Ä1 zum K4

Status:
(noch) nicht behandelt

Ergänzung nach letztem Satz: „Wer seine Fahrerlaubnis medizinisch bedingt abgeben muss, bekommt 50%; Wer ab Eintritt in den Ruhestand freiwillig die Fahrerlaubnis abgibt 75% Ermäßigung auf Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel.“

Begründung:

Nicht nur aufgrund verkehrsmedizinischer Begutachtung, sondern auch aufgrund der subjektiven Selbsteinschätzung soll die Rückgabe der Fahrerlaubnis möglich sein. Eine Ermäßigung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel kann dafür ein Anreiz sein. Die Höhe der jeweiligen Ermäßigung ist hier willkürlich gewählt und kann, wie auch ggf. eine Deckelung der Ermäßigung bei überschreiten einer noch zu bestimmenden Einkommensgrenze, weiter diskutiert werden. Der möglicherweise reduzierte Individualverkehr ist dadurch ein positiver Nebeneffekt.