Ä3 zum F7

Status:
Mit Änderungen angenommen

Ersetze die Z. 31-39 durch:

  • „eine ausreichende personelle Ausstattung der Unterhaltsvorschussstellen, um dem gesteigerten Verwaltungsaufwand gerecht werden zu können.
  • eine erweiterte Nachweispflicht der Unterhaltspflichtigen über deren Zahlungsunfähigkeit.
  • eine Evaluation des Mittels des Kontenabrufverfahrens. Zu prüfen wäre, inwieweit ein Verzicht auf die Ankündigung eines solchen Verfahrens den Schuldner*innen gegenüber verhältnismäßig wäre, um ihnen die Möglichkeit zu nehmen, bisher versteckte Konten prophylaktisch zu leeren.“