N4 Der Realität folgen - Markierung von Schönheitsverzerrungen in Social Media

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Status:
Mit Änderungen angenommen

Es ist nicht neu, dass es in unserer Gesellschaft unrealistische Schönheitsideale gibt. Verstärkt wird dies allerdings vermehrt durch Social Media, wie zum Beispiel Instagram. Influencer:innen verzerren durch das Verwenden von Face- und Bodytuning das Körperbild und beeinflussen so auch die Wahrnehmung von Schönheit und das Wohlbefinden bei vor allem  jungen Menschen. Junge Menschen werden so angehalten einem Ideal nachzueifern, das nicht realistisch ist, welches die Influencer:innen selbst in der Realität auch nicht darstellen können.
Der Körperdruck, der dadurch bei jungen Menschen zunimmt, erhöht die Gefahr von psychischen Problemen oder führt eben zu diesen.
Die Studie von “Kinder und Medien 2020”, die von der norwegischen Medienbehörde in Auftrag gegeben wurde, zeigt ein klares Bild von Körperdruck auf Jugendliche durch Werbung in Social Media. Im Zuge dessen, stimmt das norwegische Parlament über einen Gesetzentwurf ab, der die Markierung von Werbe-Posts, -Videos und -Reels vorsieht, die durch Face und Bodytuning verändert wurden. Diese Transparenz soll jungen Menschen ermöglichen,  unrealistische Darstellungen wahrzunehmen und Werbetreibenden und Influencer:innen anhalten realistisch zu werben.

Wir fordern deshalb

die Einführung von Markierungen bei monetarisierten Videos, Reels und Posts auf Social-Media-Plattformen, die durch Face- und Bodytuning verändern wurden.

Begründung:

Durch die Einführung solcher Markierungen können Nutzer:innen von Social Media unrealistische Schönheitsideale besser erkennen. Vor allem jungen Menschen, die Vorbilder in Social Media finden, kriegen dadurch den Hinweis auf eine verzerrte Körperwelt. Durch diese Transparenz kann der Körperdruck abnehmen und auch Werbetreibende angehalten werden einem realistischen Schönheitsideal sich anzunehmen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä3 zum N4 2 UB Ennepe-Ruhr Ersetze in Z. 2 „Social Media“ durch „soziale Medien“
Angenommen Ä4 zum N4 2 UB Ennepe-Ruhr Ersetze  Z. 2 „vermehrt“ durch „vor allem
Angenommen Ä5 zum N4 3 UB Ennepe-Ruhr Ersetze Z. 3 „ Verwenden von Face- und Bodytuning“ durch „ retuschieren des Körpers oder Körperteile,
Angenommen Ä6 zum N4 7 UB Ennepe-Ruhr Einfügen Z. 7 nach „diesen“ „ Mehrere Länder sind  schon deutlich weiter, als wir hier in Deutschland, so gibt es in Israel ein „Photoshop-Gesetz“ und in Frankreich mit dem „Photographie retourchee“ ein Gesetzt seit 2017, welches auf retourschierte Fotos aufmerksam macht. „
Angenommen Ä7 zum N4 11 UB Ennepe-Ruhr Ergänze nach  „Körperwelt“ Z. 11 nach „wurden“ - „Durch die Einführung eines solchen Gesetzes wäre ein wichtiger Schritt getan, dem psychischen Druck den Menschen auf Social Media ausgesetzt sind, entgegen zu wirken. Auch wenn einem oftmals die unechte Repräsentation in Sozialen Netzten bewusst ist, so ist die Suggestionswirkung für junge Menschen sehr stark und diese äußert sich oftmals leider erst später und dann sehr Mittelbar, eben in Form von psychischer Belastung bis hin zu psychischen Erkrankungen wie Essstörungen. Eine solche Kennzeichnung führt auch dazu, dass dem Unterbewusstsein permanent die unechte Darstellung der Menschen aufgezeigt wird. Mit einem solchen Gesetz allein ist es natürlich nicht getan, weiter braucht es Ausklärungsarbeiten im Umgang mit Sozialen Medien, insbesondere für Jugendliche.
Erledigt Ä1 zum N4 15 KV Warendorf ergänze in Zeile 15: [die Einführung von] einheitlichen [Markierungen bei monetisierten Videos, Reels und Posts...]
Mit Änderungen angenommen Ä8 zum N4 15 UB Ennepe-Ruhr Ersetze Z. 15  „die Einführung von Markierungen bei monetisierten Videos, Reels und Posts auf Social-Media-Plattformen, die durch Face- und Bodytuning verändern wurden.  durch: „ Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von retuschierten Körpern oder Körperteilen auf Werbefotos, - Videos, - Reels oder ähnlichem in sozialen Netzwerken. Diese soll in Form einer einheitlichen Kennzeichnung mithilfe eines Symbols erfüllt werden. (Unter Körperteilen wird hierbei der gesamte Körper verstanden, dies bedeutet inklusive der Darstellung der Haut, der Größe eines Models oder auch dessen Figur.) Weiterhin soll die Bildbearbeitung in Form von Kontrastveränderung oder Aufhellung möglich sein, solange diese nicht das Aussehen der Personen verändert. Bei Verstoß gegen das Gesetz muss ein Bußgeld entrichtet werden
Erledigt Ä9 zum N4 15 UB Bochum Streiche 'monetarisiert' ersatzlos
Erledigt Ä10 zum N4 15 UB Bonn Ersetze Z.15 und 16, durch: "die Einfürung einer Liste von markierungspflichtigen Face- und Bodytuning-Veränderungen bei monetarisierten Social-Media-Inhalten. Diese Liste soll regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um neuste Werkzeuge zum Face- und Bodytuning abzudecken."
Angenommen Ä2 zum N4 16 KV Warendorf ergänze nach Zeile 16: "Darüber hinaus fordern wir, dass bei großen Digitalunternehmen und Social-Media-Konzernen darauf hingewirkt werden soll, entsprechende einheitliche Markierungsmöglichkeiten - zumindest innerhalb einer Plattform, wenn möglich sogar plattformübergreifend - anzubieten und einzubinden."
Text des Beschlusses:

Es ist nicht neu, dass es in unserer Gesellschaft unrealistische Schönheitsideale gibt. Verstärkt wird dies allerdings vor allem durch soziale Medien, wie zum Beispiel Instagram. Influencer:innen verzerren durch das Retuschieren des Körpers oder Körperteile, Schönheit und das Wohlbefinden bei vor allem  jungen Menschen. Junge Menschen werden so angehalten einem Ideal nachzueifern, das nicht realistisch ist, welches die Influencer:innen selbst in der Realität auch nicht darstellen können.

Der Körperdruck, der dadurch bei jungen Menschen zunimmt, erhöht die Gefahr von psychischen Problemen oder führt eben zu diesen. Mehrere Länder sind  schon deutlich weiter, als wir hier in Deutschland, so gibt es in Israel ein „Photoshop-Gesetz“ und in Frankreich mit dem „Photographie retourchee“ ein Gesetzt seit 2017, welches auf retourschierte Fotos aufmerksam macht.

Die Studie von “Kinder und Medien 2020”, die von der norwegischen Medienbehörde in Auftrag gegeben wurde, zeigt ein klares Bild von Körperdruck auf Jugendliche durch Werbung in Social Media. Im Zuge dessen, stimmt das norwegische Parlament über einen Gesetzentwurf ab, der die Markierung von Werbe-Posts, -Videos und -Reels vorsieht, die durch Face und Bodytuning verändert wurden. Durch die Einführung eines solchen Gesetzes wäre ein wichtiger Schritt getan, dem psychischen Druck den Menschen auf Social Media ausgesetzt sind, entgegen zu wirken. Auch wenn einem oftmals die unechte Repräsentation in Sozialen Netzten bewusst ist, so ist die Suggestionswirkung für junge Menschen sehr stark und diese äußert sich oftmals leider erst später und dann sehr Mittelbar, eben in Form von psychischer Belastung bis hin zu psychischen Erkrankungen wie Essstörungen. Eine solche Kennzeichnung führt auch dazu, dass dem Unterbewusstsein permanent die unechte Darstellung der Menschen aufgezeigt wird. Mit einem solchen Gesetz allein ist es natürlich nicht getan, weiter braucht es Ausklärungsarbeiten im Umgang mit Sozialen Medien, insbesondere für Jugendliche. Diese Transparenz soll jungen Menschen ermöglichen,  unrealistische Darstellungen wahrzunehmen und Werbetreibenden und Influencer:innen anhalten realistisch zu werben.

Wir fordern deshalb

die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von retuschierten Körpern oder Körperteilen auf Werbefotos, – Videos, – Reels oder ähnlichem in sozialen Netzwerken. Diese soll in Form einer einheitlichen Kennzeichnung mithilfe eines Symbols erfüllt werden.

Hierfür soll eine Liste von markierungspflichtigen Face- und Bodytuning-Veränderungen  eingeführt werden. Diese Liste soll regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um neuste Werkzeuge zum Face- und Bodytuning abzudecken. (Unter Körperteilen wird hierbei der gesamte Körper verstanden, dies bedeutet inklusive der Darstellung der Haut, der Größe eines Models oder auch dessen Figur.) Weiterhin soll die Bildbearbeitung in Form von Kontrastveränderung oder Aufhellung möglich sein, solange diese nicht das Aussehen der Personen verändert.

Bei Verstoß gegen das Gesetz muss ein Bußgeld entrichtet werden. Darüber hinaus fordern wir, dass bei großen Digitalunternehmen und Social-Media-Konzernen darauf hingewirkt werden soll, entsprechende einheitliche Markierungsmöglichkeiten – zumindest innerhalb einer Plattform, wenn möglich sogar plattformübergreifend – anzubieten und einzubinden.

Beschluss-PDF:

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