W3 Lebensmittelverschwendung

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Status:
Mit Änderungen angenommen

Jedes Jahr landen alleine in Deutschland mehr als 12 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll.[1] Global entstehen jährlich ca. 4 Gigatonnen CO2-Äquivalent an Emissionen durch Lebensmittelverschwendung.[2]

Dieses schadet unserem Klima und stellt eine massive Ressourcenverschwendung dar. Besonders in den reichen Ländern wird überproportional viel verschwendet. Das Gesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 gegen Lebensmittelverschwendung ist wenig mehr als eine Interessenbekundung, dass man dieses Thema ernst nehmen wolle. [3] Es fehlen konkrete Maßnahmen und das Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Dies soll erreicht werden durch Gremien in den verschiedenen Sektoren (Landwirtschaft, Einzelhandel, Gastronomie und Verbraucher). Allerdings ist das Zeitfenster viel zu groß und schließt bizarrerweise Vereine und andere Organisationen, die sich mit Lebensmittelverschwendung auseinandersetzen, nicht mit ein.   Dies zeugt von einem absoluten Unverständnis der Realität dieses Themas. Verbände, wie die Tafeln, Foodsharing etc. setzen sich aktiv gegen die Lebensmittelverschwendung ein und werden in diesem Gesetz ignoriert.

Wir fordern daher, dass alle Großküchen, Mensen, Buffets und sonstige Anbieter von verarbeiteten Lebensmittel, ab einer zu definierende Größe dazu verpflichtet werden müssen, ihre Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Sie werden angehalten, übrig gebliebene Lebensmittel wieder zu verwerten, im Preis reduziert anzubieten oder zu spenden. Zudem sollen sie dazu angewiesen werden, wo möglich, ihre Waren lokal zu beziehen und zu produzieren. So wird der CO2-Fußabdruck der angebotenen Lebensmittel drastisch reduziert. Um eine Überproduktion von vornherein zu vermeiden, sollen Angebot und Menge möglichst effizient gestaltet werden.

Im Lebensmitteleinzelhandel müssen Anreize dafür geschaffen werden, dass es nicht mehr günstiger ist, Lebensmittel weg zuwerfen. Ein Wegwerfen von noch verzehrbaren Lebensmitteln, muss mit einer Strafzahlung einhergehen, um so das Spenden attraktiver zu machen. Dazu müssen Hürden geschafft werden, die das Wegwerfen von Lebensmittel teurer als das Spenden machen. Strafzahlungen oder eine Steuer für das Entsorgen noch Verzehrbarer Lebensmittel muss her. Die Lebensmittel, die entsorgt werden müssen, etwa aufgrund eines Rückrufs, einer Verunreinigung oder einer deutlichen Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums, müssen dokumentiert und entsprechend entsorgt werden. Dies ist ein erhöhter Bürokratieaufwand, dies steht außer Frage. Dieser soll Anreiz für den Lebensmitteleinzelhandel etc. sein nicht bis zum Landeschluss Regale  voll zu stopfen um ein Bild von Überfluss zu schaffen. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden zum Spenden von Lebensmittel abgebaut werden.

Konzepte wie Foodsharing und Toogoodtogo zeigen, welche Möglichkeiten der Einzelhandel hat, ohne große Mehrkosten noch verzehrbare Lebensmittel abzugeben. In der Realität ziehen viele dennoch diese Konzepte nicht in Erwägung. Das passiert oft, weil das Durchlaufen bürokratischer Prozesse nötig ist und undurchsichtige Regelungen in Bezug auf die Haftung existieren. Die jeder Logik widersprechenden Urteile zum Containern, dem Entwenden bereits weggeworfener Lebensmittel aus dem Müll, zeigen dies deutlich. Es darf nicht länger billiger sein Lebensmittel weg zuwerfen, als sie zu spenden!

[1] https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html [Zuletzt aufgerufen am 15.08.21]

[2] WRI’S Climate Date Explorer (4)

[3] https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/Nationale_Strategie_Lebensmittelverschwendung_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [Zuletzt aufgerufen am 15.08.21]

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä1 zum W3 13 UB Münster Streiche Z. 13-35 und ersetze durch: „Wir fordern daher:
  • ein Verbot von Lebensmittelverschwendung. Das Vernichten oder Wegwerfen von Lebensmitteln wird für den Lebensmitteinzelhandel unter Strafe gestellt. Stattdessen sollen die Lebensmittel zur Verteilung oder (weiter-)verwendung an Tafeln oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Die gespendeten Lebensmittel können dabei bis zu einem gewissen Anteil von der Steuer abgesetzt werden. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden zum Spenden von Lebensmittel abgebaut werden.
  • , dass die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle von der Strafverfolgung ausgenommen wird. Beispielsweise indem solche Lebensmittelabfälle als herrenlose Sachen definiert werden.
  • Großküchen, Mensen, Restaurants und sonstige Anbieter*innen zubereiteter Speisen werden dazu verpflichtet Lebensmittel, die andernfalls entsorgt würden, stark vergünstigt (Verpackungspreis) oder kostenlos anzubieten, sofern eine interne Weiterverarbeitung ausgeschlossen ist. Neben dem eigenständigen Anbieten können die Produzent*innen alternativ mit Organisationen gegen Lebensmittelverschwendung wie Tafeln, foodsharing oder too-good-to-go kooperieren. Zudem sollen lokaler Bezug und Produktion gefördert werden, da so der CO2-Fußabdruck der angebotenen Lebensmittel drastisch reduziert wird.
Text des Beschlusses:

Jedes Jahr landen alleine in Deutschland mehr als 12 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll.[1] Global entstehen jährlich ca. 4 Gigatonnen CO2-Äquivalent an Emissionen durch Lebensmittelverschwendung.[2]

Dieses schadet unserem Klima und stellt eine massive Ressourcenverschwendung dar. Besonders in den reichen Ländern wird überproportional viel verschwendet. Das Gesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 gegen Lebensmittelverschwendung ist wenig mehr als eine Interessenbekundung, dass man dieses Thema ernst nehmen wolle. [3] Es fehlen konkrete Maßnahmen und das Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Dies soll erreicht werden durch Gremien in den verschiedenen Sektoren (Landwirtschaft, Einzelhandel, Gastronomie und Verbraucher). Allerdings ist das Zeitfenster viel zu groß und schließt bizarrerweise Vereine und andere Organisationen, die sich mit Lebensmittelverschwendung auseinandersetzen, nicht mit ein.   Dies zeugt von einem absoluten Unverständnis der Realität dieses Themas. Verbände, wie die Tafeln, Foodsharing etc. setzen sich aktiv gegen die Lebensmittelverschwendung ein und werden in diesem Gesetz ignoriert.

Wir fordern daher:

  • ein Verbot von Lebensmittelverschwendung. Das Vernichten oder Wegwerfen von Lebensmitteln wird für den Lebensmitteinzelhandel unter Strafe gestellt. Stattdessen sollen die Lebensmittel zur Verteilung oder (weiter-)verwendung an Tafeln oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Die gespendeten Lebensmittel können dabei bis zu einem gewissen Anteil von der Steuer abgesetzt werden. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden zum Spenden von Lebensmittel abgebaut werden.
  • , dass die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle von der Strafverfolgung ausgenommen wird. Beispielsweise indem solche Lebensmittelabfälle als herrenlose Sachen definiert werden.
  • Großküchen, Mensen, Restaurants und sonstige Anbieter*innen zubereiteter Speisen werden dazu verpflichtet Lebensmittel, die andernfalls entsorgt würden, stark vergünstigt (Verpackungspreis) oder kostenlos anzubieten, sofern eine interne Weiterverarbeitung ausgeschlossen ist. Neben dem eigenständigen Anbieten können die Produzent*innen alternativ mit Organisationen gegen Lebensmittelverschwendung wie Tafeln, foodsharing oder to-good-to-go kooperieren. Zudem sollen lokaler Bezug und Produktion gefördert werden, da so der CO2-Fußabdruck der angebotenen Lebensmittel drastisch reduziert wird.

[1] https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html [Zuletzt aufgerufen am 15.08.21]

[2] WRI’S Climate Date Explorer (4)

[3] https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/Nationale_Strategie_Lebensmittelverschwendung_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [Zuletzt aufgerufen am 15.08.21]

Beschluss-PDF:

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