zeigen die Reaktionen der zuständigen Landesministerien auf eine Anfrage hin, dass sie die Lage der im Influencer-Marketing tätigen Kinder nicht wirklich auf dem Schirm haben und z.B. bei Kindern U3 – die besonders gefährdet sind (willenloses Objekt) – gar nicht erst eine Anwendbarkeit des JArbSchG annehmen (s. dazu z.B. auch – öffentlich zugänglich – LT-Drs. 17/10300 (NRW) sowie Lemmert, Die Vermarktung des Kindes im Influencer-Marketing, Buch im Erscheinen, vssl. Anfang 2022).

Wir stellen fest, dass die derzeitige Rechtslage nicht hinreichend deutlich oder unzureichend ist. Dies steht in Konflikt zu geltendem Verfassungs- und Völkerrecht. Auch die exekutive Durchsetzung bestehender Gesetze lässt zu wünschen übrig: Insbesondere kontrollieren die Jugendämter und die Gewerbeaufsicht derzeit nicht proaktiv die Kindeswohlverträglichkeit bzw. die Einhaltung der Regelungen des Kinder- und Jugendarbeitsschutzes bei solchen Auftritten. Dies ist jedoch erforderlich: Angesichts der zunehmenden Verbreitung entsprechender Aufnahmen im Internet und der vielfältigen damit verbundenen Risiken, darf der Staat es nicht dem Zufall überlassen, ob er hiervon Kenntnis erlangt und auf Basis dessen seinem grundgesetzlichen Schutzauftrag nachkommen kann. Dies muss gerade in Anbetracht der quasi non-existenten Hindernisse für Sachverhaltsermittlung und -sicherung gelten, die durch die von den Accountinhabern selbst gewählten Öffentlichkeit und nahtlosen Dokumentation herbeigeführt werden.

Wir fordern die Erarbeitung eines Schutzkonzepts, welches die folgenden Aspekte umsetzt:

  1. Es ist angemessen in Rechnung zu stellen, dass die Eltern als natürliche Sorgeberechtigte unmittelbarer Akteur sind; vor dem Hintergrund des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG, aber auch der Tatsache, dass keine weitere, verlässliche Kontrollinstanz vorhanden ist (Verantwortungsdiffusion).
  2. Es gilt, das richtige Maß zu finden zwischen Kindesschutz sowie Sensibilisierung für die Gefahren der Veröffentlichungen und der Tatsache, dass das Kind für kommerzielle Zwecke vermarktet wird, auf der einen Seite und dem Belassen von genügend Freiräumen für kreatives Ausprobieren und für die Familie auf der anderen Seite.
  3. Hierfür muss die Basis sein, dass eine Abgrenzung des privaten und des (auch) kommerziellen Sharentings erfolgt; die Gefährdungslage ist nämlich unterschiedlich.
  4. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen sich graduell an die Gefährdungslage anpassen – von (im Fall des rein privaten Sharenting) freiwilligen zu (bei zumindest auch-kommerziellen Sharenting) verpflichtenden Beratungsangeboten und Genehmigungserfordernissen bei gleichzeitiger proaktiver Überwachung.
  5. Denkbar sind folgende Maßnahmen:
    1. Anwendung des JArbSchG auf alle Gruppen der kommerziell im Internet auftretenden Kinder: als „Beiwerk“ elterlicher Account, als (vermeintlich) selbstständige Kinder-Influencer*innen und insbesondere auch Kleinkinder
    2. gesetzliche Klarstellung des Rechts auch des Kindes am eigenen Bild
    3. Sicherstellung des finanziellen Profits von rechtmäßigerweise als Influencer tätigen Kindern, z.B. durch Einführung eines Treuhandkontomodells
    4. Stärkung der Verantwortung der Plattformbetreiber, insbesondere Pflicht zur Kontrolle von Arbeitserlaubnis etc.
    5. Einführung eines (subsidiären) Verbandsklagerecht für Kinderschutzorganisationen

Dringlichkeit der Regulierung

Die Reaktionen der Landesregierungen und anderer Akteur*innen in der Vergangenheit zeigen, dass Digitalpolitik oft von Menschen gemacht wird, die sich kaum mit dem digitalen Raum auskennen, dies gilt insbesondere für den digitalen Kinderschutz, der bisher kaum als Problem anerkannt wird. So fehlen bisher konkrete Bemühungen, Kinderschutz im digitalen Raum zu gewährleisten und die Gefahren für Kinder zu minimieren, sowie Familien aufzuklären. Dabei ist das Internet schon lange kein „Neuland“ mehr.
Die Social Media-Plattformen versuchen weder technisch noch in der Kommunikation ihrer Verantwortung gerecht zu werden und verweisen konsequent auf selbstauferlegte, aber leicht umgehbare Altersgrenzen. Eltern und Kinder sind nicht hinreichend sensibilisiert oder es besteht ein Interessenkonflikt. Hier muss die Politik konsequent eingreifen und einen rechtlichen Rahmen schaffen und die Verantwortung der Plattformen einfordern.

Eine Reaktion seitens aller Akteur*innen ist notwendig, besonders in Situationen, in denen das Kinderzimmer nicht mehr Rückzugsort, sondern Arbeitsplatz ist, in denen das Kind für das Haushaltseinkommen mitverdient, in denen das Kind Gefahren, wie Sexualisierung oder Cyber-Mobbing ausgesetzt wird und in denen die Privatsphäre und Schamgrenzen des Kindes nicht geachtet werden. Die Hauptverantwortung liegt hier weiterhin bei den Eltern, jedoch sind Staat und Plattformbetreiber*innen angehalten, diese zu unterstützen, unter anderem durch Reglementierung, Gesetzgebung, Anpassung von Algorithmen, sowie Aufklärung und Information in den Räumen, in denen sich Eltern und Kinder bewegen.
Es gilt die kindliche Entwicklung digital zu denken und optimale Bedingungen zu schaffen.

N1 [zurückgezogen] Staatliche Digitalkompetenz: Der Weg zu ‚Public Money, Public Code‘

3.09.2021

Heutzutage gibt es für (fast) alles eine App. Wir als Jusos begrüßen, dass die zunehmende digitale Entwicklung es begünstigt, dass öffentliche Verwaltungen, Schulen und Anstalten öffentlichen Rechts immer mehr Software verwenden und digitale Dienste und Services anbieten. Das Neuland Internet soll schließlich erobert werden und für uns alle dazu beitragen, dass Verwaltungsakte einfacher, schneller und barrierefreier werden, dass in Schulen digitale Medien richtig beigebracht und genutzt werden können und dass  die staatlichen Medien auch für junge Menschen interessant und modern präsentiert werden. Ebenso selbstverständlich ist für uns der Grundsatz, dass diese Softwareanwendungen unter eine freie- und open-source-Lizenz gestellt werden; Public Money, Public Code eben.

Die Entwicklung der Corona-Warn-App hat allerdings gezeigt, dass die Bundesregierung mit der Umsetzung dieser Standards überfordert war. Dass der von kommerziellen Unternehmen neu entwickelte Teil der App unter die open-source-Lizenz gestellt wurde, haben digitale Aktivist:innen unter anderem von der SPD erwirkt. Dass die App vollständig und ohne proprietäre Komponenten von großen Digitalkonzernen zur Verfügung gestellt werden kann, hat dann aber erst ein Entwickler:innenteam um den Informatiker Marvin Wißfeld in ihrer Freizeit realisiert.

Dieses Beispiel zeigt vor allem, dass es bei der Softwareentwicklung für öffentliche Zwecke weniger daran hapert, dass die zu lösenden Probleme so kompliziert sind, sondern viel mehr, dass den Entscheider:innen das Wissen über Softwareentwicklung fehlt und sie so auch nicht dazu in der Lage sind, unter Umständen sogar sozialdemokratische Werte auf Software zu übertragen.

Deswegen fordern wir die Gründung einer Institution des Bundes, die Kompetenzen in der Informatik und Softwareentwicklung vereinigt und so staatliche Institutionen bei der Umsetzung der ‚Public Money, Public Code‘-Maxime unterstützen kann. Das hat den Vorteil, dass so grundlegende Software nicht doppelt und dreifach entwickelt werden muss. Zudem kann diese Institution Behörden bei der Umsetzung und Erstellung von Software beratend zur Seite stehen. Essentiell für eine solche Institution ist, dass sie in ihrem Aufbau und ihrer Infrastruktur zu dem Arbeitsumfeld von modernen Softwareentwickler:innen passen muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass es auch möglich ist, Kompetenzen in Bereich der Programmierung anzusiedeln.

Als eine konsequente Umsetzung der ‚Public Money, Public Code‘-Maxime fordern wir außerdem, dass eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden soll, dass der Quellcode staatlich finanzierter Apps unter die freie und open-source Lizenz gestellt wird. Darüber hinaus sollen diese Apps auch in einem von großen Digitalkonzernen unabhängigen App Store, wie zum Beispiel F-Droid, zur Verfügung gestellt werden.

M6 CO2 Produktionssiegel für PKWs

3.09.2021

Die Jusos Landeskonferenz möge beschließen dass:

Für PKWs ein neues CO2 Siegel eingeführt wird um darzustellen, wieviel CO2 bei der Produktion ausgestoßen worden ist.

M5 Grundwasserversorgung sicherstellen

3.09.2021

Die Jusos Landeskonferenz möge beschließen dass:

Die Grundwasserversorgung auf Einwohnerzahl gebundene Wasserspender in Städten und Dörfern erweitert wird.