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LA2 Hauptsache dem Kind geht es gut? – Für mehr Selbstbestimmung der Frau*/Gebärenden bei der Geburt

29.06.2020

Inhaltswarnung: Dieser Antrag behandelt unter anderem das Thema Gewalt bei der Geburt und schildert auch Gewalterfahrungen unter der Geburt (insbesondere die Zeilen 80-119).

Nein heißt Nein! Und zwar auch im Kreißsaal. Von Freund*innen und Bekannten entsteht immer mehr der Eindruck, dass die Geburt zu einem traumatisierenden Erlebnis für werdende Eltern werden kann. Statistiken sprechen davon, dass in Deutschland etwa 40 bis 50 Prozent der Mütter von psychischer und/oder körperlicher Gewalt bei der Geburt betroffen sind. Auch die WHO hat sich bereits dem Thema angenommen und dennoch gibt es zu wenig mediale und politische Aufmerksamkeit für das Thema. Doch warum eigentlich? Ist doch die Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen entweder selbst oder indirekt von dem Thema Geburt betroffen. Es wird viel über fehlende Kita-Plätze, steuerliche Förderungen von Familien oder Herdprämien diskutiert, aber auf den Sektor der Geburt kommt niemand zu sprechen. Vielleicht, weil dann deutlich würde, dass die Zustände auf den Geburtsstationen in einigen Gegenden katastrophal sind. Bemühungen, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, laufen ins Leere, solange ein Gesundheitssystem aufrechterhalten wird, das den Ursprung, die Geburt eines Kindes, erschwert.

Das deutsche DRG-System und strukturelle Probleme

In Deutschland gilt seit 2003 ein Klassifikationssystem, bei dem bestimmte Krankenhausfälle diagnosebezogenen Fallgruppen zugeordnet und dementsprechend abgerechnet werden. Kurzum: das G-DRG-System (engl. Abkürzung für German Diagnosis Related Groups). In der Theorie klingt an diesem System erstmal alles ganz logisch und fair. Das Budget einer Klinik berechnet sich nach der Anzahl seiner Patient*innen und dem Aufwand der Behandlung. So sollen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Kliniken geschaffen werden und sich leistungsfähige Kliniken am Ende durchsetzen. Alles natürlich mit dem Ziel eine gleichmäßige und hohe Qualität der Versorgung zu günstigen Preisen zum Wohl der Patient*innen herauszubilden. Dass der klinische Alltag oftmals anders aussieht und Kliniken völlig überlastet sind, zeigt sich in zahlreichen Berichten von Ärzt*innen und Klinikpersonal.

Der Vorrang ökonomischer Ziele und ein marktgerechtes Verhalten zwingt Kliniken Kosten beständig zu senken, um noch effizienter zu wirtschaften. Abläufe werden vereinfacht, verbilligt und es wird am Personal gespart. Prekäre Arbeitsverhältnisse, Missachtung von fachlichen Standards und Patient*innen für die wenig Zeit bleibt, sind die Folge. Besonders der pflegerische und therapeutische Personalschlüssel wird stark abgesenkt. Die zunehmende Ökonomisierung und Kommerzialisierung von Klinik und Gesundheitswesen verändert die Ärzt*in-Patient*in-Beziehung. Auch der deutsche Ethikrat äußerte sich bereits zu dem Thema und sieht das Patient*innenwohl in Gefahr. Durch das Fallpauschalensystem werden Fehlanreize geschaffen, was dazu führt, dass gut organisierte und stark spezialisierte Fachkliniken mit planbaren Behandlungen und mit wenig Notfallbehandlungen an Personal und Lohn sparen und ihre Patient*innen stark selektiv auswählen können. Dadurch können sie deutlich höhere Gewinne erwirtschaften. Ökonomisch unattraktive Fachabteilungen wie die Geburtshilfe werden abgebaut. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Anzahl der Kliniken, die eine Geburtsstation führen, von 880 im Jahre 2006 auf 690 im Jahr 2016 gesunken. Trend anhaltend. Die Vergütungsweise im Fallpauschalensystem belohnt medizinische Eingriffe. Wird versucht diese zu vermeiden, wie häufig gewünscht, gibt es weniger Geld. Die Präsenz von einem fachkundigen Team und viel Aufmerksamkeit für die Gebärende sind letztlich die hohe Kunst in der Geburtshilfe, aber finanziell unattraktiv. Ein kurzes Rechenbeispiel verdeutlicht das ganz deutlich: Eine ganz normale Geburt einer gesunden Mutter, die ein gesundes Kind am Termin zur Welt bringt, wird mit ungefähr 2.000 Euro vergütet. Ein ganz normaler Kaiserschnitt bringt dagegen knapp 3.000 Euro.  Während jedoch der Kaiserschnitt im Regelfall nach 30 Minuten vollbracht ist, kann sich die vaginale Geburt über 15 Stunden oder mehr hinziehen. Kaiserschnitte lassen sich so auch besser in den organisatorischen Ablauf von Kliniken integrieren.

Der Kostendruck trifft also besonders Geburtsstationen, denn das System schafft Anreize zur effizienten Leistung. Umso komplizierter der Fall umso höher die Vergütung. So wird das Neugeborene schon vor seiner Geburt zu einem Teil des Wirtschaftskreislaufs, ein Kreislauf, welcher auf Ertrag und nicht auf Bedarf ausgelegt ist. Eine interventionsfreie Geburt lohnt sich wirtschaftlich gesehen nicht. So finden nur noch 6 Prozent der Geburten ohne Eingriffe statt. Die Fokussierung auf die Technik stellt die Empfindungen der Frau*/Gebärenden in den Hintergrund. Es geht darum Ressourcen, wie z.B. den OP-Saal optimal ausgelastet zu haben oder es wird gezielt mit Mitteln zur Wehenförderung eingegriffen, um die Personaleinsparungen aufzufangen. Im Vergleich zu Geburtshäusern, wo Geburten meist über 12 Stunden dauern, sind es in Kliniken bloß 8 Prozent.

Der Markt regelt eben nicht alles zum Besten!

Die Geburtsstationen sind überlastet. Es müssen ständig schwangere Frauen*/Gebärende aufgrund von Personalengpässen an andere Kliniken verwiesen werden. Selbst unter Wehen und mit Voranmeldung. Ärzt*innen und Hebammen beklagen, dass sie unter den derzeitigen Bedingungen die eigenen Ansprüche an die medizinische Versorgung, eine patient*innenfreundliche Organisation und den Umgang mit Mitarbeiter*innen nicht mehr gerecht werden können. Und die Lage spitzt sich mit weiteren Schließungen von Geburtsstationen immer mehr zu. Die Geburtshilfe ist aufgrund von strukturellen Problemen unterfinanziert. So werden Frauen*/Gebärende nach der Geburt möglichst schnell wieder entlassen, denn Krankenhausbetten sind teuer – und um die Nachsorge könnten sich ja eigentlich die Hebammen kümmern. Versicherte Frauen*/Gebärende haben nämlich sowohl während der Schwangerschaft als auch 12 Wochen nach der Entbindung ein Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme. Wäre da nicht das nächste Problem, dass es auch nicht genügend Hebammen gibt. So begeben sich schwangere Frauen*/Gebärende bereits mit dem Schwangerschaftstest in der Hand vergeblich auf Hebammensuche. Am meisten leiden darunter die Frauen*/Gebärenden aus wirtschaftlich schwachen Regionen oder mit Migrationshintergrund. Durch unzureichende Kenntnisse über eben dieses Recht auf Hebammenbetreuung haben sie das Nachsehen, da sie im Vergleich zu spät mit der Suche beginnen und dann erfahren müssen, dass sie keine Hebamme mehr finden können, die Zeit für sie hat. Der Hebammenmangel ist bereits bekannt und viel diskutiert. Die, durch den Gesundheitsminister Jens Spahn, geplante Akademisierung des Hebammenberufs wird von den Hebammenverbänden begrüßt, packt das Problem jedoch nicht an der Wurzel. Steigende Haftpflichtprämien und zunehmende Bürokratisierung in der Geburtshilfe schrecken ab den Beruf überhaupt zu erlernen. Auch die Entlohnung wird der zu tragenden Verantwortung nicht gerecht. So verdient eine freiberufliche Hebamme, die im Krankenhaus im Schichtdienst arbeitet an einer Geburt 165,60€ (mit Nachtzuschlag 198,64€). Haftpflichtprämien haben sich von 2002 bis 2017 verzehnfacht. Wenn es bei einer Geburt zum Beispiel zu Sauerstoffmangel und deswegen zu einer Behinderung des Kindes kommt, dann klagen Renten- und Krankenversicherung den Schaden bei der Haftpflichtversicherung der Hebamme ein. Betrachtet man dann welchem Stress die Hebammen ausgesetzt sind, ist der Mangel nicht verwunderlich. In anderen EU-Ländern wie beispielsweise Norwegen betreut eine Hebamme pro Jahr 35 bis 50 Geburten. In Deutschland sind es hingegen 120 Geburten. Die Bundesregierung will einen Hebammenmangel offiziell nicht bestätigen. Mit der Einschätzung dürfte sie wohl allein dastehen.

Was hat das mit der Selbstbestimmung der Frau*/Gebärenden zu tun?

Leidtragende von diesen strukturellen Problemen sind Frauen*/Gebärende. Dass die Situation der Geburt dabei eine ganz besondere ist, wird sich im Folgenden zeigen. Gebärende haben erstmal ganz grundsätzlich, wie alle Menschen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es muss klar sein, dass die Frauen*/Gebärenden, die Umstände, in denen sie ihr Kind zur Welt bringen wollen, frei wählen können. Dabei spielen Empathie, Respekt und das Gefühl wirklich gesehen und ernst genommen zu werden eine große Rolle.  Die Frau*/Gebärende befindet sich in einer der anstrengendsten und schmerzhaftesten Phasen ihres Lebens. Wie kann es da verantwortet werden, dass sie übergangen, gedrängt oder Entscheidungen gegen ihren Willen getroffen werden. Die Geburt wird dann traumatisch, wenn Frauen*/Gebärende nicht in Entscheidungsprozesse einbezogen oder über medizinische Vorhaben unzureichend oder gar nicht informiert werden. Es geht darum, dass sie gestärkt aus dem Geburtsprozess hervorgehen kann, denn es geht eben nicht nur um die Gesundheit des Kindes. Jedoch sind sich besonders bei einer ersten Geburt Frauen*/Gebärende unsicher was normal ist und wie ihre Rechte aussehen. Das Thema Gewalt in der Geburtshilfe ist schambelastet. Schmerzen, erfahrener Kontrollverlust und Gewalterfahrungen werden häufig nicht thematisiert. Die Psychologie ist sich schon lange einig, nicht nur physische Gewalt führt zu einer Traumatisierung. Jede Situation, die eine absolute Hilflosigkeit auslöst und in denen weder Kampf noch Flucht möglich ist, ist potentiell traumatisierend. Jede Geburt, die unter Zeitdruck und ohne ausreichende Kommunikation stattfindet, lässt die Gebärenden und ihre Begleitpersonen hilflos zurück. Diese Frauen*/Gebärende sind nicht überempfindlich, sie werden stigmatisiert. Sie erfahren psychische Gewalt, die auch als Sekundärtrauma auf ihre Familie übertragen werden kann. Berichte von zahlreichen Betroffenen, vor allem im Zuge der Roses Revolution, zeigen jedoch, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Gewalt zeigt sich hier in den unterschiedlichsten Formen. Sie berichten davon, wie sie angeschrien, beschimpft oder unter Druck gesetzt wurden, ihnen das Essen oder Trinken verboten oder Gebärende unter der Geburt im Kreißsaal allein gelassen wurden. Auch physische Gewalt ist ein Thema und vor allem in einer so intimen Situation für Frauen*/Gebärende traumatisierend. Auch wenn es strittig ist, ob hier von sexueller Gewalt gesprochen werden kann, ist es doch fragwürdig, wenn die verschiedensten Menschen unter Stress und teilweise ohne medizinische Indikation ständig den Muttermund ertasten, aufgrund von Zeitmangel Dammschnitte getätigt werden oder über den meist von Beginn an gelegten Venenzugang Medikamente ohne Einverständnis verabreicht werden. Auch das Festschnallen der Beine oder der Zwang das Kind in Rückenposition zu gebären schneidet die Freiheit der Frauen*/Gebärenden ein. Diese völlig tabuisierte Gewaltform zeigt ein tiefgehendes, gesellschaftliches Problem. Sie zeigt die Zusammenhänge auf zwischen der nachlässigen Behandlung der Geburtshilfe im Gesundheitssystem, einer noch immer vorhandenen Frauen*feindlichkeit in unserer Gesellschaft und aktuellen politischen Vorgängen. Qualitätsmerkmal muss in Kliniken sein, dass eine Frau*/Gebärende die Zeit bekommt, die sie benötigt und jederzeit ernst genommen wird! Eingriffe, die medizinisch notwendig sind, sollen und müssen natürlich durchgeführt werden, aber die wenigsten Eingriffe sind so akut, dass einem nicht kurz die medizinische Notwendigkeit erklärt werden könnte. Und auch die Beschleunigung der Geburt ohne Not stellt per se keinen Gewaltakt dar, wenn dies im Sinne der Schwangeren geschieht.

Eine Frau*/Gebärende, die von einer Geburtserfahrung traumatisiert ist, die vielleicht keine Nachsorgehebamme mehr findet, taucht in keiner Statistik auf. Die Qualität der Geburtshilfe wird anhand von Mortalitätsstatistiken gemessen. Doch Folgeschäden, beispielsweise eine gestörte Mutter-Kind-Beziehung oder psychische Probleme können dabei gravierend für Betroffene sein. Eine bessere Finanzierung von Geburtsstationen würde ein besserer Personalschlüssel und so mehr Zuwendung für die Frauen*/Gebärenden bedeuten. Nur damit und mit der Enttabuisierung des Themas kann das Problem der Gewalt eingedämmt werden.

Zusammenfassung

Wie der Antrag gezeigt hat, liegen dem Thema der Gewalt gegen Frauen*/Gebärende bei der Geburt strukturelle Probleme zugrunde. Das G-DRG-System benachteiligt ökonomisch ineffektivere Sektoren wie die Geburtsstationen und sorgt so dafür, dass unterschiedliche Patient*innengruppen in Konkurrenz zueinanderstehen. Das darf aus einer jungsozialistischen Perspektive nicht sein! Es braucht eine gemeinwohlorientierte Daseinsvorsorge, die das deutsche Fallpauschalensystem durch eine wissenschaftliche, integrierte Bedarfsplanung auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene unterstützt. Das ist dringend nötig, damit nicht noch mehr Geburtsstationen geschlossen werden. Um eine gerechte Geburtshilfe mit genügend Wertschätzung für die Gebärenden zu garantieren, muss der Personalschlüssel für Geburtsstationen anders berechnet werden. Denn ein zu hohes Arbeitspensum führt zu einem unachtsamen Umgang mit Patientinnen. Außerdem muss das Thema von physischer und psychischer Gewalt in der Geburt enttabuisiert werden und Frauen*/Gebärende in der Gesellschaft endlich ernstgenommen werden. Oftmals wird die Problematik auch von betroffenen Frauen*/Gebärende schöngeredet oder verdrängt, weil der Eingriff mit etwas Positivem – der Geburt des eigenen Kindes – endet.

Deshalb fordern wir:

  • Eine andere Berechnung von Fallpauschalen in der Geburtshilfe (u.a. darf das Kostengewicht für einen Kaiserschnitt nicht höher sein als für eine natürliche Geburt). Grundsätzlich fordern wir die Ersetzung oder eine grundlegende Reform des Fallpaulschalensystems.
  • Gewährleistung einer kontinuierlichen 1:1 Betreuung der Frauen*/Gebärenden durch eine Hebamme.
  • Die angemessene Vergütung von Geburtshelfer*innen.
  • Gewährleistung von wohnortnaher Versorgung von Frauen*/Gebärenden vor allem auf dem Land (max. 40 Minuten Anfahrt).
  • Abbau hierarchischer Strukturen in Kliniken. (Auch um Hebammen ein besseres Standing zu verschaffen.)
  • Eine Lösung für die Problematik der Haftpflichtversicherungsprämien der Hebammen durch beispielsweise die Einrichtung eines Haftungsfonds.
  • Frauen*/Gebärende, die bereits von sexualisierter Gewalt betroffen waren, bedürfen einer besonderen Betreuung während der Geburt.
  • Recht auf Information, informierte Zustimmung beziehungsweise Ablehnung sowie Achtung von Entscheidungen und Präferenzen, einschließlich des Rechts auf Unterstützung durch eine Person der Wahl, sofern dies möglich ist.
  • Die Sicherstellung von Psychosozialer/Traumapädagogischen Betreuung vor, während und nach der Geburt.
  • Das Garantieren einer individuellen und angemessenen medizinischen Behandlung.
  • Eine echte Wahlfreiheit zwischen klinischen und außerklinischen Geburten wie beispielweise in Geburtshäusern oder auch zu Hause, die nur durch die ausreichende Verfügbarkeit von Hebammen gewährleistet werden kann.
  • Einrichtung einer Institution, bei der medizinisches Personal/Hebammen/Ärzt*innen Missstände, aber auch betroffene Frauen*/Gebärende ihre Erlebnisse (fehlende Betreuung/Aufklärung, Traumatisierung) anonym melden können.

LA1 Antisemitismus und (Anti-)Feminismus

29.06.2020

Dass wir Jusos uns als feministischer Verband auch mit den unschönen Seiten des feministischen Diskurses auseinandersetzen müssen, gehört dazu. In der Vergangenheit haben wir uns erfolgreich gegen die Exkludierung von Women of Colour und der LGBTQIA+-Community im Feminismus eingesetzt, eine Perspektive jedoch sträflich vernachlässigt: Der Antisemitismus des Feminismus. Eine Auseinandersetzung mit eben diesem ist jedoch unabdingbar. Politik, die zwar für Gleichstellung und das Ende des Patriarchats eintritt, gleichzeitig jedoch antisemitische Ressentiments schürt, darf von uns nicht mitgetragen und kritiklos hingenommen werden. Als politische Kraft ist es viel mehr unsere Aufgabe diese antisemitischen Strukturen und Tendenzen aufzudecken und zu bekämpfen. Zunächst bildet dieser Antrag insofern einen Aufschlag der Kritik am Antisemitismus des Feminismus.

Sinnvoll ist aber auch die Auseinandersetzung mit der ideologischen Verflechtung von Antisemitismus und Antifeminismus, wie sie vor allem in rechten Strukturen stattfindet. Auch diesem Anliegen will der vorliegende Antrag gerecht werden, indem er die Anschlussfähigkeit und das Mobilisierungspotential von rechten Gruppen anhand antisemitischer und antifeministischer Ressentiments aufzudecken versucht.

Die Debatte um Antisemitismus im Feminismus und die Verquickung von Antisemitismus und Antifeminismus muss immer von uns Jungsozialist*innen bespielt werden. Denn unser Kampf um die Gesellschaft der Freien und Gleichen beinhaltet neben dem feministischen, immer auch den Kampf gegen jeden Antisemitismus! Der vorliegende Antrag behandelt beide Themenfelder in einem, denn Antisemitismus stellt eine Ideologie dar, die Anschluss in allen politischen Debatten findet, ebenso wie der Feminismus. Dass antisemitisches Denken und Handeln also auch im Zusammenhang mit (Anti-)feminismus stehen kann, ist keine revolutionäre Erkenntnis, wohl aber eine notwendige.

Zum Antisemitismus im Feminismus 

Wider die Kritiklosigkeit!

Natürlich spielt für uns Theoriearbeit eine wichtige Rolle. Um unseren jungsozialistischen Feminismus zu verorten und an der politischen, wie zivilgesellschaftlichen Debatte kompetent Teil haben zu können, reicht es für uns nicht, die leere Forderung nach dem Ende des Patriarchats zu stellen. Wir Jusos haben eine detaillierte Vorstellung davon, wie dieses Ziel genau zu erreichen ist und scheuen uns in diesem Zusammenhang auch nicht davor die Auseinandersetzung mit feministischer Theorie zu suchen. Für uns ist das Spannungsfeld des materialistischen Feminismus und des Queerfeminismus nicht abschreckend, sondern eine Chance. Teil unseres Bildungsauftrags ist auch immer, diese beiden, für den Feminismus so wichtigen Theorien, ständig neu zu diskutieren und die für uns wichtigsten Punkte in unsere politische Arbeit einfließen zu lassen. Der vorliegende Antrag versteht sich explizit nicht als Positionierung innerhalb dieses Spannungsfeldes. Vielmehr möchte er den Umgang auch unseres Verbandes mit antisemitischen Feminist*innen und ihrer (theoretischen sowie aktivistischen) Arbeit in die Debatte einfügen.

Gerade im Queerfeminismus sind antisemitische Stimmen laut. Kritik an diesem antisemitischen Aktivismus ist zwar nichts neues, wird aber häufig abgetan. So bezeichnete etwa Aleida Assman Vorwürfe gegen Judith Butler, Begründerin der Queertheorie, als “Nebelbombe” [1]. Diese Nebelbombe solle dabei lediglich verhindern, die Probleme, die Butler mit ihrer Theorie aufwirft, zu diskutieren. Schnell entkräften lässt sich dieser Vorwurf insofern er selbst die mangelnde Kritikfähigkeit der betreffenden Personen offenbart und eben nicht aus antifeministischer Richtung gestellt wird, wie es etwa Assman impliziert.

Auch das Argument, jüdische Feminist*innen wie Butler könnten nicht antisemitisch sein, kann keine adäquate Antwort auf den Antisemitismusvorwurf sein. Genauso wie Menschen mit Migrationsgeschichte rassistisch und Frauen* sexistisch agieren können, können jüdische Menschen antisemitische Argumentationsmuster bedienen. Auch die Sichtweise, emanzipatorisches Engagement sei unvereinbar mit Antisemitismus offenbart sich als substanzlos, betrachtet man Feminist*innen wie Angela Davis, die sich wiederholt gegen das Existenzrecht Israels positioniert und dies dabei immer mit ihrer Solidarität mit Palästinenser*innen begründet und zu rechtfertigen versucht.

Häufig angebracht, aber niemals richtig, kann ebenso die Anmerkung sein, dass die deutsche Linke eine Ohnmacht gegenüber Israel entwickelt habe, und zwar aufgrund der deutschen Schuld, der Shoah. Laurie Penny etwa brachte dieses Argument an, um auf Vorwürfe aufgrund ihrer Solidarität mit der BDS (Boycott, Divestment and Sanctions) Bewegung zu reagieren. Von einer solchen Ohnmacht kann jedoch auf keinen Fall die Rede sein. Nicht nur, dass sich auch in der deutschen Linken antisemitische und antiisraelische Ressentiments und Politiken en mass finden. Darüber hinaus ist legitime Kritik an einzelnen israelischen Politiker*innen und Politiken mit Nichten gleichzusetzen mit Antizionismus und Antisemitismus, wie ihn Aktivist*innen wie Penny und Butler betreiben. Die Vorstellung vieler antisemitisch aktiver Feminist*innen beruht auf der Einstellung, Feminismus müsse immer denen helfen, die unterdrückt werden, wie bspw. Frauen* im Patriarchat. Diese Vorstellung wird häufig unterkomplex auf den Nahostkonflikt übertragen und die Palästinenser*innen als die Unterdrückten gegenüber den Israelis wahrgenommen. Aus dieser Wahrnehmung speist sich häufig dann das Engagement in der BDS Bewegung.

Unsere jungsozialistische Position muss sein, dass auch Glanzfiguren des feministischen Diskurses nicht erhaben gegen jedwede Kritik sein können, nur weil sie mit ihren feministischen Theorien neue Maßstäbe im Kampf gegen das Patriarchat setzen. In diesem Zusammenhang ist auch ein kritischer Umgang mit den führenden Aktivist*innen des Women’s March aus den USA angebracht: Die Feminist*innen Linda Sarsour, Carmen Perez und Tamika Mallory unterstützen den BDS, zeigten sich wiederholt nicht gewillt, sich von diesem zu distanzieren und pflegen Verbindungen mit dem Antisemiten Louis Farrakhan. Ein Kampf um Gleichberechtigung, der Jüd*innen ausschließt, ist kein solidarischer, also auch kein jungsozialistischer. Diese Kritik zeigt dabei ganz deutlich: Nicht nur in der feministischen Theoriearbeit ist eine Auseinandersetzung mit Antisemitismus nötig, auch in Bündnissen. Dabei finden sich antisemitische Tendenzen und Akteur*innen nicht nur im US-amerikanischen Aktivismus. Auch breite zivilgesellschaftliche Bewegungen und Bündnisse in Deutschland wie #Ausnahmslos und Unteilbar müssen sich dieser Kritik ausgesetzt sehen.

Antizionismus ungleich Antisemitismus?

Nicht nur im Umgang mit dem Vorwurf des Antisemitismus im Feminismus kommt häufig die Erklärung auf, es handele sich nicht um Antisemitismus, sondern lediglich um Antizionismus und damit ‘legitime Israelkritik’. Doch was impliziert diese Abgrenzung des Antisemitismus zum Antizionismus als ‘legitime Kritik’ am State Israel? Vor allem, dass eine Unterstützung einer Kampagne wie der BDS Bewegung, wie sie Butler, Sarsour, Penny und co. betreiben, ‘legitim’ und damit nicht zu kritisieren sei. Dass wir Jusos den BDS jedoch als zutiefst antisemitisch identifiziert haben, ist keine neue Erkenntnis. Unvereinbar ist für uns eine Solidarität mit dem BDS und unserer Solidarität mit Israel. Eine Bewegung die öffentlich das Existenzrecht des einzigen jüdischen Staates und der einzigen Demokratie im Nahen Osten abspricht, ist niemals ‘legitim’. Wer auch immer die Augen davor verschließt, akzeptiert wissentlich eine Bewegung, deren Aktivist*innen sich immer wieder in Vernichtungsphantasien gegenüber Israel und dem Judentum verlieren.

Auch jenseits des BDS muss man antisemitische Ideologie von Kritik an einzelnen israelischen Politiker*innen und Politiken abgrenzen. Eine ‘Kritik’, die sich pauschal gegen Jüd*innen oder Israel richtet, ist weder fundiert noch kann sie sich dem Antisemitismusvorwurf erwehren. Deutlich wird, dass es sich bei den in diesem Antrag kritisierten Feminist*innen eben nicht nur um legitime Kritiker*innen des israelischen Staates handelt, wenn man bedenkt wie sie diese Kritik formulieren und wie sie sich für Kritik an anderen Staaten einsetzen. Zu letzterem Punkt fällt vor allem auf: Dies tuen sie entweder gar nicht oder in einer anderen Vehemenz. Die ‘Kritik’, wie sie am israelischen Staat angebracht wird, wird mit den Rufen nach Boykott, Deinvestment und Sanktionen in einer Schärfe vorgebracht, wie sie sich so in Bezug auf keinen anderen Staat wiederfindet. Wenn diese ‘Kritik’ dann auch noch Israel ähnliche Taten, wie die Grausamkeit der Shoah vorwirft, ist sie erst recht nicht legitim. Niemals kann eine Barbarei wie die Shoah Vergleich für Ereignisse im Nahostkonflikt sein, stellt diese Art der Kritik doch immer eine Relativierung eben dieser dar.

Die Feminist*in von der Aktivist*in trennen?

Dem Argumentationskniff, Feminist*innen von ihrem sonstigen politischen Engagement und Standing zu trennen, ist eine klare Absage zu erteilen! Als Feminist*in ist man immer Aktivist*in und zwar im gesamtgesellschaftlichen Sinne, denn der Feminismus ist ein Querschnittthema, das Anschluss in jedem anderen politischen und gesellschaftlichen Diskurs findet und auch finden soll. Außerdem stellen gerade feministische Größen wie Butler oder die Popfeministin Penny, Personen mit großer öffentlicher Beachtung dar. Jedwedes andere aktivistische Engagement, das vermeintlich nicht unter der Flagge des Feminismus geführt wird, ist untrennbar mit der Person, also dem*r Feminist*in verbunden. Die Öffentlichkeit, die gerade prominente und im (feministischen) Diskurs gefeierte Akteur*innen erhalten, erhalten sie zwangsläufig auch in ihrem antisemitischen Aktivismus.

Unsere jungsozialistische Kritik am antisemitischen Feminismus

Unsere Analyse der antisemitischen Strukturen und Tendenzen im Feminismus geht unseren Forderungen voraus:

  • Für uns stellt der Antisemitismus einen integrierenden Faktor in der antikapitalistischen, sowie feministischen Szene dar. Kämpfer*innen gegen diesen Antisemitismus befinden sich zumeist in der Unterzahl und sehen sich unfundierter Gegenkritik ausgesetzt. Wir Jusos stellen uns als Teil dieser Kämpfer*innen solidarisch an ihre Seite. Dabei zeigen wir uns ebenso solidarisch mit jüdischen Feminist*innen, die sich israelsolidarisch engagieren. Judith Butler und Laurie Penny sind bei weitem nicht die einzigen Jüd*innen im feministischen Diskurs, häufig aber die einzigen, die genannt werden. Dass sie Jüd*innen sind, ist aber vor allem immer dann von Bedeutung für den Diskurs, wenn es darum geht, Kritik an ihrem Antisemitismus, abzuwehren. Für uns ist klar: Zionismus und auch das Judentum sind mitnichten unvereinbar mit dem Feminismus. Das zeigen uns jüdische Feminist*innen wie Debora Antmann.
  • Unser feministischer Kampf ist immer der Kampf um die Gesellschaft der Freien und Gleichen. Dabei denken wir immer das Engagement gegen jeden Antisemitismus mit. Deshalb ist für uns kein unreflektiertes Nutzen von feministischen Texten und Positionen von bekannten antisemitischen Feminist*innen möglich. Antisemit*innen, BDS-Aktivist*innen und jene, die sich hinter dem Argument des Antizionismus verstecken, können nicht Teil unseres feministischen Kampfes sein. Natürlich wollen wir für unsere Bildungsarbeit keine Theorien auslassen, wenn jedoch Texte von Antisemit*innen genutzt werden, dann soll dies immer mit einer gleichzeitigen Auseinandersetzung ihres antisemitischen Aktivismus passieren.
  • Scharf weisen wir Kritik wie die der “Nebelbomben”-Argumente zurück. Unser Kampf gegen das Patriarchat ist für uns immer ein solidarischer, jedoch nicht mit beinharten Antisemit*innen, die sich jeder Kritik verweigern. Wohl aber mit jenen, die sich in Bündnissen einbringen, die zwar kein antisemitisches Programm verfolgen, in denen sich aber auch Antisemit*innen einbringen. So zum Bsp. #Unteilbar. In diesen Bündnissen wollen wir uns soweit es möglich ist einbringen, auch um die Kritiker*innen und das Sprachrohr zu sein, das den Antisemitismus im Feminismus anspricht und nicht müde wird, dies zu tun. Teil dieses Auftrags ist natürlich auch unsere Bildungsarbeit, die in der feministischen Debatte immer auch die Solidarität mit Israel und Jüd*innen mitdenken muss.
  • Doch wie kann die Zusammenarbeit mit Bündnissen, die für Emanzipation eintreten, die jedoch Antisemit*innen in ihren Reihen zu ihren Unterstützer*innen zählen, aus jungsozialistischer Sicht aussehen? Wichtig ist, sich in diesem Zusammenhang nicht durch die Angst vor dem Ende solcher Bündnisse allein leiten zu lassen. Vielmehr muss es darum gehen, dass ein Konsens gefunden wird, mit dem alle Akteur*innen leben können und der die gemeinsame Arbeit zu einem übergeordneten Thema ermöglicht, ohne dass dabei antisemitische Ideologie reproduziert wird. In vielen Bündnissen bereits durchgesetzt, sind dabei Kompromisse wie die Einigung, auf den Einsatz von Nationalflaggen auf Demos zu verzichten. Mit solchen Kompromissen können wir leben, insofern sie für alle in gleichem Maße gelten, nicht jedoch, wenn sie sich bspw. nur auf die israelische Flagge beziehen.

Zum Zusammenspiel von Antifeminismus und Antisemitismus

Die Antisemitische Ideologie

Angriffe auf Jüd*innen, Synagogen und jüdische Einrichtungen häufen sich. Nicht erst seit dem Anschlag in Halle sollte klar sein: Jüdisches Leben ist (in Deutschland) bedroht, Jüd*innen erfahren Anfeindungen und Diskriminierung alltäglich. Dass es der Staat dabei nicht ausreichend schafft, dem erfolgreich entgegenzuwirken, ist ein Armutszeugnis. Dass die Angriffe dabei zu einem großen Teil von rechts kommen, könnte Teil des Problems sein. Schon lange kritisieren wir Jusos, dass der Verfassungsschutz, wie auch die Polizei die Gefahr von rechts mit dem Argument der linksextremen Gewalt wiederholt relativieren. Das blinde rechte Auge ist dabei auch in der Gesellschaft verbreitet. Dem stellen wir Jungsozialist*innen uns deutlich entgegen!

Mit dem Verschieben des politischen, sowie gesellschaftlichen Diskurses nach rechts entstand auch eine verschärfte Bedrohungssituation für Jüd*innen. Denn die antisemitische Ideologie ist noch immer Grundstruktur und integrierender Punkt für rechte Strukturen. Dabei bedienen sich rechte Akteur*innen jedoch auch Rassismus und Antifeminismus und erzeugen so Synergieeffekte, die letzten Endes alle dazu führen, die antisemitische Ideologie weiter zu verbreiten.

Rassismus und Antifeminismus als Anknüpfungspunkt

Bei Rechtsextremist*innen wie aus Halle, Christchurch oder Oslo findet sich immer wieder ein ganz bestimmtes ideologisches Netz, welches aus Antisemitismus, Antifeminismus und Rassismus geknüpft wird. Gehandelt wird gemäß der Vorstellung, der Feminismus sei eine Erfindung des Weltbeherrschenden Judentums und führe dazu, dass die Geburtenrate in der westlichen Welt zurück gegangen sei. Dadurch käme es folglich zur ‘Umvolkung’ durch Migrant*innen. Deutlich wird in dieser perfiden Verschwörungstheorie vor allem eins: Wenngleich Antifeminismus und Rassismus genutzt werden, alles wird letztendlich auf antisemitisches Denken zurückgeführt. Der Kampf gegen Antisemitismus muss also auch immer ein Kampf gegen rechts sein.

Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch die Erkenntnis, dass auch der Kampf gegen Antifeminist*innen Potenzial für den Kampf gegen Antisemit*innen sein kann, bedenkt man, dass beides in Kombination auftreten kann. Besonders bei den sogenannten INCELS (involuntary celibate) trifft Frauen*hass auf Antisemitismus und Rassismus. In der Bewegung wähnen sich Männer* in der Vorstellung, sie hätten einen Anspruch auf sexuelle Befriedigung durch Frauen*, der ihnen unrechtmäßig verwehrt bliebe. Der Hass auf Jüd*innen und auch Menschen mit Migrationsgeschichte ist dabei auch kein seltenes Phänomen. Besonders in Internetforen tauschen sich die INCELS aus und stacheln sich gegenseitig auf. Immer wieder verüben Mitglieder dieser eingeschworen Gemeinschaft auch Angriffe auf die Gesellschaft, motiviert durch Frauen*hass und Antisemitismus.

Der instrumentalisierte Feminismus – Die neue rechte Methode

Besonders die Neue Rechte bedient sich einem Antifeminismus, der ihren Antisemitismus und Rassismus verschleiern soll und so ihr Mobilisierungspotential erhöht. Kampagnen etwa der Identitären Bewegung, die den Schutz von ‘deutschen’ Frauen* fordern, sind dabei angeblich feministische Aktionen, die in Wahrheit jedoch aus rassistischen und antisemitischen Ressentiments heraus verübt werden. Diese Aktionen als das zu enttarnen, was sie eigentlich sind, ist Aufgabe von uns Jusos. Wenn einzelne Gruppen sich zusammenschließen, weil sie durch ihren gemeinsamen Antifeminismus, Rassismus und vor allem Antisemitismus gemeinsame programmatische Aufstellung beziehen können und so auch in der Gesellschaft eine breitere Zustimmungsfläche darstellen, muss es die politische Linke sein, die diese ganz spezielle Gefahr des rechten Spektrums enttarnt und bekämpft. Dass der Feminismus dabei nur als Mittel zum Zweck gesehen und genutzt wird, um Antisemitismus und Rassismen zu verbreiten, wird unserer jungsozialistischen Idee eines solidarischen und inklusiven Feminismus nicht gerecht.

Unser Umgang

Unsere Forderungen im Angesicht von Synergien durch die Vermischung von Antisemitismus, Rassismus und Antifeminismus lauten daher:

  • Wir erkennen die antisemitische Ideologie der Rechten und unser Kampf gegen sie richtet sich immer auch gegen ihren Antifeminismus und Rassismus. Unser Feminismus ist immer ein inklusiver und versteht sich exklusiv als Gegenangebot zum rechten Diskurs und rechten ‘Feminismus’!
  • Wir wollen die vollumfängliche ideologische Färbung rechter Gewalt stärker in unsere Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen. Wenn Akteur*innen der inneren Sicherheit diese Aufgabe nicht wahrnehmen, dann wollen weiterhin auf die Wichtigkeit dieser Aufgabe pochen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, das Wissen um die vermehrten antisemitischen Angriffe in der Gesellschaft zu erweitern und wollen wo auch immer wir können über das Zusammenspiel von Antisemitismus, Antifeminismus und Rassismus aufmerksam machen.
  • Antisemitisch motivierte Straftaten werden aus verschiedenen Gründen nicht ausreichend durch Statistiken erfasst. Unteranderem ist ein Problem, dass bei Mehrfachdelikten nur der Delikt mit der höchsten Strafandrohung in die Statistik aufgenommen wird. Dadurch entsteht ein extrem verzerrtes Bild. Es liegt in unserem Interesse das Ausmaß der antisemitischen Straftaten besser zu erfassen. Eine Möglichkeit dies in Zukunft besser zu tun ist beispielsweise alle bekannten Delikte aufzunehmen, auch jene, die bisher gestrichen werden, weil es sich um Mehrfachdelikte handelt.

Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie Internetforen wie die der INCELS in Zukunft besser kontrolliert und geschlossen werden können. Dabei geht es keineswegs um eine Zensur, sondern schlicht und ergreifend darum, das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum werden zu lassen, wenn es um antisemitische, rassistische und antifeministische Äußerungen und Aufrufe geht.

[1] https://taz.de/!5084212/

F7 Unterhaltsverweigerung ist kein Kavaliersdelikt!

30.08.2019

1,55 Millionen Menschen leben in Deutschland alleine mit minderjährigen Kindern im Haushalt. Dies bringt für die betreffende erziehende Person eine Reihe von nicht zuletzt finanziellen Herausforderungen mit sich. Der höhere Zeitaufwand für die Erziehung verhindert häufig die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung, was in der Konsequenz oft im Bezug von Arbeitslosengeld II als Hauptgeldquelle oder als Aufstockung führt. Auch aufgrund dieser schwierigen finanziellen Lage, sind insbesondere die betroffenen Kinder auf Unterhaltszahlungen des weiteren Elternteils angewiesen, um die Ausgaben für Kleidung, Bildung und den täglichen Bedarf zu decken. Dabei kommt es bei 780.000 Alleinerziehenden dazu, dass entweder nicht oder nicht regelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe gezahlt wird. In diesem Fall springt der Staat ein und zahlt den Betroffenen den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Je nach Alter des Kindes beträgt dieser zwischen 160€ und 282€ pro Monat und wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt. Bis es vor einigen Jahren geändert wurde, wurde die Summe nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs ausgezahlt. Diese an sich sinnvolle Reform zur Entlastung von Alleinerziehenden geht finanziell allerdings zulasten der lokalen Kommunen. Alleine in NRW zahlen diese 32,5 Millionen Euro mehr als vorher, obwohl der prozentuale Anteil an den Vorschüssen im Vergleich zu Land und Bund sogar gesunken ist.

Man sollte meinen, dass dieser „Vorschuss“ im Nachgang vom säumigen unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert wird, um nicht die Gesellschaft dafür haftbar zu machen. Dies ist mitnichten der Fall. Nur 13% der Forderungen werden beglichen, der Rest nicht. Konkret bedeutete das für 2018 beispielsweise Kosten für den Staat in Höhe von 2,1 Milliarden Euro, demgegenüber standen 270 Millionen Euro an wiedergeholtem Geld. Dies liegt zum einen daran, dass das Einkommen schlicht nicht dazu ausreicht und unter der Grenze, ab der man zahlungspflichtig ist, liegt. Zum anderen aber auch an dem schlicht fehlenden Willen, das andere Elternteil finanziell zu unterstützen, zur Not auch auf dem Rücken des betroffenen Kindes. Durch Umzug ohne Mitteilung der neuen Adresse, Schwarzarbeit, Zahlungsverweigerung, Ausnutzen der mangelhaften Verwaltung der Forderungen bei den Behörden werden viele Möglichkeiten genutzt, um sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken.

Diese Thematik hat neben der finanziellen auch noch eine geschlechtliche Komponente: Von 1,55 Millionen Alleinerziehenden sind 1,36 Millionen Frauen, 91% aller säumigen Unterhaltspflichtigen sind Männer.

Zur Bekämpfung von unberechtigter Nichtzahlung von Unterhaltsansprüchen an Ex-Partner*innen und dem Ausnutzen des Unterhaltsvorschusses für den eigenen finanziellen Vorteil fordern wir daher:

  • Sensibilisierung von Behörden für diese Problematik und Austausch mit Verbänden von Alleinerziehenden
  • Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können die zuständigen Kommunen die Kompetenzen an das Finanzamt übertragen. Darüber sollen die entsprechenden Stellen mit mehr Personal ausgestattet werden.
  • Eine Übertragung der Kompetenz ist nur in Absprache mit dem entsprechenden Finanzamt möglich. Die Antragstellung muss weiterhin einheitlich beim jeweiligen Jugendamt stattfinden, um eine entsprechende Transparenz für die Betroffenen zu gewährleisten. Im Falle einer Übertragung werden die entsprechenden Jugendämter an den wieder eingeholten Zahlungen beteiligt.
  • Erweiterte Nachweispflichten der Unterhaltspflichtigen über Zahlungsunfähigkeit
  • Erweiterte Sanktionsmöglichkeiten wie einfachere Pfändungen
  • Übernahme eines größeren Anteils der Vorschüsse durch den Bund zur Entlastung der Kommunen

S10 „Was kann ich dafür, dass ich in einer Pflegefamilie großwerde?“

30.08.2019

„Was kann ich dafür, dass ich in einer Pflegefamilie großwerde?“ – so könnten viele Jugendliche fragen, nachdem sie ihre erste Gehaltsabrechnung erhalten haben. Die Antwort auf diese rhetorische Frage lautet natürlich „Nichts“ und so schließt sich die Frage nach der Berechtigung von finanzieller Benachteiligung von über 200.000 Kindern und Jugendlichen in Betreuten Wohneinrichtungen oder Pflegefamilien an. Wenn diese in ihrer Jugend ihr Taschengeld aufbessern und durch arbeiten neben der Schule etwas hinzuverdienen wollen oder während ihrer Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhalten, wird dieses Geld bis zu 75% einbehalten. Durch ein intransparentes und willkürliches Antragsverfahren gibt es mittlerweile zwar die Möglichkeit, mehr einzubehalten. Diese reicht aber bei weitem nicht aus, da sie sich auf Jobs beschränkt, die im sozialen oder kulturellen Bereich bestehen oder „dem Zweck der Jugendhilfe dienlich“ sind.

Junge Menschen, die schon von vorneherein mit Herausforderungen zu kämpfen, die die meisten in ihrem Alter glücklicherweise nicht haben, werden also zusätzliche Hürden auf dem Weg in die finanzielle Selbständigkeit und berufliche Bildung aufgestellt. Ihnen wird vermittelt, dass ihre Arbeit nur 25% von dem wert ist, als wenn sie jemand anderes machen würde, und dass es sich somit kaum lohnt, diese Arbeit zu ergreifen. Ein Ausweg aus dieser Situation ist Schwarzarbeit, die natürlich nicht abzugsfähig ist, ein anderer, sich nicht um Arbeit oder Ausbildung zu bemühen, und ein weiterer, es doch zu tun und sich von der geringen Bezahlung frustrieren lassen.

Das können aus unserer Sicht keine Alternativen oder Perspektiven für motivierte junge Menschen sein, denen wir einen guten Start ins Arbeitsleben ermöglichen wollen. Darum fordern wir:

  • Eine Streichung der Heranziehung der Einkommen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien oder Betreuten Wohneinrichtungen
  • Streichung der Voraussetzungen bzgl. der Art der Tätigkeit

I7 Ausweitung des Haar und Barterlasses der Bundeswehr

30.08.2019

Wir fordern eine sofortige Revision und Ausweitung des Haar und Barterlasses, sodass auch Männer mit langen Haaren und langem Bart, sei es aus religiösen oder persönlichen Gründen, den Dienst bei der Bundeswehr antreten können. Sicherheitsaspekte wie ABC-Schutz oder die abnehmende Seh- und Hörfähigkeit der Soldat*innen haben allerdings bei allen Veränderungen des Haar- und Barterlasses Vorrang.

S9 Alleinerziehende steuerlich nicht vernachlässigen - Pauschalisierung des Entlastungbetrages

30.08.2019

Die Landeskonferenz möge beschließen, dass der §24b des Einkommensteuergesetzes geändert wird. Das Gesetz soll den Entlastungbetrag nicht an die Zugehörigkeit eines Kindes an die Wohnung, sondern an das Alter des Kindes knüpfen. Die Altersbegrenzung soll bei 25 Jahren liegen.

M7 Kombiniert zum Erfolg: Bezahlbare Mieten sichern – ÖPNV stärken

30.08.2019

Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge beschließen, den Landesvorstand der NRWSPD aufzufordern:

  • Mietpreise in angespannten Wohnungsmärkten ab 2020 für mindestens fünf Jahre zu deckeln. Danach sollen Mietpreise lediglich moderat im Rahmen der Mietpreisbremse steigen. In der Phase der Mietpreis-Deckelung soll ein neuer Durchschnittsmietspiegel errechnet werden, der der Mietpreisbremse als Grundlage dient.
  • Öffentlichen Personen Nahverkehr im ländlichen Raum mit Bundes- und Landesmitteln preiswert und umweltschonend auszubauen. Engere Taktungen sind auch ins Stadt-Umland sicherzustellen. Insbesondere im ländlichen Raum ist das Linien-Angebot zu erweitern.

F6 Beitrittsrecht für alle durchsetzen!

30.08.2019

Wir schreiben das Jahr 2019 und man möge es kaum glauben, dass Menschen aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind, bestimmten Vereinen nicht beitreten dürfen.

Diese Diskriminierung wird auch nicht vom Gesetzgeber verhindert und so bleiben Frauen meist außen vor. Ihre Arbeit wird dennoch gerne in Anspruch genommen. Sie werden als das schmückende Beiwerk des Mannes genutzt. Sie hat keine andere Aufgabe, als gut auszusehen und dabei nett zu lächeln, ggf. darf sie aber auch schon mal einen Kuchen backen. Das aktive Vereinsleben bleibt ihr allerdings verwehrt.

Diese Perversion zeigt sich zum Beispiel darin, dass es Schützenvereine gibt, welche in ihrer Satzung schriftlich festgehalten haben, dass sobald eine Frau den Vogel schießt, der Schützenverein aufgelöst wird. Um dies zu verhindern, nehmen sie Frauen nicht als Mitglied in ihrem Verein auf.

Hierzu beispielsweise ein Ausschnitt aus der Satzung des Schützenvereins Olpe: “Mitglied des Vereins kann jede männliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat […]“

Nach Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.7.2017 gilt ein Verein als nicht gemeinnützig, welcher Frauen von der Mitgliedschaft durch ihre Satzung oder durch Handlung kategorisch ausschließt. Auch wenn dieses Urteil seit 2017 besteht, können noch immer viele Vereine Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen ohne dass dieses verfolgt wird und somit keine Konsequenzen auf ihre Gemeinnützigkeit hat. Diese augenscheinliche Diskriminierung, welche  eigentlich zur Folge haben müsste/sollte, dass  solchen Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wird von den zuständigen Finanzämtern in der Regel nicht verfolgt.

Selbstverständlich sollte es Ausnahmen für geschlechterbezogene Selbsthilfegruppen geben. Eine Ausnahme kann nicht mit der Begründung von Brauchtum und Tradition gemacht werden. Dies bestätigt auch das oben genannte Urteil.

Somit fordern wir, dass die zuständigen Behörden dies nun auch durchsetzen und die Diskriminierung von Frauen durch solche/entsprechende Vereine endlich beenden.

D1 Für eine sozialistische Digitalpolitik – Datenmonopol beenden!

30.08.2019

Wir lehnen die Einführung eigener Währungen durch international operierende Großkonzerne ab. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Datenmonopole dieser Konzerne aufgebrochen werden und die Daten anonymisiert gemeinfrei gemacht werden. Wir bekennen uns zu kostenloser Bildung für alle. Sollten öffentliche Einrichtungen wie Stadtbüchereien weiter von Privatunternehmen verdrängt und Bildung so hinter eine Bezahlschranke geschoben werden, fordern wir die Zerschlagung dieser Konzerne. Lösungen dafür müssen grundsätzlich international gefunden werden.

S7 Homöopathie raus aus der Kasse!

30.08.2019

Aktuell werden homöopathische Behandlungen von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch haben homöopathische Mittel, die klar von Mitteln der Naturheilkunde abzugrenzen sind, keine Wirkung, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.

Dieser wissenschaftliche Fakt wird von den Krankenkassen auch nicht abgestritten, jedoch erfreuen sich homöopathische Behandlungen einer Beliebtheit, so dass viele Krankenkassen diese Leistungen trotzdem übernehmen, da sie sich erhoffen, somit mehr Beitragszahler*innen für sich gewinnen zu können.

Ebenso erwirtschaften dadurch die Konzerne, die homöopathische Mittel herstellen, große Gewinne mit unwissenschaftlichen Aussagen und Versprechungen.

Ein solcher Zustand ist für uns untragbar, da es viele andere und tatsächlich wirksame Leistungen gibt, die eben nicht übernommen werden.

Dazu zählen zum Beispiel Brillen, die erst ab einer außerordentlich starken Sehschwäche übernommen werden, so dass viele Beitragszahler*innen für ihre Brillen selber aufkommen müssen. Ein weiterer Fall sind nicht-übernommene Therapien für Menschen mit schweren Behinderungen.

Wir lehnen daher die Übernahme jeglicher homöopathischer Behandlungen von gesetzlichen Krankenkassen ab.