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B4 Lebenslanges Lernen fördern, nicht nur fordern!

1.09.2021

Wer in NRW lebt und ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 20.000€ und 40.000€ hat, hat als Beschäftige*r, Selbständige*r oder Berufsrückkehrer*in bei beruflichen Weiterbildungen Anspruch auf den Bildungsscheck NRW und bei darunter liegenden Einkommen auf die Bildungsprämie des Bundes. Diese übernehmen bis zu 50% der Kosten der Weiterbildung bis zu einer Höhe von 500€.

So weit, so gut – allerdings sind diese Fördermöglichkeiten Anspruchsberechtigten zum einen häufig nicht bekannt und so übernehmen diese unnötig selbst die Kosten ihrer Weiterbildung oder beginnen die Maßnahme aus finanziellen Gründen gar nicht erst. Zum Anderen gibt es Weiterbildungen nicht für lau. Das heißt, dass gerade Kurse, die eine langfristige oder tiefergehende Weiterbildung beinhalten und so einen besonders großen Nutzen für den beruflichen Werdegang entfalten können, höhere Kosten als 1000€ (maximale Förderung 50% der Kosten und höchstens 500€) haben können. Auf diesen Kosten bleiben dann diejenigen sitzen, die sich aktiv um ihre berufliche Zukunft kümmern und weiterbilden möchten.

Aus staatlicher Sicht spricht für eine Ausweitung der bestehenden Fördergrenzen: Jede in Anspruch genommene Weiterbildungsförderung, die dazu führt, dass eine Weiterbildung überhaupt durchgeführt wird und die infolgedessen den Wechsel in einen anderen (besser bezahlten) Job ermöglicht oder eine Arbeitslosigkeit verhindert, ist eine lohnenswerte Investition.

Deswegen fordern wir:

  • Maximale Förderquote des Bildungsschecks NRW von 50% auf 66% erhöhen
  • Maximale Fördersumme des Bildungsschecks NRW von 500€ auf 1500€ erhöhen
  • Breit angelegte Werbekampagne für Bildungsscheck, um die Bekanntheit und Inanspruchnahme der Maßnahme zu erhöhen

Aus unserer Sicht gehört eine solche Forderung auch ins Wahlprogramm der NRW SPD.

B2 Reform des BAföG - Studium darf keine Frage des Geldes sein

1.09.2021

Erst die Vorlesung besuchen, dann an der Hausarbeit schreiben und anschließend für die Klausur lernen. Jedoch gibt es für einige Studierende keinen Feierabend, stattdessen müssen sie nochmal los, um zu arbeiten. Einige haben nicht mal die Möglichkeit nach der Universität Geld zu verdienen, sondern verpassen deswegen wichtige Vorlesungen. Doch sollte jemand, der studieren gehen möchte, nicht noch nebenbei arbeiten müssen. Eigentlich bietet der Staat in Form des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auch für Studierende eine finanzielle Unterstützung. Jedoch werden viele aus absurden Gründen abgelehnt oder verlieren ihren Anspruch. Die Bürokratie ist aufwendig und unübersichtlich. Dadurch, dass das BAföG zurückgezahlt werden muss, starten Studierende mit Schulden in die Arbeitswelt. Das zeigt: Das BAföG ist nicht ausgereift und an vielen Stellen nicht zu Ende gedacht. Bildung muss für jede*n gleichermaßen zugänglich sein und niemand darf auf Grund seines Finanzstatus eingeschränkt werden. Wer jedoch nebenbei arbeiten muss, um sich seinen eigenen Hausstand finanzieren zu können, widerfährt eine direkte Benachteiligung. Um dem entgegenzuwirken, benötigen wir dringend eine drastische Reform des BAföG hin zu einer wirklichen Unterstützung und zum Ziel, dass ein Studium keine Frage des Geldes ist.

Daher fordern wir:

– Das BAföG muss elternunabhängig werden und jede Person sollte mindestens einmal im Leben Recht auf eine Förderung erhalten. So gibt man Studierende auch eine bessere Planbarkeit. Aktuell wird der BAföG-Satz jedes Jahr neu berechnet, was dazu führen kann, dass nur, weil zum Beispiel Geschwister einen Job annehmen, der BAföG-Satz um mehr als die Hälfte sinken kann. Das kann drastische Folgen haben.

– Die Orientierung des BAföGs muss von der Regelstudienzeit abgekoppelt werden und stattdessen sollte eine Orientierung an der durchschnittlichen Studienzeit erfolgen. Die idealisierte Regelstudienzeit von 6 Semestern spiegelt nicht die Realität vieler Studiengänge wider. Als Beispiel: 2017 haben an der Uni Paderborn im Studiengang Maschinenbau von über 100 Studierende kein*e einzige*r sein/ihr Studium in Regelstudienzeit geschafft. Außerdem muss den Studierenden der Druck genommen werden, indem die restriktive Überprüfung der Leistungsnachweise durch die Ämter gelockert wird.

– Die Altersbegrenzung muss abgeschafft werden. Zu Beginn des Bachelor-Studiums darf man nicht älter als 29 sein. Wer sich jedoch erst später dazu entschließt, ein Studium zu belegen, darf nicht benachteiligt werden, nur weil man mit 20 noch nicht genau wusste, was man später in seinem Leben machen möchte.

– Der Förderbetrag muss an die Lebensrealitäten angepasst werden. Wir schlagen vor, dass mindestens der Betrag der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes als Orientierung genutzt wird. Dabei soll der Förderbetrag sich an die Lohn- und Preisentwicklung halten und ein regelmäßiger und automatischer Inflationsausgleich stattfinden. Außerdem müssen lokale Preise berücksichtigt werden, in dem man den Wohnkostenzuschuss lokal anpasst. In München zu wohnen ist deutlich teurer, als wenn man sein Studiengang zum Beispiel in Paderborn absolviert. Dabei gilt es auch, dass das BAföG nicht zurückgezahlt werden muss.

– Eine Vereinfachung der Beantragung von BAföG durch zum Beispiel einen einheitlichen Online Antrag. Außerdem sollte der Informationsfluss besser ausgeweitet werden, so dass den Studierenden ein besserer Überblick vermittelt wird. Oft scheitert es an der Bürokratie, dass Studierende sich zum Teil gar nicht erst bewerben.

– Auch bei einem Fachwechsel nach dem 4. Semester müssen Studierende weiter gefördert werden. Auch hier darf niemand benachteiligt werden, nur weil man nicht direkt das gefunden hat, was man wirklich studieren möchte. Es ist nicht selten, dass man während seines Studiengangs merkt, dass man doch etwas anderes möchte. Keine*r sollte auf Grund des Geldes gezwungen werden, etwas zu studieren, was er/sie am Ende gar nicht möchte.