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I7 Ausweitung des Haar und Barterlasses der Bundeswehr

30.08.2019

Wir fordern eine sofortige Revision und Ausweitung des Haar und Barterlasses, sodass auch Männer mit langen Haaren und langem Bart, sei es aus religiösen oder persönlichen Gründen, den Dienst bei der Bundeswehr antreten können. Sicherheitsaspekte wie ABC-Schutz oder die abnehmende Seh- und Hörfähigkeit der Soldat*innen haben allerdings bei allen Veränderungen des Haar- und Barterlasses Vorrang.

D2 Public Money, Public Code - was alle bezahlen, soll auch allen gehören

30.08.2019

Wir fordern, dass rechtliche Grundlagen geschaffen werden, die es erfordern, dass mit öffentlichem Geld entwickelte oder bezahlte Software unter einer Freie-Software- und Open-Source-Lizenz gestellt werden. Von allen bezahlter Code sollte für alle verfügbar sein!

W6 Finanzmarktregulierung aus Leidenschaft

30.08.2019

Am 15. September 2008 brach mit der Insolvenzanmeldung der US-Investment-Bank Lehman Brothers eine globale Finanzkrise aus, die sich in Europa zur Wirtschafts- und später auch zur Staatsschulden- und Eurokrise ausweitete. Eine der Folgen der verschiedenen Krisen war, dass zum wiederholten Male Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert wurden. Dieses Vorgehen und diese Krisenkaskade wäre nicht möglich gewesen ohne vorherige jahrelange weltweite Deregulierung des Finanzsektors, in Deutschland unter anderem durch die frühere rot-grüne Bundesregierung.

Zentrale Aufgabe dieses Finanzsektors ist es, Unternehmen und Haushalte unter anderem mittels Transformationsleistungen durch Kreditvergabe mit Geld zu versorgen, deren Ersparnisse anzunehmen und weitere Finanzdienstleistungen in deren Sinne anzubieten. Zentrale Aufgabe des Finanzsektors ist nicht, auf die Pleite von  Staaten und Unternehmen zu wetten, Intransparenz als Geschäftsmodell zu verwirklichen, wie die Hypo Real Estate mit harten Kernkapitalquoten von 0.08% zu arbeiten, Hochleistungscomputer für die Gewinnung von Sekundenbruchteilen bei Wertpapiertransaktionen aufzustellen oder durch unnötig komplexe Produkte, teilweise gepaart mit krimineller Energie, Kund*innen und Regulierungs- sowie Steuerbehörden zu täuschen.

Um diese Fehlentwicklungen zu stoppen, zukünftigen Krisen entgegenzuwirken, Spekulationen zu verhindern, Verbraucher*innen zu schützen und Finanzinstitute zu stabilisieren braucht es eine Reihe von Reformen des Finanzsektors. Im Zentrum müssen Maßnahmen stehen, die darauf abzielen, unverantwortlich riskantes Verhalten zu verhindern, zu erschweren oder zumindest die Beteiligten an entstehenden Kosten zu beteiligen und das Finanzsystem als ganzes widerstandsfähiger zu machen.

Weiterentwicklung von Basel III:

  • Strengere Eigenkapitalvorschriften
    • Augenmerk auf Verschuldungsgrad sowie Liquidität
  • TLAC als Instrument zur besseren Kapitalausstattung im Krisenfall
  • Schwerpunkt nicht auf Krediten an Realwirtschaft, sondern auf komplexe und riskante Finanzprodukte
    • Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen nicht weiter erschweren

Der sogenannte Basel-Prozess zur Regulierung von Banken wurde bereits 1988 angestoßen, war zu Beginn allerdings noch von Fehlentwicklungen und -einschätzungen geprägt. Beispielhaft sei hier nur die Einschätzung genannt, dass Staatsanleihen von Euro-Staaten so sicher sind, dass Banken hierfür kein Eigenkapital vorhalten müssen. Es braucht also eine Weiterentwicklung der Vorschriften, um eine weitere, langfristige Stabilisierung des Finanzsektors zu erreichen. Eine besondere Herausforderung ist hierbei, dass kleinere Institute und Unternehmen nicht unnötig durch überbordende Bürokratie oder schwierigere Kreditaufnahme benachteiligt werden. Umgekehrt sollen vor allem große Institute mit sehr großer Bilanz, vielen komplexen Produkten und intransparenten Risiken dazu gebracht werden, an diesen drei Punkten zu arbeiten.

Da es in einem herausfordernden Marktumfeld zwischen Digitalisierung, Niedrigzinsphase, Wettbewerb und Regulierungskosten schwierig sein kann, kurzfristig die notwendigen Mengen an Eigenkapital zu erwirtschaften, kann zusätzlich auf TLAC (Total Loss Absorbing Capacity) zurückgegriffen werden. Wir erkennen an, dass es durch die mögliche Umwandlung von Fremd- zu Eigenkapital stabilisierende Wirkung haben kann, sehen die Möglichkeit zur Steuerersparnis durch Zinszahlungen, die im Gegensatz zu Eigenkapitalkosten wie Dividende steuerlich abzugsfähig sind. Ein weiteres Ziel dieser Maßnahmen müssen drastische Bilanzverkürzungen und Risikoabbau bei Finanzinstituten sein. Dies soll aber nicht durch Auslagerung in Tochterfirmen, wo Verluste gegebenenfalls später oder unauffälliger anfallen, aber nichtsdestotrotz ähnliche Risiken für die Bank bedeuten wie vorher. Strengere Vorschriften bezüglich der zulässigen Verschuldung im Hinblick auf die gesamte Bilanz (leverage ratio) können hier Anreize bieten, Bilanzen zu verschlanken.

Mit Basel III wurde mit der Strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) eine Kennzahl eingeführt, die die Zahlungsfähigkeit von Finanzinstituten in den nächsten 12 Monaten misst. Eine der Erfahrungen der Finanzkrise war, dass kurzfristige Kreditaufnahme (zur Finanzierung langfristiger Geschäfte oder des laufenden Betriebs) in einer Phase von Misstrauen und Unsicherheit schwierig werden kann und so ernsthafte Liquiditätsprobleme hervorrufen kann. Die NSFR soll daher eine zentrale Rolle bei der zukünftigen Bewertung von Banken spielen.

Schwarze Schwäne gibt es doch – Interne Risikomodelle der Banken auf den Prüfstand:

  • Risikomodelle der Banken kritisch hinterfragen und Anforderungen erhöhen
    • Sehr seltene und unwahrscheinliche Ereignisse stärker berücksichtigen

Um beispielsweise Kredite oder Wertpapiere hinsichtlich ihres Risikogehalts einschätzen zu können, haben Regulierungsbehörden Risikomodelle entwickelt, den sogenannten Standardansatz. Alternativ können Finanzinstitute, zumeist die großen, die es sich leisten können, eigene Modelle entwickeln (IRB, also internal rating based), die das Ziel haben, Risiken kleinzurechnen und damit Eigenkapitalanforderungen zu verringern und so Geld zu sparen. Wie schlecht diese internen Ansätze funktionieren, ließ sich in der vergangenen Finanzkrise auf dramatische Art und Weise beobachten. Das Risiko des Eintritts vorher für unmöglich erachteter Ereignisse, sogenannter „Schwarzer Schwäne“, wie einen Tagesverlust des Schweizer Franken von über 15% im Jahr 2015 oder Ausfälle als sicher geltender Kreditportfolios, müssen dabei angemessen berücksichtigt werden. In Deutschland werden diese Risikomodelle von der BaFin geprüft und genehmigt – hier scheint eine strengere Maßgabe notwendig zu sein.

Ratings made in Europe:

  • Förderung einer öffentlichen europäischen Ratingagentur
  • Strukturelle Unterstützung durch Nutzung ihres Ratings für öffentliche Geldanlage
  • Hinwirken auf Anerkennung durch die ESMA und EZB als eine der Agenturen zur Bewertung von Wertpapieren als Sicherheiten bei der Kreditvergabe an Banken

Zu den zentralen Herausforderungen einer europäischen Ratingagentur zählet die weitestgehende Etablierung der „Big three“ Moody’s, Standard & Poor und Fitch, die über 90% des globalen Markts abdecken. Trotz ihrer offensichtlichen Fehlbarkeit, Interessenkonflikte und Falschbewertungen, die maßgeblich zum Entstehen der Immobilienblase in den USA und später zur Eskalation der Staatsschuldenkrise in Europa beigetragen haben, sind sie bis heute quasi alternativlos. Dem muss eine seriöse, verlässliche öffentliche europäische Ratingagentur entgegengestellt und gefördert werden. Wo die US-amerikanischen Agenturen Interessenkonflikte durch die Bezahlung durch die zu bewertenden Kunden haben, muss eine europäische mit einem transparenten Bezahlungs- und Bewertungssystem und einer Unabhängigkeit von europäischen Staaten und Institutionen punkten. So wird es möglich sein, dem Teufelskreis der sich selbst erfüllenden Prophezeiungen von immer schlechteren Ratings und Zahlungsschwierigkeiten zu entkommen.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal kann eine Fokussierung auf ein Klima-Rating von Finanzanlagen sein, bei dem beispielsweise der ökologische Fußabdruck von bewerteten Unternehmen dargestellt wird und gezeigt wird, inwieweit diese Firmen auf eine Energiewende oder den Klimawandel vorbereitet sind. Dieses Rating könnte bei öffentlicher Geldanlage verpflichtend gemacht werden.

Ein weiterer entscheidender Punkt dabei ist, dass sowohl die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) als zuständige Institution für die Zulassung von Ratingagenturen als auch die Europäische Zentralbank (EZB) als eine wichtige Nutzerin von Ratings im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik bei der Kreditvergabe an Geschäftsbanken diesen Prozess begleiten.

Demokratisierung der Eurozone:

  • Euro-Finanzminister*in mit eigenem Budget und Kompetenzen
  • Euro-Kammer im EU-Parlament

Stärkere europäische Kontrolle von Finanzmärkten und -instituten lassen sich besser verwirklichen, wenn sie institutionell „hinterlegt“ sind. Es ist an der Zeit, den Geburtsfehler des Euro zu beheben: Eine gemeinsame Währung kann ohne gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht funktionieren. Die hier geforderte Kompetenzverlagerung in die Eurozone muss, wenn sie demokratisch legitimiert sein will, durch demokratische Institutionen geschehen. Deshalb plädieren wir für die Schaffung eine*r Euro-Finanzminister*in, die die gemeinsame Politik koordiniert, und einer Euro-Kammer im EU-Parlament – möglicherweise als Unterausschuss des ECON-Ausschusses -, die diese Finanzminister*in demokratisch kontrolliert. Eine Euro-Kammer hat gegenüber einem eigenen Euro-Parlaments den Vorteil, dass die Abgrenzung zwischen Eurozone und Europäischer Union weniger stark ausfällt und so die Integration von Nicht-Euroländern leichter fällt. Zusätzlich sollten auch Vertreter*innen der nationalen Parlamente Teil der Euro-Kammer sein.

Koalitionsvertrag umsetzen – Finanztransaktionssteuer endlich einführen:

  • Käufe von Aktien und Anleihen mit mindestens 0,25% und Käufe von Währungen, Derivate o. ä. mit mindestens 0,025% besteuern
  • Auf alle börslichen und nichtbörslichen Käufe in teilnehmenden Staaten
  • Im Idealfall weltweit, ansonsten EU-weit, ansonsten national

Auf jeder Rechnung im Supermarkt wird penibel genau die zu zahlende Umsatzsteuer aufgeführt – beim Kauf von Wertpapieren fehlt eine solche Abgabe aber völlig. Eine Finanztransaktionssteuer hat das Potenzial, Spekulationen, die auf geringsten Preisunterschieden von Wertpapieren beruhen, aber keinerlei realwirtschaftlichen Bezug haben, unrentabel zu machen. Diese ständigen Käufe und Verkäufe innerhalb von Sekundenbruchteilen, machen den Wertpapierhandel zwar einerseits teilweise einfacher, da beispielsweise beim Kauf oder Verkauf von Aktien nicht lange auf eine andere Partei gewartet werden muss. Andererseits wiegt dieser Vorteil zunehmende Instabilitäten sowie immer intransparenter werdende Finanzmärkte und -transaktionen nicht wieder auf. Diese Steuer macht Hochfrequenzhandel und kurzfristige Spekulationen bei geringen Preisunterschieden, wie sie insbesondere bei Währungsgeschäften oder Transaktionen  unattraktiver und schafft so weniger Geschäfte auf den Finanzmärkten und kann je nach Ausgestaltung EU-weit für einen dreistelligen Milliardenbetrag an Steuereinnahmen sorgen.

Hochfrequenzhandel wirksam unterbinden:

  • Umfassende Finanztransaktionssteuer einführen
  • Mindesthaltedauer für Finanzprodukte
  • Verbot der Ausnutzung von Informationsvorsprüngen über bevorstehende Käufe und Verkäufe innerhalb der Handelssysteme

Hinter dem technischen Begriff „Hochfrequenzhandel“ verbirgt sich der automatisierte Kauf und Verkauf von Wertpapieren innerhalb von Millisekunden, um kleinste Preisdifferenzen an verschiedenen Börsen (Arbitrage) oder Informationsvorteile über bevorstehende Transaktionen anderer Marktteilnehmer*innen auszunutzen. Dieser setzt enorme Kapazitäten an Rechenleistungen und komplexe Handelsalgorithmen sowie teilweise schlicht und einfach eine räumliche Nähe vom Rechenzentrum zur Börse voraus, sodass er längst nicht für Alle Marktteilnehmer*innen verfügbar ist, sondern insbesondere für diejenigen, die sich diese Kapazitäten leisten können. Während Befürworter*innen argumentieren, so ließen sich die Liquidität an der Börse erhöhen und Gebühren sowie Preisdifferenzen gesenkt werden, stehen demgegenüber intransparente und unfaire Transaktionen, die darüber hinaus keinen Bezug zu realen Investitionen haben.

Die Ausnutzung der kleinsten Preisdifferenzen kann dabei durch die beschriebene Finanztransaktionssteuer unattraktiv gemacht werden, hierfür reicht bereits ein geringer Steuersatz. Eine Mindesthaltedauer schiebt dem sekundenschnellen Besitzer*innenwechsel von Wertpapieren zusätzlich wirksam einen Riegel vor.

Weniger Brandbeschleuniger – Eindämmung von komplexen Finanzprodukten:

  • Mehrfachen Wiederverkauf von verbrieften Krediten erschweren
    • Selbstbehalt auf 25%-33% je Verkäufer erhöhen
  • Kreditausfallversicherungen nur für Gläubiger*innen
  • Lebensmittelspekulationen verbieten, aber Warentermingeschäfte erhalten

Banken behalten vergebene Kredite häufig nicht in ihrer eigenen Bilanz, sondern treten die aus dem Kreditvertrag entstehenden Tilgungs- und Zinszahlungen an Investor*innen ab, die die Banken dafür mit einer Art Prämie dafür entschädigen. Was zunächst für Liquidität bei der Bank sorgt, hat den Nebeneffekt, dass sie nun auch kaum Interesse an einer geordneten Rückzahlung des Kredits hat – die Versuchung, riskante Kredite zu vergeben steigt also. Wenn viele solcher Kredite gebündelt und mehrfach weiterverkauft werden, besteht trotz oder teilweise auch gerade wegen Ratings Unklarheit über die tatsächlichen Risiken dieses Pakets von asset backed securities (ABS). Wenn Banken diese Kredite nicht mehr vollständig weitergeben können, sondern nur teilweise, bleiben sie am Risiko ihrer vergeben Kredite beteiligt. Gleichzeitig verkürzt sich durch einen solchen Selbstbehalt auch die Liste an möglichen Käufen und Verkäufen. Aktuelle Regelungen, die einen Selbstbehalt von 5-10% vorschreiben gehen nicht weit genug und begrenzen auch nicht den vielfachen Wiederverkauf der Kreditportfolios.

Um sich gegen Kreditausfälle abzusichern, ist es möglich, Versicherungen für diesen Fall abzuschließen. Absurderweise lassen sich diese credit default swaps (CDS) auch vereinbaren, ohne dass man tatsächlich einen Kredit an ein Unternehmen oder einen Staat vergeben hat, was effektiv heißt, dass von der Zahlungsunfähigkeit von Schuldner*innen profitiert und damit quasi auf diese Illiquidität gewettet wird. Massiv passiert ist dies insbesondere während der Euro-Krise bei Anleihen südeuropäischer Staaten. Wer sich so unverantwortlich zeigt und ohne direktes eigenes Interesse an der Zahlungsfähigkeit Anderer von wirtschaftlichen Notlagen profitieren will, dem soll durch eine Beschränkung der CDS auf Gläubiger*innen die Geschäftsgrundlage entzogen werden.

Wenn Lebensmittelproduzent*innen sich gegen schwankende Preise absichern wollen, können sie dies über Warentermingeschäfte oder Futures machen, bei denen sie bereits im Vorhinein einen Preis festlegen, der bei einem zukünftigen Handel gezahlt wird (und dementsprechend auch vom dann aktuellen Marktpreis positiv oder negativ abweichen kann). So weit, so gut – wenn diese (handelbaren) Kontrakte aber zum Spekulationsobjekt werden, werden es die zugrundeliegenden Lebensmittel gleich mit. Das kann zu enormen Preisschwankungen bei Grundnahrungsmitteln führen – mit verheerenden Folgen für Landwirt*innen auf der einen, aber insbesondere für Konsument*innen, für die bezahlbare Lebensmittel überlebenswichtig sind, auf der anderen Seite. Deshalb braucht es endlich einen wirksamen Schutz der Lebensmittelmärkte vor Spekulationen ohne den Marktteilnehmer*innen die Möglichkeit zu verwehren, sich wie bisher abzusichern.

Die beschriebenen Produkte und viele weitere mehr tragen insgesamt zur Instabilität des Finanzsystems bei und sorgen für Intransparenz, mehr Risiken und erhöhte Krisenanfälligkeit. Banken und Finanzdienstleister*innen sollten sich daher besser auf die Kreditvergabe an die und das Einlagengeschäft mit der Realwirtschaft konzentrieren. Auch eine Finanztransaktionssteuer würde an dieser Stelle weiterhelfen, da sie viele der erwähnten Produkte schlagartig unattraktiver oder sogar unrentabel machen würde.

Lehren aus Cum Ex & Cum Cum:

  • vollkommene Aufklärung von Täter*innen, Unterstützer*innen und Mitwisser*innen und Gründe, weshalb trotz Hinweisen jahrzehntelang nichts unternommen wurde
  • bessere personelle und finanzielle Ausstattung von Steuerbehörden
  • Einrichtung oder Ausbau eines Frühwarnsystems zur Erkennung von steuerlichen Auffälligkeiten
  • Ausbau der Kommunikation zwischen den nationalen Steuerbehörden
  • Whistle-Blower*innen ernstnehmen, ihren Hinweisen nachgehen und schützen

Wenn Steuervermeidung und Steuerhinterziehung nicht mehr reichen, wird Steuerraub betrieben – so erschreckend einfach lässt sich das Grundprinzip von Cum Ex, Cum Cum und Cum Fake umreißen. Dabei wurden europaweit schätzungsweise 50 Milliarden Euro aus den Staatskassen durch vorgebliche Steuererstattungen erbeutet. Neben einiger Skrupellosigkeit ist dieser beispiellose Raubzug auch durch schlechte Kommunikation zwischen den verschiedenen nationalen Steuerbehörden, Lobbyismus, der bis hin zum Vorschreiben von Gesetzestexten reichte, mangelndes Interesse bei der Aufklärung, schlechte personelle Ausstattung der Steuerfahnder*innen und ein nicht vorhandenes Frühwarnsystem zu erklären.

Erschwerend kommt hinzu: Auf der anderen Seite werden diejenigen, die überhaupt zum Aufdecken dieses Skandals beigetragen haben, kriminalisiert: So wurde der deutsche Journalist Oliver Schröm, Chefredakteur von Correctiv, wegen der Anstiftung zum Geheimnisverrat angeklagt. Unsere Solidarität gilt denjenigen, die dazu beigetragen haben, dass wir überhaupt von diesen Skandalen wissen!

Facebook weiß schon mehr als genug – Libra verhindern:

  • Keine Zulassung der von Facebook angekündigten Digitalwährung „Libra“
  • Globale Absprachen notwendig

Die Libra Association spricht über Libra als „eine stabile globale Kryptowährung, die auf einem sicheren Netzwerk basiert“ und Facebook als Initiator verspricht, die Privatsphäre von Nutzer*innen zu respektieren und die Transaktionen über eine Tochterfirma („Calibra“) abzuwickeln. Erfahrungen aus der Übernahme von Whatsapp zeigen allerdings, wie viel von solchen Zusagen zu halten ist. Während Facebook über seine sozialen Netzwerke und weit darüber hinaus bereits Unmengen an Daten von über 2 Milliarden Menschen gesammelt und ausgewertet hat, blieb der äußerst sensible Bereich von privaten Zahlungen bisher außerhalb der Reichweite des Konzerns. Das soll nun geändert werden und ist Anlass zur Sorge, dass bereits bestehende angelegte Profile von Nutzer*innen um beispielsweise Einkaufsaktivitäten oder Zahlungsschwierigkeiten erweitert werden könnten. Darüber hinaus wurde zwar eine Hinterlegung mit einem Währungskorb aus Leitwährungen zur Stabilisierung des Werts der Libra angekündigt – eine hundertprozentige Sicherheit, ihr „echtes“ Geld zurückzuerhalten, bietet diese aber für Kund*innen nicht. Um diese Einführung zu verhindern ist es entscheidend, dass Staaten und Zentralbanken international gemeinsam daran arbeiten, Libra noch zu verhindern.

Schattenbanken aus der Grauzone der Regulierung herausholen und kontrollieren:

  • Umgehung der Banken-Regulierung durch Auslagerung an Zweckgesellschaften, Geldmarktfonds usw. verhindern
    • Ähnliche Regeln für ähnliche Unternehmen & Geschäfte

Risiken die nicht in den Bilanzen von Banken stehen, fallen auch nur schwerlich bei Stresstests oder anderen Kontrollen auf. Dabei kann es gut sein, dass in Zweckgesellschaften, die vom Finanzinstitut gegründet und kontrolliert werden und für die dieses im Verlustfall auch haftbar ist, ihre Muttergesellschaft ins Wanken bringen. Für diese Tochterfirmen, die vor allem den Zweck haben, riskante Geschäfte oder Positionen nicht direkt mit der Eigentümerin in Verbindung zu bringen, besteht in vielen Bereichen deutlicher Nachholbedarf, was die Regulierung angeht.

Finanzberatungen kontrollieren und reformieren:

  • Ausbildungsstandards bei kleineren Finanzberatungen erhöhen
  • Neue Bezahlmodelle für Finanzberatung statt Provision pur

Beim Abschluss von Versicherungen, Geldanlagen oder Kreditverträgen bei privaten Finanzberater*innen spielen Provisionen eine große Rolle. Dass es dabei zu einem Interessenkonflikt zwischen den Bedürfnissen von Kund*innen nach günstigen oder sicheren Produkten und denen ihrer Berater*innen nach solchen, die eine hohe Provision nach sich ziehen, liegt auf der Hand. Wir befürworten daher andere Modelle wie die Bezahlung nach Zeit wie sie beispielsweise bei Anwält*innen üblich ist oder eine Verteilung der Provisionszahlungen auf mehrere Jahre. Letzteres hätte den Effekt, dass erste Zahlungen auf einen Versicherungsvertrag nicht nur die Provision decken, sondern direkt das Sparguthaben erhöhen, was bei einer frühzeitigen Kündigung sehr wichtig sein kann. Außerdem würde so das Interesse an einer langfristigen und funktionierenden Geschäftsbeziehung zu den Kund*innen gestärkt.

Vorher kommt es aber zuallererst darauf an, wie beraten wird. Hier braucht es gerade im Bereich von Strukturvertrieben wie tecis höhere Ausbildungsstandards, um Kund*innen aber auch möglicherweise leichtgläubige, gerade angefangene Mitarbeiter*innen zu schützen. Berufsschulen spielen hierbei eine wichtige Rolle, aber gerade auch die Ausbilder*innen und die gelebte Unternehmenskultur vor Ort.

Großbankenfusionen – Nein danke!

  • Grundsätzliche Ablehnung der Fusion von Großbanken

„Too big to fail“ war eines der Todschlagargumente, mit denen während der Finanzkrise Finanzinstitute alternativlos mit Steuergeldern gerettet werden mussten. Eine Lehre daraus muss also sein, diese Institute nicht wieder so groß werden zu lassen, dass eine mögliche Schieflage durch ihre schiere Größe und Verzahnung innerhalb des Wirtschaftssystems letzteres insgesamt in Gefahr bringt.

Die Fusionen bzw. Übernahmen der Dresdner Bank durch die Commerzbank und die der Postbank durch die Deutsche Bank zeigen, wie schwierig, teuer, riskant, ineffizient, schlecht geplant, amateurhaft durchgeführt, naiv, intransparent und wenig zielführend solche Transaktionen sind. In ersterem Fall wurden unüberschaubare Risiken in die Bilanz der Commerzbank eingekauft, die später maßgeblich zur Notwendigkeit von staatlichen Rettungsmaßnahmen führten. In letzterem Fall gestaltete und gestaltet sich die Integration der Postbank in den Deutsch Bank-Konzern nach wie vor als so schwierig, dass zwischenzeitlich ein Wiederverkauf stattfinden sollte, der mangels Interessenten wieder abgeblasen wurde. Auch die Planspiele um eine Fusion der beiden wankenden Riesen Deutsche Bank und Commerzbank im Frühjahr 2019, maßgeblich befeuert durch Finanzminister Olaf Scholz, haben gezeigt, wie widersinnig ein solches staatsmonopolitisch-kapitalistisches Vorhaben ist.

Regulierung gibt’s nicht für lau! Behörden handlungsfähig machen:

  • Massive Investitionen in Personal, Ausstattung, Fortbildung
  • Nationale und internationale Vernetzung ausbauen
  • Lobbyismus eindämmen und Transparenz schaffen

Bei allen diesen Vorschlägen muss es, um sie umsetzbar zu machen, zunächst grundsätzlich um eine bessere Ausstattung von Steuer-, Kontroll- und Regulierungsbehörden gehen. Beispielhaft seien hier der deutsche Ausschuss für Finanzstabilität (AFS), die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) genannt.

Das Hase-und-Igel-Spiel zwischen Banken, die immer neue Lücken im Regulierungsdickicht finden und immer komplexere Finanzprodukte erfinden und staatlichen Institutionen auf der anderen Seite muss ein Ende haben. Dafür braucht es entschlossene (finanzielle) Investitionen in Know-How und personelle sowie technische Ausstattung. Auch der Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit über Grenzen von Bundesländern und Staaten hinweg ist mitentscheidend für die Lösung der globalen Probleme des Finanzsektors.

Darüber hinaus ist kaum jemandem geholfen, wenn neue Regulierung und Gesetze so komplex geschrieben sind, dass sie für kleinere Banken zum ernsthaften und teuren Hindernis wird, große Institute aber darin immer neue Lücken finden. Besser und hilfreicher sind hier einfachere, aber strengere Regeln, die kleinere und ungefährlichere Institute nicht unnötig belasten und großen Marktteilnehmer*innen keine Schlupflöcher bieten.

Bei der Durchsetzung von mehr Regulierung des Finanzsektors sehen sich Abgeordnete und Regierungen in Berlin, Brüssel und anderswo regelmäßig Lobbyist*innen gegenüber, die versuchen, die Gesetzgebung nach ihren Interessen zu beeinflussen. Im Extremfall führt das dazu, dass Gesetzestexte Wort für Wort aus Empfehlungen von Lobbyverbänden stammen. Mehr Transparenz hinsichtlich Kontakten von Abgeordneten und Lobbyist*innen, ein Lobbyregister und eine Unterstützung von NGO’s wie Finanzwende e. V. können dazu beitragen, dieses Ungleichgewicht zu verkleinern.

Im Idealfall würden die vorgeschlagenen Regulierungen weltweit gelten, um ein Ausweichen von Finanzinstituten in schlechter regulierte Regionen zu verhindern, nichtsdestotrotz wäre auch ein EU-weiter Geltungsbereich bereits ein großer Schritt für mehr Stabilität des Finanzsektors. Deutschland sollte hierbei vorangehen und deutlich machen, wie wichtig eine umfassendere und effektivere Regulierung der Finanzmärkte ist.

S9 Alleinerziehende steuerlich nicht vernachlässigen - Pauschalisierung des Entlastungbetrages

30.08.2019

Die Landeskonferenz möge beschließen, dass der §24b des Einkommensteuergesetzes geändert wird. Das Gesetz soll den Entlastungbetrag nicht an die Zugehörigkeit eines Kindes an die Wohnung, sondern an das Alter des Kindes knüpfen. Die Altersbegrenzung soll bei 25 Jahren liegen.

I1 Verstetigung der Finanzierung von Dachverbänden im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“

30.08.2019

Wir begrüßen die Verstetigung der Förderung des Programms „Demokratie leben!“ durch das BMFSFJ. Dort sind in den letzten Jahren wertvolle Strukturen entstanden, die zu Recht jetzt verfestigt werden sollen. Allerdings enthält der Entwurf des „Demokratieförderungsgesetz“ eine entscheidende Lücke, die Dachverbände von der Förderung ausschließt. Der Fokus auf Projektförderung streicht den drei Bundesverbänden für Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, für Opferberatung und Ausstiegsberatung ab 2020 die Finanzierung. Statt der Bundesverbände sieht die neue Struktur die Förderung von sogenannten Kompetenznetzwerken vor. Bis zu fünf Träger können sich gemeinsam als ein solches Kompetenznetzwerk bewerben. Das schließt die drei Bundesverbände von der Bewerbung aus, denn sie vertreten jeweils weit mehr Träger.

In sogenannten Kompetenznetzwerken für „Organisation und Durchführung von Fachaustausch“, für Qualifizierung, sowie für „Unterstützung bei der Festlegung von fachlichen Standards“ sollen zukünftig Projekte gefördert werden. Das sind Aufgaben, die bisher von Dachverbänden organisiert werden. Diese haben in den letzten Förderungsperioden ihre Strukturen professionalisiert. Expertise und Kontakte müssten die neuen Kompetenznetzwerke allerdings erst aufbauen, während die bestehenden Bundesverbände das Wissen bereits zusammenführen, das die einzelnen Mitglieder vor Ort über Jahre erarbeitet haben. Die Verstetigung von erprobten Angeboten aufgrund der unzureichenden Strukturen zur Regelfinanzierung von Präventionsarbeit bleibt ein ungelöstes Problem.

Für die Arbeit gegen Rechtsextremismus ist es wichtig, dass Strukturen dauerhaft erhalten bleiben, da sich nur so Gerade in Zeiten, wo die Arbeit der Dachverbände immer wieder von der politischen Rechten in Frage gestellt wird, ist der Gesetzesentwurf deshalb ein falsches Signal. Wir fordern deshalb, dass im Demokratieförderungsgesetz auch den bestehenden Dachverbänden eine Fördermöglichkeit eingeräumt wird.

U4 Tiertransporte bei über 25 Grad Celsius stoppen

30.08.2019

Wir Jusos fordern, das Verbot von Tiertransporten von Masttieren bei über 30 Grad Celsius konsequent durchzusetzen. Die von dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft festgestellten Verstöße müssen von behördlicher Seite unterbunden werden.

M7 Kombiniert zum Erfolg: Bezahlbare Mieten sichern – ÖPNV stärken

30.08.2019

Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge beschließen, den Landesvorstand der NRWSPD aufzufordern:

  • Mietpreise in angespannten Wohnungsmärkten ab 2020 für mindestens fünf Jahre zu deckeln. Danach sollen Mietpreise lediglich moderat im Rahmen der Mietpreisbremse steigen. In der Phase der Mietpreis-Deckelung soll ein neuer Durchschnittsmietspiegel errechnet werden, der der Mietpreisbremse als Grundlage dient.
  • Öffentlichen Personen Nahverkehr im ländlichen Raum mit Bundes- und Landesmitteln preiswert und umweltschonend auszubauen. Engere Taktungen sind auch ins Stadt-Umland sicherzustellen. Insbesondere im ländlichen Raum ist das Linien-Angebot zu erweitern.

A3 Die dritte Option bei Betriebsratswahlen unterstützen

30.08.2019

Leitsätze:

  1. Die §§2 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 4 S. 1 Wahlordnung BetrVG müssen geändert werden. Es darf keine gesetzliche Pflicht geben, das Geschlecht einer Person in einem Betrieb zu veröffentlichen. Ein möglicher Weg ist, die Geschlechtsangaben ohne Bezug zu den Namen bekannt zu geben. Die Aufgabe der Geschlechtsangabe kommt aufgrund des Minderheitenschutzes nicht in Frage.
  2. 15 Abs. 2 BetrVG muss geändert werden. Die Frauenförderung und das dritte Geschlecht müssen zusammen gedacht werden. Dies kann mit einem „Doppelte-Minderheiten-Modell“ erfolgen.

A1 Jobcenter in Fort- und Umbildungscenter umwandeln! Bund und Arbeitgeber/innen in die Pflicht nehmen!

30.08.2019

Die Landeskonferenz NRW beschließt, dass die Jobcenter umfunktioniert werden und in Fort- und Umbildungscentern umgewandelt werden. Darüber hinaus sollen die Jobcenter Arbeitnehmer/innen bevor sie Arbeitslos werden, die Möglichkeit der Um- und Fortbildung anbieten. Diese Maßnahmen sollen sowohl für Arbeitslose vom Bund und für Arbeitnehmer/innen  vom Bund und Arbeitgeber/innen gefördert werden. Arbeitnehmer/innen erhalten im Drei-Jahres-Zyklus die Möglichkeit ein bis drei Monate Um- und Fortbildungsangebote in Vollzeit anzunehmen. Während der Annahme dieser Angebote besteht kein Verlust ihrer Leistung, ihres Lohns und ihres Gehalts. Diese Maßnahmen werden jeweils zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von den Arbeitgeber/innen getragen. Bei Arbeitslosen sind Arbeitgebervertreter/innen, Arbeitnehmervertreter/innen und Experten in der Pflicht gemeinsam Um- und Fortbildungsmaßnahmen zu entwickeln und sie bereitzustellen. Arbeitgeber/innen werden verpflichtet ihren Beitrag zu leisten. Darunter fällt die Mitentwicklung der Um- und Fortbildungskonzepte und die finanzielle Beteiligung der Um- und Fortbildungsseminare. Der Bund hat sich an der finanziellen Gesamtumgestaltung zu beteiligen.

F6 Beitrittsrecht für alle durchsetzen!

30.08.2019

Wir schreiben das Jahr 2019 und man möge es kaum glauben, dass Menschen aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind, bestimmten Vereinen nicht beitreten dürfen.

Diese Diskriminierung wird auch nicht vom Gesetzgeber verhindert und so bleiben Frauen meist außen vor. Ihre Arbeit wird dennoch gerne in Anspruch genommen. Sie werden als das schmückende Beiwerk des Mannes genutzt. Sie hat keine andere Aufgabe, als gut auszusehen und dabei nett zu lächeln, ggf. darf sie aber auch schon mal einen Kuchen backen. Das aktive Vereinsleben bleibt ihr allerdings verwehrt.

Diese Perversion zeigt sich zum Beispiel darin, dass es Schützenvereine gibt, welche in ihrer Satzung schriftlich festgehalten haben, dass sobald eine Frau den Vogel schießt, der Schützenverein aufgelöst wird. Um dies zu verhindern, nehmen sie Frauen nicht als Mitglied in ihrem Verein auf.

Hierzu beispielsweise ein Ausschnitt aus der Satzung des Schützenvereins Olpe: “Mitglied des Vereins kann jede männliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat […]“

Nach Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.7.2017 gilt ein Verein als nicht gemeinnützig, welcher Frauen von der Mitgliedschaft durch ihre Satzung oder durch Handlung kategorisch ausschließt. Auch wenn dieses Urteil seit 2017 besteht, können noch immer viele Vereine Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen ohne dass dieses verfolgt wird und somit keine Konsequenzen auf ihre Gemeinnützigkeit hat. Diese augenscheinliche Diskriminierung, welche  eigentlich zur Folge haben müsste/sollte, dass  solchen Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wird von den zuständigen Finanzämtern in der Regel nicht verfolgt.

Selbstverständlich sollte es Ausnahmen für geschlechterbezogene Selbsthilfegruppen geben. Eine Ausnahme kann nicht mit der Begründung von Brauchtum und Tradition gemacht werden. Dies bestätigt auch das oben genannte Urteil.

Somit fordern wir, dass die zuständigen Behörden dies nun auch durchsetzen und die Diskriminierung von Frauen durch solche/entsprechende Vereine endlich beenden.