N5 Solidarische Finanzierung des Rundfunkbeitrags

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Mit Änderungen angenommen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist ein elementarer und wichtiger Bestandteil der deutschen Medienlandschaft und dient insbesondere der Förderung des demokratischen Diskurses. Dafür wird der ÖRR unabhängig durch die Bürger*innen der Bundesrepublik in Form eines pauschalen Rundfunkbeitrags pro Wohnsitz finanziert. Dieser Beitrag stieg zuletzt, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotz des Willens der Landesregierung von Sachsen- Anhalt, auf 18,36 Euro.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hob damit nochmal die besondere Bedeutung des ÖRR hervor, mit der Begründung, dass durch: “[…] vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.”, der ÖRR mit “[…] authentische[n], sorgfältig recherchierte[n] Informationen […]” die Bürger*innen unabhängig und ohne Verzerrung über politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Themen informieren muss.

Diesen Grundsatz eines ÖRR mit einem demokratischen Bildungsauftrags und einer unabhängigen Finanzierung unterstützen wir. Zeitgleich nehmen wir eine zunehmende Polarisierung und Unzufriedenheit mit der Pauschalisierung des Rundfunkbeitrags wahr und wollen dies durch eine einkommensabhängige Staffelung des Rundfunkbeitrags lösen. Anders als in anderen Ländern wie beispielsweise Norwegen oder Frankreich wollen wir es hier bei einem Beitrag, dessen Höhe weiterhin von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt wird, belassen und sehen im Gegensatz dazu von der Erhebung einer Steuer ab. So lässt sich die Unabhängigkeit des Rundfunks, beziehungsweise dessen Finanzierung, von den politischen Mehrheiten im Parlament garantieren. Allerdings soll dieser Beitrag zukünftig haushaltseinkommensabhängig und weiterhin geräteunabhängig sein. Dadurch wollen wir die Kosten des Angebots des ÖRRs zu einkommensstärkeren Haushalten umlagern und unser Idealbild einer solidarischen Gesellschaft auf die Finanzierung des Rundfunks ausweiten.

Dass ein Beitrag nach bestimmten Maßstäben gestaffelt werden kann, zeigt sich bereits bei der aktuellen Erhebung des Rundfunkbeitrags bei Unternehmen, welcher nach Stärke und Mitarbeiterzahl der Unternehmen erhoben wird. Zudem fordern wir, dass Studierende als ganzes vom Rundfunkbeitrag befreit werden, egal ob sie BAföG beziehen oder nicht, genauso wie Auszubildende sowie Ableistende eines Bundesfreiwilligendienstes und eines freiwilligen sozialen, politischen oder ökologischen Jahres, da besonders für junge Menschen, die gerade erst ihre erste eigene Wohnung beziehen, gerade erst ihr eigenes Geld verdienen und zum ersten Mal auf eigenen Füßen stehen der Rundfunkbeitrag eine schwere finanzielle Belastung sein kann.

Für Menschen mit Behinderungen, die es ihnen nicht erlaubt, das volle Angebot des ÖRR zu empfangen, wie taube oder blinde Menschen, soll ebenfalls eine Befreiung erfolgen. Aktuell findet lediglich eine Absenkung des Rundfunkbeitrags für Besitzer*innen eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung RF (für Rundfunk) auf 5,83 Euro statt. Gruppen, die bereits vom Rundfunkbeitrag befreit sind, sollen dies auch weiterhin bleiben.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä6 zum N5 1 UB Bonn Streiche im Titel "- einkommensabhängige Staffelung"
Angenommen Ä1 zum N5 14 UB Bonn Ersetze in Z. 14 „Staffelung“ durch „Vergünstigung“
Angenommen Ä2 zum N5 14 UB Bonn Ersetze in Z. 14-18 „Anderes als in anderen Ländern […] der Erhebung einer Steuer ab“ durch „Haushalte, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet, sollen auf Antrag einen verminderten Rundfunkbeitrag bezahlen oder von diesem befreit werden. Die Höhe des Beitrags soll dabei, unter der Beachtung von Einkommensgrenzen, weiterhin von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt werden. Von der Erhebung einer Steuer wird weiterhin abgesehen.“
Angenommen Ä3 zum N5 19 UB Bonn Ersetze in Z.19 „haushaltseinkommensabhängig“ durch „einkommensschwache Haushalte begünstigen“
Angenommen Ä4 zum N5 22 UB Bonn Streiche in Z. 22-24 folgendes: „Dass ein Beitrag nach […] Mitarbeiterzahl der Unternehmen erhoben wird.“
Angenommen Ä5 zum N5 24 UB Bonn [Kompromiss von UB Bonn und UB Mönchengladbach] Ersetze in Z. 24-29 „Zudem fordern wir, dass Studierende […] schwere finanzielle Belastung sein kann.“ durch „Zudem fordern wir, dass Auszubildende und Studierende sowie Ableistende eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen, politischen oder ökologischen Jahres als Ganzes vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Die Befreiung soll unabhängig davon erfolgen, ob sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder Sozialhilfe beziehen, denn besonders für junge Menschen, die gerade erst ihre erste eigene Wohnung beziehen, ihr erstes eigenes Geld verdienen und zum ersten Mal auf eigenen Füßen stehen, kann der Rundfunkbeitrag eine schwere finanzielle Belastung sein.“
Text des Beschlusses:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist ein elementarer und wichtiger Bestandteil der deutschen Medienlandschaft und dient insbesondere der Förderung des demokratischen Diskurses. Dafür wird der ÖRR unabhängig durch die Bürger*innen der Bundesrepublik in Form eines pauschalen Rundfunkbeitrags pro Wohnsitz finanziert. Dieser Beitrag stieg zuletzt, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotz des Willens der Landesregierung von Sachsen- Anhalt, auf 18,36 Euro.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hob damit nochmal die besondere Bedeutung des ÖRR hervor, mit der Begründung, dass durch: „[…] vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.“, der ÖRR mit „[…] authentische[n], sorgfältig recherchierte[n] Informationen […]“ die Bürger*innen unabhängig und ohne Verzerrung über politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Themen informieren muss.

Diesen Grundsatz eines ÖRR mit einem demokratischen Bildungsauftrags und einer unabhängigen Finanzierung unterstützen wir. Zeitgleich nehmen wir eine zunehmende Polarisierung und Unzufriedenheit mit der Pauschalisierung des Rundfunkbeitrags wahr und wollen dies durch eine einkommensabhängige Vergünstigung des Rundfunkbeitrags lösen. Haushalte, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet, sollen auf Antrag einen verminderten Rundfunkbeitrag bezahlen oder von diesem befreit werden. Die Höhe des Beitrags soll dabei, unter der Beachtung von Einkommensgrenzen, weiterhin von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt werden. Von der Erhebung einer Steuer wird weiterhin abgesehen. So lässt sich die Unabhängigkeit des Rundfunks, beziehungsweise dessen Finanzierung, von den politischen Mehrheiten im Parlament garantieren. Allerdings soll dieser Beitrag zukünftig einkommensschwache Haushalte begünstigen und weiterhin geräteunabhängig sein. Dadurch wollen wir die Kosten des Angebots des ÖRRs zu einkommensstärkeren Haushalten umlagern und unser Idealbild einer solidarischen Gesellschaft auf die Finanzierung des Rundfunks ausweiten.

Zudem fordern wir, dass Auszubildende und Studierende sowie Ableistende eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen, politischen oder ökologischen Jahres als Ganzes vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Die Befreiung soll unabhängig davon erfolgen, ob sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder Sozialhilfe beziehen, denn besonders für junge Menschen, die gerade erst ihre erste eigene Wohnung beziehen, ihr erstes eigenes Geld verdienen und zum ersten Mal auf eigenen Füßen stehen, kann der Rundfunkbeitrag eine schwere finanzielle Belastung sein.

Für Menschen mit Behinderungen, die es ihnen nicht erlaubt, das volle Angebot des ÖRR zu empfangen, wie taube oder blinde Menschen, soll ebenfalls eine Befreiung erfolgen. Aktuell findet lediglich eine Absenkung des Rundfunkbeitrags für Besitzer*innen eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung RF (für Rundfunk) auf 5,83 Euro statt. Gruppen, die bereits vom Rundfunkbeitrag befreit sind, sollen dies auch weiterhin bleiben.

Beschluss-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen