Ä2 zum N4

ergänze nach Zeile 16: „Darüber hinaus fordern wir, dass bei großen Digitalunternehmen und Social-Media-Konzernen darauf hingewirkt werden soll, entsprechende einheitliche Markierungsmöglichkeiten – zumindest innerhalb einer Plattform, wenn möglich sogar plattformübergreifend – anzubieten und einzubinden.“

Begründung:

Um Content-Ersteller*innen nicht in die Situation zu bringen, erst überlegen zu müssen, an welcher Stelle und in welcher Form eine Markierung erforderlich ist, soll bei den Digitalkonzernen darauf hingewirkt werden, einheitliche Optionen anzubieten. Solche Optionen könnten zum Beispiel ähnlich der Markierung von „Branded Content“ angeboten werden und sorgen bei Anwahl für eine einheitliche Darstellung in den Apps und auf den Webseiten. Darüber hinaus vereinfacht eine solche Option auch die Erkennbarkeit von Face- und Bodytuning für die endnutzenden Verbraucher*innen.