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F7 Unterhaltsverweigerung ist kein Kavaliersdelikt!

30.08.2019

1,55 Millionen Menschen leben in Deutschland alleine mit minderjährigen Kindern im Haushalt. Dies bringt für die betreffende erziehende Person eine Reihe von nicht zuletzt finanziellen Herausforderungen mit sich. Der höhere Zeitaufwand für die Erziehung verhindert häufig die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung, was in der Konsequenz oft im Bezug von Arbeitslosengeld II als Hauptgeldquelle oder als Aufstockung führt. Auch aufgrund dieser schwierigen finanziellen Lage, sind insbesondere die betroffenen Kinder auf Unterhaltszahlungen des weiteren Elternteils angewiesen, um die Ausgaben für Kleidung, Bildung und den täglichen Bedarf zu decken. Dabei kommt es bei 780.000 Alleinerziehenden dazu, dass entweder nicht oder nicht regelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe gezahlt wird. In diesem Fall springt der Staat ein und zahlt den Betroffenen den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Je nach Alter des Kindes beträgt dieser zwischen 160€ und 282€ pro Monat und wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt. Bis es vor einigen Jahren geändert wurde, wurde die Summe nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs ausgezahlt. Diese an sich sinnvolle Reform zur Entlastung von Alleinerziehenden geht finanziell allerdings zulasten der lokalen Kommunen. Alleine in NRW zahlen diese 32,5 Millionen Euro mehr als vorher, obwohl der prozentuale Anteil an den Vorschüssen im Vergleich zu Land und Bund sogar gesunken ist.

Man sollte meinen, dass dieser „Vorschuss“ im Nachgang vom säumigen unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert wird, um nicht die Gesellschaft dafür haftbar zu machen. Dies ist mitnichten der Fall. Nur 13% der Forderungen werden beglichen, der Rest nicht. Konkret bedeutete das für 2018 beispielsweise Kosten für den Staat in Höhe von 2,1 Milliarden Euro, demgegenüber standen 270 Millionen Euro an wiedergeholtem Geld. Dies liegt zum einen daran, dass das Einkommen schlicht nicht dazu ausreicht und unter der Grenze, ab der man zahlungspflichtig ist, liegt. Zum anderen aber auch an dem schlicht fehlenden Willen, das andere Elternteil finanziell zu unterstützen, zur Not auch auf dem Rücken des betroffenen Kindes. Durch Umzug ohne Mitteilung der neuen Adresse, Schwarzarbeit, Zahlungsverweigerung, Ausnutzen der mangelhaften Verwaltung der Forderungen bei den Behörden werden viele Möglichkeiten genutzt, um sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken.

Diese Thematik hat neben der finanziellen auch noch eine geschlechtliche Komponente: Von 1,55 Millionen Alleinerziehenden sind 1,36 Millionen Frauen, 91% aller säumigen Unterhaltspflichtigen sind Männer.

Zur Bekämpfung von unberechtigter Nichtzahlung von Unterhaltsansprüchen an Ex-Partner*innen und dem Ausnutzen des Unterhaltsvorschusses für den eigenen finanziellen Vorteil fordern wir daher:

  • Sensibilisierung von Behörden für diese Problematik und Austausch mit Verbänden von Alleinerziehenden
  • Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können die zuständigen Kommunen die Kompetenzen an das Finanzamt übertragen. Darüber sollen die entsprechenden Stellen mit mehr Personal ausgestattet werden.
  • Eine Übertragung der Kompetenz ist nur in Absprache mit dem entsprechenden Finanzamt möglich. Die Antragstellung muss weiterhin einheitlich beim jeweiligen Jugendamt stattfinden, um eine entsprechende Transparenz für die Betroffenen zu gewährleisten. Im Falle einer Übertragung werden die entsprechenden Jugendämter an den wieder eingeholten Zahlungen beteiligt.
  • Erweiterte Nachweispflichten der Unterhaltspflichtigen über Zahlungsunfähigkeit
  • Erweiterte Sanktionsmöglichkeiten wie einfachere Pfändungen
  • Übernahme eines größeren Anteils der Vorschüsse durch den Bund zur Entlastung der Kommunen

S10 „Was kann ich dafür, dass ich in einer Pflegefamilie großwerde?“

30.08.2019

„Was kann ich dafür, dass ich in einer Pflegefamilie großwerde?“ – so könnten viele Jugendliche fragen, nachdem sie ihre erste Gehaltsabrechnung erhalten haben. Die Antwort auf diese rhetorische Frage lautet natürlich „Nichts“ und so schließt sich die Frage nach der Berechtigung von finanzieller Benachteiligung von über 200.000 Kindern und Jugendlichen in Betreuten Wohneinrichtungen oder Pflegefamilien an. Wenn diese in ihrer Jugend ihr Taschengeld aufbessern und durch arbeiten neben der Schule etwas hinzuverdienen wollen oder während ihrer Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhalten, wird dieses Geld bis zu 75% einbehalten. Durch ein intransparentes und willkürliches Antragsverfahren gibt es mittlerweile zwar die Möglichkeit, mehr einzubehalten. Diese reicht aber bei weitem nicht aus, da sie sich auf Jobs beschränkt, die im sozialen oder kulturellen Bereich bestehen oder „dem Zweck der Jugendhilfe dienlich“ sind.

Junge Menschen, die schon von vorneherein mit Herausforderungen zu kämpfen, die die meisten in ihrem Alter glücklicherweise nicht haben, werden also zusätzliche Hürden auf dem Weg in die finanzielle Selbständigkeit und berufliche Bildung aufgestellt. Ihnen wird vermittelt, dass ihre Arbeit nur 25% von dem wert ist, als wenn sie jemand anderes machen würde, und dass es sich somit kaum lohnt, diese Arbeit zu ergreifen. Ein Ausweg aus dieser Situation ist Schwarzarbeit, die natürlich nicht abzugsfähig ist, ein anderer, sich nicht um Arbeit oder Ausbildung zu bemühen, und ein weiterer, es doch zu tun und sich von der geringen Bezahlung frustrieren lassen.

Das können aus unserer Sicht keine Alternativen oder Perspektiven für motivierte junge Menschen sein, denen wir einen guten Start ins Arbeitsleben ermöglichen wollen. Darum fordern wir:

  • Eine Streichung der Heranziehung der Einkommen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien oder Betreuten Wohneinrichtungen
  • Streichung der Voraussetzungen bzgl. der Art der Tätigkeit

I7 Ausweitung des Haar und Barterlasses der Bundeswehr

30.08.2019

Wir fordern eine sofortige Revision und Ausweitung des Haar und Barterlasses, sodass auch Männer mit langen Haaren und langem Bart, sei es aus religiösen oder persönlichen Gründen, den Dienst bei der Bundeswehr antreten können. Sicherheitsaspekte wie ABC-Schutz oder die abnehmende Seh- und Hörfähigkeit der Soldat*innen haben allerdings bei allen Veränderungen des Haar- und Barterlasses Vorrang.

S9 Alleinerziehende steuerlich nicht vernachlässigen - Pauschalisierung des Entlastungbetrages

30.08.2019

Die Landeskonferenz möge beschließen, dass der §24b des Einkommensteuergesetzes geändert wird. Das Gesetz soll den Entlastungbetrag nicht an die Zugehörigkeit eines Kindes an die Wohnung, sondern an das Alter des Kindes knüpfen. Die Altersbegrenzung soll bei 25 Jahren liegen.

M7 Kombiniert zum Erfolg: Bezahlbare Mieten sichern – ÖPNV stärken

30.08.2019

Die Landeskonferenz der NRW Jusos möge beschließen, den Landesvorstand der NRWSPD aufzufordern:

  • Mietpreise in angespannten Wohnungsmärkten ab 2020 für mindestens fünf Jahre zu deckeln. Danach sollen Mietpreise lediglich moderat im Rahmen der Mietpreisbremse steigen. In der Phase der Mietpreis-Deckelung soll ein neuer Durchschnittsmietspiegel errechnet werden, der der Mietpreisbremse als Grundlage dient.
  • Öffentlichen Personen Nahverkehr im ländlichen Raum mit Bundes- und Landesmitteln preiswert und umweltschonend auszubauen. Engere Taktungen sind auch ins Stadt-Umland sicherzustellen. Insbesondere im ländlichen Raum ist das Linien-Angebot zu erweitern.

F6 Beitrittsrecht für alle durchsetzen!

30.08.2019

Wir schreiben das Jahr 2019 und man möge es kaum glauben, dass Menschen aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind, bestimmten Vereinen nicht beitreten dürfen.

Diese Diskriminierung wird auch nicht vom Gesetzgeber verhindert und so bleiben Frauen meist außen vor. Ihre Arbeit wird dennoch gerne in Anspruch genommen. Sie werden als das schmückende Beiwerk des Mannes genutzt. Sie hat keine andere Aufgabe, als gut auszusehen und dabei nett zu lächeln, ggf. darf sie aber auch schon mal einen Kuchen backen. Das aktive Vereinsleben bleibt ihr allerdings verwehrt.

Diese Perversion zeigt sich zum Beispiel darin, dass es Schützenvereine gibt, welche in ihrer Satzung schriftlich festgehalten haben, dass sobald eine Frau den Vogel schießt, der Schützenverein aufgelöst wird. Um dies zu verhindern, nehmen sie Frauen nicht als Mitglied in ihrem Verein auf.

Hierzu beispielsweise ein Ausschnitt aus der Satzung des Schützenvereins Olpe: “Mitglied des Vereins kann jede männliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat […]“

Nach Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.7.2017 gilt ein Verein als nicht gemeinnützig, welcher Frauen von der Mitgliedschaft durch ihre Satzung oder durch Handlung kategorisch ausschließt. Auch wenn dieses Urteil seit 2017 besteht, können noch immer viele Vereine Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen ohne dass dieses verfolgt wird und somit keine Konsequenzen auf ihre Gemeinnützigkeit hat. Diese augenscheinliche Diskriminierung, welche  eigentlich zur Folge haben müsste/sollte, dass  solchen Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wird von den zuständigen Finanzämtern in der Regel nicht verfolgt.

Selbstverständlich sollte es Ausnahmen für geschlechterbezogene Selbsthilfegruppen geben. Eine Ausnahme kann nicht mit der Begründung von Brauchtum und Tradition gemacht werden. Dies bestätigt auch das oben genannte Urteil.

Somit fordern wir, dass die zuständigen Behörden dies nun auch durchsetzen und die Diskriminierung von Frauen durch solche/entsprechende Vereine endlich beenden.

D1 Für eine sozialistische Digitalpolitik – Datenmonopol beenden!

30.08.2019

Wir lehnen die Einführung eigener Währungen durch international operierende Großkonzerne ab. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Datenmonopole dieser Konzerne aufgebrochen werden und die Daten anonymisiert gemeinfrei gemacht werden. Wir bekennen uns zu kostenloser Bildung für alle. Sollten öffentliche Einrichtungen wie Stadtbüchereien weiter von Privatunternehmen verdrängt und Bildung so hinter eine Bezahlschranke geschoben werden, fordern wir die Zerschlagung dieser Konzerne. Lösungen dafür müssen grundsätzlich international gefunden werden.

S7 Homöopathie raus aus der Kasse!

30.08.2019

Aktuell werden homöopathische Behandlungen von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch haben homöopathische Mittel, die klar von Mitteln der Naturheilkunde abzugrenzen sind, keine Wirkung, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.

Dieser wissenschaftliche Fakt wird von den Krankenkassen auch nicht abgestritten, jedoch erfreuen sich homöopathische Behandlungen einer Beliebtheit, so dass viele Krankenkassen diese Leistungen trotzdem übernehmen, da sie sich erhoffen, somit mehr Beitragszahler*innen für sich gewinnen zu können.

Ebenso erwirtschaften dadurch die Konzerne, die homöopathische Mittel herstellen, große Gewinne mit unwissenschaftlichen Aussagen und Versprechungen.

Ein solcher Zustand ist für uns untragbar, da es viele andere und tatsächlich wirksame Leistungen gibt, die eben nicht übernommen werden.

Dazu zählen zum Beispiel Brillen, die erst ab einer außerordentlich starken Sehschwäche übernommen werden, so dass viele Beitragszahler*innen für ihre Brillen selber aufkommen müssen. Ein weiterer Fall sind nicht-übernommene Therapien für Menschen mit schweren Behinderungen.

Wir lehnen daher die Übernahme jeglicher homöopathischer Behandlungen von gesetzlichen Krankenkassen ab.

S11 Soziales Jahr für Alle

29.08.2019

Die Juso Landeskonferenz beschließt, dass ein verpflichtendes soziales Jahr bundesweit eingeführt werden soll. Dieses soll unabhängig von einer Wehrpflicht durchgesetzt werden, denn wir sehen das soziale Jahr als eine Erweiterung der schulischen Bildung an.

S8 Neuaufstellung des Gesundheitswesens

29.08.2019

Die Juso Landeskonferenz beschließt, dass der Aufbau des Gesundheitssystems neu ausgerichtet wird und ein Wandel von Gewinnmaximierung zu einer bestmöglichen Versorgung der Patient*innen stattfindet.
Eine Möglichkeit dafür wäre eine neue Unternehmensform als gesellschaftlichen Verband ohne Gewinnabsicht zu gründen, die sich um die gesundheitliche Versorgung der Bürger*innen kümmert.