Ä10 zum N4
AntragstellerInnen:
UB Bonn
Ersetze Z.15 und 16, durch: „die Einfürung einer Liste von markierungspflichtigen Face- und Bodytuning-Veränderungen bei monetarisierten Social-Media-Inhalten. Diese Liste soll regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um neuste Werkzeuge zum Face- und Bodytuning abzudecken.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Samstag, 9. Oktober 2021 um 19:03 eingetragen.