B11 Abitur- und zentrale Abschlussarbeiten anonymisieren

Status:
Mit Änderungen angenommen

Bei Menschen – insbesondere bei Schüler*innen – jeder Herkunft, eines jeden Alters und aus den verschiedensten sozialen Schichten erscheint bereits allgemein bekannt zu sein, dass die tatsächliche Leistung von Schüler*innen in deutschen Schulen nur bedingt mit ihren Noten korrelieren. Oftmals prägt die soziale Herkunft die Karriere und die Noten von Schüler*innen.

Im Sinne der tatsächlichen Chancengleichheit ist zwingend erforderlich, dass schriftliche Aufsichtsarbeiten an Schulen in Nordrhein-Westfalen fernab von Sympathie, Ethnie oder sozialer Zugehörigkeit bewertet werden. Eine solche Bewertung der Aufsichtsarbeiten kann von Lehrer*innen nur geleistet werden, wenn und soweit die Aufsichtsarbeiten anonymisiert werden.

Daher fordern wir die Anonymisierung aller Aufsichtsarbeiten an Schulen unseres Bundeslandes.

Die wichtigsten Aufsichtsarbeiten sind als solche zu behandeln

Als die wichtigsten Aufsichtsarbeiten in der Schullaufbahn gelten die zentralen Abschlussprüfungen der zehnten und die Abiturprüfungen der zwölften bzw. dreizehnten Klassen. Durch den hohen Einfluss der Prüfungen auf die Gesamt-/Abschlussnoten und damit auf den Werdegang der Schüler*innen sind bei diesen sicherzustellen, dass die Bewertung neutral erfolgt. Daher fordern wir die Anonymisierung insbesondere im Bereich der genannten Abschlussarbeiten. Den Lehrkräften, welche die Aufsichtsarbeiten korrigieren, sollte keine Identifikation der Schüler*innen bis zum Abschluss der Notengebung ermöglicht werden.

Anonymisierung zum Schutz vor einer ungerechten Schulempfehlung

Ist ein Kind zehn Jahre alt, so trifft unser Schulsystem bereits die wohl wichtigste Entscheidung im Leben des Kindes – welche Empfehlung zur weiterführenden Schule wird dem Kind ausgestellt? Eine gerechte Entscheidung über die Zukunft des Kindes kann jedoch nur erfolgen, soweit auch seine Leistung unabhängig und gerecht bewertet wird. Deshalb fordern wir, auch und insbesondere die schriftlichen Aufsichtsarbeiten an Grundschulen im Rahmen der vierten Klasse zu anonymisieren. Dabei sollte hier ebenfalls den Lehrkräften bei der Bewertung der Aufsichtsarbeiten bis zur Vergabe der Note möglichst wenig Chance gegeben werden, den Ersteller der Aufsichtsarbeit identifizieren zu können. Erst nach Vergabe der Note ist es erforderlich, die Identität des Bearbeiters offenzulegen.

Die Anonymisierung unabhängig von – jedoch gestärkt durch – die Digitalisierung der Schulen

Die Anonymisierung der Aufsichtsarbeiten soll die Schüler*innen vor einer ungerechten und subjektiven Behandlung schützen. Ein Konzept ähnlich den Aufsichtsarbeiten an diversen Universitäten, bei dem die Studierenden lediglich ihre Matrikel-Nummer anstelle ihres Namens angeben, wäre an deutschen Schulen bereits ein Schritt, der dazu beitragen kann, Noten gerechter und objektiver zu machen. Durch die voranschreitende und unterstützenswerte Digitalisierung der deutschen Schulen sollte jedoch auch die Anonymisierung der Aufsichtsarbeiten praktikabler und effizienter werden. Denn die Schüler*innen haben naturgemäß ein enges Verhältnis zu ihren jeweiligen Lehrkräften. Vielfach lernen die Lehrkräfte durch den jahrelangen Umgang mit den Schülern ihre Handschrift und Schreibstile kennen. Eine Anonymisierung der Aufsichtsarbeiten macht daher am meisten Sinn, wenn und soweit die Aufsichtsarbeiten digital abgehalten werden. Wir sprechen uns daher auch für eine digitale Vorlage aus, welche sicherstellt, dass allen Schüler*innen ein digitales Endgerät zur Verfügung steht. Die schulischen Aufsichtsarbeiten sollen sodann in größtmöglichen Umfang auf digitalen Endgeräten bearbeitet und digital korrigiert werden.

Begründung:

Im jungen Leben der Schülerinnen und Schüler der nordrhein-westfälischen Schulen stellen die Schulnoten einen den Alltag und ihre Zukunft bestimmenden Lebensaspekt dar. Die Noten können und dürfen nur derart bestimmend sein, wenn sie objektiv und aufgrund erbrachter Leistung vergeben werden. Entsprechend hohe Anforderungen muss die Politik an die Vergabe der Noten stellen. Das Gefühl einer Vielzahl von Schüler*innen und die Erkenntnisse aus der Wissenschaft zeigen jedoch ein grobes Missverhältnis zwischen dem, was wir von Noten erwarten müssen und dem, was die Noten letztendlich sind.

So hat bereits die Studie „Herkunft zensiert? Leistungsdiagnostik und soziale Ungleichheiten in der Schule“ der Vodafon Stiftung festgestellt, dass Schüler*innen mit niedrigerem sozialen Stand in 29,8 % der Fälle bei gleicher Leistung schlechter bewertet werden, als ihre Mitschüler*innen aus höheren sozialen Schichten. Davon erhalten rund 8,2 Prozent der „Arbeiterkinder“ bei gleicher Leistung eine geringere Schulempfehlung als Schüler aus bildungsnäheren Elternhäusern. Gar 21,6 % der Schüler aus bildungsfernen Familien werden im Schulalltag, trotz Erzielung gleicher Ergebnisse bei standardisierten Leistungstests, schlechter bewertet als ihre Mitschüler aus bildungsnahen Familien.[1]

Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch die Internationale Grundschul-Leseuntersuchung (IGLU) unter der wissenschaftlichen Leitung von Bildungsforscher Wilfried Bos. Die IGLU-Studie untersucht das Leseverständnis von Schülerinnen und Schülern der vierten Klasse im internationalen Vergleich. Die Studie wird alle fünf Jahre durchgeführt. Dabei analysieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anhand von Merkmalen wie Geschlecht, soziale Herkunft, Migrationsstatus, Lehr- und Lernbedingungen die Lesekompetenzen der Kinder.[2] Die IGLU-Studie 2016 wies nach, dass die Herkunft der Schüler oftmals ihre Schulkarrieren prägt. So hieß es im Rahman der Studie:

„[…] Bedenklich ist hingegen der konstant hohe Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler und den Schullaufbahnpräferenzen. Auch unter Kontrolle der Lesekompetenz und der Deutschnote haben Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern eine deutlich höhere Chance auf eine Gymnasialpräferenz als Kinder aus bildungsfernen Familien […]“.[3]

Abseits der sozialen Herkunft wirkt sich auch die mögliche Migrationsgeschichte der Schüler*innen auf die die Notenvergabe aus. So belegten die Forscher*innen vom Lehrstuhl pädagogische Psychologie der Universität Mannheim, dass angehende Lehrer*innen schlechtere Diktat-Noten für Schüler mit ausländischen Namen vergeben, selbst dann, wenn die Anzahl von Fehlern in den Diktaten gleich war.[4]

Zusammenfassend gibt es vor allem einen guten Grund für die Forderung zur Anonymisierung von Aufsichtsarbeiten an Schulen. Die Notengebung wird nachweislich von subjektiven Kriterien, wie der sozialen Herkunft der Schüler*innen beeinflusst. Ein solcher Einfluss widerspricht jedoch dem Anspruch auf Chancengleichheit in unserer Gesellschaft, wie er in Artikel 3, Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes verankert ist und muss durch Maßnahmen bekämpft werden, welche die Objektivität bei der Notenvergabe stärken.

[1] Maaz, Baeriswyl und Trautwein, in: „Herkunft zensiert“, Bl. 11, 35, zu finden unter:
https://www.vodafone-stiftung.de/wp-content/uploads/2019/06/herkunft_zensiert_2012.pdf;
https://www.tagesspiegel.de/wissen/studie-zu-zensuren-in-der-schule-bei-gleicher-leistung-mies-benotet/6440574.html

[2] https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/das-sagt-die-wissenschaft-ueber-noten/

[3] Stubbe, Bos und Schurig, in: IGLU 2016, Bl. 248, zu finden unter: https://www.waxmann.com/?eID=texte&pdf=3700Volltext.pdf&typ=zusatztext

[4] Bonefeld und Dickhäuser, in: „Max vs. Murat: Effekte des Migrationshintergrundes bei der Diktatbeurteilung“, Bl. 2; https://www.uni-mannheim.de/newsroom/presse/pressemitteilungen/2018/juli/max-versus-murat-schlechtere-noten-
im-diktat-fuer-grundschulkinder-mit-tuerkischem-hintergrund/

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä2 zum B11 1 UB Duisburg Streiche die Zeilen 1-39 und ersetze sie durch folgenden Text: Bei Menschen – insbesondere bei Schüler*innen – jeder Herkunft, eines jeden Alters und aus den verschiedensten sozialen Schichten erscheint bereits allgemein bekannt zu sein, dass die tatsächliche Leistung von Schüler*innen in deutschen Schulen nur bedingt mit ihren Noten korrelieren. Oftmals prägt die soziale Herkunft die Karriere und die Noten von Schüler*innen. Im Sinne der tatsächlichen Chancengleichheit ist zwingend erforderlich, dass schriftliche Abitur- und zentrale Abschlussarbeiten neutral bewertet werden. Eine solche Bewertung kann von Lehrer*innen nur geleistet werden, wenn diese und anonymisiert werden. Daher fordern wir die Anonymisierung aller Abitur- und zentrale Abschlussarbeiten an Schulen unseres Bundeslandes. Die wichtigsten Aufsichtsarbeiten sind als solche zu behandeln Als die wichtigsten Aufsichtsarbeiten in der Schullaufbahn gelten die zentralen Abschlussprüfungen und die Abiturprüfungen. Durch den hohen Einfluss der Prüfungen auf die Gesamt-/Abschlussnoten und damit auf den Werdegang der Schüler*innen sind bei diesen sicherzustellen, dass die Bewertung neutral erfolgt. Daher fordern wir die Anonymisierung im Bereich der genannten Abschlussarbeiten. Den Lehrkräften, welche diese korrigieren, sollte keine Identifikation der Schüler*innen bis zum Abschluss der Notengebung ermöglicht werden.
Angenommen Ä3 zum B11 1 UB Duisburg Streiche die Überschrift und ersetze sie durch folgende Überschrift: Abitur- und zentrale Abschlussarbeiten anonymisieren    
Text des Beschlusses:

Bei Menschen – insbesondere bei Schüler*innen – jeder Herkunft, eines jeden Alters und aus den verschiedensten sozialen Schichten erscheint bereits allgemein bekannt zu sein, dass die tatsächliche Leistung von Schüler*innen in deutschen Schulen nur bedingt mit ihren Noten korrelieren. Oftmals prägt die soziale Herkunft die Karriere und die Noten von Schüler*innen.

Im Sinne der tatsächlichen Chancengleichheit ist zwingend erforderlich, dass schriftliche Abitur- und zentrale Abschlussarbeiten neutral bewertet werden.
Eine solche Bewertung kann von Lehrer*innen nur geleistet werden, wenn diese und anonymisiert werden.
Daher fordern wir die Anonymisierung aller Abitur- und zentrale Abschlussarbeiten an Schulen unseres Bundeslandes.

Die wichtigsten Aufsichtsarbeiten sind als solche zu behandeln

Als die wichtigsten Aufsichtsarbeiten in der Schullaufbahn gelten die zentralen Abschlussprüfungen und die Abiturprüfungen.
Durch den hohen Einfluss der Prüfungen auf die Gesamt-/Abschlussnoten und damit auf den Werdegang der Schüler*innen sind bei diesen sicherzustellen, dass die Bewertung neutral erfolgt. Daher fordern wir die Anonymisierung im Bereich der genannten Abschlussarbeiten. Den Lehrkräften, welche diese korrigieren, sollte keine Identifikation der Schüler*innen bis zum Abschluss der Notengebung ermöglicht werden.

Beschluss-PDF: