Ä1 zum D2

Status:
Angenommen

Ersetze Zeile 41-45 durch:

Weitergehend fordern wir eine Ausweitung dieser Richtlinie auf das nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten, da sich die Richtlinie im derzeitigen Zustand lediglich auf Meldungen von Verstößen gegen das Europäische Recht beschränkt. Dadurch würden auch Whistleblower*innen, welche von Verstößen gegen das jeweilige nationale Recht berichten, den Schutz der Richtlinie genießen.
Zudem fordern wir die Ergänzung von Whistleblowing als Asylgrund, um Whistleblower*innen vor staatlichen Repressalien, Verfolgung und Gewalt zu schützen.

Begründung:

Begründung erfolgt mündlich.