U4 Tiertransporte bei über 25 Grad Celsius stoppen

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Status:
Angenommen

Wir Jusos fordern, das Verbot von Tiertransporten von Masttieren bei über 30 Grad Celsius konsequent durchzusetzen. Die von dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft festgestellten Verstöße müssen von behördlicher Seite unterbunden werden.

Begründung:

Seit Jahren wird in der Öffentlichkeit über Tierwohl und entsprechende Labels diskutiert. Vor diesem Hintergrund müssen nicht nur die Haltbedingungen und Schlachtverfahren kritisch begutachtet werden. Vielmehr müssen Tiere stundenlange Fahrten auf dem Weg zum Schlachter über sich ergehen lassen. Über die aktuellen Vorschriften setzen sich einige Mastbetriebe hinweg. Dies muss seitens der zuständigen Behörden unterbunden werden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Abgelehnt Ä1 zum U4 1 UB Essen

Streiche in Antragsüberschrift ab „bei“ bis „stoppen“ und ersetze durch „strenger regulieren“.

Abgelehnt Ä2 zum U4 1 UB Essen

Füge in Z. 1 vor „Wir Jusos fordern“ ein:

“Auf der Agrarminister*Innenkonferenz im September 2019 wurde sich mit den Transportbedingungen von Tieren im Zusammenhang mit hohen Außentemperaturen beschäftigt. Das ist auch bitter nötig. Nicht selten sterben Tiere aufgrund unerträglicher Bedingung bei Haltung und Transport auf deutschem und europäischem Boden, auch aufgrund zu hoher Temperaturen.“

Angenommen Ä5 zum U4 1 Region Ostwestfalen-Lippe

Ersetze im Titel und in Z. 1 “30“ durch “25“

Abgelehnt Ä3 zum U4 2 UB Essen

Streiche Z. 2 ab „Die von“ bis Z. 10.

Abgelehnt Ä4 zum U4 3 UB Essen

Füge nach Antragtext ein:

“Die von der Konferenz beschlossenen Änderungen sind jedoch nichts als ein Tropfen auf den heißen Stein. Für einen würdigen Transport von Tieren müssen weitergehende Änderungen auf europäischer Ebene beschlossen und konsequent
kontrolliert werden. Darauf wird im Folgenden eingegangen.

Der Transport von jeglichen Tieren, einschließlich der von Masttieren unterliegt den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ((EG) Nr. 1/2005). Weitergehende, aber keineswegs ausreichende Regelungen werden auf bundesdeutscher Ebene durch die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) geregelt. Die EU-Verordnung wurde nach der Arbeit durch das wissenschaftliche Gremium für Tierschutzgesundheit ((AHAW) der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (efsa) 2004 eingeführt; jedoch wurden nicht alle dort erarbeiteten Forderungen übernommen, sondern vielfältige Ausnahmeregelungen eingearbeitet.

Wir fordern:

  • Wortgleiche Umsetzung der Forderungen des AHAW in die EU-Verordnung; Genaue Formulierung ohne gesetzliche Schlupflöcher für die europäischen Mitgliedsländer
  • Keine Unterscheidung beim Transport von ökologischer und konventioneller Lebensmittelproduktion in deutscher
    Tierschutzverordnung.

Aber auch eine ausschließliche, weiterreichende EU-Verordnung fasst nicht an die Wurzel des Problems europäischer Tiertransporte. In den letzten Jahrzehnten hat, auch durch vermehrten Fleischkonsum, die Zahl der transportierten Tiere kontinuierlich zugenommen. Außerdem wurden die Transportwege länger: Zum einen durch die Erweiterungen des EU-Handelsgebietes, zum anderen durch eine Ausdifferenzierung und Spezialisierung von Betrieben, die an der Produktion tierischer Nahrung beteiligt sind. Diese Betriebe liegen oftmals weit auseinander, sodass Tiere längere Wege aushalten müssen. Paradoxerweise hat durch den natürlichen Akkumulationsprozess eine Verringerung von Schlachthofbetreiber*innen, und somit eine Zentralisierung stattgefunden. Die Transporte und –Wege erhöhen sich auch hierdurch, da weniger Möglichkeiten zur Anfahrt und Auslieferung durch Haltungsbetriebe vorhanden sind.

Abhilfe könnte eine Sektorenkopplung im Bereich der sein. Wenn einzelne Betriebe näher beieinander oder nebeneinander liegen, werden schlicht Transportwege kürzer. Dieser Prozess könnte erzwungen werden, indem lange Transportwege für Händler*innen durch staatliche Regelungen unrentabel gestaltet werden.

Wir fordern:

  • Regelung zur Sanktionierung längerer Transportwege: Ein Beispiel könnte eine Tiertransportmaut sein, bei der Betriebe pro Tier und Kilometer eine Abgabe zahlen müssten
  • Nicht zusammenhängende Transportstätten müssen wieder gesellschaftlich dezentralisiert organisiert und Betriebe verkleinert werden, um flächendeckend ein regionales Angebot zu gewährleisten

Durch unterschiedliche rechtliche Handhabungen bezüglich der fleischlichen Lebensmittelproduktion in den jeweiligen Gebieten der Europäischen Union werden Tiere außerdem oftmals nur deshalb transportiert, um strengere Regelungen zu umgehen. Desweiteren fordert die EU nur unzureichend ihre durchaus bestehenden Einflüsse auf die Art des Transports von Tieren in Drittstaaten ein. Es müssen Regelungen verhandelt werden, die verhindern, dass Tierschutzverordnungen nicht mehr gelten, sobald ein Transporter das Hoheitsgebiet der EU verlässt.

Wir fordern:

  • Einbezug von dem europäischem Recht identischen Transportbestimmungen in Handelsabkommen mit Drittstaaten. Bei Nichteinhaltung Aufkündigung von Transportabkommen
  • verstärkte Kontrollen, unter anderem durch eine gemeinsame Stabstelle der europäischen- und nationalstaatlichen Zoll- und Veterinärbehörden und Polizeien
  • Obsoletwerdung nationalstaatlicher Tiertransportverordnungen durch hohe europäische Standards in der Verordnung der EU

Diese Regelungen zum Schutz von Tieren, insbesondere Masttieren rechtfertigen keine Preiserhöhung der Endprodukte für Verbraucher*innen. Rasante Preiserhöhungen sollen im Zweifel durch ohnehin bereits große Subventionen in
dieser Branche verhindert werden. Durch den hohen gesellschaftlichen Wert, den die Erhaltung von Nahrungsmitteln hat, ist auch eine kurzfristige Vergesellschaftung von Produktionsbetrieben diskutierbar.

Wir brauchen nicht zuletzt eine gesellschaftliche Debatte über Sinn und gesellschaftliche Folgen erhöhten oder übermäßigen Fleischkonsums. Wir müssen uns gesellschaftlich fragen, ob sich die Folgen der massenhaften Produktion von Fleischprodukten in dieser Form rechtfertigen lassen.

Mit Änderungen angenommen Ä6 zum U4 4 Region Ostwestfalen-Lippe

Ergänze in Z. 4: “Nicht nur der Transport bei großer Hitze, auch der lange Zeitraum stellt eine unzumutbare Belastung für Tiere da. Aktuell sind diese noch in einer Länge von acht Stunden, bei Vorhandensein von Tränke und Ventilatoren auch noch länger, erlaubt. Hinzu kommt, dass die Tiere dabei häufig auf sehr engem Raum zusammenstehen müssen. Insgesamt führen diese Zustände bei den Tieren zu Stress, Dehydration und Erschöpfung und somit zu einer durch striktere Regelungen
vermeidbaren Qual.

Da eine Durchsetzung von EU-Tierschutzbestimmungen bei Transporten ins Nicht-EU-Ausland de facto nicht über die gesamte Strecke gegeben ist, ist hierbei über eine Reduzierung auf ein absolutes Minimum nachzudenken.“

Text des Beschlusses:

Auf der Agrarminister*Innenkonferenz im September 2019 wurde sich mit den Transportbedingungen von Tieren im Zusammenhang mit hohen Außentemperaturen beschäftigt. Das ist auch bitter nötig. Nicht selten sterben Tiere aufgrund unerträglicher Bedingung bei Haltung und Transport auf deutschem und europäischem Boden, auch aufgrund zu hoher Temperaturen. Wir Jusos fordern, das Verbot von Tiertransporten von Masttieren bei über 25 Grad Celsius konsequent durchzusetzen.

Die von der Konferenz beschlossenen Änderungen sind jedoch nichts als ein Tropfen auf den heißen Stein. Für einen würdigen Transport von Tieren müssen weitergehende Änderungen auf europäischer Ebene beschlossen und konsequent kontrolliert werden. Darauf wird im Folgenden eingegangen.

Der Transport von jeglichen Tieren, einschließlich der von Masttieren unterliegt den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ((EG) Nr. 1/2005). Weitergehende, aber keineswegs ausreichende Regelungen werden auf bundesdeutscher Ebene durch die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) geregelt. Die EU-Verordnung wurde nach der Arbeit durch das wissenschaftliche Gremium für Tierschutzgesundheit ((AHAW) der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (efsa) 2004 eingeführt; jedoch wurden nicht alle dort erarbeiteten Forderungen übernommen, sondern vielfältige Ausnahmeregelungen eingearbeitet. Nicht nur der Transport bei großer Hitze, auch der lange Zeitraum stellt eine unzumutbare Belastung für Tiere da. Aktuell sind diese noch in einer Länge von acht Stunden, bei Vorhandensein von Tränke und Ventilatoren auch noch länger, erlaubt. Hinzu kommt, dass die Tiere dabei häufig auf sehr engem Raum zusammenstehen müssen. Insgesamt führen diese Zustände bei den Tieren zu Stress, Dehydration und Erschöpfung und somit zu einer durch striktere Regelungen vermeidbaren Qual.

Wir fordern:

  • Konsequente Durchsetzung des Verbots von Tiertransporten bei über 25 Grad Außentemperatur und strenge behördliche Kontrollen zur Einhaltung der Tierschutzregeln bei Tiertransporten.
  • Wortgleiche Umsetzung der Forderungen des AHAW in die EU-Verordnung; Genaue Formulierung ohne gesetzliche Schlupflöcher für die europäischen Mitgliedsländer
  • Keine Unterscheidung beim Transport von ökologischer und konventioneller Lebensmittelproduktion in deutscher Tierschutzverordnung.

Da eine Durchsetzung von EU-Tierschutzbestimmungen bei Transporten ins Nicht-EU-Ausland de facto nicht über die gesamte Strecke gegeben ist, ist hierbei über eine Reduzierung auf ein absolutes Minimum nachzudenken. Wir brauchen nicht zuletzt eine gesellschaftliche Debatte über Sinn und gesellschaftliche Folgen erhöhten oder übermäßigen Fleischkonsums. Wir müssen uns gesellschaftlich fragen, ob sich die Folgen der massenhaften Produktion von Fleischprodukten in dieser Form rechtfertigen lasse.

Beschluss-PDF:

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